MKL1888:Deutsch-Südwestafrika

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Deutsch-Südwestafrika“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 17 (Supplement, 1890), Seite 247250
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Deutsch-Südwestafrika. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 17, Seite 247–250. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Deutsch-S%C3%BCdwestafrika (Version vom 24.04.2024)

[247]  Deutsch-Südwestafrika (s. Karte „Deutsche Kolonien“, Bd. 17). Dies Gebiet hat sich aus den verhältnismäßig wenig umfangreichen Erwerbungen durch Lüderitz (s. Angra Pequena, Bd. 1) zu einer gewaltigen Größe entwickelt, indem durch Vertrag mit Portugal Ende 1886 als Nordgrenze gegen Angola angenommen wurde der Lauf des Cunene von der Mündung bis zum zweiten Katarakt im Chella- oder Kamagebirge, weiterhin der Breitengrad dieser Fälle bis zum Cubango, welchem Strom die Grenze bis Andara folgt, worauf dieselbe sich in gerader Linie bis zum Sambesi in der Gegend der Stromschnellen von Katima wendet. Die Ostgrenze ist südwärts noch nicht bestimmt bis zum 22.° südl. Br., von da bildet der 20.° östl. L. v. Gr. die Grenze gegen das britische Betschuanenland bis zum Oranjefluß, welcher das deutsche Gebiet von der Kapkolonie scheidet. Somit umfaßt das deutsche Gebiet Groß-Namaland, Dama- oder Hereroland, Kaoko und das ganze Gebiet der Ovampo. Die Küstenlänge beträgt 1500 km, die durchschnittliche Breite des südlichen Teils 400 km, den Flächeninhalt dieses ungeheuern Gebiets schätzt man auf 1 Mill. qkm (20,000 QM.).

