Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Mühlenbruch“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 853
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Mühlenbruch. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 853. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:M%C3%BChlenbruch (Version vom 21.01.2023)

[853] Mühlenbruch, Christian Friedrich, ausgezeichneter Zivilrechts- und Prozeßlehrer, geb. 3. Okt. 1785 zu Rostock, studierte hier, in Greifswald, Göttingen und Heidelberg, habilitierte sich 1805 an der Universität seiner Vaterstadt und wurde daselbst 1808 Ratsherr, 1810 ordentlicher Professor der Rechte. 1815 ging er in gleicher Eigenschaft nach Greifswald, 1818 nach Königsberg, 1819 nach Halle, 1833 mit dem Rang eines Geheimen Justizrats nach Göttingen. Er starb 17. Juli 1843. Von seinen durch Klarheit und Scharfsinn ausgezeichneten Werken sind hervorzuheben: „Die Lehre von der Zession der Forderungsrechte“ (Greifsw. 1817, 3. Aufl. 1835); „Doctrina pandectarum“ (Halle 1823–25, 3 Bde.; 4. Aufl. 1838–40; deutsch bearbeitet als „Lehrbuch des Pandektenrechts“, das. 1835–37, 3 Bde.; 4. Aufl. von Madai, 1844); die Fortsetzung von Chr. Fr. v. Glücks „Erläuterung der Pandekten“, Bd. 35–43 (Erlang. 1833–43); „Lehrbuch der Institutionen des römischen Rechts“ (Halle 1842, 2. Aufl. 1847). Außerdem war er Redakteur der Halleschen „Allgemeinen Litteraturzeitung“ für die juristischen Disziplinen und beteiligt an der Redaktion des „Archivs für die zivilistische Praxis“.