Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
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Band 4 (1886), Seite 122124
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Cicero. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 4, Seite 122–124. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Cicero (Version vom 11.04.2021)

[122] Cicero, Schriftgattung, so genannt, weil mit dieser Schrift zuerst Ciceros Briefe von Sweynheym und Pannartz in Rom 1467 gedruckt worden sind. Der Kegel der C. ist zwölf typographische Punkte. S. Schriftarten.

Cicero, 1) Marcus Tullius, der berühmte Staatsmann und Redner, geb. 3. Jan. 106 v. Chr. zu Arpinum, Sohn des M. Tullius C. und der Helvia, aus ritterlichem Geschlecht, das aber noch nicht die Nobilität besaß. Um seinen Söhnen Marcus und Quintus eine bessere Erziehung geben zu können, zog der Vater, ein vermögender und angesehener Mann, nach Rom, wo die Knaben von den besten griechischen Lehrern unterrichtet wurden. Nachdem C., etwa 16 Jahre alt, die toga virilis angelegt hatte, widmete er sich rhetorischen, philosophischen und juristischen Studien, letztern unter Leitung des Augurs Q. Mucius Scävola und nachher unter der des Pontifex gleichen Namens. Dazwischen diente er während des Bundesgenossenkriegs 89 v. Chr. unter dem Konsul Gnäus Pompejus Strabo. Von den erhaltenen Reden Ciceros ist die älteste die für P. Quintius (81); seinen Ruf begründete die 80 in einem Kriminalprozeß gehaltene Verteidigungsrede für S. Roscius von Ameria, worin er einem Günstling Sullas entgegentrat. Um seine angegriffene Gesundheit zu stärken, trat er 79 eine zweijährige Reise nach Griechenland und Asien an, auf der er überall Gelegenheit nahm, seine philosophische und rednerische Ausbildung zu fördern, ersteres besonders in Athen bei den namhaftesten Philosophen, letzteres vorzugsweise in Rhodus bei Molo, dem berühmtesten Rhetor der Zeit. 77 nach Rom zurückgekehrt, verwaltete er 75 die Quästur in Lilybäum auf Sizilien mit der größten Gewissenhaftigkeit und Uneigennützigkeit und gewann dann in Rom durch Ausübung seines Rednertalents immer größeres Ansehen; eine besonders günstige Gelegenheit dazu bot ihm im Jahr 70 der Prozeß gegen den gewesenen Prätor in Sizilien, Gajus Verres. Im J. 69 bekleidete er die Ädilität; 66 war er Prätor und unterstützte als solcher in der Rede für das Manilische Gesetz die Übertragung des Oberbefehls im Mithridatischen Krieg an Pompejus, an den er sich in dieser Zeit aufs engste anschloß. Die Gunst des Volkes und die Furcht vor Catilina bewirkten, daß er für das Jahr 63 in der ehrenvollsten Weise zum Konsul erwählt wurde. Er erwarb sich als solcher durch Entdeckung und Unterdrückung der Catilinarischen Verschwörung ein großes Verdienst, welches ihm den Ehrennamen „Vater des Vaterlandes“ eintrug. Indessen ebendieses Konsulat bezeichnet den Wendepunkt seines Lebens. Als Pompejus, Cäsar und Crassus sich zur Erreichung ihrer ehrgeizigen Zwecke vereinigt hatten (60), wurde C., der sich seit der großen Rolle, die er als Konsul gespielt hatte, zu sehr als Vertreter des Senats und der Nobilität fühlte, den Triumvirn bald lästig. Durch ein Werkzeug derselben, P. Clodius, seinen persönlichen Feind, wegen der Hinrichtung der Genossen Catilinas mit einer Anklage