Hervorragende Persönlichkeiten in Dresden und ihre Wohnungen: Friedrich Vitzthum von Eckstädt

Peter der Große Hervorragende Persönlichkeiten in Dresden und ihre Wohnungen (1918) von Adolf Hantzsch
Friedrich Vitzthum von Eckstädt
Anna Constanze von Cossell
Wikipedia: Friedrich I. Vitzthum von Eckstädt
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[39] Nr. 42. Vitzthum v. Eckstädt, Graf Friedrich, 1675–1726, stand bei August dem Starken, dem er schon als Leibpage gedient hatte, dauernd in hoher Gunst und stieg schnell von Stufe zu Stufe. Wiederholt übertrug ihm sein Landesherr geheime Sendungen, so 1702 an den Schwedenkönig Karl XII., 1709 an den Zaren Peter den Großen, der den Grafen sehr schätzte und öfters auszeichnete. Nachdem letzterer längere Zeit als außerordentlicher Gesandter in Petersburg und Moskau tätig gewesen war, wurde er 1719 zum Kabinettsminister und Oberkammerherrn ernannt. Durch einen jungen Italiener St. Giles, der am Dresdner Hofe lebte und ebenfalls die Kammerherrnwürde[WS 1] bekleidete, war Graf Friedrich nach einem ernsten Zwist beim Spiel gefordert worden und fiel in dem Duell.

In Dresden wohnte er zuerst in dem Hause Scheffelstraße jetzt 9 (O.-Nr. 570), das er 1705 von den Erben des wirkl. Geh. Rates George Ludwig Graf v. Zinzendorff gekauft hatte. Dieses Gebäude, in dem er 1711 Peter den Großen während seiner Anwesenheit in Dresden als seinen Gast begrüßen konnte, behielt er bis 1721, dann bezog er sein Palais, über das folgendes mitgeteilt sei.

Auf dem Gebiet von sieben Häusern, die zwischen der Kreuzgasse und der Großen Büttel-, jetzt Großen Frohngasse, sowie zwischen der Weißen Gasse und der noch heute stehenden Fronfeste des Rates standen, ließ Graf Friedrich Vitzthum v. Eckstädt 1719–1721 ein Palais erbauen, hinter dem sich ein großer herrlicher Garten mit Springbrunnen und etwa 140 Orangenbäumen ausdehnte. Das zweistöckige Gebäude mit hohem durchbrochenen Dache zeigte an der in der Kreuzgasse gelegenen Vorderseite 11 Fenster Breite und war im Innern prachtvoll ausgestattet. Nach dem im April 1726 erfolgten Tode des Grafen Friedrich verkaufte dessen Witwe noch in demselben Jahre ihr ererbtes herrliches Grundstück samt der Einrichtung an den Generalfeldmarschall Heinrich Reichsgrafen v. Flemming, der es bis zu seinem Tode 1728 bewohnte. Im folgenden Jahre ging das Palais wieder durch Kauf an den Kabinettsminister Karl Heinrich v. Hoym über; dann gelangte es 1737 geschenkweise an die Nichte des vorgenannten Grafen, die Fürstin Lubomirska, Friederike Charlotte geb. Gräfin Vitzthum v. Eckstädt, die es mit ihrem Gemahl wahrscheinlich schon seit 1733 bewohnt hatte. 1739 verheiratete sich Graf Rutowski mit der dritten Tochter des [40] Fürstenpaares und bezog nun ebenfalls dessen Haus, das deshalb im Volksmunde das Rutowski'sche Palais hieß, obgleich es dem Grafen niemals persönlich gehört hat. 1745 starb die Fürstin Lubomirska, und ihr Palais ging im Erbe an ihre drei Töchter über, die es aber ihrem Vater zur Benutzung überließen. Nach seinem 1773 erfolgten Tode erwarb eine der Töchter, Henriette Charlotte verw. Gräfin v. Flemming das Grundstück durch Vergleich mit ihren beiden Schwestern. Von der neuen Besitzerin, die 1782 starb, erbten es ihre vier Kinder. In der ersten Morgenstunde des 22. Februar 1786 brach, wohl infolge von Unvorsichtigkeit von Bewohnern des Palais, im Dachgeschoß ein Feuer aus, das über zwei Tage wütete und das Gebäude völlig zerstörte. Das auf 16 000 Taler abgeschätzte Grundstück sollte 1787 zur freiwillig beantragten Versteigerung kommen; da bei dem Termin aber kein Angebot erfolgte, blieb die umfangreiche Brandstelle noch sechs Jahre liegen, bis sie der kurfürstliche Kammerkondukteur Hahmann für 3600 Taler erstand. Dieser erbaute nach Beseitigung der Ruinen sowohl das Eckhaus an der Weißen Gasse, jetzt An der Kreuzkirche 3 (O.-Nr. 365), als später auch das Nachbarhaus jetzt Kreuzstraße 1 (O.-Nr. 366). (vergl. C. Hollstein: Das Gräflich Vitzthum'sche später Rutowski'sche Palais an der Kreuzkirche und sein Brand im Februar 1786. Dresdner Geschichtsblätter 1912, Nr. 2, Seite 201–220.)


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Kamerherrnwürde