Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Impfung“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 8 (1887), Seite 904906
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Impfung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 8, Seite 904–906. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Impfung (Version vom 13.07.2021)

[904] Impfung, im weitern Sinn die künstliche Übertragung eines Krankheits- oder Ansteckungsstoffs auf eine von der Oberhaut befreite Stelle durch einen Riß, einen feinen Schnitt, eine Exkoriation auf ein bisher gesundes Individuum. Die I. ist also eine eigentümliche Form der Ansteckung, wobei der Ansteckungsstoff in Form einer Flüssigkeit durch die äußere Haut in die Säftemasse aufgenommen wird. Auf dem Weg der I. können verschiedene Ansteckungsstoffe und demnach auch verschiedene Krankheiten, sei es zufällig, sei es absichtlich, übertragen werden, z. B. die Syphilis. Im engern Sinn bedeutet I. die absichtliche Übertragung eines schwach wirkenden Krankheitsstoffs, um dadurch für ein stärkeres Krankheitsgift verwandter Art Schutz zu erzielen (vgl. Immunität, Tollwut). Diese I. heißt auch prophylaktische I. In der Regel denkt man bei dem Wort I. an die künstliche Übertragung des Kuhpockengifts auf den Menschen (Vaccination) in der Absicht, ihn dadurch gegen den Ansteckungsstoff der Menschenpocken unempfänglich zu machen. Die Kuhpocken (vaccina, variola vaccina) sind ein pustulöser Ausschlag am Euter der Kühe, der in Form der wahren und der falschen Kuhpocken (s. Mauke) auftritt, jedoch nur in der erstern Form eine Schutzkraft gewährt. Die Lymphe dieser Pocken, deren Aussehen ganz dem der Menschenpocken (s. Pocken) entspricht, enthält in Form kleinster Spaltpilze den Ansteckungsstoff, der am achten Tag zur I. am geeignetsten ist. Man verwendet die Lymphe am besten frisch, da sie, in Glycerin aufbewahrt, schon nach 2–3 Monaten zweifelhafte oder unbrauchbare Resultate liefert, selbst wenn sie in kleinen Glasröhrchen fest zugeschmolzen ist. Der Akt der I. selbst besteht darin, daß am Oberarm die Haut mit einer Lanzette geritzt oder schräg eingestochen wird, so daß höchstens ein Tröpfchen Blut hervorquillt, und daß in diese kleine Wunde die Lymphe mittels derselben Lanzette hineingemischt und verstrichen wird. Am 1. und 2. Tag ist nichts zu bemerken, am 3. erscheint ein roter Fleck, der am 4. zunimmt, an welchem man auch ein kleines Knötchen fühlt; am 5. erhebt sich dasselbe, wird pustelförmig und mit einem schmalen, roten Hof umgeben. Am 6. Tag bekommt die Pustel eine Delle, füllt sich mit klarer Flüssigkeit, der Hof tritt mehr hervor; am 7. nehmen die Erscheinungen zu, am 8. ist die Pustel völlig ausgebildet, 4–8 mm im Durchmesser stark, mit heller Lymphe gefüllt, der Entzündungsrand ziemlich ausgebreitet; am 9. dehnt er sich noch weiter aus, wird röter, die Lymphe wird dicklich eiterig. Am 10. ist die Delle verschwunden, die Pustel in völliger Eiterung, die Röte bis über den ganzen Arm verbreitet, dabei Fieber vorhanden. Vom 12. Tag an fängt die Pustel an abzutrocknen, und der Entzündungsrand verschwindet. Hat die entstandene Pustel nicht alle Zeichen der echten Kuhpocke, so trage der Arzt Sorge für die später anzustellende Wiederimpfung (Revaccination). Eine unentwickelte, rudimentäre Kuhpocke, eine sogen. Vaccinelle, wird entstehen oder auch die I. ganz erfolglos bleiben, wenn man sich eines unwirksamen Impfstoffs bediente, bei der I. selbst Fehler beging, oder wenn das geimpfte Individuum gegen das Kuhpockenkontagium zufällig unempfänglich ist. Der Impfstoff trägt die Schuld des Mißlingens der I., wenn man ihn einer Vaccinelle entnahm, oder wenn man eine echte Pocke zur unrechten Zeit, zu früh oder zu spät, öffnete. Nur am siebenten oder achten Tag nach der I., wo die Kuhpocke in ihrer Blüte und die Lymphe wasserhell ist, ist die letztere zum Weiterimpfen brauchbar. Unbrauchbar sind daher auch echte Kuhpocken, deren Ausbildung durch Quetschen und Aufkratzen gestört worden ist, sowie auch jene Pocken es werden, denen man wiederholt zu viel Lymphe entnimmt. Ist die I. von einer guten Pockenbildung gefolgt, so kann man darauf rechnen, daß innerhalb der nächsten 6–8, höchstens 9 Jahre eine Ansteckung mit Pockenkranken entweder ganz unschädlich bleiben, oder nur eine sehr schwache Erkrankung zur Folge haben wird.

