Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Mark“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 259261
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Mark. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 259–261. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Mark (Version vom 11.01.2024)

[259] Mark (Medulla), in der Anatomie die im Innern von Kanälen oder Höhlen befindliche weiche Substanz, z. B. in den Knochen (Knochenmark) und Nerven (Nervenmark). – In der Botanik das weichere Zellgewebe in stengelförmigen Thallusgebilden und im Stengel und in der Wurzel der höhern Gewächse. Bei den letztern läßt sich nur da von einem M. reden, wo die Gefäßbündel auf dem Querdurchschnitt in einem Kreis angeordnet sind, von welchem dasselbe umgeben wird; die vom M. radiär nach der Rinde laufenden, die einzelnen Gefäßbündel trennenden Gewebestreifen heißen Markstrahlen. Das M. ist immer durch ausgeprägt parenchymatische Zellenform charakterisiert und besteht gewöhnlich aus den weitesten Zellen des Stengels. In den Stengeln vieler Kräuter und einiger Holzpflanzen (z. B. des Holunders) sind die Zellmembranen dieses Gewebes schwach verdickt, der Inhalt ist oft aus den Zellen verschwunden und durch Luft ersetzt, die Zelle selbst abgestorben, bisweilen sind weite, lufthaltige Intercellulargänge zwischen den Zellen vorhanden; dies ist der Grund der charakteristischen Leichtigkeit, Weichheit und weißen Farbe solchen Markes. In manchen Kräuterstengeln sterben die Markzellen sogar in der ersten Lebensperiode ab, bevor der Stengel sein Wachstum beendigt hat; sie werden daher voneinander gerissen und verschwinden, und der Stengel ist dann im erwachsenen Zustand hohl (Markhöhle der Gräser, Umbelliferen, mancher Kompositen). Bei den Holzpflanzen ist das M. meistens dauerhaft, die Zellmembranen desselben sind mehr oder weniger verdickt und verholzt, und während des Winters ist Stärkemehl in den Zellen abgelagert. Nirgends nimmt das M. bei höherm Alter an Umfang zu. In ältern Baumstämmen vergeht es meist mit den innersten Partien des Holzes, womit das Hohlwerden des Stammes beginnt.

Mark, ursprünglich deutsches Münzgewicht, aus dem römischen Pfund von 11 Unzen entstanden, welches bei den Franken Eingang gefunden hatte, aber auf 8 Unzen oder 16 Lot verringert ward. Um einer weitern Verringerung vorzubeugen, drückte man den Gewichtsstücken ein Zeichen, eine Marke, auf, woher der Name M. (1042). Als Norm nahm man 1/2 Pfd. kölnisch, = 16 Lot, an, und diese kölnische M. hat bis auf die neueste Zeit als Einheit des deutschen Münzgewichts wie auch des deutschen Gold- und Silbergewichts gedient. Die alte kölnische M. wog 233,812 g, und in dieser Schwere wurde sie 1830 in Leipzig eingeführt. Die preußische Maß- und Gewichtsordnung von 1816 setzte die M. zu 233,8555 g, = 1/2 preuß. Handelspfund, fest, und in diesem Betrag diente dieselbe von 1837 bis 1857 als Münzmark der Zollvereinsstaaten. Nachdem aber infolge des Wiener Münzvertrags vom 24. Jan. 1857 in den dabei beteiligten deutschen Staaten als Münzgewicht das neue Pfund von 500 g eingeführt worden war, hatte die M. als Münzgewicht nur noch in den Hansestädten Geltung. Die kölnische M. wurde eingeteilt in 8 Unzen, 16 Lot, 64 Quentchen, 256 Pfennig, 512 Heller, 4020 kölnische As, 4352 Eschen oder 65,536 Richtpfennigteile. Sie wog in der Wirklichkeit 4864,68 holländische As, ward aber zu 4864 holländischen As gerechnet. Als Münzgewicht der Zollvereinsstaaten zerfiel die M. in 288 Grän à 16 preußische As, wonach eine M. = 4608 preuß. As war. Von den außerdeutschen Markgewichten sind zu erwähnen das französische = 244,7529 g und das holländische = 246,0839 g. Als Gold- und Silbergewicht war bis zur Einführung des metrischen Gewichtssystems die kölnische M. noch im Gebrauch in Österreich (= 233,890 g), Bayern (= 233,950 g), Württemberg (= 233,8555 g), Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe (= 233,8555 g), Liechtenstein (wie in Österreich), Holstein und Lauenburg, Bremen, Hamburg (= 233,85489 g, beim Gold in 24 Karat zu 12 Gran, beim Silber in 16 Lot zu 18 Gran, überhaupt also in 288 Gran geteilt, das Lot in 16 Sechzehntellot zu 256 Richtpfennig, so daß die M. = 65,536 Richtpfennig). Die feine M. [260] ist eine M. reinen, unvermischten Goldes oder Silbers, die rauhe M. eine M. legierten Edelmetalls. Bei der letztern wird der verschiedenartige Markteil des Edelmetalls durch das sogen. Probiergewicht bezeichnet. Unter der lötigen M. verstand man eine solche M., welche zwar nicht ganz fein war, aber auch keinen absichtlich beigegebenen Zusatz enthielt. Das deutsche Markgewicht fand auch in den östlichen Kantonen der Schweiz sowie in Polen, Dänemark und Norwegen Eingang.