[Physische Verhältnisse.] Trotz seiner großen Ausdehnung bietet das Land wenig. Namentlich im S. ist es seines Regenmangels wegen berüchtigt. Die längs der Küste von S. nach N. fließenden Strömungen kommen aus kalten Gegenden; die infolge dessen erkaltende Luftschicht nimmt daher die Feuchtigkeit auf, ohne sie als Niederschlag abzugeben. Das Klima ist demgemäß trocken und sehr gesund. Doch fehlt es nicht gänzlich an Niederschlägen; heftige Gewitterregen im Sommer sind im Innern nicht selten, nehmen aber von N. nach S. ab; das Küstengebiet hat Winterregen. Die Gegenden am Cubango und Tschobe sind zur Regenzeit undurchdringliche Sümpfe; der ganze Norden und Nordosten sowie die Striche nördlich des Ngamisees haben meist Überfluß an Wasser, während die südlichen Teile wasserarm sind. Von den Flüssen enthalten nur der Oranje, der Cunene und der Cubango das ganze Jahr hindurch Wasser, die übrigen sind nur zur Regenzeit, dann aber oft zur weiten Überflutung mit Wasser gefüllt, versiegen indes später ebenso schnell und enthalten nur streckenweise Wasser oder verlieren sich ganz, so daß man in der Trockenzeit Wasser durch Graben in den Flußbetten zu erlangen hat. Die wichtigsten dieser Regenflüsse sind der Große Fischfluß und der Nosob, die beide in den Oranjefluß gehen, der Kuisib, der Swakop oder Swachaub und der Omaruru, welche in den Atlantischen Ozean sich ergießen, während der Omuramba sein Wasser dem Ngamisee zuführt. Für den Verkehr sind alle Flüsse ohne Bedeutung. [248] Die Küste verläuft sehr einförmig mit wenigen Einschnitten, von denen bisher nur drei brauchbare, Angra Pequena, Sandwichhafen und die Walfischbai, bekannt sind. Und nur an diesen Plätzen weist die Küste Niederlassungen auf, die wesentlich den Zweck haben, den Verkehr mit dem Innern zu vermitteln sowie für den Fischfang eine Stütze zu bieten. Angra Pequena ist eine vielverzweigte, felsige Bucht, die nicht allein von vielen Klippen umgeben ist, sondern auch noch drei Inseln und mehrere für die Schiffahrt gefährliche, gerade bis zur Oberfläche des Wassers reichende Felsen enthält. Alles Trinkwasser muß von der 900 km entfernten Kapstadt geholt werden. Dagegen besitzt Sandwichhafen eine Quelle süßen Wassers; leider türmen sich aber landeinwärts von diesem vortrefflichen Hafen hohe Sanddünen auf, die von Wagen nicht passiert werden können. Die Walfischbai aber, welche den Zugang zu Damaland und dem nördlichen Groß-Namaland vermittelt, ist in englischen Händen. Dieser bedeutendste der drei Häfen ist eine weite Bucht, die durch eine ins Meer hineinragende Landzunge vom offenen Ozean abgetrennt ist. Trinkwasser muß von dem eine deutsche Meile entfernten, im Thal des Swakop gelegenen Sandfontein geholt werden. Versuche, einen andern guten Hafen nördlich der Walfischbai zu finden, sind bisher erfolglos geblieben. Solche Versuche sind sehr beschwerlich, weil sie nicht von der Seeseite gemacht werden können, da jede Landmarke fehlt, und die Küste entlang können sie wegen des Mangels an Trinkwasser, wegen der hohen Dünen und des tiefen Sandes, die jeden Transport erschweren, nur auf kurze Strecken hin geschehen. Kapitän Boshart, der 32 Seemeilen nördlich vom Swakop vorgedrungen war, mußte hier sein Vorhaben wegen Wassermangels aufgeben; einen zweiten resultatlosen Versuch machte Freiherr von Steinäcker. Hinter dem weißen Sandstreifen der Küste breitet sich ein kaum weniger abschreckendes steiniges Gebiet aus, dann erhebt sich das Land zu weiten Hochflächen, aus denen im Damaland bedeutende Gebirgszüge hervorragen. In diese Hochflächen sind tiefe Flußthäler eingeschnitten, in welchen im Groß-Nama- und Damaland allein Ackerbau möglich ist. Die Bevölkerung ist auf Viehzucht angewiesen. Das Mittelland und das Omaheka oder Sandfeld eignen sich besonders dazu. Das letztere, welches sich von der Ostgrenze von 26 bis 20° südl. Br. hinzieht, ist ein ebenes, mit Gras, meist auch mit Büschen bewachsenes Hochland, das in der Regenzeit viele Teiche ausweist. Zur Wollzucht ist es wie geschaffen. Dagegen treiben die Ovampo einen nicht unbedeutenden Ackerbau, wie auch die Buren in Upingtonia in landwirtschaftlicher Beziehung sehr gedeihen. Indes sind diese Gegenden von Absatzmärkten viel zu weit entfernt, ein Schaffen etwa zu erzielender Agrikulturprodukte zur Küste ist finanziell unausführbar.

