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Titel: Englische Sabbathfeier
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aus: Die Gartenlaube, Heft 25, S. 399–400
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1864
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[399] Englische Sabbathfeier. Vor wenigen Tagen hat Genf den dreihundertjährigen Gedenktag seiner Kirchenreform gefeiert. Calvin war indeß, wie die Geschichte zeigt, von nichts weniger als von dem milden versöhnenden Geiste, dem Geiste der Alles duldenden und Alles tragenden Liebe beseelt, welcher das Wesen des Christen und des Christenthums bildet oder – bilden soll, er war Zelot und Fanatiker im höchsten Grade, herrschsüchtig bis zur Tyrannei und intolerant bis zur Grausamkeit, nicht sparsam mit den Scheiterhaufen für Andersdenkende. Die Kirchenzucht und Sittenpolizei, denen er die Republik Genf unterwarf, weisen Gesetze auf, welche eben so gut mit Blut geschrieben sind, wie weiland die drakonischen.

[400] Eine noch strengere Herrschaft über Geister und Gewissen übten aber, und bis auf die neuere Zeit hinab, die Puritaner in Schottland aus: dort wurde die Kirche, the kirk zu einem furchtbaren Tribunale, das alle Vergehen wider ihre willkürlichen Satzungen mit unerbittlicher Strenge ahndete. Als das verdammungswürdigste Verbrechen jedoch galt und gilt zum Theile noch heute, wie wir uns aus eigener längerer Erfahrung selbst zu überzeugen sattsam Gelegenheit hatten, die Entweihung des Sonntags oder, wie der orthodoxe Schotte spricht, des Sabbaths. „Noch im verflossenen Jahrhundert“, heißt es in einer uns vorliegenden englisch-schottischen Wochenschrift, „hielt der Kirchenvorstand Jedermann für ‚verdächtig‘ und verhaftete, ja verbannte Den aus dem Lande, der auf Verlangen nicht ein Sittenzeugniß von seinen speciellen Gemeindeältesten produciren konnte, d. h. ein Zeugniß, daß er die verschiedenen Sabbathgesetze immer getreulich erfüllt habe. Besondere Wirthshausinspicienten waren in allen Kirchspielen ernannt, ebenso Männer, die während des Gottesdienstes durch die Straßen der Städte patrouilliren mußten, um streng darauf zu sehen, daß kein zur Stadt gekommener Landmann vor dem Schlusse der Nachmittagspredigt nach Hause zurückkehre, und um jede Entweihung des Sonntags sofort zur Anzeige zu bringen. Trauungen am Montage waren unbedingt untersagt, damit die Brautleute sich durch den Gedanken an den ihnen bevorstehenden wichtigen Act nicht in ihrer Sonntagsandacht stören ließen.“ Aus einer langen Reihe von Straffällen, welche das gedachte Blatt nach den officiellen Kirchenregistern mittheilt, wollen wir zum Ergötzen unserer Leser einige der bezeichnendsten anführen.

Zwei Knechte eines kleinen Gutsbesitzers wurden vor die Schranken des Kirchenvorstandes gefordert, weil sie am Sabbath einige Eimer Wasser geholt hatten. Sie wandten ein, daß das Wasser für ein krankes Rind bestimmt gewesen sei, trotzdem aber wurden sie körperlich gezüchtigt und außerdem jeder zu einer Buße von zwanzig Schillingen verurtheilt.

Wegen eines ähnlichen Vergehens mußte ein armes Weib vor den gestrengen geistlichen Richtern erscheinen und wurde verdammt, zwei Sonntage nach einander im Büßergewande vor der Kirchthür zu stehen.

Um diese Profanation von vornherein unmöglich zu machen, ordnete in einer Gemeinde der Kirchenvorstand einen Büttel ab, der allsonntäglich die Runde durch den Ort zu gehen und jedes Gefäß zu confisciren hatte, das dem fluchwürdigen Verbrechen dienen konnte.

In einer andern Gemeinde wurde ein Mann vor die geistliche Behörde citirt, nicht weil er seine Frau überhaupt geprügelt, sondern weil er sie am Sabbath geprügelt hatte. Ebenso mußte eine Frau vor das Tribunal, weil sie am Sonntag betroffen worden war, wie sie für ihre Ziege eine Hand voll armseligen Seegrases absichelte. Ohne Weiteres wurde sie in den Büßersack gesteckt, mußte darauf vom ersten Läuten an bis zur Oeffnung der Kirchenpforte vor der Thür des Gotteshauses knieen und erhielt schließlich von der Kanzel herab vor allem Publicum eine donnernde Strafpredigt. Fühlte sich Jemand rein von dem ihm zur Last gelegten Vergehen, so hatte er einen gräßlichen Reinigungseid zu schwören, der also lautet: „Wie Kain will ich umherwandern, ruhelos und flüchtig über die Erde! Der Ewige züchtige hienieden meinen Leib mit seiner schwersten Heimsuchung und oben meine Seele mit ewiger Pein! Auf ewig sei mir deine Barmherzigkeit entzogen, Herr mein Gott, und aller Fluch, so deine heilige Schrift auf die Sünde legt, falle allein auf mein Haupt!“

Die schottische Kirche ist auch heutigen Tages noch keine Freundin von weltlichem Saitenspiel und gar von dem Teufelsdienste, dem Tanze; damals aber waren Musik und Tanz nicht nur am Sabbath, sondern überhaupt streng verpönt. Noch 1787 verordneten die Behörden einer größern Stadt im Norden Schottlands, daß jeder Schenkwirth, der Musik oder Tanz in seinem Hause duldete, mit einer Buße von zehn Pfund Sterling, jeder Musiker und Dudelsackpfeifer um sechs Pfund Sterling gestraft werden sollte. Blos am Weihnachtstage, den die schottische Kirche überhaupt nicht feiert, und zum Neujahrsfeste waren Spiel und Tanz gestattet, aber, bei einer Strafe von zwölf Pfund Sterling, auch nur bis 10 Uhr Abends.

Das ist das verlorene Paradies, nach dem die Kliefoth’s und Genossen mit wehmüthigem Blicke zurückschauen und zu dessen Herrlichkeit sie gern ihren beglückten Heerden verhelfen möchten!