Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Buchhandel“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 3 (1886), Seite 569578
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Buchhandel. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 3, Seite 569–578. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Buchhandel (Version vom 03.08.2022)

[569] Buchhandel, die gewerbsmäßige Herstellung und Verbreitung von litterarischen Erzeugnissen als Handelsobjekt. Der B. zerfällt in 1) Verlagsbuchhandel (Herstellung der Bücher behufs Verkaufs); 2) Sortimentsbuchhandel (Vertrieb der Verlagsartikel der Verleger durch Ladengeschäft und Ansichtsversendung), Kolportagebuchhandel (Reise- und Hausierbetrieb) und Antiquariatsbuchhandel (Handel mit älterer Litteratur und mit Büchern aus zweiter Hand) und 3) Kommissionsbuchhandel (Vermittelung der Geschäfte der Buchhandlungen untereinander und Vertretung der Kommittenten). Ähnlich gegliedert sind Kunst-, Landkarten- und Musikalienhandel, je nach ihren Handelsobjekten. (Vgl. auch Musikalienhandel.)

Geschichtliches.

Ein B. scheint sich erst verhältnismäßig spät gebildet zu haben. Wenn man auch annehmen sollte, daß in allen alten Kulturstaaten, sobald die allgemeine Bildung eine gewisse Höhe erreicht hatte und das Interesse der Völker sich nicht mehr auf gottesdienstliche Angelegenheiten beschränkte, mündliche Tradition oder einzelne Abschriften der religiösen Urkunden dem Bedürfnis nicht mehr genügen konnten, daß sich da vielmehr überall ein dem spätern B. analoger litterarischer Verkehr hätte ausbilden müssen, sobald man einen Schreibstoff gefunden hatte, der die Objekte leichter transportfähig und zu Gegenständen des Handelsverkehrs geeignet machte, so findet sich bei Kulturvölkern von so hervorragender Bedeutung, wie z. B. die alten Ägypter und Hebräer waren, keine Spur eines solchen litterarischen Verkehrs. Die Veröffentlichung der vorhandenen Niederschriften scheint sich auf Vorlesen beschränkt zu haben. Erst im alten Griechenland, später in Rom hat nachweisbar B. bestanden und geblüht. Aus vielen beiläufigen Notizen und Beziehungen verschiedener der uns erhaltenen klassischen Schriftsteller läßt sich ein ziemlich sicheres Bild davon konstruieren. Wahrscheinlich schon vor dem 5. Jahrh. v. Chr., sicher aber von da an blühte der B., selbst als Exporthandel, vornehmlich in Athen. Neben der wissenschaftlichen und poetischen Litteratur gab es auch Volksschriften verschiedenen Inhalts, die durch fliegende Buchhändler oder Ausrufer unter das Volk gebracht wurden. Die seßhaften Buchhändler, wohl meist zugleich Abschreiber, pflegten in ihren Läden ihre Bücher vorzulesen, um dadurch Käufer heranzuziehen. In Rom entwickelte sich der B. eigentlich erst durch den Einfluß der griechischen Kultur und Einwanderung, besonders seit dem Ende des 3. Jahrh. v. Chr., dann aber schnell gewaltig, so daß der Besitz von Büchern zum Gegenstand des guten Tons wurde. Besonders von den letzten Zeiten der Republik an, als auch die römische Litteratur einen höhern Aufschwung nahm, entfaltete sich eine ungemein große Thätigkeit auf dem Felde des Buchhandels. Die Zahl derjenigen, welche die Herstellung und den Vertrieb von Abschriften schon vorhandener oder neuerschienener Werke zum Gegenstand ihres Geschäfts machten, der damaligen Buchhändler (bibliopolae), war nicht unbeträchtlich. Die Namen mehrerer derselben, z. B. des Pomponius Atticus, der Gebrüder Sosius, des Tryphon, des Atrectus, sind auf uns gekommen. Die Herstellung der Bücher erfolgte durch Schreiber (librarii, welche Benennung später auch auf die Buchhändler selbst übertragen wurde), entweder selbständig als Abschrift oder so, daß eine größere Anzahl Schreiber, um einen Vorleser versammelt, dessen Diktat nachschrieb. Die so hergestellten Exemplare wurden von Korrektoren durchgesehen und erhielten dann durch den Buchbinder ihre letzte Gestalt. Da dies alles die Arbeit von Sklaven und daher sehr billig war, so lag, abgesehen von etwaniger kostbarer äußerer Ausschmückung, der bedeutendste Kostenpunkt in dem verwendeten Material, dem Papyrus, auf dem ein nicht unbedeutender Eingangszoll lastete. Originalmanuskripte erreichten oft einen sehr hohen Preis; sonst aber waren die Bücherpreise, besonders für Schulbücher und gewöhnliche Ausgaben, überraschend niedrig. Honorare und der Begriff geistigen Eigentums lassen sich nicht nachweisen. Die Litteratur scheint vielmehr als ein Gemeingut betrachtet worden zu sein, und es mögen daher von gangbaren Sachen oft (nach unserm Gefühl unbefugte) Nachschriften vorgekommen sein. Verschiedene Ausgaben, der Ausstattung und dem Preis nach, gab es auch damals schon. Preßpolizei war unbekannt, wenn es auch vorkam, daß (schon aus Griechenland ist ein Fall überliefert) mißliebige Schriften, besonders in der römischen Kaiserzeit, konfisziert und verbrannt wurden. Die Bücher wurden in den Verkaufsläden der Buchhändler aufgestapelt. Für die Bekanntmachung sorgten Ankündigungen, die an den Ladenthüren und den Säulen der Vorhallen angebracht wurden, wohl auch Ausrufer; Neuigkeiten wurden vorgelesen; außerdem sorgte die zahlreiche und gewählte Gesellschaft, deren Sammelplatz die Buchläden waren, für weiteres Bekanntwerden des Neuerschienenen. Nach den Provinzen, in denen ohnehin Kommanditen der römischen Häuser bestanden, mögen die Bücher, besonders auch die in der Hauptstadt nicht mehr absatzfähigen, durch die zahlreichen Briefboten der vornehmen Staatsbeamten und Militärbefehlshaber, durch Kaufleute etc. befördert worden sein. Thatsächlich fanden die bedeutenden Erscheinungen der Litteratur bis in die entferntesten Teile des römischen Reichs, also fast durch die ganze damals bekannte Welt, Verbreitung. Hierfür sorgten außerdem die Provinzialbuchhandlungen, deren besonders in Alexandria, Lugdunum (Lyon), dann in Karthago, Antiochia, Smyrna, Massilia (Marseille), Athen, Mailand, Brundusium etc. bedeutende existierten. Die ansehnliche Zahl der alten Schriftsteller, von denen wir wenigstens die Namen kennen, und die Herstellung und Verbreitung von Exemplaren nach Tausenden berechtigen zu dem Schluß, daß damals eine geradezu unglaubliche Anzahl von Büchern existiert haben muß. Die Bibliothek zu Alexandria allein besaß deren 700,000. Die meisten gingen natürlich durch den [570] Gebrauch zu Grunde, der Rest in den politischen und kriegerischen Stürmen, welche den Sturz der römischen Weltherrschaft herbeiführten und das Mittelalter einleiteten.

Während der ersten Jahrhunderte des Mittelalters gab es, außer im römischen Reich (Byzanz, Alexandria) und später in den Ländern des Islam (Bagdad, Kairo, Cordova), keinen litterarischen Verkehr. In Klöstern und geistlichen Stiftern wie an einzelnen Fürstenhöfen wurden zwar Abschriften angefertigt, aber nur zum eignen Gebrauch, höchstens zu gelegentlichem Austausch. Den sehr seltenen Verkauf von Handschriften kann man kaum B. nennen. Die Kunst des Schreibens war nur wenigen Personen, meist bloß den Geistlichen, eigen, und ihre Produkte standen daher hoch im Preis; auch die Kostbarkeit des zur Anfertigung von Handschriften verwendeten Pergaments verhinderte eine größere Verbreitung der Litteratur. Erst mit Entstehung der Universitäten im 12. Jahrh. stellte sich ein größerer Bedarf an litterarischen Hilfsmitteln, an Leitfäden und Lehrbüchern für die Studenten heraus, und durch diesen bildete sich der mittelalterliche B. (Handschriftenhandel), eigentlich erst ermöglicht durch die Erfindung des Leinenpapiers, welches billigere Herstellung der Handschriften gestattete. Neben der gelehrten und Unterrichtslitteratur wurden später auch poetische Werke und Volksschriften Gegenstand des litterarischen Verkehrs.