Diese Erfahrung ist eine der wichtigsten und für das menschliche Geschlecht segensreichsten Entdeckungen auf dem Gebiet der Heilkunde. Es war eine längst bekannte Thatsache, daß die künstlich hervorgebrachten Menschenpocken gewöhnlich milder verliefen als die auf dem gewöhnlichen Weg der Ansteckung [905] unabsichtlich entstandenen Pocken. Die Inder kannten diese Thatsache schon früh, und auch in China, Arabien, Georgien, Persien und andern Ländern ward die Einimpfung der Menschenblattern auf verschiedene Art ausgeübt. Zu Anfang des 18. Jahrh. wandte sich in Europa die Aufmerksamkeit der Laien und Ärzte bestimmter der I. der Menschenpocken zu. Lady Montague, deren Gemahl Gesandter in Konstantinopel war, ward in Griechenland darauf aufmerksam, ließ 1717 ihren Sohn impfen und wußte nach ihrer Rückkehr nach England dieser Schutzmaßregel allgemeinen Eingang zu verschaffen. Indessen traten viele Gegner dieser prophylaktischen Methode auf, und sie kam im Lauf des Jahrhunderts so ziemlich in Vergessenheit. Im J. 1791 impfte der Schullehrer Plett im Holsteinischen, in der Nähe von Kiel, drei Kinder mit günstigem Erfolg, ohne seine Entdeckung weiter zu verfolgen. Dagegen benutzte Eduard Jenner (s. d.), Arzt zu Berkeley in Gloucestershire, die bisherigen Erfahrungen zu zahlreichen und fortgesetzten Versuchen, die zur Feststellung der Thatsache von der Schutzkraft der Kuhpocken gegen die Menschenpocken führten. 1799 ward in London eine öffentliche Impfanstalt errichtet, in der noch in demselben Jahr 6000 Menschen geimpft wurden. 1799 impften de Carro zu Wien, Junker zu Halle, Ballhorn und Stromeyer zu Hannover, bald danach Heim, Hufeland u. a. In Frankreich verbreitete Aubert, in Italien Sacco die I.; 1800 schickte de Carro Lymphe nach Konstantinopel, von wo sie nach dem Orient gelangte. Nach Amerika sandte Jenner selbst die erste Kuhpockenlymphe.

