Textdaten
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Autor: Friedrich Gerstäcker
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Titel: Helgoland noch einmal
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aus: Die Gartenlaube, Heft 41, S. 656
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1865
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[656] Helgoland noch einmal. Herr Redacteur! Als Besucher und Bewunderer der Königin aller Seebäder, der Insel Helgoland, und sehr wohl bekannt mit allen Einrichtungen dieses Ortes, kann ich nicht umhin, Sie im Vertrauen auf Ihr Rechtlichkeitsgefühl aufzufordern, der folgenden Antwort auf einen Artikel Ihres Blattes vom 24. August ebenfalls einen Platz in demselben zu geben.

Sie sagen, daß „das stolze England“ für ein bedeutendes Pachtgeld erlaube, daß auf Helgoland, wie Sie sich ausdrücken, eine „Spielhölle“ bestehe, und fügen dem die etwas überraschende Angabe bei, daß der Gouverneur der Insel einen Theil des Gewinns erhalte. Außer der Thatsache, daß während der Badesaison eine Roulette sich auf Helgoland befindet, ist auch nicht ein einziges Wort der Wahrheit in obigem Artikel enthalten. Bis zu den letzten zwei Jahren mischte England sich kaum weiter in die Angelegenheiten Helgolands, als daß es einen Gouverneur hierher sandte, welcher das höchste Appellations-Gericht der Insel bildete, daß es jährlich bedeutende Summen für Schulwesen und andere Zwecke hergab, die Gehalte aller öffentlichen Beamten zahlte und dafür auch nicht einen einzigen Kreuzer von der Insel bezog. Die innern Angelegenheiten der Insel wurden geleitet und verwaltet durch einen aus sechs Eingebornen bestehenden Magistrat und eine sogenannten Vorsteherschaft. Diese Municipal-Behörden vermietheten Räumlichkeiten an eine Gesellschaft zur Haltung einer Roulette während der Badesaison und bezogen die Miethssumme. Alle dergleichen Dinge sind zwar verwerflich, ich kann indessen nicht umhin, hinzuzufügen, daß die Helgoländer Roulette nur als eine sehr bescheidene bezeichnet werden darf.

Sehr bald nach Ankunft des gegenwärtigen Gouverneurs verlieh die englische Krone dieser kleinen Besitzung eine Constitution, und einer der ersten Beschlüsse der neuen gesetzgebenden Körperschaft, welcher der Gouverneur präsidirt, war, daß die Spielbank mit Ablauf des gegenwärtigen Contractes aufhören müsse. Der Contract und gewisse eingegangene Verbindlichkeiten machten den unverzüglichen Schluß der Roulette unmöglich. Alle Ihre Leser werden mit Ihnen, betreffs der außerordentlichen Rathsamkeit des Schlusses aller solcher Spielbanken, übereinstimmen, und es ist sehr zu hoffen, daß benachbarte Seebäder wie Dobberan, Travemünde etc. dem guten Beispiele Helgolands folgen werden.




Ich kann bestätigen, daß obiger Bericht die volle Wahrheit enthält. Was auch früher statt gefunden haben mag, der jetzige Gouverneur hat Alles gethan, was in seinen Kräften stand, um die Spielhölle zu beseitigen, und sie wird auch aufgehoben, sobald der – wie ich glaube noch drei Jahr dauernde – Contract mit dem Spielpächter abgelaufen ist.

Gotha, September 1865.
Fr. Gerstäcker.