Die ersten Spuren eines geordneten und regelmäßigen Verkehrs mit Handschriften finden sich in Italien im 13. Jahrh. Zuerst erschienen die Handschriftenverleiher, von ihren Geschäftslokalen, Stationes, Stationarii genannt. Sie verliehen die in ihrem Besitz befindlichen, durch Schreiber (librarii, scriptores, amanuenses etc.) oder von ihnen selbst hergestellten Handschriften behufs Abschrift an die Studenten. Um mehreren die Möglichkeit des Abschreibens zu ermöglichen, liehen sie die Handschriften in Lagen (peciae; 1 Pecia = 1/2 Quaterne oder 16 Kolumnen à 62 Zeilen à 32 Buchstaben) aus und wurden daher auch Peciarii, Stationarii peciarum genannt. Die Zahl der vorrätig zu haltenden Werke war, wie der Mietpreis der Pecien, durch die Universitätsbehörden festgestellt, wie auch der ganze Verkehr unter Aufsicht der Universitäten stand und die Stationarii selbst Universitätsverwandte waren. Auch für Korrektheit der Handschriften war durch regelmäßige Kontrolle gesorgt. Der Verkauf von Handschriften war den Handschriftenverleihern untersagt; erst später war ihnen ein kommissionsweiser Verkauf fremder Handschriften gegen Provision unter gewissen Kautelen gestattet. Dieser Verkehr mit Erzeugnissen der Litteratur ist indes noch nicht eigentlicher B.; einen solchen betrieben erst die später auftretenden Handschriftenhändler (venditores librorum, librarii, libraji oder auch, da sie sich zum Teil aus Papierhändlern rekrutierten, cartolaji). Sie waren nicht, wie die Stationarii, der strengen Aufsicht der Universität unterworfen, sondern betrieben ihr Gewerbe frei. Oft waren sie zugleich Abschreiber, und als solche stellten sie sich ihre Handelsobjekte selbst her; später scheinen förmliche Handschriftenfabriken bestanden zu haben. Einen bedeutenden Aufschwung nahm der Handschriftenhandel, als zahlreiche Handschriften vor den hereinbrechenden Türken aus Griechenland nach Italien gerettet wurden. Hauptorte des unbeschränkten Handschriftenhandels wurden die bedeutenden Städte Norditaliens: Venedig, Florenz, dann Mailand etc. Venezianische Kaufleute bezogen im 15. Jahrh. Handschriften in großer Anzahl aus Griechenland, ja eigne Reisende suchten Handschriften in Griechenland auf. Die bedeutendsten italienischen Handschriftenhändler waren Joannes Aurispa in Venedig (1369–1459) und Vespasiano Philippi (sc. filius) in Florenz (Mitte des 15. Jahrh.). Ungefähr zu derselben Zeit wie in Italien erscheinen auch in Frankreich Handschriftenverleiher und -Händler. Sie waren ähnlichen Beschränkungen unterworfen wie in Italien und standen unter Jurisdiktion und Aufsicht der Universitäten. In Paris bildeten die Stationarii und Librarii zusammen mit den Schreibern, Rubrikatoren, Pergamentmachern und Papierhändlern die Gilde der Libraires, welche, wie Albr. Kirchhoff aufführt, im J. 1292 außer 8 Handschriftenhändlern noch enthielt: 25 Escrivains (Schreiber), 13 Enlumineurs (Rubrikatoren, unter Umständen Verfertiger der Miniaturen), 17 Lieurs (Buchbinder) und 16 Parcheminiers (Pergamentmacher und -Händler). Außer in Paris finden sich Handschriftenhändler in Frankreich nur in den Universitätsstädten. Der bekannteste derselben war der Alchimist Nicolas Flamel (Anfang des 15. Jahrh.). Auch in Deutschland findet sich ein geschäftlicher Verkehr mit Handschriften seit Gründung der ersten Universitäten, Mitte des 14. Jahrh. Stationarii kommen weniger vor, das Verleihen behufs Abschrift wurde meist ersetzt durch die Pronunziationen, d. h. das Diktieren der Hefte durch die Universitätsdozenten. Die geschäftlichen Einrichtungen und die Oberaufsicht der Universitäten scheinen im ganzen denen in Paris entsprochen zu haben. Der Handel mit Handschriften war am bedeutendsten in Prag, Wien, Heidelberg, Erfurt, Köln, dann in Niederdeutschland: Gent, Brügge. Er lag vielfach in den Händen der Schullehrer, aber auch Papier- und Pergamentmacher, Briefmaler etc. waren daran beteiligt. Schreiberschulen und Handschriftenfabriken bildeten sich auch hier. In Niederdeutschland wirkten besonders (Anfang des 15. Jahrh.) die Brüder vom gemeinsamen Leben. Die größte Handschriftenfabrik Oberdeutschlands bestand in Hagenau, wo der bedeutende Handschriftenhändler Diebold Lauber (um 1447) seinen Wohnsitz hatte. In England scheinen sich die Stationarii mehr mit dem Handschriftenhandel beschäftigt zu haben. Sie waren, wie anderwärts, zum Teil zugleich Buchbinder. Einzelne Spuren von Handschriftenhandel finden sich auch in Spanien.

Die Herstellung der Handschriften geschah durch die Schreiber, welche entweder umherwandernd Aufträge aufsuchten, oder sich zu Schreiberschulen und Handschriftenfabriken vereinigten. Dem geschäftlichen Verkehr mit Handschriften widmeten sich Angehörige verschiedener Erwerbszweige: zunächst die Schreiber, dann Gelehrte der verschiedenen Fakultäten, Studenten, Lehrer, städtische Beamte, Kaufleute, vor allen aber Buchbinder sowie Pergament- und Papiermacher und -Händler. Selten bot dieser Geschäftsbetrieb allein genügenden Lebensunterhalt, so daß die damit beschäftigten Personen gewöhnlich noch andre Geschäfte betrieben in Handel oder Gewerbe; andre bezogen als untergeordnete Universitätsbeamte einen geringen Gehalt. Die seßhaften hatten ihre Geschäftslokale in den besuchtesten Stadtteilen, an Kirchen etc., in Läden oder Buden. An den Fenstern dieser Läden oder den Ständen mußten die Stationarii Verzeichnisse der bei ihnen vorrätigen Bücher und die Mietpreise dafür anschlagen. Die Händler stellten ebenfalls Verzeichnisse ihrer Vorräte zusammen. Viele suchten auf Reisen Gelegenheit zu Geschäften auf, und besonders war es der Meß- und Jahrmarktsverkehr, [571] der Absatz vermittelte. Um die Mitte des 15. Jahrh. scheinen besonders die Messen zu Frankfurt a. M. und zu Nördlingen für diesen B. wichtig gewesen zu sein.

So hatte sich zur Zeit der Erfindung der Buchdruckerkunst teils aus der Natur des Geschäfts selbst, teils durch Einwirkung von außen eine gewisse bestimmte Art der Geschäftsführung für den Handel mit Erzeugnissen der Litteratur ganz allgemein gebildet. Auf die Weiterentwickelung des Buchhandels hatte aber die neue Erfindung nur insofern Einfluß, als nach und nach die Zahl der Handelsobjekte größer wurde und die Bücherpreise sich verringerten. Die Herstellung von Handschriften dauerte neben dem Buchdruck noch längere Zeit fort, besonders was griechische Schriften anlangt, da die griechische Druckschrift sich nur langsam zu einer allgemein brauchbaren gestaltete. Dazu kam die Abneigung der vornehmen und vermögenden Bücherliebhaber, welche es unangenehm empfanden, daß durch die neue Kunst der Gegenstand eines bisher ihnen vorbehaltenen Luxus popularisiert und weitern Kreisen zugänglich gemacht wurde. Sie zogen es vor, für ihre Büchersammlungen Handschriften herstellen und künstlerisch ausschmücken zu lassen; gedruckten Büchern blieben ihre Bibliotheken vorläufig verschlossen. Der eigentliche Geschäftsbetrieb des Buchhandels blieb aber gänzlich unberührt durch die neue Erfindung; er behielt die bisherigen Geschäftsformen bei, in denen noch der heutige B. wurzelt, so daß beinahe alle heutigen Geschäftsgebräuche des Buchhandels sich in ihren Anfängen schon von da aus nachweisen lassen.

Im Lauf der ersten Jahrzehnte verbreitete sich die Buchdruckerkunst nur langsam. Während der wandernde Schreiber sein Schreibzeug leicht mit sich führen und überall, wo er Beschäftigung fand, ohne weiteres seine Thätigkeit beginnen konnte, mußte der wandernde Buchdrucker, wenn er etwa durch einen Bischof zum Druck eines Missale berufen wurde, Schriften und Presse an seinen neuen Wirkungsort mitschleppen. Aber der Zug der Zeit, die sogen. Wiederherstellung der Wissenschaften, die fieberhafte Unruhe, welche die Geister in der Zeit des Übergangs vom Mittelalter zur neuern Zeit bewegte, trug doch bald mächtig dazu bei, das neue, der Verbreitung von Bildungsmitteln günstigere Verfahren mehr auszubreiten. Schon im ersten halben Jahrhundert der Buchdruckerkunst (bis 1500) wurden, wie Hain, dem noch manches entgangen ist, in seinem „Repertorium bibliographicum“ aufführt, 16,299 Werke in 208 verschiedenen Orten an 1213 verschiedenen Druckstellen, die meist als Verlagsanstalten anzusehen sind, gedruckt. Diejenigen Länder, welche bis dahin im Handschriftenhandel eine hervorragende Stellung eingenommen hatten, entwickelten auch in der Herstellung und im Vertrieb gedruckter Bücher die größte Thätigkeit. An erster Stelle steht wieder Italien und zwar der damalige Hauptsitz des Welthandels, Venedig, mit 199 Druckstellen, dann Mailand mit 60, Bologna mit 43, Rom mit 41, Florenz mit 37, Pavia mit 34, Neapel mit 27, Padua mit 16 Druckstellen. In Frankreich ragen hervor Paris mit 87, Lyon mit 48 Druckstellen. In Deutschland verteilt sich die Druck- und Verlagsthätigkeit auf eine große Menge von Orten, welche sämtlich nur kleinere Anzahlen von Druckstätten aufweisen: Augsburg und Köln je 22, Brixen 18, Basel und Straßburg je 17, Nürnberg 13, Leipzig 9, Wien nur 2, während in dem damals so unbedeutenden Berlin gar keine nachzuweisen ist. Für England ist zu nennen London mit Westminster mit 13 Druck- und Verlagsstätten (näheres s. Buchdruckerkunst). Der Hauptgrund dieser Verteilung ist vor allem in den geschäftlichen Verhältnissen zu suchen. Der Handschriftenhandel hatte dem B. die Wege geebnet; trotz anfänglicher Anfeindung wurde dieser vielfach von den Handschriftenhändlern in den Bereich ihrer Geschäftsthätigkeit gezogen, einzelne wendeten sich sogar ausschließlich dem Buchdruck und damit dem B. zu. Der bedeutende Pariser Handschriftenhändler Hermann von Stadtloen aus Münster (gest. 1474) hielt sogar für Frankreich ein Lager der Drucke von Peter Schöffer und Konrad Henckis.

