Einjährig-Freiwillige mit Elementar- und Fachschulbildung
[129] Einjährig-Freiwillige mit Elementar- und Fachschulbildung. Goldene Schätze liegen oft unbeachtet im Schreine, weil der Besitzer ihren Werth nicht kennt oder davon nicht zu rechter Zeit Gebrauch zu machen versteht. Aehnlich ist es mit der Berechtigung zum Einjährig-Freiwilligendienst. Als Vorbedingung hierzu gilt nicht allein der Nachweis über das erfolgreiche Insichaufnehmen einer mehr oder weniger begrenzten Wissensmenge, sondern auch, was vielfach nicht genügend bekannt ist, die Bethätigung hervorragenden Könnens auf künstlerischem, technischem oder sonst einem gemeinnützigen Gebiete; Kenntniß fremder Sprachen ist dabei nicht verlangt, jedoch eine gute Elementarschulbildung – ein Erforderniß, welches nicht nur dem Künstler von Beruf, sondern auch dem begabten Techniker, dem Gewerbetreibenden, der eine Fachschule mit Erfolg besucht hat, in vielen Fällen zur Seite steht.
Nach den Ermittlungen des Oberlehrers Perthes in Bielefeld wurden auf Grund des hier in Betracht kommenden sogenannten „Künstlerparagraphen“ (§ 89,6 der deutschen Wehrordnung) in fünf Jahren zum Einjährig-Freiwilligendienst zugelassen aus der Provinz Hessen-Nasau 48 Personen, aus den Provinzen Hannover und Brandenburg 22 und 20, aus dem Regierungsbezirk Köln 12 Personen.
Für den tüchtigen Fachmann, der mit Recht heutzutage mehr und mehr dem mit der Fülle des Wissens ausgerüsteten „Studierten“ an die Seite gestellt wird, liegt hier ein erstrebenswerthes Ziel vor – werth wenigstens eines ernstlichen Versuches.