In Bezug auf den Pflanzenwuchs unterscheidet sich das Küstengebiet gleichfalls stark von dem Innern. Das erstere weist wesentlich Typen auf, welche der Kap- und Karruflora angehören. Vorherrschend sind besonders die Geraniaceen und Mesembryanthemeen. Daran schließen sich Akazien. Mit seinen kniehohen, holzigen und dornigen oder sukkulenten Sträuchern mit geringer Belaubung schließt sich das Küstengebiet der Karru an. Im Gebiet der Sommerregen tritt die Vegetation der tropischen Steppenlandschaften auf. Wir begegnen ausgedehnten Grassteppen, vorzugsweise gebildet von Toagras (Aristida ciliata), und der Buschsteppe aus mannshohem, oft undurchdringlichem Gebüsch, unter dem die Akazien vorherrschen. Die Baumvegetation besieht aus Kamelbaum (Acacia Giraffae), Dornakazie (Acacia horrida) und in Damaland dem Anabaum (Acacia albida) sowie Ebenholzbaum (Euclea pseudebenus). Besonders eigentümlich sind dem Lande die strauchartigen Euphorbiaceen, mehrere Aloearten, die Welwitschia mirabilis und die Narapflanze (Acanthosicyos horrida) mit eßbaren Früchten. Die Tierwelt enthält die Formen des übrigen Süd- und Zentralafrika. Elefanten, Rhinozerosse, Giraffen, Zebras, Büffel, Löwen u. a. waren früher zahlreich, sind aber jetzt nur noch in den nördlichsten Gegenden zu treffen, da sie schonungslos gejagt wurden. Von Raubtieren trifft man noch Leoparden, Hyänen, Schakale, außerdem den Springbock, die Oryx- und Kudduantilope, Affen sind zahlreich. Der Strauß kommt nur noch in entlegenen Gegenden vor; sehr häufig sind dagegen Schildkröten, Eidechsen, Schlangen, darunter viele giftige, Heuschrecken, große Spinnen und Skorpione. Von wertvollen Naturprodukten blieb nach Ausrottung der Elefanten und Strauße demnach wenig, denn Ebenholz und das Harz der verschiedenen Bäume und Sträucher konnte den Handel nicht genügend nähren. Mit dem Ausbleiben des Elfenbeins und der Straußfedern fiel der bisher schwunghaft betriebene Handel sofort sehr bedeutend. Allein Hottentoten sowohl als Dama besitzen sehr große und von ihnen selbst wenig benutzte Herden von Vieh: Rinder, Schafe und Ziegen, einzelne Herden sind 30–40,000 Stück stark. Häute, Felle und Hörner werden in beträchtlichen Mengen ausgeführt. Das einzige Absatzgebiet für Vieh ist die Kapkolonie, und dorthin über Hunderte von Meilen Vieh zu treiben, ist ein mit großer Gefahr verbundenes Unternehmen. Der Hauptreichtum des Landes besteht wahrscheinlich in seinen Mineralschätzen und vielleicht auch in der Küstenfischerei.

Seiner geologischen Beschaffenheit nach ist ganz Südafrika südlich vom Sambesi auf einer Flächenausdehnung von ca. 70,000 geographischen QMeilen als ein einziges Hochland mit gleichartiger Bodengestaltung zu betrachten. Überall finden sich Urgesteine vor, namentlich Gneis, Granit und kristallinische Schiefer. Die letztern kommen vom Oranjefluß bis zum Cunene vor. Quarz- und Dioritgänge sind dort besonders reichlich vorhanden, in denen oft gewaltige Kupfermassen eingebettet sind. Dies sind auch die Gesteine, in welchen Gold teils in gediegenen Massen, teils in Stücke eingesprengt sich vorfindet.

Die Bevölkerung scheidet sich ethnographisch in zwei Hauptstämme: Bantu und Hottentoten. Zum ersten gehören die Ovampo und Dama im N., zum zweiten die Nama im S. Dazu kommen noch die Mischlinge (Bastards) und die über das ganze Gebiet verstreuten, aber meist im N. lebenden räuberischen, unstet umherziehenden Bergdama oder Buschmänner, welche vielleicht als Reste einer afrikanischen Urbevölkerung mit den Akka und andern afrikanischen Zwergvölkern zusammenhängen. Über die Zahl der Bevölkerung liegen nur Schätzungen vor, die von dem Engländer Palgrave und den Missionären Hahn und Büttner herrühren. Die in acht Stämme zerfallende Bevölkerung von Ovampoland wird auf 98,000 Seelen veranschlagt, die von Dama- und Namaland auf 147,000 Seelen. Von den letztern sind 17,000 Nama und Bastards, 80,000 Herero und 50,000 Bergdama. Außerdem ließen sich in Ovampoland nördlich vom 20.° südl. Br. Buren nieder, welche dort die Republik Upingtonia mit dem Hauptort Grootfontein gründeten.