Im Lauf der Zeit hat sich die Überzeugung von der Schutzkraft der Kuhpockenimpfung gegen die mit Recht so gefürchteten Menschenpocken an der Hand zahlloser Erfahrungen und auf Grund eines überreichen statistischen Materials bei Ärzten und Laien eingebürgert, und bei sorgfältiger Ausführung ist sie auch völlig gefahrlos. Sofern man die I. mit reiner Kuhlymphe vornimmt, ist ein übles Ereignis niemals zu gewärtigen; impft man dagegen mit humanisierter, d. h. auf menschlicher Haut entstandener, Lymphe, so ist die Gefahr der gleichzeitigen Übertragung andrer schädlicher Stoffe nicht ganz ausgeschlossen. Es ist nicht zu leugnen, daß auf diesem Weg nicht nur die Wundrose oder eiterige Hautentzündungen, sondern auch die Tuberkulose und Syphilis unter Umständen übertragen werden können, und daß z. B. die Syphilis in vereinzelten Fällen wirklich übertragen worden ist. Da sich aber bei gehöriger Umsicht von seiten des Arztes diese Gefahr vermeiden läßt, so kann daraus kein Einwand gegen die Vornahme der Schutzpockenimpfung als einer allgemeinen Maßregel der öffentlichen Gesundheitspflege hergeleitet werden. Von andern Krankheiten aber als der Syphilis ist die Übertragbarkeit durch die Schutzpockenimpfung nicht zu erweisen gewesen. Um aber auch dieser Möglichkeit einer Übertragung der Syphilis vorzubeugen, sind in neuerer Zeit in großem Umfang Impfungen nicht vom Menschen auf den Menschen (d. h. mit humanisierter Lymphe), sondern vom Kalb auf den Menschen (animalische Lymphe) angestellt worden, welche die von den Impfgegnern so stark übertriebenen Gefahren absolut ausschließen. Nach einer Statistik (1882) von Pissin (Berlin), welcher sich große Verdienste um die Einführung der animalischen I. erworben hat, wurde mit frischer wie konservierter Lymphe vom Kalb (die Dauer der Konservierung währte bis acht Wochen) bei 98,1 Proz. der zuerst Geimpften und bei 91,3 Proz. der Wiedergeimpften ein günstiger Erfolg erzielt, so daß die Impfpocken aufgingen. Bei der ungeheueren Anzahl derer, welche in frühern Zeiten, vor Einführung der Schutzpockenimpfung, an Menschenpocken gestorben oder dauernd an ihrer Gesundheit geschädigt worden sind, ist es begreiflich, daß der Staat sich der Schutzpockenimpfung annahm und sie zu einem stehenden Institut der öffentlichen Gesundheitspflege machte. Der ganze hohe Wert dieser Schutzmaßregel kann sich aber nur dann ergeben, wenn die Schutzpockenimpfung eine allgemeine, sämtliche Individuen umfassende ist, und wenn sie an jedermann in entsprechenden Zeitabschnitten wiederholt wird. Bei der lebhaften Agitation, welche von verschiedenen Seiten gegen die I. ins Werk gesetzt worden ist, und bei der Gleichgültigkeit vieler, namentlich ungebildeter Menschen gegen alles, was mit der öffentlichen Gesundheit zusammenhängt, kann die I. nur durch staatlichen Zwang zu einer allgemeinen Einrichtung werden. Die ganze Angelegenheit der I. und des Impfzwanges hat für das Deutsche Reich ihre definitive Regelung durch das Impfgesetz vom 8. April 1874 gefunden. Dieses Gesetz beruht auf dem Prinzip der allgemeinen zwangsweisen I. und Wiederimpfung. Im allgemeinen ist die erste I. bis spätestens zum Schluß des zweiten Lebensjahrs, die Revaccination aber im zwölften Lebensjahr vorzunehmen (weil man in diesem Alter durch Vermittelung des Schulbesuchs einen Überblick über sämtliche Impfpflichtige hat). Weiterhin wird in der deutschen Armee jeder neu eingestellte Soldat der Revaccination unterworfen. Vgl. Kußmaul, Zwanzig Briefe über Menschenpocken- und Kuhpockenimpfung (Freiburg 1870); Jacobi, Das Reichsimpfgesetz vom 8. April 1874 etc. (Berl. 1875); Bohn, Handbuch der Vaccination (Leipz. 1875); Bollinger, Über animale Vaccination (das. 1879); Lotz, Pocken und Vaccination (2. Aufl., Basel 1880); Warlomont, Traité de la vaccine et de la vaccination humaine et animale (Par. 1883); Wernher, Zur Impffrage, Resultate der Vaccination und Revaccination (Mainz 1883); Pfeiffer, Die Vaccination, ihre experimentellen und erfahrungsmäßigen Grundlagen und ihre Technik (Tübing. 1884).

Bei den Haustieren wird die I. als Schutzmittel gegenüber der Schafpockenseuche, der Maul- und Klauenseuche, der Lungenseuche und dem Rauschbrand der Rinder mit Erfolg angewandt. Sie ist beim Ausbruch der Schafpocken gesetzlich vorgeschrieben, um die schnelle Durchseuchung der erkrankten und bedrohten Herden künstlich herbeizuführen. Die Rinderpest wurde im vorigen Jahrhundert vergeblich mit der I. zu bekämpfen versucht. Auch beim Milzbrand und bei der Rotlaufseuche der Schweine ist die I. für die Tiere gefährlich und deshalb nicht allgemein zur Anwendung gekommen. Vgl. Kitt, Über Wert und Unwert der Schutzimpfungen gegen Tierseuchen (Berl. 1886).