Beträchtlich war der litterarische Bedarf der gebildetern Geistlichen, der reichen Klöster und Stifter, wenn er sich auch mehr auf die scholastische Litteratur erstreckte. Von großem Einfluß war dann der durch die Humanisten angeregte Kultus des klassischen Altertums, und diese Vorliebe für die alten Klassiker war es auch, welche sowohl dem Aufschwung der Litteratur in den lebenden Sprachen als der selbständigen wissenschaftlichen Thätigkeit die Bahn öffnete und den entscheidenden Anstoß gab. In die nächste Zeit nach diesem Aufschwung fallen daher die eigentliche Geburt der französischen, spanischen und englischen Nationallitteratur, ein neuer Aufschwung der italienischen, die Schöpfung der neuern deutschen Schriftsprache durch Luther, die Begründung wissenschaftlicher Astronomie durch Kopernikus, die Belebung der Reiselitteratur durch die Entdeckung Amerikas und die erste Weltumseglung etc.

Der B. war anfangs kein selbständiges Gewerbe; gewöhnlich wurde er neben und mit andern Geschäften betrieben. Mit dem Verlag befaßten sich die Buchdrucker, des Vertriebs bemächtigten sich Buchbinder, Kaufleute und eine Menge kleiner Leute. Das Buch war eine Handelsware wie jede andre. Die Buchhändler wiederum betrieben nebenher oft noch andre Gewerbe: sie handelten mit Metallen, Wolle, Fellen, Tuch, Garn etc., hauptsächlich auch mit Papier; andre trieben zugleich Gastwirtschaft oder Weinschank. Die Buchdrucker druckten, um ihre Druckanstalten zu beschäftigen und die hergestellten Bücher dann so gut wie möglich zu verwerten. Wie großartig dieser Betrieb sein konnte, geht z. B. daraus hervor, daß schon Peter Schöffer Filialen in Paris und in Angers hatte; seine Verbindungen reichten über Lübeck bis in die Ostseeprovinzen, nach Königsberg, nach Ofen. Oft reichten die Mittel nicht aus. Da kam es dann vor, daß Fürsten, Magistrate oder reiche Litteraturfreunde einen Teil der Kosten des Druckes oder der Ausstattung trugen. In andern Fällen streckten vermögende Freunde oder Buchführer das nötige Geld vor; man sagte dann, sie „verlegten“ den Buchdrucker, waren seine „Verleger“. Oder es traten auch mehrere Buchdrucker für einzelne Fälle zum Druck auf gemeinschaftliche Kosten zusammen und verteilten dann die hergestellten Exemplare unter sich, um sie jeder auf eigne Rechnung zu verwerten. Solcher Druckgesellschaften finden sich manche Beispiele. Eine bestand z. B. in Basel; ihr Drucker war Joh. Froben, Teilhaber waren F. Birckmann in Köln und wahrscheinlich Joh. oder Anton Koburger in Nürnberg. Eine andre Druckgesellschaft in Basel wurde durch Joh. Amerbach repräsentiert; bei ihr ließ 1498 und später Anton Koburger drucken, der auch gemeinschaftlich mit Josse Bade und Jean Petit in Paris verlegte. Ein ähnlicher Fall kommt 1490 in Leipzig vor. Besonders gebräuchlich war der Verlag auf gemeinschaftliche Kosten in Frankreich. Solcher Kompanieverlag bestand dann aus Drucker und Verleger oder aus zwei oder mehreren Verlegern. Wenn ein [572] Buchhändler den Drucker mit einem Auftrag versah, so sagte man ebenfalls, daß er den Drucker „verlegt“ habe, sein „Verleger“ sei. Im 15. und auch im 16. Jahrh. wird oft auf den Drucken nur der Drucker genannt, während der wirkliche Verleger völlig verschwiegen wird. Der Drucker behielt neben seinem Druckerlohn den Zuschuß, den er in seinem eignen Nutzen verwertete, die Quelle vieler Mißbräuche. Auf eigne Rechnung hergestellte Bücher suchten die Drucker entweder einzeln zu verwerten, oder sie boten sie in Partien oder in ganzen Auflagen den Buchführern zum Ankauf an. In gefährlichen Zeiten, wenn es sich um Schriften handelte, deren Beanstandung vorauszusetzen war, ließ man auswärts und unter falscher Firma drucken, von Leipzig aus z. B. in Wittenberg, Eilenburg etc. Die eigentlichen Vertreiber der Litteratur waren die Buchführer, die bedeutendsten derselben zugleich Verleger. Solche waren die Koburger in Nürnberg (1472–1540), welche durch ihren großartigen Geschäftsbetrieb Nürnberg gewissermaßen zum Zentralpunkt des Buchhandels machten. Neben ihrem sehr bedeutenden Verlag und eigner Druckerei (außerdem ließen sie auch auswärts drucken) hatten sie auch ein großes Sortimentsgeschäft, vermittelst dessen sie besonders den italienischen Klassikerverlag vertrieben. Anton Koburger hatte in Paris zwei Niederlagen, in Lyon eine für den italienischen und spanischen Verkehr, dann solche in Wien, Ofen, Krakau, Breslau. Sein Verkehr durch Reisende, durch Vermittelung von Geistlichen und Privatleuten erstreckte sich auch auf Polen, Norddeutschland etc. Franz Birckmann in Köln und Antwerpen (ca. 1510–50) hatte Geschäftsverkehr mit England, Süddeutschland, der Schweiz, Paris. Von Leipzig aus, wo Buchführer seit 1489 nachzuweisen sind, bestanden schon in den 90er Jahren des 15. Jahrh. weitreichende Verbindungen nach Magdeburg, Prag, im Anfang des 16. Jahrh. nach Danzig, über Breslau nach Polen, Ungarn, Siebenbürgen.

Wie schon die Handschriftenhändler, besuchten auch die Buchhändler im Interesse ihres Absatzes die Messen und Jahrmärkte, welche sämtlich einen gewissermaßen bestimmten, nach Ländern und Landschaften abgegrenzten Kundenkreis boten. So bezogen die Leipziger Buchhändler die Messen und Märkte zu Breslau und zu Posen schon im Anfang des 16. Jahrh., besonders aber die Peter-Paulsmesse des benachbarten Naumburg; die Breslauer waren regelmäßige Besucher der Neißer Märkte. Die wichtigsten waren die Messen zu Frankfurt a. M., seit den 70er Jahren des 15. Jahrh., welche sich zu einem Weltbüchermarkt entwickelten. Dorthin kamen die Buchhändler aus den wichtigsten Ländern: Italien, Frankreich, Niederlande etc. Mehr für den deutschen und östlichen Büchermarkt waren die Leipziger Messen, deren Bezug seit 1493 sicher nachweisbar ist. Auf den Messen legten die Buchhändler ihre Waren aus, oder sie schlugen die Titelblätter oder Verzeichnisse ihrer Vorräte an. Sensationelle Neuigkeiten wurden in den Straßen ausgerufen, und dem Vertrieb kleinerer Schriften widmeten sich Massen von Männern, Weibern und Kindern. Hierhin kamen die Gelehrten, um für sich und ihre Freunde Einkäufe zu machen, Buchhändler, um ihre Vorräte zu ergänzen und zu erneuern. Nebenbei pflegten die Buchhändler gelegentlich ihrer Geschäftsreisen Briefe, Zahlungen und sonstige Geschäfte der Gelehrten zu besorgen, besonders aber vermittelten sie bedeutende Papierlieferungen von Süd- nach Norddeutschland und weiter. Verkauft wurde in der frühsten Zeit an Händler und Private unterschiedslos zu gleichen Preisen. Nur in einzelnen Fällen gaben große Verleger den bedeutendsten Buchführern einen Rabatt von ihren Bezügen. Ein Ladenpreis war unbekannt, und der Buchhändler suchte seine Ware später so vorteilhaft wie möglich zu verwerten. Aber das war immer nur ein kleiner Teil der Bücherkäufer, die sich besonders in der Reformationszeit gewaltig vermehrten. Hier trat als wichtigster Vermittler des Absatzes die Kolportage, der Wander- und Hausierverkehr, ein, die besonders für populäre Artikel die größten Erfolge erzielte. Alles reiste: Briefmaler, Kartenmacher, Briefdrucker (Briefe, litterae, gleich Flugschriften) durchzogen als „Briefträger“ und „Kunstträger“ das Land, besonders die Nürnberger. Sogar selbstverlegende Gelehrte gingen mit ihren Büchern selbst und durch ihre Angehörigen hausieren. Nach dem Bar- kam das Changegeschäft auf den Messen. Der geschäftliche Vorteil, den ein möglichst vielseitiges Lager gewährte, führte schon im 15. Jahrh. dazu, daß die Verleger ihre Artikel gegenseitig austauschten. Dieses „Stechen“ oder „Changieren“ geschah meist „nach der Ballenschnur“, d. h. ballen- oder riesweise, bei Kleinkram wohl ausnahmslos. Wurde hier anfangs Gleichschätzung vorausgesetzt, so änderte sich das, als die Niederländer für ihren wertvollern Verlag später das drei- bis fünffache Quantum des deutschen Verlags beanspruchten und auch erhielten. Natürlich konnten nur solche Buchhändler changieren, die selbst Verlag auf die Messe brachten; die reinen Buchführer mußten bar kaufen, wie auch dem reinen Verleger mit Tausch nicht gedient sein konnte. Übrigens wurden, obgleich der B. nie zünftig gewesen ist, gewisse Schranken mit großer Eifersucht eingehalten. Auswärtige Buchhändler durften nie in fremde Kreise eindringen, in den Meßplätzen nur während der Messe offene Läden halten; Buchdrucker durften nur mit selbstgedruckten Artikeln, Bücherkrämer oder Antiquare nur mit alten und gebundenen Büchern, Dissertationenhändler nur mit Kleinlitteratur und Büchern von nicht mehr als zwölf Bogen Umfang handeln (in Paris durften schon die unvereideten Handschriftenhändler kein Buch verkaufen, das mehr als 10 Sous wert war). Nur die Buchbinder ließen sich trotz langer Kämpfe den Handel mit Kalendern, Schul- und Erbauungsbüchern nicht entreißen. Diejenigen kleinen Bücherhändler, für welche sich der Meßbesuch nicht lohnte, bezogen ihren Bedarf von Großsortimenten, deren es verschiedene gab. Der bedeutendste dieser Buchführer, welche ein möglichst vielseitiges Lager behufs Weiterverkaufs an andre anlegten, war Georg Willer in Augsburg. Er hatte neben seinem Hauptgeschäft noch ein Lager in Wien und einen Agenten (Kommissionär, institor) in Tübingen. Er war der erste, welcher (Herbst 1564) einen gedruckten Katalog der von ihm von der Messe gebrachten Artikel ausgab; hieraus entwickelte sich einerseits der Meßkatalog, anderseits die Sitte der Buchführer, Kataloge über ihr Lager zu drucken, in welche gelegentlich auch der Bestand angekaufter Bibliotheken aufgenommen wurde, und in ihre Kundenkreise zu verbreiten.