[249]
Kolonisation. Die deutsche Schutzherrschaft.

Ein Versuch, das ganze Gebiet unter britische Herrschaft zu bringen, wurde 1876 gemacht. Im Auftrag der Regierung der Kapkolonie, deren Parlament den Beschluß faßte, daß die Grenzen der Kolonie an der Westküste nordwärts derart erweitert werden sollten, daß die Walfischbai inbegriffen und landeinwärts so viel Gebiet umfaßt würde, als zweckmäßig erschiene, ging Palgrave als Spezialkommissar zu den Herero und Nama und schloß mit den meisten Häuptlingen Verträge, durch welche das Land in das britische Gebiet einverleibt wurde. Allein das englische Ministerium ratifizierte den Vertrag nicht und gestattete nur, daß die Walfischbai, welche als britisches Gebiet proklamiert worden war, als solches von der Kapkolonie behalten werden durfte. Doch entfernten sich die englischen Beamten, welche 1879 während der Blüteperiode des Elfenbein-, Straußfedern- und Kupferhandels hierher von der Kapstadt gekommen waren und die englische Schutzherrschaft über das Land ausgesprochen hatten, sämtlich, als abermals ein sich nun durch Jahre hindurchziehender Krieg zwischen Nama und Herero ausbrach. Aber der einzige brauchbare Hafen an dieser langgestreckten Küste blieb doch in englischen Händen, als Deutschland von dem Land Besitz nahm, und es ist keine Aussicht, daß England denselben aufgeben werde.

Ganz im Gegensatz zu andern Gebieten, in welchen 1884 die deutsche Fagge geheißt wurde, bestanden hier keine deutschen Interessen. Allerdings hatte die deutsche Mission hier schon seit vielen Jahren gewirkt, aber sie verlangte nicht danach, ihre Beziehungen verändert zu sehen. Die deutschen Interessen mußten erst geschaffen werden. Lüderitz, der erste Erwerber, trat seine Rechte 1885 an die Deutsche Kolonisationsgesellschaft für Südwestafrika ab, wobei Lüderitz sich mit einem Sechstel an der Gesellschaft beteiligte. Die Gesellschaft, durch den Patriotismus opferwilliger Männer mit den nötigen Mitteln ausgerüstet, machte es sich zur Aufgabe, den Mineralreichtum des Landes auszubeuten. Im Bette des Swakopflusses und in der Nähe desselben in dem Landstrich zwischen Walfischbai und Otjimbingue wurden teils früher schon entdeckte, teils neu aufgefundene Erzlagerstätten in Angriff genommen. Die Gesellschaft hat aber nicht allein das Bergwesen zu verwalten, sondern auch Anspruch auf gewisse Gebühren, Abgaben und Steuern gegenüber denjenigen, welche Bergbau treiben, und außerdem ein Vorrecht auf die Verleihung von Feldern, so oft eine abbauwürdige Fundstelle erschlossen wird. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung errichtete sie eine kleine Schutztruppe aus Eingebornen, welche dem Reichskommissar unterstellt war, sich aber wenig tauglich erwies und Anfang 1889 aufgelöst wurde. An ihre Stelle trat eine Truppe, bestehend aus 25 deutschen Militärs, welche bei der Kavallerie gut gedient haben, unter dem bekannten Afrikareisenden Hauptmann v. François, die auf 50 erhöht werden soll. Die Unterhaltung derselben wird aus den vom Reich für Südwestafrika bewilligten 80,000 Mk. bestritten.

