Erleichterungen beim Telegraphen-Verkehr

Textdaten
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Autor: G. T.
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Titel: Erleichterungen beim Telegraphen-Verkehr
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 28, S. 480
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1876
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[480] Erleichterungen beim Telegraphen-Verkehr. Seitdem Post und Telegraphie im Deutschen Reiche zu einer Verwaltung verschmolzen sind, werden dem Publicum mannigfache Vortheile geboten, welche die Benutzung beider Verkehrsmittel wesentlich erleichtern. Mehr und mehr hört die räumliche Trennung der Post- und Telegraphen-Aemter auf, und man kann bereits bei vielen dieser Verkehrsanstalten sowohl Postsendungen wie auch Telegramme einliefern, was namentlich für die Bewohner großer Städte, wo die Entfernungen beträchtlich sind, eine erhebliche Ersparung an Zeit und Mühe ist. Zwei neue Einrichtungen der deutschen Verkehrsverwaltung verdienen aus denselben Gesichtspunkten hier besonders hervorgehoben zu werden, zumal sie noch wenig bekannt geworden sind.

Wer ein Telegramm empfängt, ist häufig genöthigt, sofort telegraphisch zu antworten. Wenn er nun eines eigenen Boten entbehrt, so besorgt ihm auf sein allerdings unmittelbar nach dem Empfange der Depesche auszudrückendes Verlangen der überbringende Telegraphen-Unterbeamte die Depesche zu dem Verkehrsamte. Die Telegraphenboten sind verpflichtet, fünf Minuten lang auf die Ausfertigung eines Telegramms zu warten, auch über die Gebühren etc. Auskunft zu geben und sodann die Depesche zur Telegraphen-Anstalt mitzunehmen. Außer den Gebühren für das Telegramm sind für diese Dienstleistung nur zehn Pfennige an den Boten zu entrichten.

Eine andere Einrichtung verspricht besonders in der Reisezeit einen nicht zu unterschätzenden Vortheil für das mit Bahnzügen reisende Publicum. Seit Kurzem werden nämlich von den sämmtlichen Bahnposten der Reichspost – wie solche sich fast in jedem Zuge befinden – unterwegs Telegramme angenommen und an die nächsten Telegraphen-Anstalten weiter befördert. Die Bahnpost, welche durch die Aufschrift „Kaiserl. Deutsche Reichspost“ auf den Postwaggons oder durch die Bezeichnung „Post“ mit einem Briefmodell darunter in den Bahnzügen kenntlich und daher leicht aufzufinden ist, nimmt die Telegramme jedesmal nach derjenigen Station mit, von welcher die Beförderung nach dem Bestimmungsorte am schnellsten erfolgen kann. Man hat daher nur einfach eine Postkarte zu nehmen, das Telegramm darauf auszufertigen und solches der Bahnpost im Zuge zu übergeben. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt entweder baar oder kann durch Aufkleben von Postfreimarken bewirkt werden. Selbst solche in den Briefkasten der Bahnpost gelegte Telegramme, für welche die Gebühren nicht voll bezahlt sind, befördert die Bahnpost gleichwohl unverzögert; die Nachtaxe wird vom Empfänger eingezogen.

Erwägt man, wie oft unterwegs die Nothwendigkeit sich ergiebt, in wichtigen Fällen Versäumtes durch ein Telegramm nachzuholen und wie andererseits die Telegraphen-Aemter auf den Bahnhöfen bei Zügen, die kurze Haltestellen haben, wie die Schnellzüge, nur schwer oder unter Gefahr des Zurückbleibens zu erreichen sind, so wird der große Nutzen, welcher aus dem Vorhandensein einer bequemen Annahmestelle für Telegramme bei den Bahnposten für das reisende Publicum hervorgeht, von selbst einleuchten.

Eine weitere Verkehrserleichterung ist am 1. Juni 1876 in’s Leben getreten, indem es von diesem Zeitpunkte ab gestattet ist, Geldbeträge, welche telegrafisch überwiesen werden sollen, unmittelbar bei den Reichs-Telegraphen-Aemtern einzuzahlen, während dies früher nur bei den Postämtern zulässig war. Die Einrichtung ist nach dem Grundsatze: „Zeit ist Geld“ als Fortschritt anzusehen, der ebenfalls dem Publicum zu Gute kommt.G. T.