Die Blüte des Frankfurter Weltbüchermarktes dauerte kaum ein Jahrhundert. War der B. jener Zeit nach außen gewissermaßen kosmopolitisch, in seiner innern Gliederung universell gewesen, so konnten doch diese ursprünglichen Zustände auf die Dauer nicht aufrecht erhalten werden, als die Nationallitteraturen der einzelnen Länder ihre Selbständigkeit gegenüber dem früher allgemein herrschenden Latein errungen hatten und in den einzelnen Ländern nach [573] und nach mehr litterarische Erscheinungen auftauchten als während des Mittelalters in ganz Europa. Es gestalteten sich nach den Ländern geschiedene Gruppen, und damit entstand der nationale B., welcher internationale Beziehungen meist nur noch durch Vermittelung einzelner Geschäftshäuser weiter pflegte. Diese Entwickelung hatte ihren Grund nicht sowohl in nationalem Bewußtsein oder Bedürfnis als vielmehr in dem Umstand, daß die Staatsgewalt sehr bald durch preßgesetzliche Bestimmungen, verschieden nach den verschiedenen Ländern, dem B. der einzelnen Länder und Staaten besondere Bahnen anwies, und in dieser Vereinzelung bildeten sich dann auch verschiedene Organisationen. Von Frankfurt blieben zuerst die Italiener weg, als nach Erscheinen des ersten Index librorum prohibitorum in den 70er Jahren des 16. Jahrh. die deutsche Litteratur zum großen Teil von Italien ausgeschlossen war. Den Italienern folgten bald die französischen Buchhändler, und so blieb, abgesehen von den Niederländern, der Büchermarkt auf die deutsche Litteratur beschränkt.

Der deutsche B. entwickelte sich nun selbständig weiter. Bis in die neuere Zeit dauerte der oben geschilderte Verkehr, der Besuch der Messen zu Frankfurt a. M. und zu Leipzig, der Austausch der auf die Messen geführten Verlagsartikel. Der Umsatz und die danach zu bemessenden Anschaffungen liefen von einer Messe bis zur andern. Kommissionssendungen kommen erst spät vor. Die Staatsgewalt, Reichsregierung sowohl als Territorialregierungen, legte auf dem Gebiet der Verwaltung durch Zensur und gewerbliche Vorschriften der weitern Entwickelung des Buchhandels schwere Fesseln an. Die 1569 eingesetzte kaiserliche Bücherkommission in Frankfurt, die erst nur fiskalischem Interesse diente, indem sie die Einlieferung der für Privilegien zu liefernden Pflichtexemplare überwachte, entwickelte sich bald zu einer lästigen allgemeinen Aufsichtsbehörde. Auch nach der rechtlichen Seite hin war die Lage trostlos. Der Verleger war fast überall, wo er sich nicht ein Privilegium auswirken konnte, völlig rechtlos, und selbst diese Privilegien, meist nur mit großer Mühe und bedeutendem Kostenaufwand zu erlangen und nur auf wenige Jahre erteilt, erwiesen sich noch dazu häufig als wirkungslos. Sowie ein Buch erschien, welches sich zu einer gewinnbringenden Spekulation eignete, verfiel es den Händen der Nachdrucker, die nicht nur bei den meisten Territorialregierungen, sondern selbst in Wien Schutz, hier und da sogar Ermunterung fanden. Schon Luther hatte, freilich umsonst, gegen den Nachdruck geschrieben, wie sich auch bei ihm die ersten Andeutungen der Idee des Urheberrechts finden. Der erste von allen deutschen Staaten, welcher einen erträglichen Rechtszustand für den B. schuf, war Kursachsen. Schon unterm 27. Febr. 1686 erschien hier das „Mandat wider ärgerliche Schriften etc., ingleichen von Censur und denen privilegirten, auch dem Nachdruck derer privilegirten Bücher etc.“, welches den Nachdruck auch solcher nicht privilegierten Schriften, die „der Verleger von den Autoren redlicherweise an sich gebracht“, verbot. Ausführung dieses Mandats wie des ganzen Bücherwesens lag der kursächsischen „Bücherkommission“ ob, deren Einsetzung in dasselbe Jahr fällt wie die der kaiserlichen in Frankfurt. Durch das kursächsische Mandat, „den B. betreffend“, vom 18. Dez. 1773 wurde dann der Nachdruck aller von in- und ausländischen Buchhändlern in den sächsischen Landen gedruckten Bücher, deren Verlagsrecht „der Buchhändler von dem Schriftsteller in redlicher Weise an sich gebracht hat“, schlechtweg, auch ohne Privilegium, nur unter Beobachtung sehr einfacher Förmlichkeiten untersagt; bloß bei den Ausländern war Gegenseitigkeit gegen sächsische Unterthanen Bedingung. Die Bücherkommission in Leipzig hatte Protokoll über die zur Einzeichnung in dasselbe angemeldeten Bücher zu führen, und diese Einzeichnung hatte dieselbe rechtliche Wirkung, als wenn ein Privilegium erworben worden wäre. Gleichzeitig wurde allen die Leipziger Messen besuchenden Buchhändlern die Befugnis erteilt, eine aus zwei Leipziger, einem andern sächsischen und sechs ausländischen Buchhändlern bestehende Deputation zu wählen, um das gemeinschaftliche Beste des Buchhandels ins Auge zu fassen. Indes wurde diese Deputation nur in vereinzelten Fällen berufen, so z. B. 1778. Eine aus drei, nur Leipziger, Buchhändlern 1811 zur Begutachtung der von der sächsischen Regierung beabsichtigen „Verbesserungsvorschläge“ gewählte Deputation erklärte sich aus eigner Machtvollkommenheit permanent und wurde auch offiziell als Vertretung des Buchhandels anerkannt. Unter dem Einfluß der Stürme der Julirevolution von 1830 entwickelte sich aus dieser Deputation der Verein der Buchhändler zu Leipzig.

Die geschilderte Rechtsunsicherheit, die Schikanen, welchen der auswärtige B. durch die in Frankfurt a. M. eingesetzte kaiserliche Bücherkommission ausgesetzt war, wohl auch der Umstand, daß die norddeutschen Verleger in Frankfurt für ihren wertvollern Verlag kein genügendes Äquivalent mehr fanden, dann auch die Schwierigkeit, beide Meßplätze zu besuchen (die Frankfurter Fastenmesse war um 1711 von Sonntag Judika auf Sonntag Quasimodogeniti verlegt und dadurch der Beginn der beiden Ostermessen zu nahe aneinander gerückt worden, als daß die Norddeutschen die Frankfurter noch bequem hätten beziehen können), führten zu dem Entschluß der hervorragendern norddeutschen, besonders Leipziger und Berliner, Verleger, den Besuch der Frankfurter Messen ganz einzustellen.

Die Ausführung dieses Beschlusses erfolgte, nachdem schon früher einzelne weggeblieben waren, allgemein in der Frankfurter Fastenmesse 1764 mittels eines förmlichen Absagebriefs an Frankfurt a. M., durch welchen die Beteiligten zugleich erklärten, daß sie von da an nur noch die Leipziger Messen besuchen würden. Damit wurde zu gleicher Zeit der sich nun schnell vollziehende Übergang des Tauschgeschäfts zu dem von nun an eintretenden Rechnungsgeschäft angebahnt.