Impfung (lat. Inokulation), im Gartenbau s. v. w. Veredelung, besteht in der möglichst innigen Vereinigung eines Teils eines abgeschnittenen Zweigs oder eines Auges des zu vermehrenden Baums (der, auf natürlichem Weg fortgepflanzt, die Eigenschaften der Varietät verliert, welche ihm Wert verleihen) mit einer bereits herangezogenen Unterlage (dem Subjekt) verwandter Art. Aber die botanische Verwandtschaft ist hier nicht maßgebend, wie namentlich beim Obstbau hervortritt; denn der Birnzweig dauert nicht auf der Apfelunterlage, obwohl beide zum Geschlecht Pirus gehören, wohl aber wachsen Birnzweige auf der Quittenunterlage (Cydonia); Süßkirschen gedeihen [906] nicht auf Sauerkirschen, wohl aber umgekehrt, das Pfirsichreis (Amygdalus) auf dem Pflaumenstamm (Prunus) etc. Die Vereinigung des Edelreises, bez. des Auges mit der Unterlage (sie wachsen niemals zusammen, wohl aber umhüllen neue Jahresringe Unterlage und Edelreis) muß eine möglichst genaue sein, und namentlich müssen die innern Seiten der Rinde (die Kambiumschicht) beider Teile miteinander in Berührung kommen. Am besten gelingt die I., wenn der Trieb der Unterlage bereits angeregt ist, das Edelreis aber sich noch im Zustand der Ruhe befindet, weshalb man letztere zu geeigneter Zeit (Dezember, Januar) schneidet, in Bündel bindet und an schattigem, kühlem, nicht zu feuchtem Ort einschlägt, wo sie zum Wachstum nicht angeregt werden. Die günstigste Zeit für die I. ist im allgemeinen die, in welcher der Safttrieb reger wird, die des ersten Saftes, von Mitte März bis Mai, und des zweiten Saftes, im Juli u. August. Man beginnt das Geschäft mit den zuerst in Saft tretenden Arten: Cerasus, Prunus, Crataegus, Aesculus, Betula, Acer, Fagus,

Pfropfen in die Rinde. Pfropfen in den Spalt.

Ulmus etc. und schließt mit Alnus, Fraxinus, Quercus etc. Im Sommer okuliert und veredelt man auch mit Reisern. Im Winter, in besonders dazu geeigneten warmen Vermehrungshäusern, veredelt man angetriebene Unterlagen, zum Teil in Töpfen, auch immergrüne Holzarten, wie Camellia, Rhododendron, Acacia, Koniferen, ganz besonders aber Rosen, Obstbäume, Stachel- und Johannisbeersorten, auf Stämmchen von Ribes aureum, Quercus u. a. Bei der I. übertragen sich zuweilen Eigenschaften des Edelreises auf das Subjekt, wie auch die des letztern (Wachstum, Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse, leichtere oder schwierigere Ernährung) sich stets bei ersterm geltend machen. Bei der Gattung Abutilon hat man bemerkt, daß nach dem Veredeln einer Sorte mit panaschierten Blättern auch das Subjekt solche erzeugt. Versuche mit Kartoffelknollen haben die allgemeine Aufmerksamkeit nicht lange zu fesseln vermocht. Eine Bedingung für das Gelingen der I. ist die, daß die Triebe des Subjekts wohl verkürzt, aber niemals eher ganz entfernt werden dürfen, als bis das Edelreis „festgewachsen“ ist. Wenn die Unterlage eine gewisse Varietät nicht annimmt, dann veredelt man doppelt, d. h. zuerst mit einer Abart, die leicht angenommen wird, und darauf mit einer zweiten, die wohl dem ersten Edelreis, nicht aber der Unterlage genügend verwandt ist. Dies gilt namentlich von mehreren Birnsorten, die von der Quittenunterlage nicht angenommen werden; man setzt deshalb zuerst ein Reis der weißen Herbstbutterbirne auf und veredelt diese mit der schwieriger anwachsenden Sorte. Die I. wird entweder mit dem bloßen Auge ausgeführt und heißt dann Okulieren, oder mit dem Reis durch das Pfropfen in den Spalt oder in die Rinde (s. Figur), auch auf den Wurzelhals, das Kopulieren und Sattelschäften, Ablaktieren, Ansäugen, Absäugen. Jedenfalls müssen beide Teile bis zum „Anwachsen“ genügend miteinander vereinigt bleiben, und die Luft muß von den Verwundungen, auch der obern des Edelreises, abgehalten werden; man benutzt zu diesem Zweck verschiedene Bindematerialien, wie Papierstreifen, Band, Woll- und Kautschukfäden, Binsen, Kautschukpapier, Bast u. a. Bast (am besten ist Raffiabast), Binsen und Fäden finden beim Okulieren Verwendung, Bänder und Papierstreifen, mit Baumwachs bestrichen, oder Kautschukpapier in schmalen Streifen beim Pfropfen. Man impft auch den Keim einer feinen Kartoffelsorte auf die Knolle einer gröbern, um den Ertrag der erstern zu erhöhen. Vgl. Neumann-Hartwig, Pflanzenvermehrung (Weim. 1886); Teichert, Veredelungskunst (2. Aufl., Berl. 1880); Göppert, Über innere Vorgänge beim Veredeln der Bäume und Sträucher (Kassel 1874); Gaucher, Die Veredelungen (Stuttg. 1885). – Beim Wiesenbau heißt I. das Belegen des Bodens mit Rasenstücken.