bedroht, ging er (Anfang April 58) in freiwillige Verbannung, worauf Clodius ihn auf Grund eines besondern Gesetzes verbannen, sein Haus in Rom niederreißen und seine Landgüter plündern ließ. C. fand zu Thessalonika in Makedonien eine Zuflucht. Als er durch die Anstrengung seiner Freunde im August 57 zurückberufen worden war, sah er sich einesteils durch die Übermacht der Triumvirn von jeder bedeutenden öffentlichen Thätigkeit ausgeschlossen und andernteils durch die eintretende Spannung zwischen den Triumvirn öfters in die größte Verlegenheit gesetzt und zu Nachgiebigkeiten verleitet, die seiner wenig würdig waren. In diese Zeit des Schwankens und einer fast ununterbrochenen Verstimmtheit, von seiner Zurückberufung bis zum Ausbruch des Bürgerkriegs zwischen Pompejus und Cäsar, fallen einige schriftstellerische Arbeiten (die Abfassung der Bücher: „De oratore“ und „De re publica“ in den Jahren 55 und 54), ferner seine Ernennung zum Augur im J. 53 und die Verwaltung der Provinz Kilikien 51–50, zu der er wider seinen Willen durch ein Gesetz des Pompejus genötigt wurde, die er aber mit großem Eifer und damals unerhörter Uneigennützigkeit führte. Als er aus der Provinz zurückkehrte (Ende November 50), war der Bruch zwischen Pompejus und Cäsar unabwendbar. Nach Ausbruch des Bürgerkriegs (Anfang 49) konnte er anfänglich zu keinem festen Entschluß kommen; endlich entschied er sich für Pompejus und folgte ihm nach Griechenland, trat aber nach der Schlacht bei Pharsalus von dessen Partei zurück und erwirkte sich von Cäsar Verzeihung und die Erlaubnis, nach Rom zurückzukehren. Die Zeit bis zur Ermordung Cäsars (15. März 44) brachte er wiederum in einer ähnlichen, durch häusliches Unglück nur noch viel gedrücktern Lage und Stimmung zu als vor dem Bürgerkrieg, obgleich Cäsar ihm auf [123] alle Art seine Achtung und Gunst bewies; den einzigen Trost suchte und fand er in seiner schriftstellerischen Thätigkeit, der wir aus dieser Zeit die meisten seiner Werke verdanken. Die Ermordung Cäsars begrüßte er mit der größten Freude, obwohl er nicht selbst zu den Verschwornen gehörte; er sah indes seine Hoffnungen bald völlig zerstört, da Antonius statt Cäsars sich der Herrschaft in Rom bemächtigte. Schon war er im Begriff, Italien ganz zu verlassen und sich nach Athen zu begeben, als er durch günstigere Nachrichten aus Rom zur Umkehr nach der Hauptstadt bewogen wurde. Hier beginnt er mit der ersten, 2. Sept. 44 gehaltenen Philippischen Rede seinen Kampf gegen Antonius, der ihn noch einmal an die Spitze des Staats erheben, ihm aber zuletzt nach kurzem scheinbaren Sieg den Untergang bereiten sollte. Antonius wurde (im Mutinensischen Krieg) besiegt, und die Herrschaft des Senats schien wiederhergestellt, als Oktavian, mit dessen Hilfe der Sieg gewonnen worden, seine Waffen gegen den Senat kehrte, mit Antonius und Lepidus das zweite Triumvirat schloß und das gemeinsame Werk im Verein mit diesen durch die berüchtigten Proskriptionen eröffnete. Eins der ersten Opfer derselben war C. Im Begriff, sich durch die Flucht in das Lager des M. Brutus zu retten, wurde er auf seinem Landgut bei Formiä von den nach ihm ausgesandten Mördern ereilt und getötet (7. Dez. 43). Seinen Kopf und seine rechte Hand stellte Antonius auf der Rednerbühne in Rom aus.

