MKL1888:Eisenbahn-Clearinghouse

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Eisenbahn-Clearinghouse“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 5 (1886), Seite 459
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Eisenbahn-Clearinghouse. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 5, Seite 459. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Eisenbahn-Clearinghouse (Version vom 02.08.2021)

[459] Eisenbahn-Clearinghouse (engl. Railway-Clearing-House), ein in London befindliches Institut, welches einen Zentralpunkt für die britischen Eisenbahngesellschaften zur Wahrung gemeinsamer Interessen bildet und nach dieser Richtung hin ähnliche Ziele wie der Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen verfolgt, insbesondere aber die Aufgabe hat, die Zahlungen und Forderungen aus dem Verkehr der einzelnen Bahnen monatlich zu ermitteln und auszugleichen, wie dies in ähnlicher Weise durch das österreichische und ungarische Eisenbahn-Zentralabrechnungsbüreau geschieht, und die Anbringung und Auffindung falsch geleiteten oder vermißten Gepäcks, bez. Frachtgutes zu vermitteln. Die gesetzlichen Verpflichtungen und Befugnisse des Railway-Clearing-House sind durch Parlamentsakte vom 25. Juni 1850 (Railway-Clearing-Act) geregelt. Neuerdings beabsichtigen auch die großen nordamerikanischen Eisenbahngesellschaften in New York ein E. zu errichten. Man hofft durch Schaffung eines solchen Büreaus nicht nur den Verrechnungsmodus bedeutend zu vereinfachen, sondern auch der Bewilligung geheimer Refaktien (s. Eisenbahntarife) wirksam entgegenzuarbeiten. Wegen den gleichartigen Einrichtungen in Deutschland und Österreich s. Eisenbahn-Abrechnungsstelle und Eisenbahn-Zentralabrechnungsbüreau. Vgl. „The Railway-Clearing-House, its object, work and results“ (Lond. 1876); „Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen“ (1863, S. 26 ff., mit Übersetzung der Railway-Clearing-Act); Schwabe, Über das englische Eisenbahnwesen (Wien 1877).