Das Bedürfnis, gegen manche Übelstände, vor allem gegen den Nachdruck anzukämpfen, führte zu Versuchen buchhändlerischer Vereinigungen. Die Spuren eines solchen Vereins finden sich schon einmal im 17. Jahrh. ohne bekannten Erfolg. Einen neuen Anlauf nahm 1765 der thatkräftige Philipp Erasmus Reich (geb. 1. Dez. 1717 zu Laubach in der Wetterau, seit 1762 Teilhaber der Weidmannschen Buchhandlung [Weidmanns Erben u. Reich] in Leipzig, gest. 3. Dez. 1787) durch Gründung der „Buchhandlungsgesellschaft“. Das Grundgesetz derselben wurde sogleich von 56 der angesehensten Firmen unterzeichnet, mit Ausnahme von 7 süddeutschen, einer Schweizer und einer Kopenhagener lauter norddeutschen. Diese Vereinigung hatte hauptsächlich die Bekämpfung des Nachdrucks als des Hauptübels ins Auge gefaßt, suchte aber auch gegen andre geschäftliche Schäden und Mißbräuche vorzugehen; doch scheint sie nicht lange bestanden zu haben, wie sie es auch nicht zu bedeutsamer Wirksamkeit bringen konnte [574] – ganz natürlich; ohne staatliche Mithilfe war da nichts zu erreichen, und dieser standen die erwähnten Verhältnisse entgegen. Hauptsächlich Erleichterung des Abrechnungswesens bezweckten die durch Paul Gotthelf Kummer in Leipzig 1792 und durch Karl Christian Horvath von Potsdam u. a. 1797 gegründeten Abrechnungsanstalten. Resultatlos blieb auch der durch genannten Horvath und Georg Joachim Göschen in Leipzig 1804 behufs Abschaffung von geschäftlichen Mißbräuchen angeregte „Vertrag der Buchhändler über einige Gegenstände ihres Handels“. Etwas Dauerndes wurde erst in dem aus dem Horvathschen Abrechnungsinstitut, einem Privatunternehmen, hervorgegangenen Börsenverein der deutschen Buchhändler geschaffen. Dieser Verein, gegründet in der Ostermesse 1825 hauptsächlich auf Anregung Friedr. Campes von Nürnberg und Horvaths von Potsdam, umfaßt zwar nicht die Gesamtheit der deutschen Buchhandlungen (Mitgliederzahl bei der Begründung 101 [fast nur Auswärtige, die Leipziger schlossen sich erst nach und nach an], Ostermesse 1885: 1549) und übt direkten Einfluß allerdings nur auf seine Mitglieder; doch erstreckt sich seine Wirksamkeit über den ganzen deutschen B., da die große Mehrzahl der bedeutendern Geschäfte und die einflußreichen Leipziger Kommissionäre fast ausnahmslos ihm angehören. Sein Zweck ist nach dem neuesten Statut: Pflege und Förderung des Wohls sowie Vertretung der Interessen des deutschen Buchhandels im allgemeinen und seiner Angehörigen im weitesten Umfang. Vom Anfang seines Bestehens an in erfolgreicher Weise durch Anregungen bei den Faktoren der Gesetzgebung und Verwaltung und durch Feststellung der geschäftlichen Usancen wirkend, hat sich der Börsenverein um die Entwickelung des buchhändlerischen rechtlichen und geschäftlichen Verkehrs unbestreitbare Verdienste erworben. Amtliches Organ des Vereins ist das „Börsenblatt für den deutschen B. und die mit ihm verwandten Geschäftszweige“, zugleich das wichtigste Anzeigeorgan des Buchhandels den Geschäftsgenossen gegenüber. Die in den Jahren 1834–36 in Leipzig als Aktienunternehmen mit bedeutender Unterstützung von seiten der königlich sächsischen Regierung erbaute deutsche Buchhändlerbörse, seit mehreren Jahren alleiniges Eigentum des Börsenvereins, wird in kurzem durch ein neues deutsches Buchhändlerhaus ersetzt werden. Die Bibliothek des Börsenvereins, welche alles sammelt, was sich auf B. und Hilfsgewerbe bezieht, zählte Ostern 1885 über 7600 zum Teil bändereiche Nummern. In der neuesten Zeit hat sich Schritt für Schritt mit dieser Entwickelung buchhändlerischer Vereinigung die Litteratur an Zahl und Wert gehoben, und Thatsachen beweisen, daß die hervorragendsten Firmen nicht mehr nur dem „Geschäft“ nachjagen, sondern in aufopfernder Weise, durch die veredelnde Macht der Litteratur bestimmt, auch deren höhere Zwecke zu erfüllen bestrebt sind.

Geschäftsbetrieb des deutschen Buchhandels.

Die Zweige, in welche (streng genommen nur in Deutschland) der heutige B. zerfällt, sind schon am Eingang bezeichnet. Reine Verlagshandlungen, d. h. solche, die sich nur mit dem Vertrieb eignen Verlags befassen, bestehen erst, seit die norddeutschen Buchhändler den Besuch der Frankfurter Messe aufhoben. Die beteiligten Verlagshandlungen, die man auch Nettohandlungen nannte, verzichteten nun darauf, Artikel fremden Verlags zu acquirieren und zu vertreiben; dann waren sie auch nicht mehr genötigt, die Messen abzuwarten, um für ihren neuen Verlag Absatz zu vermitteln, sie gaben vielmehr ihre Artikel gewöhnlich sogleich nach deren Erscheinen aus, sahen sich aber hierdurch auch genötigt, Kommissionssendungen zu machen, wodurch das heute bestehende Neuigkeits- und à condition-Geschäft angebahnt wurde. Um nun den Bezug ihrer Artikel auch außer den Messen zu erleichtern, errichteten viele der nicht an Kommissionsplätzen domizilierenden Netto- und andern Verlagshandlungen bei bestimmten Firmen an Kommissionsplätzen, fast ausschließlich in Leipzig, Auslieferungslager, wie solche bis in die Gegenwart vielfach noch bestehen und wesentlich zur Erleichterung und Beschleunigung des Verkehrs der Verleger selbst beitragen. Der Sortimentshandel befaßt sich mit dem Vertrieb an das Publikum. Reine Sortimentshandlungen, d. h. solche, die gar keinen eignen Verlag führten (sie hauptsächlich sind unter der früher üblichen Bezeichnung „Buchführer“ zu verstehen), gab es schon im 16. Jahrh. Sie machten, wie bemerkt, ihre Einkäufe auf den Messen oder bezogen ihren Bedarf von größern Buchhandlungen, welche Lager fremden Verlags hielten. Sie legten sich ihre Vorräte nicht nur nach vorliegenden Bestellungen an, sondern sie acquirierten die Artikel, für die sie Verwendung zu haben glaubten, in einer nach dem mutmaßlich zu erwartenden Absatz geschätzten Anzahl. Hierdurch entstanden die damaligen festen Sortimentslager. Gegenwärtig beschränkt sich der Sortimentshandel im ganzen auf den Vertrieb von Neuigkeiten und Fortsetzungen, derart, daß ältere Artikel in der Regel nur auf ausdrückliche Bestellung beschafft werden. Der von den Sortimentshandlungen früher geübte Gebrauch, Bibliotheken anzukaufen und zu vereinzeln, ist jetzt abgekommen. Dieser Geschäftszweig ist übergegangen an die (reinen) Antiquariatsbuchhandlungen und, was den Ankauf von Partien und ganzen Auflageresten betrifft, an das moderne Antiquariat, welch letzteres auch das Changegeschäft wieder aufgenommen hat. Beide Zweige des Antiquariats wirken hauptsächlich durch Kataloge und betreiben ihr Geschäft fast nur gegen bar. Das buchhändlerische Kommissionsgeschäft, dessen Anfänge schon im ersten Viertel des 16. Jahrh. erscheinen, ist nicht zu verwechseln mit der Wirksamkeit des kaufmännischen Kommissionärs, ebensowenig mit dem Kommissionsverlag oder dem Geschäft, welches sich aus den von den Verlegern den Sortimentern gemachten Kommissionssendungen entwickelt. Der buchhändlerische Kommissionär besorgt alle Geschäfte seines Kommittenten am Kommissionsplatz. Er ist gewissermaßen der Generalbevollmächtigte, nebenbei der geschäftliche Vertrauensmann seines Kommittenten und eine so wichtige Mittelsperson, daß keine bedeutende Buchhandlung in Deutschland bestehen kann, ohne wenigstens in Leipzig, dem Hauptkommissionsplatz, einen festen Kommissionär zu haben. Kommissionsbuchhandlungen gab es in Leipzig 1791: 29 (darunter aber 1 Buchbinder und 2 Kaufleute); 1840: 78; Anfang 1885: 133 (mit 5747 Kommittenten). Außerdem gab es 1885 Kommissionäre: in Berlin 34 (315 Kommittenten), in Prag 11 (111 Kommittenten), in Stuttgart 15 (430 Kommittenten), in Wien 39 (610 Kommittenten), in Zürich 5 (96 Kommittenten).