Wie schon aus diesem kurzen Abriß seines Lebens hervorgeht, war C. nicht ohne Schwächen, namentlich gingen ihm die Charakterfestigkeit und Entschlossenheit ab, die in so sturmbewegten Zeiten für einen Staatsmann ein unerläßliches Erfordernis waren. Auch tritt in allem seinen Thun und Reden eine maßlose Eitelkeit und Selbstüberschätzung hervor. Auf der andern Seite bilden aber sein auf das Ideale gerichteter Sinn, seine Liebe zum Vaterland, sein warmes Herz für Freunde und Angehörige, seine Gutherzigkeit, Sittenreinheit und Begeisterung für das Edle und Schöne, seine nie rastende Thätigkeit und seine rednerischen Leistungen, die das Höchste darstellen, was in Rom in der Beredsamkeit geleistet worden ist, Lichtseiten in seinem Bilde, die von seinen Tadlern, namentlich von Drumann („Geschichte der Stadt Rom“, Bd. 5, 6) und Th. Mommsen („Römische Geschichte“, Bd. 3), nicht genügend anerkannt werden. Wie er lange Zeit durch unbedingtes Lob zu hoch erhoben worden ist, so hat man ihn in neuerer Zeit vielfach ungebührlich herabgesetzt, hauptsächlich dadurch, daß man Äußerungen in seinen Briefen, die bloß in augenblicklicher Mißstimmung ihren Grund haben, als Zeugnisse wider ihn benutzt hat. Über Ciceros Familienverhältnisse ist zu bemerken, daß er zwei Gemahlinnen hatte, Terentia und Publilia, von denen beiden er sich, von der erstern nach 33jähriger Ehe (46), trennte. Von der Terentia hatte er zwei Kinder, eine Tochter, Tullia, die in dritter unglücklicher Ehe 45 zum größten Schmerz des Vaters starb, und einen ihm gleichnamigen Sohn (s. Cicero 3). Antike Büsten von C. gibt es mehrere; am vortrefflichsten sind die durch Inschrift bezeugte in Madrid (1860 von E. Hübner entdeckt) und die im Apsley House zu London (früher in der Villa Mattei zu Rom).

Ciceros schriftstellerische Thätigkeit war eine außerordentlich vielseitige; die Zahl der auf uns gekommenen Schriften ist, obwohl nicht wenige verloren gegangen sind, sehr bedeutend. Hervorzuheben sind folgende: 1) Reden. Die Zahl der erhaltenen Reden ist 57; außerdem besitzen wir von ungefähr 20 Reden Bruchstücke, von 35 kennen wir die Titel; doch ist damit die Zahl der von ihm gehaltenen Reden nicht erschöpft. Von den erhaltenen verdienen teils wegen ihres Gegenstandes, teils wegen ihrer Vortrefflichkeit hervorgehoben zu werden: „Pro Roscio Amerino“ (80), die 7 „In Verrem“ (70), „Pro lege Manilia“ (66), die 4 „In Catilinam“ (63), „Pro Murena“ (63), „Pro Archia poeta“ (62), „Pro Sestio“ (56), „Pro Plancio“ (54), „Pro Milone“ (52) und die 14 „Orationes Philippicae“ (44 und 43). Sie zeichnen sich durch lebendigen Fluß der Darstellung, kunstvollen Bau der Perioden, (freilich oft allzu rhetorische) Fülle des Ausdrucks, öfters auch durch geistvollen, wenngleich nicht immer zu rechter Zeit und in rechter Weise angebrachten Witz aus, während sie freilich den Demosthenischen an Einfachheit, Kraft und Gesinnungstüchtigkeit weit nachstehen. Sie wurden oft herausgegeben, besonders von Klotz (Leipz. 1835–39, 3 Bde.), in Auswahl für den Schulgebrauch unter andern von Madvig (4. Aufl., Kopenh. 1858), Halm (in der Weidmannschen Sammlung, 7 Bdchn.). 