Aus den Kreisen der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika heraus ging das Südwestafrikanische Goldsyndikat hervor, das eine bergmännische Expedition absandte, um die bereits gemachten Goldfunde zu untersuchen, ihre Abbaufähigkeit, Rentabilität und Ausdehnung festzustellen und auch auf die Gewinnung von andern Metallen als Gold Bedacht zu nehmen. Außer im Swakopthal wurden auch im Thal des Khan und des Knisig Goldfunde gemacht. Allerdings scheint nach den bisherigen Untersuchungen Gold nur auf einem eng begrenzten Gebiet vorzukommen, weit verbreitet sind dagegen Eisen und Kupfer.

Auch von andrer Seite wurden Unternehmungen behufs Ausbeutung der Mineralschätze des südwestafrikanischen Schutzgebiets ins Leben gerufen, so entstand eine Deutsch-Afrikanische Minengesellschaft, zugleich bildete sich auch ein rein kaufmännisches Unternehmen, die Deutsch-Westafrikanische Kompanie, welche zur Anbahnung von Handelsverbindungen mit dem Innern von dem Oberhäuptling der Herero die Konzession unbeschränkter Handelsfreiheit und Niederlassung erhielt sowie die Erlaubnis zur Errichtung von Viehstationen. Auch wollte diese Gesellschaft nach ihrem Programm Seefischerei, Schlächtereien und eine Guanofabrik anlegen, Handel mit den Eingebornen treiben und die Ansiedelung von Deutschen fördern. Diese Gesellschaft machte indes schlechte Geschäfte und verlegte ihre Thätigkeit sehr bald nach Pondoland. Für das Gedeihen des Landes sind die zwischen Nama und Dama gleich von vornherein fortdauernd bestehenden feindseligen Beziehungen äußerst hinderlich gewesen. Die beiden Volksstämme sind nach ihren körperlichen und geistigen Anlagen durchaus verschieden. Die Namahottentoten sind sanguinisch, leicht erregbar und verschwenderisch mit ihrem Besitztum, die Herero dagegen phlegmatisch, mißtrauisch und geizig. Diese beiden Stämme haben sich von jeher bekriegt, und unter deutscher Schutzherrschaft ist es keineswegs besser geworden. Als Deutschland die Schutzherrschaft übernahm, hatte der Krieg zwischen den Nama und Herero bereits fünf Jahre gedauert, und obwohl die letztern fast immer Sieger blieben, wußten sie doch ihren Vorteil nie auszunutzen und blieben den räuberischen Überfällen der Nama auf ihre Rinderherden immer von neuem ausgesetzt. Ein christlicher Nama, Hendrik Witbooi, verkündigte sich als Prophet, sammelte 500 seiner Stammesgenossen um sich und griff die Herero an. Wiederholt zurückgeschlagen, zog er sich in die Berge zurück und machte von da aus Raubzüge gegen die Herero, denen er das Vieh wegtrieb. Die deutsche Schutzherrschaft wurde daher von den Herero mit Freuden begrüßt, weil sie die Sicherheit der Verhältnisse herzustellen versprach, welche die Engländer nicht hatten gewähren können. Allein unter deutscher Herrschaft wurde es nur noch schlimmer, da der deutsche Reichskommissar über keine Machtmittel verfügte, die Unruhestifter, welche selbst seinen eignen Viehstand