MKL1888:Eisenbahn-Zentralabrechnungsbüreau

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Eisenbahn-Zentralabrechnungsbüreau“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 5 (1886), Seite 468
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Eisenbahn-Zentralabrechnungsbüreau. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 5, Seite 468. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Eisenbahn-Zentralabrechnungsb%C3%BCreau (Version vom 12.12.2022)

[468] Eisenbahn-Zentralabrechnungsbüreau, Name eines österreichischen Instituts, welches, ähnlichen Zwecken wie die deutsche Eisenbahn-Abrechnungsstelle (s. d.) dienend, Abrechnung der österreichisch-ungarischen Eisenbahnen untereinander besorgt. Bis 1884 erstreckte das Zentralabrechnungsbüreau in Wien seine Thätigkeit sowohl auf die österreichische als auch auf die ungarische Reichshälfte. Seit 1. April 1884 ist indes für den Verkehr der ungarischen Bahnen untereinander ein getrenntes Zentralabrechnungsbüreau mit dem Sitz in Budapest eingerichtet worden. Der Dienst beider Eisenbahn-Zentralabrechnungsbüreaus zerfällt in den Revisions-, Abrechnungs- und den mit der Revision und Abrechnung verbundenen Korrespondenzdienst. Mit den Wiener Zentralabrechnungsbüreaus in Verbindung steht außerdem eine Zentralsaldierungsstelle, welche als gemeinsames Organ für das Wiener und Budapester Büreau fungiert. Durch diese wird der unmittelbare Barausgleich zwischen den einzelnen Bahnen entbehrlich gemacht, so daß gegenwärtig jede Bahnverwaltung monatlich nur eine Zahlung zu leisten oder zu empfangen hat, während sie ehedem monatlich so viele Zahlungen zu leisten und zu empfangen hatte, als Bahnen mit ihr im direkten Verkehr standen. Die Abrechnungen werden in der Regel schon gegen Ende des dem Abrechnungsbüreau nächsten Monats beendet. Demnächst müssen die Debetsaldi binnen acht Tagen nach erfolgter Versendung der Abrechnungen eingezahlt werden, während die Creditsaldi sofort nach Ablauf dieser Frist behoben werden können.