MKL1888:Kriegsministerium

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kriegsministerium“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 215
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Kriegsministerium. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 215. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kriegsministerium (Version vom 09.10.2023)

[215] Kriegsministerium, oberste Verwaltungsbehörde des Landheers, an deren Spitze als Ressortminister der Kriegsminister steht, welcher nicht nur dem Staatsoberhaupt, sondern in konstitutionellen Staaten auch der Volksvertretung verantwortlich ist, insoweit es sich um die Militärverwaltung handelt. Der Kriegsminister ist in der Regel ein hoher Offizier. Für das deutsche Heer besteht außer in Preußen noch je ein K. in Bayern, Sachsen und Württemberg. Das preußische K. ist eingeteilt in drei Departements, an deren Spitze Direktoren stehen. Das rein militärische allgemeine Kriegsdepartement umfaßt die fünf Abteilungen für Armeeangelegenheiten A (Organisation, Ersatz, Dislokation) und B (Erziehung, Rechtspflege etc.), für Artillerie, für Ingenieur- und die technische Abteilung für Artillerieangelegenheiten (Werkstätten und Fabriken). Das Militärökonomiedepartement umfaßt vier Abteilungen für Kassen und Etats, für Naturalverpflegung, für Bekleidung, Geld, Verpflegung, Reisen und Vorspann und für Serviswesen. Das Departement für Invalidenwesen ist in zwei Abteilungen, A und B, geteilt. Selbständig und unmittelbar dem Kriegsminister unterstellt sind die Zentralabteilung (Büreau des Kriegsministers) und die Abteilungen für persönliche Angelegenheiten (vgl. Militärkabinett), für Remontewesen und für Militärmedizinalangelegenheiten. Mit dem K. verbunden sind das Generalauditoriat, das Kadettenkorps, die vereinigte Artillerie- und Ingenieurschule, die Inspektion der Kriegsschulen, die Kriegsakademie, die Ober-Militärexaminationskommission, das Direktorium des Militärwaisenhauses, die Ober-Examinationskommission für höhere Militärbeamte und die Generalmilitärkasse. Das früher mit dem K. verbundene Marineministerium besteht jetzt selbständig als kaiserliche Admiralität.


Ergänzungen und Nachträge
Band 17 (1890), Seite 511
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[511] Kriegsministerium. Am 1. Jan. 1890 hat das preußische K. eine einstweilige, durch die vermehrten und neuzeitlichen Forderungen der Heeresverwaltung hervorgerufene Organisation erhalten, die mit dem 1. April d. J. dauernd in Kraft tritt. Die geschäftliche Bezeichnung der Departements und ihrer Abteilungen mit Buchstaben und Ziffern ist folgende: A Allgemeines Kriegsdepartement, A1 Armeeabteilung, A2 Abteilung für Fußtruppen (Infanterie, Fußartillerie etc.), A3 Abteilung für berittene Truppen (Kavallerie, Feldartillerie), A4 Festungsabteilung (bisher Ingenieurabteilung); B Militär-Ökonomiedepartement, B1 Kassen-, B2 Verpflegungs-, B3 Bekleidungs-, B4 Servis-, B5 Bauabteilung; C Departement für Invalidenwesen, C1 Pensions-, C2 Unterstützungs-, C3 Anstellungsabteilung; D Waffendepartement, D1 Handwaffen-, D2 Geschützabteilung (einschließlich Trainangelegenheiten), D3 Technische Abteilung, letzterer sind die Artilleriewerkstätten, die Geschützgießerei, die Geschoßfabriken, Pulverfabriken und das Feuerwerkslaboratorium unterstellt; selbständige Abteilungen sind die Remontierungs- und die Medizinalabteilung. Vom K. ressortieren ferner: die Direktion des Potsdamer Militärwaisenhauses, die Ober-Militärexaminationskommission, die Generalmilitärkasse, die Inspektionen der Feldartillerie der Infanterieschulen, der Gewehrfabriken, des Militärveterinärwesens und der Militärstrafanstalten, die Traininspektion, das Militärreitinstitut, die Artillerie-Prüfungskommission, die Artillerie-Depotinspektionen, die Zeughausverwaltung zu Berlin, endlich die militärärztlichen Bildungsanstalten, die evangelische und die katholische Feldpropstei.