nicht verschonten, gebührend in Schranken zu halten. Die Verwirrung im Namaland stieg wie nie zuvor, und das deutsche Ansehen sank so tief, daß die für eine Polizeitruppe geworbenen Bastardrekruten sich nicht scheuten, ihre deutschen Exerziermeister thätlich zu mißhandeln. Eine Strafe konnte ihnen von dem machtlosen Reichskommissar dafür nicht zudiktiert werden. Man beschloß nun, 500 Gewehre und Munition von Deutschland auszusenden und an die Herero zu verteilen, um sich gegen die fortwährenden Räubereien zu verteidigen, ein jedenfalls sehr bedenklicher Schritt, der leicht zu großer Gefahr für die Weißen führen konnte. Indes schien durch die im August 1887 gemachten Goldfunde eine neue glückliche Ära für das Land hereinzubrechen. Der Reichskommissar veranlaßte sogleich Maharero, in dessen Gebiet die Goldlager sich befanden, zu einer erneuten feierlichen Erklärung, daß alle Minentitel in der Hand der Deutschen Kolonialgesellschaft seien, und daß er die Ordnung der Bergbauangelegenheiten [250] der deutschen Regierung überlasse. Infolgedessen wurde ein Berggesetz für Hereroland vom Bundesrat und Reichstag angenommen, vom Kaiser vollzogen und ein Bergamt im Land errichtet. Leider war dabei auf Maharero gar keine Rücksicht genommen worden. Er zog von den bald darauf gemachten Funden von Wismut, Kupfer, Zinn, Silber und Gold gar keinen Nutzen, alles sollte allein der Deutschen Kolonialgesellschaft zu gute kommen. Es wurde daher dem Engländer Lewis, der seit langen Jahren im Hereroland als Händler thätig und der heftigste Gegner des Eindringens der Deutschen und des deutschen Schutzvertrags gewesen war, jetzt leicht, sich seines alten Einflusses auf Maharero zu bemächtigen, und 31. Okt. 1888 erklärte letzterer auf einer in Okahandja, seinem Wohnplatz, abgehaltenen Versammlung dem Reichskommissar, daß alle mit den Deutschen abgeschlossenen Verträge sowie alle ihnen erteilten Konzessionen null und nichtig seien, da er Lewis schon vor Ankunft der Deutschen alle Minenrechte im Land erteilt habe. Die Einsprache des deutschen Reichskommissars blieb erfolglos, und so zogen sich alle deutschen Beamten samt den Gliedern der goldsuchenden Expeditionen und dem neuerrichteten Berg- und Postamt von Otyimbingue, dem Sitz der deutschen Verwaltung, auf das britische Territorium an der Walfischbai zurück, von wo die meisten sich später nach Deutschland begaben. Nur die Missionäre und einige seit langem im Land angesiedelte deutsche Händler blieben auf ihren Plätzen. Allerdings mußten Lewis und dessen Genossen nach Übernahme der Verwaltung durch Hauptmann v. François das Land verlassen; die deutschen Arbeiten wurden aber doch nicht wieder aufgenommen, da die von der Deutschen Kolonisationsgesellschaft für Südwestafrika beabsichtigte Abtretung des nördlichen Teils ihres Gebiets an eine englische Gesellschaft, um Mittel zum weitern Betrieb zu gewinnen, von der Reichsregierung nicht genehmigt wurde.

