Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kopīe“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 68
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Kopīe. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 68. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kop%C4%ABe (Version vom 12.03.2021)

[68] Kopīe (v. lat. copia, Menge), s. v. w. Abschrift (s. d.). Exemplifizierte K. nennt man eine Abschrift oder anderweitige Ausfertigung einer Urkunde dann, wenn diese Urkunde unter Hinzuziehung sämtlicher Personen, welche bei der Herstellung des Originals beteiligt waren, zum zweitenmal ausgefertigt wird, etwa aus dem Grund, weil die erste Ausfertigung infolge allzu vielen Gebrauchs nicht mehr zusammenhält. Copia vidimata, beglaubigte Abschrift; c. auscultata, eine von zwei Personen in der Weise beglaubigte Abschrift, daß die eine das Original vor-, die andre die Abschrift nachliest. Außerdem bezeichnet K. die Wiederholung oder Vervielfältigung eines Werkes der Malerei, der Zeichenkunst oder der Plastik; in England (copy) auch s. v. w. Abdruck, Exemplar eines Buches. Ist die Wiederholung eines Kunstwerks von demselben Urheber wie dieses, so heißt sie besser Dublette oder Replik.