MKL1888:Arbeitseinstellung

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Arbeitseinstellung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Arbeitseinstellung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 1 (1885), Seite 757
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wikipedia-Logo
Wikipedia: Streik
Wiktionary-Logo
Wiktionary:
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Arbeitseinstellung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 757. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Arbeitseinstellung (Version vom 08.06.2024)

[757] Arbeitseinstellung, die Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses seitens der Lohnarbeiter, weil diesen die Bedingungen des Arbeitsvertrags, die der Arbeitgeber stellt, resp. zugesteht, nicht zusagen. Eine A. kann ein einzelner Arbeiter vornehmen, sie kann aber auch eine gemeinschaftliche sein, d. h. auf gemeinsamer Abrede einer Mehrzahl von Arbeitern (eines Unternehmers oder verschiedener Unternehmer) beruhen. Die gemeinschaftliche A. ist der sogen. Streik (engl. strike). Der Zweck der A., namentlich der Streiks, ist, günstigere Arbeitsbedingungen zu erlangen. Nicht jede A. ist eine widerrechtliche. Widerrechtlich (Kontraktbruch) ist nur diejenige, bei welcher die Arbeiter die gesetzliche oder vertragsmäßige Kündigungsfrist nicht innehalten, sondern vor Ablauf derselben die Arbeit einstellen. Ob und wie weit es gerechtfertigt ist, A. durch obrigkeitliche Maßregeln (Koalitionsverbote, Bestrafung des Kontraktbruchs) zu verhindern, resp. zu erschweren, darüber s. Koalition und Kontraktbruch.