Der Gang des deutschen buchhändlerischen Geschäfts ist in allgemeinen Umrissen folgender. Wenn der Verleger sich nach Prüfung aller einschlagenden Verhältnisse, die oft für den ganzen Erfolg entscheidend ist und daher einen nicht geringen Grad von Umsicht und umfassender Bildung erfordert, für ein [575] Verlagsunternehmen entschieden hat, so schließt er nötigenfalls mit dem Autor ein Übereinkommen (Verlagsvertrag, Verlagskontrakt), gewöhnlich schriftlich, ab. In demselben sind der Betrag des Honorars, die Zahlungstermine, die Größe der Auflage, oft auch Format, Druck und äußere Ausstattung, die Zeit des Erscheinens und die Bedingungen angeführt, unter welchen der Verleger auch für die möglichen künftigen Auflagen des Buches das Verlagsrecht erwerben soll (s. Auflage). Zuweilen trägt auch der Schriftsteller einen Teil der Kosten, oder er läßt sein Werk ganz auf eigne Kosten drucken und gibt es dem Buchhändler gegen eine verhältnismäßige Provision zum Vertrieb in Kommission (Kommissionsverlag). Endlich kann auch der Autor das Werk, dessen Herstellung er auf eigne Kosten besorgte, in Selbstverlag und Selbstvertrieb nehmen, was aber höchstens etwa bei Schriften von bloßem Lokalinteresse, die einen engen Kreis für ihren Debit haben, zweckmäßig sein kann. Nach Vollendung des Werks erfolgt gewöhnlich der Versand als Novität (Neuigkeit) an die Sortimentsbuchhändler. Zu den Vertriebsmitteln des Verlegers gehören namentlich Annoncen in öffentlichen Blättern oder Fachzeitschriften, Prospekte, Plakate und Probehefte, letztere namentlich behufs Sammlung von Subskriptionen (Unterzeichnungen zum Ankauf), einer zum Vertrieb von den in Lieferungen erscheinenden Werken sehr beliebten Usance; letzteres geschieht meist durch besondere Reisende und wird namentlich von einer Anzahl von Verlagshandlungen, welche den Verlag populärer oder populär-wissenschaftlicher Litteratur kultivieren, geübt, indem diese für die Ausführung der durch Reisende gewonnenen Subskriptionen sich entweder der Vermittelung des Sortimentsbuchhandels oder eigens dafür etablierter Expeditionen oder Agenturen bedienen. Nachbestellungen wie andre Bestellungen macht der Sortimentsbuchhändler meist durch offene „Verlangzettel“, die den Weg über Leipzig und durch die dortigen Kommissionäre zum Verleger nehmen. Diese Verlangzettel wie auch Prospekte, Rechnungspapiere etc. werden beim Eintreffen in Leipzig (und Berlin) auf die Bestellanstalt für Buchhändlerpapiere (Privatposten der betreffenden Korporationen) eingeliefert, welche sie sortiert und den betreffenden Kommissionären der Adressaten zustellt. Die Nachbestellungen geschehen entweder „à condition“, d. h. mit dem Beding, den unabgesetzten Teil der Bestellung wieder „remittieren“ (an den Verleger zurückgeben) zu dürfen, oder „für feste Rechnung“, welcher Ausdruck den Willen des Bestellers kundthut, das Bestellte unbedingt zu behalten. Den Erfolg des Unternehmens lernt der Verleger im allgemeinen oft erst nach Jahren kennen; denn fast immer wird zu der nächsten Buchhändlermesse in Leipzig (Ostermesse jeden Jahrs) und zu andern Zeiten ein mehr oder minder großer Teil der versandten Exemplare als unverkauft wieder zurückkommen oder als Disponenden (unverkaufte und nicht zahlbare Ware) in den Magazinen der Sortimentsbuchhandlungen zum Verkauf zurückbleiben, und erst nachdem er letztere überall eingerufen und von allerwärts zurückempfangen hat, ist der Verleger im stande, ein festes Geschäftsresultat zu ermitteln. Es gibt natürlich auch andre Geschäftsweisen: Absehen von Novasendungen, Lieferung nur in fester Rechnung etc.; das richtet sich nach der Natur des betreffenden Geschäfts. Die meisten Verlagsbuchhandlungen geben Verzeichnisse ihrer Verlagsartikel (Verlagskataloge) aus, die sie von Zeit zu Zeit erneuern. Der übliche Kredit, den der deutsche Verlagsbuchhändler den soliden Sortimentsbuchhändlern gewährt, erstreckt sich darauf, daß alles, was zwischen 1. Jan. und 31. Dez. verlangt und gesandt wird, in der nächsten Leipziger Ostermesse oder überhaupt zur Zeit des nächsten Abrechnungstermins zur „Abrechnung“ kommen oder saldiert werden soll. Für seine Bemühungen und als Ersatz der durch den Geschäftsbetrieb unvermeidlich entstehenden, nicht unbeträchtlichen Spesen erhält der Sortimenter von dem Verleger einen bestimmten Rabatt.

Die Zahl der mit Leipzig in regelmäßiger Verbindung stehenden Buchhandlungen (einschließlich der in Leipzig domizilierenden) betrug:

im Jahr 1791 1840 1873 Anfang 1885
  413 1415 3983 6304 Buchhandlungen
in 146 402 1067 1473 Orten.

Davon befanden sich

im Jahr 1791 1840 1873 Anfang 1885
in Leipzig 50 117 292 514 Buchhandlungen
Berlin 30 104 444 598
Wien 21 42 116 175
Stuttgart 3 30 98 109

Außerdem gibt es noch eine nicht unbeträchtliche Zahl solcher Buchhandlungen, welche in Leipzig keinen Kommissionär haben, weil ihr Verkehr nicht bedeutend genug ist, die daher ihren Bedarf meist aus zweiter Hand beziehen.

Einen Überblick der litterarischen Produktion Deutschlands, soweit solche in den regelmäßigen buchhändlerischen Verkehr gelangt, geben folgende Zahlen. Es erschienen:

1570 1600 1618 1650 1700 1750 1800 1840 1873 1884  
299 791 1293 725 951 1219 3335 6904 11,050 15,607 Werke.

Die in den einzelnen Jahren erschienenen Werke verteilen sich auf die verschiedenen Litteraturzweige nach Prozenten der Gesamtproduktion folgendermaßen:

  1570 1600 1618 1650 1700 1750
Theologie 46,3 42,0 49,1 41,5 44,0 28,8
Jurisprudenz 13,5 15,7 8,5 7,4 8,7 8,2
Medizin 4,8 4,8 4,8 5,9 6,4 8,5
Geschichtswissenschaften 11,0 11,6 10,3 20,0 16,1 16,2
Philosoph. Wissenschaften 16,6 18,7 21,7 17,0 20,1 26,8
Schönwissenschaftliche Litt. 3,8 3,9 3,7 5,2 2,9 8,7
Musik 4,0 3,3 1,9 3,0 1,8 2,8

ferner in den Jahren:

  1800 1840 1873 1884
Sammelwerke, Litteraturwissenschaft 2,2 2,9 2,3 2,8
Theologie 10,5 18,1 10,5 9,4
Jurisprudenz, Staatswissenschaft, Politik 7,0 5,8 8,8 9,6
Medizin, Tierheilkunde, Pharmazie 8,2 7,0 5,0 6,0
Naturwissenschaften 4,6 4,5 5,1 5,4
Philosophie 3,4 1,0 1,4 1,0
Pädagogik, Jugendschriften, Lehrmittel 8,1 8,6 16,4 15,6
Philologie und Altertumskunde 3,5 4,3 3,8 4,0
Neuere Sprachen und Altdeutsch 3,1 4,0 3,4 3,2
Geschichte, Geographie etc. 9,7 11,6 10,1 10,1
Mathematik, Astronomie 2,0 1,3 1,6 1,4
Kriegswissenschaft und Pferdekunde 1,8 1,5 2,7 2,5
Handelswissenschaft 1,4 1,0 2,1 4,5
Technologische Wissenschaften 2,7 5,4 5,0 2,7
Forst- und Jagdwissenschaft 1,1 0,6 0,8 0,7
Haus- und Landwirtschaft, Gartenbau 4,1 3,1 2,6 2,5
Schönwissenschaftliche Litteratur 18,4 11,9 7,8 8,4
Bildende Künste (ausschließl. Architektur) 1,7 2,3 1,7 3,9
Musik 0,3 0,7 1,1
Volksschriften und vermischte Schriften 6,2 4,4 7,8 6,3

Über die buchhändlerischen bibliographischen Hilfsmittel vgl. Bibliographie.

[576]
Stand des Buchhandels im Ausland.

Der englische B., seit 1694 im Genuß der Preßfreiheit, erhielt durch eine Verordnung der Königin Anna auch Gewährleistung des litterarischen Eigentums und zwar ohne Privilegien. Bis zu Ende des 18. Jahrh. geschah es oft, daß bei bedeutenden Verlagsunternehmungen sich zehn und mehr Buchhändler vereinigten, um sie auf gemeinschaftliche Kosten zu machen; daher häufiges Vorkommen mehrerer Verleger auf dem Titel umfassender Werke. Mit dem neuen Jahrhundert übte der rasche Umschwung aller merkantilen und gewerblichen Dinge auch auf den B. seinen Einfluß aus. Rascher Vertrieb wurde Prinzip, und als Mittel dazu boten sich die Auktionen (trade sales). Der britische B. wurde zu einem wahren Börsenspiel und trägt diesen Charakter zum Teil noch jetzt. Eine Menge spekulativer Kräfte wendeten sich dem B. zu, mit ihnen große Kapitalien. Die Honorare stiegen bei der großen Menge konkurrierender Verleger ins Unglaubliche. Aber es wurde auch für jedermann, der auf Bildung Anspruch machen wollte, die Anschaffung einer Büchersammlung unerläßlich, und aus dem Mutterland verbreitete sich dieses Bedürfnis über die Kolonien. Ehe der eigentliche Wert des Buches entschieden werden kann, wird es als Modeartikel des Tags der Neuheit wegen in Menge verkauft. Die reichen Familien, die Leseklubs, Lesekabinette und Leihanstalten (circulating libraries) nehmen Tausende von Exemplaren in den ersten Tagen des Erscheinens. Die Leihanstalten halten in eignem Interesse darauf, daß die Originalpreise möglichst hoch gestellt werden, um die große Anzahl von Privaten, welche ihre regelmäßige Kundschaft bilden, vom Ankauf für sich selbst abzuhalten. Der Verleger macht seinen Kalkül so, daß er für die Kosten der ganzen Auflage durch diesen Primärabsatz gedeckt wird; den Rest bringt er oft schon nach wenig Wochen unter den Hammer. Die so gemeiniglich in Partien von 10, 20 und mehr Exemplaren versteigerten Bücher treten hierauf in einen eignen Buchhändlerkreis ein, in den der second-hand dealers (Händler aus zweiter Hand), und die Bücher selbst in die Klasse der second-hand books, die nun in den cheap lists dem Publikum zu geringern Preisen angeboten werden. Häufig tritt der Antiquar an die Stelle der Auktionen und second-hand dealers; er kauft Partien zu ermäßigtem Preis vom Verleger und rangiert sie dann in seine Kataloge als ständige Artikel ein. In London gibt es solche Antiquarbuchhändler im großen Stil, bei denen man von jedem guten wissenschaftlichen Werk zuverlässig mehrere Exemplare vorfindet. Dabei führt doch der Verleger in seinen Katalogen für das Werk den Originalpreis unverändert fort. In England ist die Hauptstadt London der Zentralpunkt des Buchhandels. Aus den Londoner Pressen gehen jährlich weit mehr Bücher hervor als aus den übrigen Ländern des britischen Reichs. Oxford und Cambridge verlegen meist nur klassische oder theologische Werke. Fast alle Buchhändler im Innern, in Schottland und in Irland haben einen Kommissionär in London, der ihnen die verlangten Werke in der Regel wöchentlich (oft auch täglich) überschickt. Umgekehrt haben die Londoner Verleger in jeder bedeutenden Stadt der drei vereinigten Königreiche Agenten. Andre als die allgemein gültigen kaufmännischen Usancen kennt der englische B. nicht. Die Einfuhr fremder Litteratur nach England war gering, solange die hohe Papiersteuer noch bestand; nach deren Wegfall hat sie sich bedeutend gehoben; beträchtlich ist auch die Ausfuhr.

