Geschichte von Kloster Heilsbronn/Verköstigung und Kleidung derselben

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3. Verköstigung und Kleidung derselben.

Das Getränk der Mönche war, den Ordensstatuten zufolge, ausschließlich Wasser. Fleischkost oder gewürzte Speisen sollten sie nur als Patienten im Infirmitorium erhalten, in gesunden Tagen niemals. Die ihnen gereichten Speisen waren Gries- oder Hirsebrei, Gersten-, Erbsen- und Linsensuppe, Gemüse, besonders Kohl und Rüben, Roggenbrot, an den Sonntagen Reis. Zweimal in der Woche wurden ihre Speisen mit Milch gekocht, an den übrigen Tagen mit Wasser. Bei dieser magern Verköstigung hatten sie viele gottesdienstliche Verrichtungen, auch des Nachts. Dadurch erregten sie Mitleid und Bewunderung und veranlaßten [552] die Stifter von Seelenmessen zu verordnen, daß an ihren dereinstigen Gedächtniß- oder Jahrtagen die Mönche zwar kein Fleisch, aber doch eine bessere Verköstigung erhalten sollten, und zwar Wein, Fische, Weißbrot, Honigbrot, Lebkuchen, oder aus der Abtsküche einen Leckerbissen: „pitancia oder Geschleckerwerk de coquina abbatis.“ 1518 wurde in Gegenwart der Äbte von Ebrach, Langheim und Kaisersheim beschlossen, daß die Mönche wöchentlich einmal Fleisch und an bestimmten Tagen ein gewürztes Erbsen- oder Käsegericht (offa pipere condita de pisis sive de caseo) erhalten sollten. Zugleich wurde ihnen gestattet, während der kalten Jahreszeit nicht bloß bei den Nachtgottesdiensten, sondern auch bei Tag eine wärmere Fußbekleidung (crepiduli) zu tragen. Auch in der Aderlaßzeit (in minutionibus) war eine bessere Verköstigung gestattet. Es wurde viermal im Jahr zur Ader gelassen; erst kam der Chor des Abts, dann der Chor des Priors an die Reihe. Den Betheiligten wurden dabei mancherlei Verhaltungsregeln in gebundener und ungebundener Rede empfohlen, z. B.

Martini, Blasii, Philippi, Bartholomaei,
His festis minuas, ut longo tempore vivas etc.

     Nach dem Aderlassen wurde empfohlen:

Prima dies venae tibi sit moderatio coenae;
Altera laeta dies, tertia tota quies etc.

Den ersten tag gemessig; den anderen gefressig;
den dritten in sauß; den vierten gar auß.
Wiltu werden alt, so halt
dich nach dem bad warm und nach dem aderlaß kalt.

Im Refektorium gab es an den Aderlaßtagen zwar kein Fleisch, aber „Köchlich, qui joco nominantur Nunnenfürtzlich vel gewollene Köchlich, Fisch, Keßkrapfen; his diebus semper datur semella et major mensura vini.“ Der Abt führte mit seinen Gästen einen besseren Tisch.

Die Kleidungsstücke der Mönche waren (um 1400) folgende: Wollene schwarze Mützen, cucullae. Wollene weiße [553] Kutten (tunicae longae, tunicae nocturnales) mit schwarzen Skapuliren oder Schepplern. Lederschuhe (Ordensschuch, caligae, calcei fratrum). Filzschuhe. Die Laienbrüder trugen graue Mützen. In den Magazinen des Sartors und des Sutors waren nicht nur Kleidungsstücke für die Klösterlinge stets vorhanden, sondern auch für das Dienstpersonal „Kaufschuhe“, Leinwand, Zwillich etc. Ferner war stets vorräthig ein Stoff unter dem Namen filtra ad calceos fratrum et nobilium, d. h. Filz, woraus Filzschuhe, Nachtschuhe, calcei suffurati, calcei nocturnales, coturni für Mönche und Edelleute gefertigt wurden. Im Kloster war diese Fußbekleidung ein Komfort für die Mönche bei ihren nächtlichen Gottesdiensten; im Burggrafenhause ein Komfort für die Edelleute bei ihrer Heimkehr von der Jagd. Der Geldwerth eines solchen Kleidungsstückes ergiebt sich aus einer Rechnungsposition, laut welcher der Bursarius während des Winters 1381/82 an das Magazin zwei Talente für ein Paar Filzschuhe zahlte, welche an den Kaiser Wenzel im Burggrafenhause abgereicht wurden, zuverlässig zur Erwärmung bei oder nach einer kalten Jagdparthie. Mehrere Edelleute, die wegen der Jagd alljährlich in das Burggrafenhaus zu kommen pflegten, erhielten für ein Reichniß alljährlich als Gegenreichniß ein Paar Filzschuhe. Die Frage: ob der Edelmann die Schuhe fordern könne, wenn er im Jahreslauf nicht jagte, führte wiederholt zu Prozessen, welche jederzeit vom Kloster entweder gewonnen, oder dadurch beseitigt wurden, daß es das Reichniß ablöste. Die Abreichung von Filzschuhen muß sehr frühzeitig in Gebrauch gekommen sein, da Verhandlungen über Ablösung derselben schon 1285 vorkommen. In einer Verhandlung von diesem Jahre heißt es: Nos Othnandus, Ministerialis in Hiltpoldstein recognoscimus, quod nos coadunata manu conjugis nostre Elis. et filiorum nostrorum vendidimus domino Henrico abbati et conventui Halsprunne duo paria calciorum, que nobis et successoribus nostris debebantur, pro quarta dimidia libra hallerorum etc. In derselben Weise urkunden Albert und Hartmann Rindsmaul, Ramungus von Kammerstein, Heinrich von Hornburg, Herren von [554] Vestenberg und Bruckberg über die Ablösung von Filzschuhen in den Jahren 1294 bis 1343.



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