MKL1888:Eierhandel
[205] Eierhandel. Hühnereier sind am gesuchtesten und werden am besten bezahlt, wenn sie nachweislich frisch gelegt, groß und wohlschmeckend sind, weshalb man sie mit dem Legtag, z. B. 12./1. bezeichnet und als sogen. Datumeier oder Theeeier zu Markte bringt. Als frisch gelegt gilt das Ei im Winter bis zu 6 Tagen und im Sommer bis zu 3 Tagen. In Großstädten finden besonders frische Winterdatumeier zu höhern Preisen Absatz. Der Großhandel, sowohl in Konsumeiern als auch für die Ausfuhr, wird von einzelnen Händlern oder auch von Gesellschaften (z. B. erste Gaudenzdorfer Eierexportgesellschaft bei Wien) betrieben, welche durch Einkäufer oder Sublieferanten die erforderlichen Massen von Eiern zusammenkaufen lassen. Im Großhandel werden die Eier meist nach dem Gewicht, im Kleinhandel nach Stück gehandelt. Für letztern ist der Verkauf nach Pariser Art, bei welcher die Eier nach der Größe sortiert werden, vorzuziehen. Zu diesem Behufe werden in den Pariser Zentralhallen die Eier mit Hilfe gestempelter Metallringe im Durchmesser von 38 und 40 mm gemessen. Eier, die im ersten Ringe stecken bleiben, gelten als Sorte I, die den ersten Ring passieren, als Sorte II, und die durch den zweiten Ring gehen, als Sorte III. Im Preise sind zwischen diesen Sorten Unterschiede von 4–6 Mk. pro 100 Stück. Für die Wertbestimmung der Hühnereier nach Gewicht dient als Maßstab, daß ein mittelgroßes Ei bei einem Durchmesser von 41 mm an der stärksten Stelle 55 g wiegt. Bei dem Verkaufe von Bruteiern von Rassegeflügel haften solide Verkäufer bis zu 50 Proz. dafür, daß die Eier befruchtet sind. Die lautern (unbefruchteten) Eier halten sich nach der Bebrütung wochenlang, können daher leicht als Beweis dienen, während befruchtete Eier, wenn die Bebrütung schlecht eingeleitet oder mißlungen ist, sich nach der Brutdauer als verdorben erweisen. Die Versendung von Bruteiern soll bei frostfreiem Wetter und in sorgfältiger Verpackung stattfinden. Vgl. Ebert, Der Landwirt als Kaufmann (Wien 1891).