Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Impĕtus“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 8 (1887), Seite 904
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Impĕtus. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 8, Seite 904. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Imp%C4%95tus (Version vom 13.01.2023)

[904] Impĕtus (lat.), Ungestüm, heftiger Angriff; im Strafrecht eine Unterart des Dolus (s. d.), rechtswidriger Vorsatz, welcher in leidenschaftlicher Erregung gefaßt wurde. Namentlich wird die im Affekt verübte Tötung nicht als Mord, sondern als Totschlag und daher milder als jener bestraft.