2) Rhetorische Schriften, über die Theorie der Beredsamkeit, wobei C. namentlich seine eigne Stellung als Redner darlegt und begründet. Die bedeutendsten sind: „De oratore“, in 3 Büchern, verfaßt 55, eingekleidet in ein Gespräch zwischen den beiden größten ältern Rednern, L. Crassus und M. Antonius (hrsg. von Ellendt, Königsb. 1840; Piderit, 5. Aufl., Leipz. 1878; Bake, Amsterd. 1863; Sorof, 2. Aufl., Berl. 1882); „Brutus s. de claris oratoribus“, verfaßt 46, eine Geschichte der römischen Beredsamkeit und für uns daher sehr wertvoll (hrsg. von Bernhardy und Meyer, Halle 1838; Ellendt, Königsb. 1844; Jahn, 4. Aufl. von Eberhard, Berl. 1877; Piderit, 2. Aufl., Leipz. 1876, u. a.); „Orator“, an M. Brutus gerichtet, verfaßt 46, über das Ideal eines Redners (hrsg. unter andern von Jahn, 3. Aufl., Berl. 1869; Piderit, 2. Aufl., Leipz. 1876; Heerdegen, das. 1884). 3) Briefe, über 800, in 4 Sammlungen, eine unerschöpfliche und unschätzbare Quelle für die Zeitgeschichte, worin sich zugleich Ciceros Innerstes rückhaltlos aufschließt. Die 4 Sammlungen sind: „Ad familiares“, an verschiedene Freunde, 16 Bücher; „Ad Atticum“, ebenfalls 16 Bücher (Ausg. von Boot, Amsterd. 1865, 2 Bde.); „Ad Quintum“ (Ciceros Bruder), 3 Bücher, und der Briefwechsel zwischen C. und M. Brutus, 2 Bücher, dessen Echtheit man jedoch anzweifelt. Herausgegeben wurden die Briefe Ciceros von Billerbeck (Hannov. 1836, 4 Bde.), Wesenberg (Leipz. 1872–1873, 2 Bde.); in Auswahl von F. Hofmann (5. Aufl. von Andresen, Berl. 1884), Süpfle (8. Aufl., Karlsr. 1880), Frey (3. Aufl., Leipz. 1881) u. a.; übersetzt von Wieland (Zürich 1808–21, 7 Bde.; neue Ausg., Leipz. 1840–41, 12 Bde.). Vgl. Abeken, C. in seinen Briefen (Hannov. 1835). 4) Philosophische Schriften: „De re publica“, 6 Bücher, verfaßt 54–53, nur teilweise erhalten (Ausg. von Mai, Rom 1822 u. 1846; Osann, Götting. 1847); „De legibus“, um 52 verfaßt, 3 Bücher, aber unvollendet (Ausg. von Bake, Leid. 1842; Vahlen, 2. Aufl., Berl. 1883; Du Mesnil, Leipz. 1880); „Paradoxa Stoicorum“, von 46 (hrsg. von Orelli, Zür. 1829; Moser, Götting. 1846); ferner aus dem Jahr 45: „De finibus bonorum et malorum“, 5 Bücher (Ausg. von Madvig, 3. Aufl., Kopenh. 1876; Holstein, Leipz. 1873; deutsch von J. H. v. Kirchmann, das. 1874), und „Academica“ (davon erhalten das 2. Buch einer ersten und das 1. einer zweiten Bearbeitung; Ausg. von Orelli, Zür. 1827); aus dem Jahr 44: „Tusculanae quaestiones“, 5 Bücher (Ausg. von Kühner, 5. Aufl., [124] Hannov. 1874; Tischer-Sorof, 8. Aufl., Berl. 1884; Seyffert, Leipz. 1864; Cavallin, Lund 1870; Heine, 3. Aufl., Leipz. 1881, u. a.); „De natura deorum“, 3 Bücher (Ausg. von Schömann, 4. Aufl., Berl. 1876); „Cato major s. de senectute“ (Ausg. von Sommerbrodt, 10. Aufl., das. 1885; Lahmeyer, 4. Aufl., Leipz. 1877, u. a.); „De divinatione“, 2 Bücher (hrsg. von Giese, das. 1829, u. a.); „De fato“, unvollständig erhalten; „Laelius s. de amicitia“ (Ausg. von Nauck, 9. Aufl., Berl. 1884; Lahmeyer, 3. Aufl., Leipz. 1875); „De officiis“, 3 Bücher (Ausg. von Zumpt, Braunschw. 1838; Stürenburg, Leipz. 1843; Heine, 6. Aufl., Berl. 1885; Gruber, 3. Aufl., Leipz. 1874; übers. von Garve, 6. Aufl., Bresl. 1819). Gesamtausgabe der „Philosophica“ von Görenz (Leipz. 