Die rheinische Mission ist hier bereits seit vielen Jahren thätig. Sie besitzt jetzt in Groß-Namaland sechs Stationen: Warmbald, Keetmannshoop, Bersaba, Bethanien, Gibeon und Hoachanas mit zusammen 2526 Gemeindemitgliedern und in Damaland elf Stationen: Walfischbai, Scheppmannsdorf, Otyimbingue, Otyikango, Okahandya, Otyosazu, Otyizwa, Okozondye, Otombahe, Omburo und Rehoboth mit 1930 Gemeindemitgliedern. Unter den Ovampo wirken finnische Missionäre. Von andern Europäern wohnen besonders Deutsche u. Engländer im Land, welche allenthalben Handelsstationen gegründet haben.


Jahres-Supplement 1890–1891
Band 18 (1891), Seite 201
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[201] Deutsch-Südwestafrika. Der deutsche Reichskommissar, Hauptmann v. François, war 1888 infolge der Umtriebe des Engländers Lewis mit dem Damarahäuptling Zacharias zerfallen und hatte die Niederlassung zu Otyimbingue verlassen. Auf dem Wege nach der Walfischbai errichtete er bei dem Orte Tsaobis ein Fort, dem er den Namen „Wilhelmsfeste“ beilegte. Von hier aus bereitete er der englischen Minengesellschaft mancherlei Schwierigkeiten, fing die Munitionssendungen, die von der Küste nach Otyimbingue gehen sollten, ab, nahm englische Händler gefangen und untersagte Lewis, der die deutsche Schutzherrschaft nicht anerkennen wollte, die Ausführung von Minenarbeiten. Schließlich sah sich dieser genötigt, das Land zu verlassen, da seine Beschwerden bei der Regierung der Kapkolonie kein Gehör fanden. Obwohl der Reichskommissar im Januar 1890 eine Verstärkung von 40 Mann unter Leutnant Märker erhielt, mischte er sich in die Kämpfe zwischen dem Häuptling Witbooi[WS 1], der sich in eine Felsenfeste, Hornkranz, zurückgezogen hatte, und den Herero, die unter seinen Einfällen zu leiden hatten, nicht ein, da die deutsche Schutztruppe auch jetzt 50 Mann kaum überstieg. Er begnügte sich damit, im Laufe des Jahres 1890 die deutsche Schutzherrschaft bei den Hauptvölkern des Landes zwischen Kunene und Oranjefluß zur Anerkennung zu bringen. Zunächst zog er (Dezember 1889) nach Rehoboth zu den deutsch-freundlichen Bastards, dann nordwärts nach Windhoek und im Januar 1890 von Hoachanas aus zum Ngamisee, dessen Umgebung er genau erforschte. Auf dem Rückweg traf er bei Rehoboth mit seinem Bruder, Leutnant v. François, zusammen, der inzwischen mit einem Reitertrupp Otyimbingue und Okahandja, die Hauptstadt des Maharero, besucht und überall die beste Aufnahme gefunden hatte. Im Sommer 1890 besuchte der Reichskommissar noch das östliche Damaraland. Wertvoll für die Herstellung der deutschen Schutzherrschaft war auch die Anwesenheit des Dr. Goering, der die Hauptorte der Herero besuchte und von ihren Häuptlingen die Zusicherung erhielt, daß sie an dem Schutzvertrag festhalten wollten. Er zog auch südwärts zu den Bondelzwarts, mit denen er Schutzverträge abschloß, und kehrte über Kapstadt nach Deutschland zurück. Inzwischen war 1. Juli d. J. der deutsch-englische Vertrag abgeschlossen, der für das deutsche Schutzgebiet in Südwestafrika insofern bedeutungsvoll war, als England die im Vertrag zwischen Deutschland und Portugal 1886 vereinbarte Grenze anerkannte. Im NO., wo sie bisher nicht bestimmt war, wurde sie gegen das britische Interessengebiet so festgesetzt: vom Schnittpunkt des 20.° östl. L. v. Gr. und des 22.° südl. Br. an folgt sie letzterm bis zu seinem Schnittpunkt mit dem 21.° östl. L., geht längs dieses Längengrades bis zum 18.° südl. Br. und wendet sich dann ostwärts zum Tschobefluß, den sie bis zu seiner Mündung in den Sambesi begleitet. Dadurch gewinnt das deutsche Schutzgebiet einen Zugang zu diesem wichtigen Strome. Die Walfischbai verbleibt den Engländern, die Südgrenze ihres dortigen Gebiets soll durch Schiedsspruch festgestellt werden. Der Besitz der Walfischbai ist nach neuern Untersuchungen deshalb weniger wertvoll als Angra Pequena, weil jene Bucht allmählich versandet. Immerhin ist das Fehlen eines geeigneten Zugangs von der See zum Hereroland zu bedauern. Erwähnung verdient noch der am 7. Okt. 1890 erfolgte Tod Mahareros, dessen Nachfolger noch nicht bekannt ist; wahrscheinlich ist es sein Sohn Samuel.

