MKL1888:Kopulation
[76] Kopulation (lat., „Verbindung“), in der Logik ein Urteil, welches eine Verbindung von mehreren Urteilen, die entweder Subjekt oder Prädikat gemeinschaftlich haben, ist: z. B. „Gajus und Titus sind gelehrt“ – statt: „Gajus ist gelehrt und Titus ist gelehrt“. Dann bedeutet K. allgemein s. v. w. Trauung (s. Ehe, S. 338). – In der Botanik heißt K. (Konjugation, Zygosporenbildung) die einfachste Form der geschlechtlichen Zeugung bei den Zygosporeen, bei welchen zwei gleichartige Geschlechtszellen ihre Plasmakörper (Gameten) miteinander vermischen. Die kopulierenden Zellen können dabei unbeweglich, wie bei den Konjugaten und Zygomyceten, oder als Schwärmzellen beweglich sein, wie bei den
Kopulation. | |
Zoosporeen (s. Algen und Pilze). In der Baumzucht eine Methode der Impfung (s. d.), die angewendet wird, wenn das Subjekt ungefähr von gleicher Stärke mit dem Edelreis ist; beide werden in gleicher Weise schräg zugeschnitten, so daß das Edelreis die Wunde der Unterlage deckt, und mit Bast od. dgl. zusammengebunden, worauf man die Verbindungsstelle durch Baumwachs oder Kautschukpapier von der Luft abschließt (s. Abbildung).