Die M. repräsentierte frühzeitig auch einen gewissen Geldwert, und zwar enthielt die Usualmark (marca usualis) so viel neue Pfennige (Silberpfennige oder Denare), als aus einer Gewichtsmark von gesetzlich bestimmter Feinheit (rauhen M.) geprägt wurden. Waren nach Ablauf eines Jahrs die Pfennige alt und im Kurswert herabgesetzt worden, so hieß die gleiche Anzahl Pfennige, welche ursprünglich eine Usualmark ausgemacht hatte, jetzt eine M. Pfennige (marca nummorum s. denariorum), die daher lediglich als Zahlmark gelten konnte. Nachdem aber der Geld- und Gewichtsbegriff der M. völlig auseinander gegangen waren, wurde die Geldmark in einigen norddeutschen und benachbarten Staaten eine Münzeinheit, welche an Wert tief unter der Gewichtsmark der üblichen Silbermünzsorten stand. Geldrechnung nach M. war in Deutschland bisher in Hamburg, Lübeck, Holstein und Schleswig üblich, und zwar teilte sich die M. daselbst in 16 Schilling à 12 Pfennig, und die M. Kurant enthielt 2/5 Thaler preußisch (im 30-Thalerfuß) oder 12 Silbergroschen = 1,20 deutsche M. In Hamburg und Altona diente als Rechnungseinheit im Großhandel die ebenso eingeteilte M. Banko, deren 273/4 einer M. fein Silber, = 42 deutsche M., gleich gerechnet wurden, so daß also eine M. Banko = 1,513 deutsche M. war. Auch in Mecklenburg wurde zum Teil noch nach M. zu 16 Schilling à 12 Pfennig gerechnet, und hier war die M. = 1/3 Thaler. Jetzt ist die M. als Geldmark die Münzeinheit des Deutschen Reichs und repräsentiert 1/1395 von einem Pfund (à 500 g) feinen Goldes, = 1/3 Thaler der bisherigen Währung, und wird in 100 Pfennig geteilt. In Gold wird die M. jedoch nur in 5-, 10- und 20-Markstücken ausgeprägt. Die in den Verkehr kommenden 1-Markstücke von Silber sind nur Scheidemünzen, welche über ihren Metallwert ausgemünzt werden, derart, daß ein Pfund feinen Silbers zu 100 M. ausgebracht wird. Auch 2- und 5-Markstücke werden in Silber ausgeprägt. Die finnländische M., die seit 1863 in Finnland geltende Valuta, hat 100 Pfennig (Penniä) und ist = 0,25 Silberrubel oder nahezu 90 Pfennig deutscher Reichswährung. Vgl. die „Münztabellen“.

Mark, das alte, echt deutsche Wort für Grenze (daher Markscheide, Markstein); dann s. v. w. Grenzland, Grenzprovinz (so hießen namentlich im Deutschen Reich die den Slawen, Ungarn etc. entrissenen Landesteile Marken und, insofern sie einem kaiserlichen Markgrafen [s. d.] zur Bewachung anvertraut waren, Markgrafschaften, wie M. Brandenburg, Altmark, Ukermark, Mähren, Steiermark etc.); überhaupt ein abgegrenztes Gebiet (daher Markgenossen, Markordnung etc.) und insbesondere der Gesamtbesitz einer Gemeinde oder eines Gutsbesitzers an Ländereien (Gemarkung, Markung, Dorfmark, Feldmark, Flurgemarkung, Hofmark etc.). Markgenossenschaften, die ehemaligen Vereinigungen mehrerer Landeigentümer zur gemeinschaftlichen Benutzung der ungeteilten M., namentlich einer Waldung (s. Markwald). Das Wesen dieser Markgenossenschaften bestand darin, daß jeder Markgenosse ein später meist bestimmtes und zwar dann gewöhnlich mit der Größe des Sonderbesitzes im Verhältnis stehendes Nutzungsrecht an der M., jedoch kein Klagerecht auf Teilung der letztern, hatte. Dieses Markvermögen ist, soweit es nicht zu Sondereigen verteilt oder von geistlichen und weltlichen Großen erworben wurde, heute meist in Gemeindevermögen übergegangen, zum Teil auch zur sogen. Allmande (s. d.) geworden. Vgl. außer den Lehrbüchern des deutschen Privatrechts und der deutschen Rechtsgeschichte: Maurer, Geschichte der Markenverfassung in Deutschland (Erlangen 1856); Thudichum, Die Gau- und Markenverfassung in Deutschland (Gießen 1860).

