MKL1888:Kriegsgebrauch
[211] Kriegsgebrauch (Kriegsmanier, Kriegsräson), der Inbegriff dessen, was im Krieg üblich und nach Völkerrecht erlaubt ist (s. Kriegsrecht); auch die Art, in welcher ein Feldherr seine Kriege oder eine Zeit Krieg zu führen pflegt, z. B. der römische K. oder der K. Friedrichs d. Gr., Napoleons etc. K. nennt man auch die Sitten oder Gewohnheiten mancher Völker, welche sie namentlich vor Beginn einer Schlacht beobachten, wie z. B. die Schweizer vor dem Kampf knieend ihr Gebet zu verrichten pflegten etc.