Königliches Allerhöchstes Patent über Abtretung des Herzogthums Berg vom 15. März 1806
[171] Königliches Allerhöchstes Patent über Abtretung des Herzogthums Berg vom 15. März 1806.
von Gottes Gnaden König von Bayern etc. etc.
Bekennen und urkunden: In Folge einer zwischen Seiner Majestät dem Kaiser der Franzosen und Könige von Italien, und Uns geschlossenen Uebereinkunft[1] geht das von Uns und Unserm Hause besessene Herzogthum Berg an seine Kaiserliche und Königliche Majestät von Frankreich über. Wir eröffnen dies Unsern bisherigen getreuen Landständen, Unterherren, Lehenleuten, Dienern, Mediatkorporationen und sämmtlichen Unterthanen des erwähnten Herzogthums und indem Wir sie der gegen Uns und Unser königliches Haus noch gehabten Pflichten förmlich und feierlich
[172] entbinden, auch sie damit unbedingt an die Bestimmungen Seiner kaiserlichen und königlichen Majestät verweisen, machen Wir es uns zur besondern Pflicht, Unsere Regierungshandlungen in dem gedachten Herzogthume mit dankbarer Anerkennung der Uns und Unserem Hause darin von den gesammten Unterthanen so vielsam gegebenen Beweise ihrer unverrückten Treue und Anhänglichkeit, und ihres willfährigen Gehorsams zu beschließen, und sie zu versichern, daß Wir ihnen mit Huld und Gnade in andern Wegen jederzeit beigethan bleiben werden.
Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt München den 15. März 1806. Im ersten Jahre unseres Reiches.
Freiherr von Montgelas
- ↑ Staatsvertrag zwischen Frankreich und Bayern wegen Abtretung des Herzogthums Berg von letzterem an ersteres gegen das preußische Fürstenthum Ansbach. d. d. Wien den 15. Dezbr. 1805. Dieser Vertrag ist nicht veröffentlich worden.