Die Deutsche Gesellschaft in Südwestafrika sah schon 1889 ihre Mittel allmählich sich erschöpfen und beabsichtigte, den nördlichen Teil ihres Gebiets mit der Berggerechtigkeit an eine englisch-holländische Gesellschaft zu verkaufen, um so Kapital zu gewinnen, das sie für die Nutzbarmachung des südlichen Teiles verwerten wollte. Doch versagte die Reichsregierung diesem Plane ihre Zustimmung, veranlaßte aber die Bewilligung eines Zuschusses von 268,800 Mk. zur Bestreitung der Verwaltungsausgaben für das Jahr 1890/91 seitens des Reiches. Auch für 1891/92 ist ein Zuschuß von 292,300 Mk. bewilligt worden, doch bezeichnete der Reichskanzler dies Jahr als ein Versuchsjahr, ob man das Schutzgebiet halten oder aufgeben solle. Gegenwärtig hat sich eine deutsch-englische Gesellschaft gebildet, an der Woermann in Hamburg, Deichmann u. Komp., Schröder u. a. in London beteiligt sind, und die ein Kapital von 20 Mill. Mk. aufgebracht haben soll. Sie verhandelt mit der Südwestafrikanischen Gesellschaft über den Verkauf des nördlichen Teiles ihrer Besitzungen, und die Unterzeichnung des bezüglichen Vertrags soll 5. Febr. 1891 in Berlin erfolgt sein. Über seinen Inhalt verlautet, daß das Gebiet von der Niederung des Kunene (17°20′ südl. Br.) bis zum 26.° südl. Br. der neuen Hamburger Gesellschaft überlassen werden soll, die Minenrechte jedoch nur zwischen dem Kunene und Windhoek (23.° südl. Br.), also im Herero- und Damaraland. Die Deutsche Gesellschaft für Südwestafrika soll nur den südlichen Teil von Namaqualand mit dem Minenrecht behalten und eine Entschädigung von mehreren Millionen Mark empfangen. Die Berggerechtigkeit im Gebiet zwischen 23. und 26.° südl. Br. soll einer andern Gesellschaft überlassen und diese von der bisher geltenden Verpflichtung entbunden sein, alle Metalle und Mineralien, welche nicht Edelmetalle oder Edelsteine sind, an die Kolonialgesellschaft abzuliefern.


Jahres-Supplement 1891–1892
Band 19 (1892), Seite 192
korrigiert
Indexseite

[192] Deutsch-Südwestafrika. Nach den zwischen Deutschland und England 17. Juni 1889 getroffenen Abmachungen führt die Grenze zwischen der deutschen und englischen Interessensphäre vom 22.° südl. Br. nach O. bis zum 21.° östl. L. v. Gr., von da nach N. längs dieses Grades bis zum Schneidepunkt mit dem 18.° südl. Br. und von da nach O. längs des Tschobiflusses bis zu dessen Mündung in den Sambesi. Der schmale Landstreifen zwischen diesem Fluß und dem 24.° östl. L. soll an keiner Stelle weniger als 16 km breit sein. Ein deutscher Reichskommissar hat mit einem kleinen Stab seinen Sitz in Windhoek, wo auch eine 50 Mann starke deutsche Schutztruppe ihr Hauptquartier hat. Im südwestafrikanischen Schutzgebiet lebten 1. Jan. 1892 ohne Schutztruppe und Regierungsbeamte 622 Europäer, fast alle Händler oder Viehzüchter, darunter 310 Deutsche (21 Missionare), 273 Engländer, 19 Schweden, 10 Holländer, 8 Finnländer etc. und 116,100 Eingeborne, darunter 3000 Mischlinge, je 30,000 Herero, Ovambo und Okovango, 8100 Namaqua, 12,000 Bergdamara und 3000 Buschleute. Die Einfuhr betrug 1890: 473,700, die Ausfuhr 115,000, die Einnahmen und Ausgaben je 294,420 Mk., wovon das Reich 292,300 Mk. als Zuschuß gab. Über die Missionen in D. s. Mission.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Witbovi