Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kopiebuch“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 68
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Kopiebuch. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 68. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kopiebuch (Version vom 02.08.2021)

[68] Kopiebuch (Kopierbuch, Briefkopiebuch), ein in vielen Ländern, auch durch Art. 28 des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs, gesetzlich vorgeschriebenes Handlungsbuch, in welches die abgehenden Geschäftsbriefe nach der Reihenfolge der Erledigung eingetragen werden (vgl. Handelskorrespondenz). Mit dem Abschreiben solcher Briefe begann früher der kaufmännische Lehrling seine Laufbahn. Seit längerer Zeit sind dafür Kopierpressen (s. Kopieren) im Gebrauch, mittels deren ein mit dem Original genau übereinstimmender Abklatsch im K. hergestellt wird.