Erklärung (Die Gartenlaube 1883/10)

Textdaten
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Titel: Erklärung
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aus: Die Gartenlaube, Heft 10, S. 167
Herausgeber: Ernst Ziel
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Erscheinungsdatum: 1883
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[167] Erklärung. Wegen unseres Artikels Ein Armenbegräbniß (Nr. 10 von 1882, „Blätter und Blüthen“) strengte die Armen-Direction zu Neustadt bei Magdeburg Klage an, und theilen wir im Nachstehenden das uns zum Abdrucke aufgegebene Urtheil mit:

„Im Namen des Königs!

In der Strafsache gegen den Redacteur Dr. phil. Theodor Christian Ernst Ziel in Leipzig wegen Beleidigung hat das königliche Schöffengericht zu Leipzig in der Sitzung vom 5. und 6. Juni 1882, an welcher Theil genommen haben: 1.) Amtsrichter Steche als Vorsitzender, 2) Parfümeriefabrikant Kunoth hier und 3) Kaufmann Sixtus in Schönefeld als Schöffen, Referendar von Einsiedel als Beamter der Staatsanwaltschaft, Referendar Menz als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: Es wird der Angeklagte Dr. phil. Theodor Christian Ernst Ziel in Leipzig der Beleidigung für schuldig erklärt und deshalb auf Grund von §§ 186 und 196 des R.-St.-Ges.-Buchs zu einer Geldstrafe von Zwei Hundert Mark, an deren Stelle im Uneinbringlichkeitsfalle Drei Wochen Gefängniß zu treten haben, sowie zur Bezahlung der Kosten des Verfahrens verurtheilt.

Auch wird dem Bürgermeister und Vorsitzenden der Armen-Direction zu Neustadt bei Magdeburg Bruno Schaumburg gemäß § 200 Straf-Gesetz-Buchs die Befugniß zugesprochen, den Eingang und den entscheidenden Theil des Urtheils binnen drei Wochen nach der Rechtskraft des letzteren in der in Leipzig erscheinenden Zeitschrift ‚Die Gartenlaube‘ und zwar in demselben Theile und mit derselben Schrift, wie der Abdruck der Beleidigung geschehen, auf Kosten des Angeklagten bekannt zu machen.

     (L. S.)
Von Rechts Wegen!“