In Nordamerika ist der B. ähnlich organisiert wie im Mutterland. Ein großer Teil des Vertriebs wird durch die Auktionen (trade sales) vermittelt, welche in New York, Philadelphia und Boston jährlich zweimal abgehalten werden und auch noch die Stelle der deutschen Buchhändlermessen vertreten, indem bei diesen Gelegenheiten die Geschäftsgenossen aus dem ganzen weiten Land zusammenkommen, Verbindungen anknüpfen, Abrechnung halten, Unternehmungen entrieren etc. Ein großer Teil des amerikanischen Verlags beruht auf Nachdruck englischer, auch deutscher Werke, für welche ein Rechtsschutz noch nicht zu erlangen gewesen ist. Am meisten blüht unter den buchhändlerischen Vertriebsarten das Kolportagegeschäft, so sehr, daß ganze Verlagsgeschäfte, ja ganze Litteraturzweige lediglich darauf beruhen; namentlich sind es die fliegenden Buchhändler (canvassers), welche alle Eisenbahnzüge und Dampfschiffe auf allen Fahrten begleiten und unter dem großen, stets wechselnden Reisepublikum eine unbegreifliche Masse billiger Unterhaltungslektüre absetzen. Der Hausierhandel ist bei den ungeheuern Entfernungen und der großen Zerstreutheit der Bevölkerung in den westlichen Distrikten auch in der That der bis jetzt einzig mögliche Weg zur Verbreitung von Litteratur.

Der holländische B. nahm, begünstigt durch die unbeschränkte Preßfreiheit, deren er sich von Anfang an fast ohne Unterbrechung zu erfreuen hatte, und infolge der Thätigkeit großer Verleger schon früh eine hervorragende Bedeutung an, die aber seit dem vorigen Jahrhundert immer mehr gegen den deutschen B. zurücktrat. Bei den großen philologischen und andern wissenschaftlichen Verlagsunternehmungen trat auch hier oft das geteilte Verlagsrecht ein, wonach zwei, drei, fünf und mehr Verleger die Kosten des Ganzen oder einzelner Teile gemeinschaftlich trugen, nebeneinander auf dem Titel genannt wurden, nach Verteilung der Auflage aber jeder für sich selbständig den Vertrieb besorgten. Die geschäftliche Organisation gleicht einigermaßen der des deutschen Buchhandels. Eine dem Deutschen Börsenverein ähnliche Vereinigung ist die Vereeniging ter bevordering van de belangen des boekhandels. Hauptort ist Amsterdam. Der holländische B. hat Jahresrechnung und Neuigkeitssendungen à condition, wie der deutsche, kennt aber keine Disponenden. Die Rechnung soll jährlich im Januar glatt abgeschlossen und saldiert werden. Einen Kommissionär hat jeder holländische Buchhändler wenigstens in Amsterdam. Eine eigentümliche Einrichtung sind die Versteigerungen von Verlagsrechten oder ganzer Auflagen seitens der Verleger, welche oft vorgenommen werden, wenn die erste Auflage oder mehrere Auflagen abgesetzt sind. In Amsterdam besteht ein „allgemeines Bestellhaus“, Eigentum der holländischen Buchhändlerkorporation, ähnlich den Anstalten in Deutschland. Einfuhr und Ausfuhr sind bedeutend. Leider blüht der Nachdruck fremder Litteratur noch immer. In Belgien ist Brüssel die wichtigste Stadt für Verlagswerke. Die belgischen Pressen lieferten früher meist billige Nachdrucke französischer Werke, jetzt hat die Bücherproduktion der Menge nach bedeutend abgenommen, dem Gehalt nach gewonnen.

In Dänemark hat der B. seinen Hauptsitz in Kopenhagen. In Schweden ist der B. meist auf Stockholm und die zwei Universitäten Upsala und Lund beschränkt, in Norwegen auf Christiania. Es bestehen hier ähnliche Einrichtungen wie in Deutschland; auch ist der buchhändlerische Verkehr der drei skandinavischen Länder untereinander in neuerer Zeit lebhafter geworden, und man hat sich daher auch hier [577] zu dessen Regelung vereinbaren müssen. Auch diese Länder haben für die in ihren eignen Sprachen gedruckten Bücher nur einen sehr beschränkten Kreis von Abnehmern, vornehmlich Dänemark, das früher in litterarischer Beziehung fast als Deutschland angehörig zu betrachten war. Es wurden deshalb auch viele deutsche Bücher dort verlegt, und solche geistige Verbindung hat auch die neueste Zeit trotz aller nationalen Antipathien, trotz künstlich hervorgerufener und gepflegter Bevorzugung besonders der französischen Litteratur nicht ganz zu lösen vermocht. Rußland hat sich durch Verbote, Zensurschikanen und Zölle gegen die Einfuhr ausländischer Druckschriften abzuschließen gesucht, aber nicht verhindern können, daß jährlich nahezu 1 Mill. Bände auswärtiger Druckschriften, der Mehrzahl nach französische und deutsche, eingebracht werden. Der russische Verlagshandel zeigt einen sehr anerkennenswerten Aufschwung.

Die Organisation des französischen Buchhandels ist von der in Deutschland völlig verschieden. Paris ist das Emporium desselben; alle Buchhändler der Departements haben daselbst ihre Kommissionäre, stehen aber in keiner so regelmäßigen Verbindung mit denselben wie in Deutschland. Auch die Usancen sind sehr verschieden. Die Verleger (libraires-éditeurs) senden selten ihre Verlagswerke à condition; die Sortimentsbuchhändler (libraires d’assortiment) müssen solche für feste Rechnung nehmen und gewöhnlich sogleich bezahlen. Da, wo der Pariser Verleger mit dem Provinz-Sortimenter in Rechnung steht, wird die Rechnung alle drei, längstens alle sechs Monate abgeschlossen, und der Verleger deckt sich für sein Guthaben ganz nach kaufmännischem Brauch durch Wechsel. Ebenso findet die Korrespondenz zwischen dem Provinz-Sortimenter und dem Pariser Verleger meistens in direkten Briefen statt. Der provinzielle Verlag ist im ganzen unbedeutend, doch erscheinen auch einzelne ganz achtungswerte Werke, so über Dialekte, Altertümer, Spezialgeschichte etc. der verschiedenen Provinzen; indes pflegen alle diese neben dem eigentlichen Verleger auch ein Pariser Haus auf dem Titel zu nennen. Die Zahl der im Druck erschienenen Schriften blieb stets hinter der der deutschen Produktion zurück, und es kamen davon gewöhnlich 2/3 auf Paris, 1/3 auf das übrige Frankreich. Ein eigentlicher Sortimentsbuchhandel existiert in Frankreich nicht. Infolge der großen Zentralisation des Verlagsbuchhandels in Paris, wo auch der französische Buchhändlerverein (Cercle de la librairie) seinen Sitz hat (vgl. „Le Cercle de la librairie. Notice historique et descriptive“, Par. 1885), und der Spezialisierung desselben beziehen viele Bücherkäufer in der Provinz ihren Bedarf lieber aus Paris, vom Verleger oder von einem Spezialbuchhändler. Das, was man in Deutschland die „Verwendung“ von seiten der Sortimenter nennt, ist in Frankreich vollkommen null, Verleger und Verfasser müssen ganz allein für das Bekanntwerden der Bücher sorgen. Ein wichtiges Element für den französischen B. bildet der Export. Bei der allgemein verbreiteten Kenntnis der französischen Sprache und der gefälligen Form der französischen Litteratur ist es nicht erstaunlich, daß für viele Millionen Frank französische Bücher alljährlich nach allen Teilen der Welt versandt werden; aber es beschränkt sich dieser Export nicht allein auf die Bücher in französischer Sprache, sondern der französische Verlagsbuchhandel hat sich auch des ganzen romanischen Amerika bemächtigt, für welches mehrere große Häuser in Paris fast seinen ganzen Bedarf an spanischen und portugiesischen Büchern fabrizieren. Gebetbücher, Schulbücher, Übersetzungen der Romane, wissenschaftliche Bücher aus allen Sprachen, Kinderbücher, kurz alles, was die amerikanischen Völker spanischen und portugiesischen Ursprungs brauchen, wird in großen Massen in Paris gedruckt und verlegt und fix und fertig eingebunden nach Mexiko, Chile, Peru, Brasilien, La Plata etc. expediert, ein Handelszweig, dessen jährlicher Umsatz sich nach Millionen beziffert. Umfangreiche wissenschaftliche und gelehrte Werke werden meist ganz oder teilweise auf Kosten der Regierung, gelehrter Gesellschaften, der Akademien oder der Verfasser gedruckt. Selbst gelehrte Journale, wie das „Journal des savants“, können sich ohne Unterstützung von seiten der Regierung nicht halten. Große Verlagsunternehmungen, wie sie in Deutschland nicht zu den Seltenheiten gehören, sind in Frankreich ohne Unterstützung von oben (die man gemeiniglich durch Subskription auf ein paar hundert Exemplare gewährt) nicht möglich. Die vom Ministerium subskribierten Exemplare werden an die Bibliotheken des Landes verschenkt. Eine ansehnliche Menge der französischen Litteraturerzeugnisse erscheint aber auch ganz auf Staatskosten, und aus dem Fonds der Imprimerie nationale (früher royale und impériale) in Paris werden jährlich große Summen auf den unentgeltlichen Druck wissenschaftlicher Bücher verwendet. Dazu kommen die Sammlungen von Memoiren der Akademien und der gelehrten und industriellen Gesellschaften, welche, wiederum meist vom Staat unterstützt, den Druck aus ihren Fonds bestreiten. Es hat diese Masse von Druckschriften mit dem eigentlichen B. nichts zu thun, selten kommen solche kommissionsweise in den Verkehr.

