Johannes Heuglin in Meersburg

Textdaten
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Autor: Josef Bader
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Titel: Johannes Heuglin in Meersburg
Untertitel:
aus: Badisches Sagen-Buch I, S. 58–59
Herausgeber: August Schnezler
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1846
Verlag: Creuzbauer und Kasper
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Erscheinungsort: Karlsruhe
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Originalherkunft:
Quelle: Commons und Google
Kurzbeschreibung:
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Johannes Heuglin in Meersburg.

Das unschuldigste Opfer von Denjenigen, welche für die gescheiterte Bauernempörung, in der Seegegend (1525) vorzüglich büßen mußten, war Johann Heuglin, den man wegen Abfassung der Sernatingischen Bauernartikel und Verkündigung ketzerischer Lehren öffentlich anklagte und sofort dem geistlichen Gerichte des Bischofs von Constanz übergab. Der gute Mann bekannte Alles getreulich, was er gelehrt hatte, leugnete aber trotz den Qualen der Folter standhaft, was man ihm andichtete, und weigerte sich entschieden gegen jeden [59] Widerruf, so lange man ihn nicht aus der heiligen Schrift eines Irrthums überführen könne. Das Gericht wurde auf dem Marktplatze zu Meersburg öffentlich abgehalten. Nur mit Mühe konnte Heuglin die Erlaubniß erwirken, sich gegen die einzelnen Anklagepunkte vor dem Volke zu vertheidigen. Er that es mit jener Kraft der Ueberzeugung, die auch den Schwächsten muthig und beredt macht. Als der Punkt kam, worin man ihn beschuldigte, das Fegefeuer geleugnet zu haben, rief er aus: „Lieber Gott, ich mußte durch die Schmerzen im Gefängnisse und auf der Folterbank wohl Fegfeuer genug empfinden!“ und fing an zu weinen. Viele der Zuschauer vergossen ebenfalls Thränen, während der bischöfliche Vikar höhnisch lächelte. Als Heuglin dies bemerkte, frug er ihn: „Warum lachet Ihr über mich? Ich bin ein armer, verlassener Mann, der das Auslachen nicht verdient! Gott vergeb’ es Euch, Ihr wisset nicht, was Ihr thut!“ – Aber ungeachtet der klarsten Darlegung seiner Unschuld wurde Heuglin nun zum Tode verurtheilt, sogleich auf die Richtstätte abgeführt und als Ketzer und Feind der Kirche verbrannt!

(Siehe G. Baders „Badische Landesgeschichte.“ S. 467.)