MKL1888:Industrielle Partnerschaft
[940] Industrielle Partnerschaft (engl. Industrial partnership), das Arbeitsverhältnis, bei welchem die Arbeiter sich am Gewinn der Unternehmung beteiligen. Vgl. Arbeitslohn, S. 759.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 8 (1887), Seite 940 | |||
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[940] Industrielle Partnerschaft (engl. Industrial partnership), das Arbeitsverhältnis, bei welchem die Arbeiter sich am Gewinn der Unternehmung beteiligen. Vgl. Arbeitslohn, S. 759.