Erklärung (Die Gartenlaube 1868/50)
[799] Erklärung. Auf meine in Nr. 37 der Gartenlaube abgedruckte Feuilletonnotiz: „Schiller’s Gedichte“ hat der Buchhändler Hempel eine Schmähschrift veröffentlicht, deren Ton jede Erwiderung von vornherein abschneidet. Er widerlegt darin mit keiner Silbe den ihm gemachten Vorwurf: unsittliche und von Schiller stets verworfene Gedichte in seine für das Volk bestimmte Nationalbibliothek aufgenommen zu haben, und ich kam, deshalb meine Aufforderung, daß der Hempel’schen Ausgabe der Schiller’schen Gedichte der Eingang in jedes deutsche Haus, in jede deutsche Familie gewehrt werde - eine Aufforderung, die nur so viele beistimmende Zuschriften eingetragen – heute nur wiederholen. Kein um die Sittlichkeit seiner Linder bekümmerter Familienvater kann und wird den Hempel’schen Schiller in die Hände seiner Tochter legen.)
Im Uebrigen verbietet die Gewissenlosigkeit des Angriffs jede weitere Antwort. Derselbe Buchhändler Hempel, der mich in seiner Schmähschrift als Uebersetzer der Demimonde-Literatur hinstellt, der mich als einen von der Cotta’schen Buchhandlung Bestochenen zu brandmarken sucht, der mich von seinem Helfershelfer als „bornirt und blödsinnig“ bezeichnen läßt, derselbe Herr fordert mich unterm 2. Januar d. J. in “einer eigenhändigen und mehr als höflichen Zuschrift auf, mich an der Herausgabe der Nationalbibliothek zu betheiligen, und schließt diesen von mir nie beantworteten Brief mit den Worten: „Die Gelegenheit benutzend, die Gesinnungen meiner hohen und aufrichtigen Verehrung gegen Sie auszusprechen, verharre etc. etc.“ – Paßt hier nicht der bekannte Ausspruch Friedrichs des Großen nach der Schlacht bei Zorndorf hin: „Und mit etc. etc.“?