Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Aargau“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 910
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Aargau. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 9–10. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Aargau (Version vom 14.04.2021)

[9] Aargau, ein Kanton der nördlichen Schweiz, wird im N. durch den Rhein vom Großherzogtum Baden geschieden, im übrigen von den Kantonen Baselland, Solothurn, Bern, Luzern, Zug und Zürich begrenzt und hat ein Areal von 1404 qkm (25,5 QM.). Er gehört dem größern Teil nach der Schweizer Hochebene an, erstreckt sich aber auch über jurassisches Gebiet, das infolge des Durchbruchs der Aare in eine westliche und östliche Hälfte zerfällt; die erstere enthält das Frickthal, auch nach dem Volk der Rauraker Raurachien genannt, ein zum Rhein abfallendes Hügel- und Thalgelände, die andre, kleinere das zwischen Limmat, Aare und Rhein ausgebreitete Hügelland (Grafschaft Baden). Die Landschaften der Ebene bilden eine Reihe flacher Thäler, aus welchen die kleinern Flüsse zur Aare hinaustreten (Unteraargau); durch den Lindenberg abgesondert, zeigt sich das Freiamt als ein eigenartiges, breites Halbthal der Reuß. Der Kanton zählt (1880) 198,645 Einw. deutscher Abstammung und größtenteils protestantischer Konfession (88,893 Katholiken und 1234 Juden). Entsprechend der buntscheckigen Zusammensetzung des Kantons, ist die Bevölkerung nach den Landschaften von ungleichem Wesen. Hier wirft man ihr Lässigkeit und Bigotterie vor, dort ein unruhiges, neuerungssüchtiges Wesen. Im Unteraargau, dem (einst bernischen) Stammland, herrscht Protestantismus; dagegen sind Freiamt und Baden, als die ehemaligen „gemeinen Herrschaften“, sowie das Frickthal, als Teil der einstigen „vorderösterreichischen Lande“, überwiegend katholisch. Im allgemeinen gilt der Aargauer für einen verständigen und aufgeweckten Schlag. Der Landbau, überall eine Hauptbeschäftigung, erzeugt nicht genug Getreide, dagegen Stein- und Kernobst zur Ausfuhr; der Weinbau, fast nur an der Südgrenze fehlend, in den Jurabezirken Brugg, Baden, Laufenburg am stärksten und in Kastelen, Schinznach, Wettingen etc. ein vorzügliches Gewächs liefernd, deckt den Bedarf nicht völlig. Das Rindvieh ist meist von schöner Rasse, bald Berner, bald Schwyzer Vieh. Aus dem Freiamt findet Ausfuhr nach den Welschlandmärkten statt. Auch die Schweinezucht ist ansehnlich. Berühmte Heilquellen sind zu Baden, Schinznach, Wildegg und Birmensdorf, drei bedeutende Salinen zu Rheinfelden, Ryburg, Kaiseraugst. Die Sandsteinbrüche von Würenlos, Mellingen etc. bilden eine fast ununterbrochene Reihe; sie liefern Bausteine, Brunnentröge, Säulen, Herdplatten u. dgl. Im Jura gewinnt man viel Kalkstein und Gips, auch Alabaster; besonders ist der blaßrote von Ehrendingen von Bildhauern geschätzt. Auf dem Bözberg bei Effingen bricht man (nicht in Tafeln, die Blöcke werden gesägt) einen feinen Kalkstein, dessen Verwendung als Lithographiestein indessen nicht, wie man gehofft hatte, gelungen ist; außerdem finden sich Tuffstein (bei Biberstein), Bohnerz (bei Aarau), Torf (im Bünzthal). Die Hauptindustrie des Aargaus bilden Baumwollmanufaktur und Strohflechterei. In jener arbeiten am meisten der Unteraargau und der Bezirk Baden; sie beschäftigt über 300,000 Spindeln. Damit verbinden sich die Baumwollweberei (im Frickthal) und besonders zahlreiche Färbereien, Druckereien und Bleichen. An mehreren Orten wird auch Seidenbandweberei, Zigarren- und Tabaksfabrikation getrieben, und die Hauptstadt Aarau hat eine rührige und angesehene Industrie in Metallwaren; Hauptsitz der Strohflechterei ist Wohlen.

