MKL1888:Musikalienhandel

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Musikalienhandel“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 933
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Musikalienhandel. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 933. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Musikalienhandel (Version vom 26.08.2023)

[933] Musikalienhandel. In Bezug auf den Geschäftsbetrieb s. Buchhandel, S. 574 f. Um dem gegenseitigen Nachdruck zu steuern und die verwickelten Fragen des musikalischen Verlagsrechts zu regeln sowie das im M. besonders häufig vorkommende geteilte Verlagseigentum (zwischen England, Frankreich und Deutschland, worunter die österreichische Monarchie und alle übrigen nicht genannten Länder, auch außerhalb Deutschlands, verstanden werden) zu ordnen, gründeten die deutschen Musikalienhändler 23. Mai 1829 (Zusatzartikel vom 12. Mai 1830) einen Verein mit dem Sitz in Leipzig, der 1876 reorganisiert wurde.