Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kaltenborn“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Kaltenborn“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 9 (1887), Seite 413
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wiktionary-Logo
Wiktionary:
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Kaltenborn. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 413. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kaltenborn (Version vom 28.01.2023)

[413] Kaltenborn (von Stachau), Karl, Baron, bedeutender Staatsrechtslehrer, geb. 21. Juli 1817 zu Halle a. S., besuchte die verschiedenen Schulen der Franckeschen Stiftungen und die Universität seiner Vaterstadt, an welcher er 1845 als Privatdozent auftrat. 1850 hielt er sich sieben Monate in Hamburg auf, um dort Material für sein Hauptwerk: „Grundsätze des praktischen europäischen Seerechts“ (Berl. 1851, 2 Bde.), zu sammeln und den Sitzungen des Handelsgerichts beizuwohnen. 1853 folgte er einem Ruf als außerordentlicher Professor für deutsches und öffentliches Recht nach Königsberg, wo er 1861 ordentlicher Professor ward. 1864 mit dem Titel Legationsrat als Referent in das kurhessische Ministerium berufen, starb er 19. April 1866 in Kassel. Von seinen Schriften sind noch hervorzuheben: „Kritik des Völkerrechts“ (Leipz. 1847); „Die Vorläufer des Hugo Grotius“ (das. 1848, 2 Abtlgn.); „Staat, Gemeinde, Kirche, Schule, insbesondere Universitäten und ihre Reform“ (Halle 1848); „Geschichte der deutschen Bundesverhältnisse und Einheitsbestrebungen 1806–56“ (Berl. 1857, 2 Bde.); „Einleitung in das konstitutionelle Verfassungsrecht“ (Leipz. 1863); „Die Volksvertretung und die Besetzung der Gerichte, besonders des Staatsgerichtshofs“ (das. 1864).