In Italien ist die neue Zeit für den B. erst in den letzten Jahren angebrochen. Der gleich im ersten Jahrhundert nach Erfindung der Buchdruckerkunst sich großartig entwickelnden Blütezeit folgte seit dem Reformationszeitalter durch kirchliche und politische Reaktion ein so gewaltiger Rückschlag, daß von einem B. im heutigen Sinn des Worts kaum noch die Rede sein konnte; wenigstens war, was vorhanden war, in die härtesten Fesseln geschlagen. Die Verlagsthätigkeit erlahmte bald so, daß größere und der Beachtung werte Werke bis in die neueste Zeit nur auf Privatkosten oder durch Unterstützung reicher Gönner hergestellt werden konnten. Erst seit einigen Jahren, seitdem die Einheitsbestrebungen wieder ein italienisches Staatswesen geschaffen haben, hat auch der B. angefangen, sich mehr und mehr wieder zu heben. Das Hauptverdienst gebührt neben den bedeutenden deutschen Buchhandlungen in Italien dem Turiner Verleger Gius. Pomba, dessen Bemühungen es endlich gelungen ist, einen dem Deutschen Börsenverein nachgebildeten Verein, die „Associazione dei libraj italiani“, zu gründen. In Spanien und Portugal haben kirchliche und politische Despotie die litterarische Thätigkeit lange Zeit gewaltsam niedergehalten und demzufolge auch den B. zu keiner höhern Entwickelung und Bedeutung kommen lassen. Im jungen Griechenland blüht die Litteratur rasch auf. Im J. 1833 wurde die erste Buchhandlung in Athen gegründet. Nächst Athen, das regelmäßigen buchhändlerischen Verkehr mit Leipzig, Triest und Wien unterhält, ist Korfu der Hauptsitz der griechischen Litteratur; letzterer Platz macht seine auswärtigen Geschäfte über London. In der Türkei beschränkt sich der Verkehr mit Büchern zum größten Teil auf den Manuskriptenhandel, da es den Mohammedanern verboten ist, den Koran und ihre andern Religions- und Gesetzbücher durch Druck zu vervielfältigen; auch [578] die Werke der großen orientalischen Dichter und ihrer Kommentatoren sind meist handschriftlich im Umlauf. Das, was die in Konstantinopel anwesenden oder wohnenden Christen der fremden europäischen Nationen an europäischer Litteratur bedürfen, wird durch ausländische Buchhändler herbeigeschafft. In Alexandria ist einiger Verkehr mit italienischer und französischer Litteratur. Ein Hauptsitz des orientalischen Buch- oder vielmehr Manuskriptenhandels ist Kairo (Bulak), wo sich auch die vizekönigliche Druckerei befindet. Die Manuskriptenhändler lassen den Koran, die arabischen und persischen Klassiker in großen Massen abschreiben und versenden sie in Partien bis in die entferntesten Gegenden des muselmanischen Morgenlandes. Auch in Bagdad ist der Manuskriptenhandel bedeutend. Hauptsitz des persischen Buch- (Manuskripten-) Handels ist Teheran; doch hat er unter der innern Zerrüttung des Reichs und der dadurch herbeigeführten Verwilderung des Volkes sehr gelitten. In China und Japan ist der Bücherverkehr verhältnismäßig klein und beschränkte sich bis zur allerneuesten Zeit fast ganz auf die eingeführten Schulbücher, welche, unveränderlichen Textes, die Wissenschaften an den Standpunkt fesseln, auf welchem sie dort vor ein paar Jahrtausenden waren. Bedeutenden Einfluß haben hier, wie überhaupt in den ostasiatischen Ländern, die Missionäre geübt, welche große Massen Bücher in den Sprachen der Eingebornen drucken lassen, vertreiben und verteilen. Der Hauptsitz des hindostanischen Buchhandels und der indischen Litteratur ist Kalkutta; auch die britische Litteratur hat hier sowie in Bombay und Madras ihren Hauptabsatz. Die größte Zahl von Buchhandlungen ist in Kalkutta; sie unterhalten einen regelmäßigen und lebhaften Verkehr mit allen Großstädten der britisch-indischen Provinzen. Im neuholländischen Reich der Briten ist der B. ebenfalls schon lebendig, und eine sehr thätige Journallitteratur unterstützt ihn. Auch in der Kapstadt sind mehrere Buchhandlungen, holländische, englische und deutsche; besonders von Amsterdam werden jährlich für Tausende von Gulden Bücher nach der Kapkolonie eingeführt. Die britisch-westindischen Kolonien und Kanada beziehen, die Journale ausgenommen, ihren litterarischen Bedarf von dem Mutterland. Auf dem spanischen Cuba ist einiger litterarischer Verkehr in der Havana, doch verhältnismäßig sehr wenig. Lebendiger äußert sich das litterarische Bedürfnis in den ehemaligen spanischen und portugiesischen Staaten Südamerikas seit ihrer Emanzipation. Lima in Peru, Valparaiso in Chile, Buenos Ayres und Montevideo in den La Plata-Staaten, vornehmlich aber Rio de Janeiro und Bahia in Brasilien sind die Hauptplätze des südamerikanischen Buchhandels und des in diesen Orten mit ihm eng verschwisterten Journalwesens, denn jeder Buchhändler macht dort den Vertrieb seines Journals zum Hauptgeschäft. Die meisten für Südamerika bestimmten Bücher werden in den Vereinigten Staaten von Nordamerika gedruckt, weil diese wohlfeiler produzieren. In Mexiko beschränkt sich der sehr geringfügige B. auf die Hauptstadt.

Überall aber, wo es die Zivilisation der Bevölkerung irgend erlaubt hat, haben sich europäische Buchhandlungen, in allen europäischen Ländern außerdem speziell deutsche angesiedelt, welche mächtig zur Hebung der Kultur und zur geistigen Annäherung der Nationen beitragen. Die im Ausland bestehenden deutschen Buchhandlungen sind zum größten Teil durch Stellung und Bedeutung angesehen und einflußreich. Weit, fast über die ganze Erde verbreitet sind auch die Verbindungen, welche die Buchhandlungen in Deutschland, besonders die Leipziger, pflegen; von hier aus laufen unzählige Kanäle, welche die deutsche Litteratur vorauf, dann auch ausländische nach allen Erdteilen und Ländern hin regelmäßig verbreiten.

Vgl. Höpstein, Vorschule für den deutschen B. (Leipz. 1842–44, 3 Abtlgn.); Rottner, Lehrbuch der Kontorwissenschaft für den deutschen B. (2. Aufl., das. 1861, 2 Bde.); F. H. Meyer, Organisation und Geschäftsbetrieb des deutschen Buchhandels (2. Aufl., das. 1874); Schürmann, Organisation und Rechtsgewohnheiten des deutschen Buchhandels (Halle 1880–1881, 2 Tle.); Schulz, Allgemeines Adreßbuch für den deutschen B. (Leipz., seit 1839 jährlich); Perles, Adreßbuch für den österreichischen B. (Wien, seit 1866). Zeitschriften: das offizielle „Börsenblatt für den deutschen B.“ (Leipzig); die „Österreichische Buchhändlerkorrespondenz“ (Wien). Zur Geschichte des Buchhandels vgl. Metz, Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst (Darmst. 1834–36, 3 Bücher); Göll, Über den B. bei den Griechen und Römern (Schleiz 1865); Schmitz, Schriftsteller und Buchhändler in Athen (Heidelb. 1876); Birt, Das antike Buchwesen (Berl. 1882); Hänny, Schriftsteller und Buchhändler in Rom (Leipz. 1885); Kirchhoff, Die Handschriftenhändler des Mittelalters (2. Ausg., das. 1853); Derselbe, Weitere Beiträge zur Geschichte der Handschriftenhändler im Mittelalter (Halle 1855); Derselbe, Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels (Leipz. 1851–53, 2 Bdchn.); Wattenbach, Das Schriftwesen im Mittelalter (2. Aufl., das. 1875); Lempertz, Bilderhefte zur Geschichte des Bücherhandels (Köln 1853–65, 13 Hefte); „Archiv für Geschichte des deutschen Buchhandels“ (Leipz. 1878 bis 1884, Heft 1–9; Heft 3 enthält Frommanns „Geschichte des Börsenvereins“). Eine Geschichte des deutschen Buchhandels, von Fr. Kapp im Auftrag des Börsenvereins bearbeitet und unvollendet hinterlassen, befindet sich unter der Presse. Einen Abriß der Litteratur des Buchhandels (von A. Kirchhoff) enthält Rottners „Lehrbuch der Kontorwissenschaft“.