Hochzeitsbräuche der siebenbürger Sachsen

Textdaten
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Titel: Hochzeitsbräuche der siebenbürger Sachsen
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 35, S. 595–596
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1889
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[595] Hochzeitsbräuche der siebenbürger Sachsen. Eines deutschen Volksstammes Sitte und Brauch hat sich unter sprachlich gesonderten Völkern auf dem siebenbürger Hochlande erhalten. Diese Sitte hat manches Eigenartige, wie es neuerdings Heinrich von Wlislocki berichtet. Das gilt besonders von der Hochzeitsfeier. Die Hochzeiten werden gewöhnlich nach beendeter Feldarbeit im Herbste abgehalten. Der erste Schritt dazu wird durch die Werbung oder das „Heischen“ gethan. Der Bursche begiebt sich in Begleitung eines nahen Verwandten zu den Eltern seiner Geliebten. Der Letztere, der Brautwerber oder „Wortmann“, hält in feierlicher Rede um die Hand des Mädchens an. Sind die Eltern des Mädchens [596] einverstanden, so besiegelt ein frohes Mahl, das sogenannte „Brautvertrinken“, die Wichtigkeit des Tages, wobei freilich „die Mitgift“ das Hauptgespräch bildet. Vier Wochen nach dem „Vertrinken“ folgt der Ringwechsel, das „Eigenmachen“, das im Pfarrhause in Gegenwart von zwei Verlobungszeugen erfolgt. An dem darauf folgenden Familienfest betheiligen sich die zwei neuen „Freundschaften“ (Verwandtschaften), dann beginnen die Zurüstungen zur Hochzeitswoche. Der „Altknecht“ schickt sechs Brüder (die Unverheiratheten gehören alle zur „Brüderschaft“) in jedes Haus des Dorfs, welche die Hausthür öffnen und den Ruf erschallen lassen: „Bringt Rahm!“ eine Aufforderung, ins Hochzeitshaus irgend eine freundliche Gabe zu senden. Und in der That beeilt sich dann jeder, Milch, Rahm, Speck, Fleisch dorthin zu liefern. Am Trauungstage selbst, dem Ehrentage, begeben sich zwei Freunde des Bräutigams, die sogenannten „Lader“, im Sonntagsschmuck und mit einem buntbemalten Stock, dem „Laderstöckchen“, versehen, zu allen Verwandten des Bräutigams und der Braut, um sie nochmals zum Hochzeitsschmaus einzuladen. Ist die Trauung vollzogen, so gehen beide Freundschaften unter Vorantritt eines guten Sängers und unter Absingung eines Kirchenliedes ins Haus des Bräutigams. Bei diesem Einzug findet die Braut im offenen Thore vor einem umgeschlagenen Bottich, der als Pult dient, eine vermummte Gestalt mit langem weißen Bart, die ihr und ihrem Gefolge so lange den Eingang zu wehren sucht, bis die Köchin des Hochzeitsschmauses einen Aschentopf vor den Bottich geworfen hat. Im Hofe beginnt Beschenkung des jungen Paares von seiten aller Hochzeitsgäste, wobei der Vater der Braut seinem Schwiegersohn einen blanken Pflug als Symbol seines Berufes überreicht. Außerdem giebt es bei der Hochzeit, die dann durch Festmahl und Gesang gefeiert wird, allerlei Mummereien. Der Hochzeitsprediger, mit langem grauen Bart, in ein langes weißes Gewand gehüllt, reitet auf den Schultern eines Knechtes unter die Gäste und hält eine humoristische Predigt, in welcher er die Gegenstände der Mitgift bespricht. Dann folgen oft pantomimische Darstellungen, das sogenannte „Königslied“ und vor allem der „Rößchentanz“, bei welchem nach längerer dramatischer Einleitung zwei Rößchen in weißen Strümpfen, mit farbigen Tüchern und Bändern behangen, zur Belustigung der Gäste tanzen. Oft findet auch das „Gänserennen“ statt, bei welchem junge Burschen in wildem Rennen unter einem quer aufgespannten Seile hindurchreiten und, in den Steigbügeln aufgerichtet, den herabhängenden Kopf einer Gans oder schwarzen Henne abzureißen suchen. Am zweiten Hochzeitstage, „dem Jungfrauentage“, versammeln sich die Gäste im Hause der Braut, wo Vermummte die junge Braut erwarten und ihrem Gatten rauben, der sie dann im Kampfe zurückerobern muß.

Diese Sitte des Brautraubes findet sich ja in mannigfachen Formen bei den verschiedensten Völkern.