Mark, vormalige deutsche Grafschaft des westfälischen Kreises, wurde durch den Haarstrang in den ebenen und fruchtbaren Hellweg (nördlich) und das gebirgige und rauhe Süderland oder Sauerland (südlich) geteilt und zerfiel in zwei Städtekreise, welche durch die von O. nach W. fließende Ruhr voneinander getrennt wurden. Das Gebiet war 2225 qkm (42 QM.) groß; die Hauptstadt war Hamm. Das Wappen der Grafschaft ist ein aus drei roten und silbernen Schachreihen bestehender Querbalken. Das Geschlecht der Grafen von M. stammt aus dem Haus der Grafen von Altena, welche das Schloß M., dessen Ruinen beim Dorf M. bei Hamm liegen, an sich brachten und sich seit 1203 danach benannten. Adolf III., der Sohn Adolfs II. von der Mark und Margaretens, der Erbin von Kleve, erwarb 1368 auch diese Grafschaft, und beide Länder wurden 1394 vereinigt (s. Kleve, Herzogtum). 1609 fiel die M. bei der Teilung der jülichschen Erbschaft provisorisch, 1666 definitiv an Brandenburg. Vorübergehend kam die M. durch den Tilsiter Frieden 1807 an Frankreich; von diesem wurde sie 1808 an das Großherzogtum Berg gegeben, wo sie das Ruhrdepartement bildete, bis sie 1813 wieder mit Preußen vereinigt wurde. Jetzt bildet sie einen Teil des Regierungsbezirks Arnsberg und zwar die fünf Kreise: Altena, Bochum, Hagen, Hamm und Iserlohn. Vgl. Natorp, Die Grafschaft M. (Iserl. 1859).

Mark, Fluß in der niederländ. Provinz Nordbrabant, entspringt in Belgien (bei Merxplas), tritt bei Strybeek in Nordbrabant ein, vereinigt sich mit der Aa bei Breda und heißt fortan Dintel (s. d.).

Mark, 1) Graf Wilhelm von der, der „Eber der Ardennen“, ein niederländ. Edelmann von roher, leidenschaftlicher Gemütsart, geboren um 1446, war „Mambour“ von Lüttich, mißbrauchte aber dies Amt zu Ungerechtigkeiten und Gewaltthaten und wurde von den Ständen verbannt. Mit französischer Hilfe zog er 1482 rachedürstend gegen Lüttich, besiegte das Heer der Bürger und erschlug den Bischof Ludwig von Bourbon mit der Streitaxt. Hierauf zog er in Lüttich ein, ließ seinen Sohn zum Bischof wählen, riß das weltliche Herrscheramt an sich und stellte sich an die Spitze der Empörung gegen den Erzherzog Maximilian. Aber von Ludwig XI., der am 23. Dez. 1482 mit Maximilian Frieden schloß, im Stiche gelassen, wurde er zur Unterwerfung gebracht und in Maastricht enthauptet (1483). – Wilhelms Urenkel, Graf Wilhelm von der M., von gleicher wilder Kühnheit, war ein Hauptteilnehmer am niederländischen Aufstand. Als Neffe Brederodes nahm er 1567 am Kompromiß teil, gehörte zu den Geusen, welche zuerst die Waffen ergriffen, und ward von Alba zum Tod verurteilt. Er floh zum Prinzen von Oranien und schwur, Bart und Haar nicht eher zu [261] scheren, bis er Egmonds und Hoorns Tod gerächt. Nach dem unglücklichen Ausgang der ersten Unternehmung des Prinzen begab er sich nach England und stellte sich mit dem Titel Admiral an die Spitze der Wassergeusen, mit deren Flotte er 1. April 1572 Briel eroberte. Er wurde nun vom Prinzen zum Gouverneur von Holland ernannt, eroberte Schoonhoven, gewann Rotterdam, Delft und andre Städte, belagerte aber Amsterdam vergeblich und schändete seine tapfern Thaten durch rohe Grausamkeit. Er ward daher 1573 als Gouverneur abgesetzt und nach Gouda ins Gefängnis gebracht, aber 1574 wieder freigelassen. Er setzte darauf von Lüttich aus den Kampf gegen die Spanier auf eigne Faust fort und starb an Gift 1. Mai 1578.

2) Robert II. von der M., Marschall von Bouillon, Fürst von Sedan, Sohn Roberts I. (gest. 1489), Neffe des vorigen, trat unter Ludwig XII. in die französische Armee und machte 1513 die Schlacht von Novara mit. Nachher trat er zu Karl V. über, söhnte sich aber später wieder mit Frankreich aus und fiel 1524 in Luxemburg ein, wurde jedoch nach der Schlacht bei Pavia von den Kaiserlichen vertrieben und erhielt erst 1526 seine Lande wieder. Er starb 1535. Sein Bruder Eberhard, von Karl V. zum Erzbischof von Valencia ernannt, hieß der Kardinal von Bouillon. Sein Sohn Robert III., geboren um 1490 zu Sedan, nahm 1513 an der Schlacht bei Novara teil, in der ihm sein Vater das Leben rettete, ward bei Pavia 1525 gefangen genommen, dann Marschall von Frankreich und starb 1537. Er schrieb wertvolle Memoiren über die Zeit von 1419 bis 1521, die 1753 veröffentlicht wurden.