Nach der Verfassung vom 22. Febr. 1852 (revidiert 1863, 1869, 1870 und 1876) bildet A. einen auf der Souveränität des Volks beruhenden Freistaat und als solcher ein Bundesglied der schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Gesamtheit der stimmfähigen Bürger übt ihre Souveränität aus durch Annahme oder Verwerfung der Verfassungsbestimmungen, durch Initiative in Verfassung und Gesetzen, durch Gesetz- und Finanzreferendum, durch Wahl und Abberufung des Großen Rats. A. ist somit von der Repräsentativform zur rein demokratischen (24. April 1870) übergegangen (s. Zürich). Die in den Schweizer Verfassungen üblichen Grundrechte, als Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, Gewissens- und Kultfreiheit, Preßfreiheit, Vereins- und Petitionsrecht, Unverletzlichkeit der Person und des Eigentums, freie Niederlassung, Gewerbe- und Handelsfreiheit etc., sind gewährleistet. Der Kanton teilt sich in 11 Bezirke und diese in 50 Kreise. Der Große Rat, kreisweise (je ein Mitglied auf 1100 Seelen) gewählt, unterstellt sämtliche von ihm erlassene Gesetze und andre wichtige Erlasse dem Referendum des Volks, dessen Abstimmung ordentlicherweise zweimal jährlich, im Frühling und Herbst, stattfindet. Die vollziehende Gewalt ist dem aus sieben Mitgliedern bestehenden Regierungsrat übertragen, dessen Präsident den Titel Landammann führt, während sein Stellvertreter der Landstatthalter ist. Er wird vom Großen Rat gewählt, wie das aus neun Mitgliedern bestehende Obergericht. Organe der Staatsgewalt sind in jedem Bezirk der Bezirksamtmann und das Bezirksgericht, beide durch die Gesamtheit der Bezirkseinwohner [10] gewählt. Die Verwaltung der Gemeinde übt ein von den Einwohnern gewählter Gemeinderat, der aus einem Ammann und 2–8 Mitgliedern besteht. Die beiden Konfessionen haben ihre gesonderte, rein konfessionelle, darum in der Staatsverfassung unberührt gelassene Organisation; die aargauischen Katholiken gehören zur Diözese Solothurn. Außer den Gemeinde- oder Primärschulen hat jeder Bezirk seine Bezirksschule vom Charakter eines Progymnasiums und mit Fächersystem, der Kanton ein Lehrerseminar (zu Wettingen) und eine Kantonsschule (zu Aarau), bestehend aus Gymnasium und Gewerbeschule. Die Staatsrechnung für 1882 ergibt an Einnahmen 2,293,287 Frank, an Ausgaben 2,351,093 Fr., also Defizit 57,806 Fr. Die Hauptposten der Einnahmen sind: Ertrag des Staatsguts (1,183,929 Fr.), Abgaben und Regalien; die der Ausgaben: Erziehung (433,190 Fr.), Bauten und Militär. Das allgemeine Staatsvermögen betrug zu Ende 1882 an Aktiven 28,233,147 Fr., an Passiven 3,738,761 Fr., also netto 24,494,386 Fr.; dazu kommen 17 Fonds zu besondern Zwecken, darunter kantonales Schulgut: 1,557,158 Fr. Kantonshauptstadt ist Aarau.

Geschichte. Der A. war eine alte alemannische Grafschaft, welche ursprünglich den größten Teil der heutigen Kantone A. und Luzern sowie Stücke von Bern, Solothurn, Unterwalden etc. umfaßte, aber durch die Lostrennung kleinerer Gebiete als besonderer Grafschaften und die sich ausbreitende Eidgenossenschaft allmählich bedeutend geschmälert wurde. Seit dem Erlöschen des Grafenhauses von Lenzburg (1173) gehörte der A. den Habsburgern, bis ihn die Eidgenossen auf Antrieb des Kaisers Sigismund und des Konstanzer Konzils 1415 dem geächteten Herzog Friedrich entrissen. Bern nahm den westlichen Teil (Zofingen, Aarburg, Aarau, Lenzburg), Luzern den Süden (Sursee) und Zürich den Osten, das sogen. Knonauer Amt, in Besitz; das übrige, die Freiämter und die Grafschaft Baden, wurde als gemeine Herrschaften von sieben, resp. acht Kantonen regiert. Die Revolution erlöste 1798 den A. aus seiner Unterthanenstellung und wandelte den bernischen Teil in einen Kanton A., die gemeinen Vogteien in einen Kanton Baden um; der heutige Kanton, mit dem das im Lüneviller Frieden (1801) von Österreich abgetretene Frickthal vereinigt