1809–12, 3 Bde.). Auch als Dichter hat sich C. versucht, in seiner Jugendzeit zur Übung (von seiner Übersetzung des Aratos sind noch bedeutende Bruchstücke vorhanden), später vornehmlich aus Eitelkeit zur Verherrlichung seiner Erlebnisse, freilich ohne viel Glück. Ausgaben sämtlicher Werke: „Editio princeps“ (Mail. 1498, 4 Foliobände); von P. Victorius (Vened. 1534, 4 Bde.); Manutius (das. 1540–46, 9 Bde.); Lambin (Par. 1566 u. öfter, 4 Bde.); Ernesti (Leipz. 1737, 6 Bde.; letzte Ausg., Halle 1820, 9 Bde.); Garatoni (unvollständig, Neap. 1777); Schütz (Leipz. 1814 ff., 20 Bde.); Orelli (Zürich 1826 ff., 4 Bde.; 5. Bd. 1833, enthaltend die Scholiasten; 6.–8. Bd. 1836–38, das „Onomasticon Tullianum“; 2. Aufl. unter Mitwirkung von Baiter und Halm, das. 1845–62, 4 Bde., die kritische Hauptausgabe); Klotz (2. Aufl., Leipz. 1863–71, 11 Bde.); Baiter und Kayser (das. 1861–69, 11 Bde.); neueste Textausgabe von Müller (das. 1878 ff.). Lexika zu Ciceros Werken: von Nizolius („Thesaurus[WS 1] Ciceronianus“, Basel 1559 u. öfter; zuletzt Lond. 1820); Schütz (Leipz. 1817–21, 4 Bde.); Merguet (zu den Reden, Jena 1877 ff.). Neuere Übersetzungen in der Metzlerschen Sammlung römischer Prosaiker (von Osiander u. a.) und der Hoffmannschen (jetzt Langenscheidtschen) Übersetzungsbibliothek römischer Klassiker (von Kühner, Mezger, Binder u. a). Vgl. Middleton, History of the life of C. (Dublin 1741, 2 Bde.; neue Ausg. 1842; deutsch von Seidel, Danz. 1791–1793, 4 Bde.), eine Verherrlichung Ciceros; Suringar, M. Tullii Ciceronis commentarii rerum suarum (Leiden 1854); Gerlach, M. Tullius C. (Basel 1864); Forsyth, Life of C. (2. Aufl., Lond. 1869, 2 Bde.); Teuffel, Studien und Charakteristiken (Leipz. 1871); G. Boissier, Cicéron et ses amis (4. Aufl., Par. 1877; deutsch von Döhler, Leipz. 1870); Messina, Apologia di C. contro Mommsen (Neap. 1878).

2) Quintus, jüngerer Bruder des vorigen, geb. 102 v. Chr., war Ädil 65, Prätor 62, Statthalter in Asien 61–58, Legat des Cäsar in Gallien 54–52, seines Bruders in Kilikien 51, trat im Bürgerkrieg auf die Seite des Pompejus, wurde nach der Schlacht bei Pharsalus von Cäsar begnadigt, 43 wie sein Bruder von den Triumvirn proskribiert und getötet. Er beschäftigte sich auch litterarisch, unter anderm schrieb er Tragödien. Wir besitzen von ihm vier Briefe und eine kleine Schrift: „De petitione consulatus“ (hrsg. von Bücheler, Leipz. 1869).

3) Marcus Tullius, Sohn des Redners, geb. 65 v. Chr., wurde von seinem Vater aufs sorgfältigste erzogen, nahm nach Ausbruch des Bürgerkriegs zwischen Pompejus und Cäsar auf seiten des erstern als Reiteranführer an dem Krieg teil, wurde dann mit seinem Vater von Cäsar begnadigt, schloß sich, nachdem er sich im Jahr 45 zur Fortsetzung seiner Studien nach Athen begeben, von da aus 44 an M. Brutus an, dem er wiederum als Reiteranführer nicht unwesentliche Dienste leistete. Nach Besiegung des Brutus proskribiert, floh er zu Sextus Pompejus und kehrte erst im Jahr 39, als die Umstände sich zu seinen gunsten verändert hatten, nach Rom zurück, wo er später von Oktavian zum Augur und 30 zum Konsul ernannt wurde. Nach den Nachrichten der Alten stand er seinem Vater an Begabung und Verdienst weit nach. Das Jahr seines Todes ist unbekannt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Thesausus