Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Arbeitsämter“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 756757
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Arbeitsämter. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 756–757. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Arbeits%C3%A4mter (Version vom 08.06.2024)

[756] Arbeitsämter, nach dem Vorschlag von Schönberg (1871) besondere staatliche Organe für solche Arbeiterverhältnisse, die den Gegenstand der Arbeiterfrage bilden, insbesondere zur Feststellung und Kontrolle derselben, zur Durchführung der Arbeiterschutzgesetzgebung und zur Erfüllung der der Staatsgewalt in dieser Frage obliegenden Verwaltungsaufgaben. Schönbergs A. sind eine erweiterte Organisation der Fabrikinspektoren (s. d.). Vgl. G. Schönberg, A. Eine Aufgabe des Deutschen Reichs (Berl. 1871). Ähnliche Organe wie jene A. sind die seit 1869 in Nordamerika gegründeten arbeitsstatistischen Büreaus (bureaux of statistics of labor). Die Aufgabe derselben ist: statistische Erhebungen über die Verhältnisse [757] der Arbeit, insbesondere über die Lage der arbeitenden Klassen, anzustellen, über ihre Erhebungen regelmäßige Berichte zu erstatten und die Staatsgewalt in ihrer sozialpolitischen Aufgabe, das Los jener Klassen zu verbessern, namentlich auch durch Anregung und Vorbereitung legislatorischer Maßregeln zu unterstützen. Solche Büreaus existieren in Massachusetts (seit 1869), Maine (1872), Pennsylvanien (1872), Ohio (1877), New Jersey (1877), Illinois (1879), Missouri (1879), Michigan (1883), Kalifornien (1883), New York (1883), und 1884 ist die Errichtung eines solchen auch seitens der Union beschlossen worden. Vgl. über diese Büreaus W. Cave Tait, Die Arbeiterschutzgesetzgebung in den Vereinigten Staaten (Tübing. 1884).