wurde, entstand 1803 durch die Mediationsakte und blühte unter einer repräsentativ-demokratischen Verfassung sichtlich auf. Im J. 1814 gelang es dem jungen Gemeinwesen, seine Existenz gegen die Herrschaftsgelüste Berns zu retten; dagegen wurde die Verfassung durch hohen Zensus, lange Amtsdauer u. dgl. in aristokratischem Sinn modifiziert. Als nach der Julirevolution die Regierung dem allgemeinen Verlangen nach Änderung der Verfassung nicht entsprechen wollte, wurde sie durch einen übrigens unblutigen Aufstand dazu gezwungen und die neue Verfassung vom 15. April 1831 auf demokratischen Grundsätzen aufgebaut. Im J. 1840 regte die ultramontane Partei eine Verfassungsrevision an; als aber diese nur dazu führte, daß in dem neuen, 5. Jan. 1841 mit 16,000 gegen 11,500 Stimmen angenommenen Grundgesetz, der Forderung der reformierten Mehrheit gemäß, der bisherige Grundsatz der Parität der Konfessionen, wonach die Katholiken die eine Hälfte des Großen Rats und die Reformierten die andre besetzt hatten, aufgehoben und die Vertretung nach der Kopfzahl eingeführt wurde, erhob sich in den Freiämtern ein Aufruhr. Die Regierungstruppen zerstreuten indes die Aufständischen bei Villmergen (11. Jan.) und besetzten die widerspenstigen Bezirke. Da der konfessionelle Hader namentlich von den Klöstern aus geschürt worden war, beschloß der Große Rat, dieselben, acht an der Zahl, aufzuheben und ihr 6½ Mill. betragendes Vermögen für Schul- und Armenzwecke zu verwenden (13. Jan.). Die hierin liegende Verletzung der im Bundesvertrag von 1815 ausgesprochenen Klostergarantie gab zu langwierigen Verhandlungen in der Tagsatzung Anlaß, deren Mehrheit sich indes 31. Aug. 1843 mit der Wiederherstellung der vier Frauenklöster zufrieden gab, während die nachmaligen Sonderbundskantone feierlich gegen diese Entscheidung protestierten. Von da an stand die Regierung des Aargaus an der Spitze der antiklerikalen Bewegung und stellte schon 1844 auf der Tagsatzung den Antrag auf Ausweisung der Jesuiten. Durch die Verfassungsrevision vom 22. Febr. 1852 wurde dem Volk das Recht der Abberufung des Großen Rats gegeben. Die Emanzipation der Juden gab 1863 der ultramontanen Partei Anlaß zu rühriger Agitation, die aber das liberale Regiment nicht zu erschüttern vermochte. Im J. 1869 stellte dieselbe das Begehren nach Einführung des Referendums, Aufhebung des Placetrechts der Staatsbehörden in Kirchensachen u. a. In Bezug auf ersteres wurde ihr entsprochen, indem durch zwei Partialrevisionen vom 20. Juni 1869 und 24. April 1870 die obligatorische Volksabstimmung nicht nur über Gesetze, sondern auch über die Steueranlage und das Budget auf je vier Jahre eingeführt wurde. Dagegen nahm die Regierung nicht nur an allen Schritten der Solothurner Diözesanstände gegen den Bischof Lachat teil (s. Schweiz), sondern veranlaßte auch einen Beschluß des Großen Rats im Sinn der Trennung von Kirche und Staat (30. Nov. 1871) und die Aufhebung der Klöster Hermetschwyl und Gnadenthal sowie des Veronastifts Zurzach (16. Mai 1876). Dafür rächten sich die Ultramontanen, indem sie mit Hilfe einer reformierten Minderheit 1877 und 1878 konsequent jede Staatssteuer verweigerten, so daß seither ohne verfassungsgemäßes Budget und ohne Steuer regiert werden mußte. Erst neuerdings ist es den Behörden gelungen, durch Einschränkung des Staatshaushalts trotzdem das Gleichgewicht der Finanzen herzustellen. Vgl. Bronner, Der Kanton A., historisch, geographisch, statistisch geschildert (St. Gallen 1844–45, 2 Bde.); Müller, Der A., seine politische, Rechts-, Kultur- und Sittengeschichte (Zür. 1870, 2 Bde.); „Argovia, Jahresschrift der Historischen Gesellschaft des Kantons A.“ (Aarau 1860 ff.); Rochholz, Aargauer Weistümer (das. 1877).


Ergänzungen und Nachträge
Band 17 (1890), Seite 1
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[1] Aargau, (1888) 193,834 Einw.