Eine Abbildung des Barfüßerklosters
← Aus Julius Schnorrs Tagebüchern. Teil 1 | Eine Abbildung des Barfüßerklosters (1894) von Otto Richter Erschienen in: Dresdner Geschichtsblätter Band 1 (1892 bis 1896) |
Oberbürgermeister Dr. Stübel † → |
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In den Jahren 1553 bis 1558 ließ der Rath das „Judenhaus“, die ehemalige Judenschule auf dem jetzigen Jüdenhofe, worin sich schon seit einem Jahrhundert seine Waffen- und Vorrathskammern und bei den Jahrmärkten die fremden Gewandbänke befanden, gänzlich umbauen und darin auch neue Fleischbänke herrichten. Noch während der Umbau im Gange war, kam Kurfürst August auf den Gedanken, dieses „neue Gewandhaus“ als Zeughaus zu benutzen. Er ließ am 7. September 1555 den Rath der Stadt durch seinen Kammerrath Hans von Ponickau auffordern, ihm das Untergeschoß des Vorderhauses und die Hofgebäude abzutreten, wogegen er der Stadt den nach der großen Brüdergasse zu gelegenen Theil des Barfüßerklosters überweisen wolle, damit die Fleischbänke dorthin verlegt werden könnten. Mehr als dieses Angebot ist in den über die Sache geführten Akten nicht enthalten; nur in dem Rathsprotokolle vom Jahre 1557 findet sich noch bemerkt, daß der Rath damals mit Stimmenmehrheit die Verlegung der Fleischbänke an das Barfüßerkloster beschloß. Zur Ausführung ist aber weder dieser Beschluß noch der vorgeschlagene Tausch überhaupt gelangt.
Das Franziskaner- oder Barfüßerkloster war bekanntlich im 13. Jahrhundert gestiftet. Die Kirche soll um die Mitte des 14. Jahrhunderts neu gebaut worden sein, wogegen die übrigen Baulichkeiten erst aus dem 15. Jahrhundert stammten. Nach Einführung der Reformation in Dresden übereignete Herzog Heinrich die Klostergebäude im Jahre 1541 dem Rathe zu milden Zwecken. Dieser Stiftung ungeachtet nahm sie Kurfürst Moritz 1544 in Besitz, um sie als Arsenal zu benutzen, und als solches haben sie gedient, bis Kurfürst August, der von seinem Plane der Verwendung des Gewandhauses wohl selbst wieder abkam, den Bau seines neuen großen Zeughauses ausgeführt hatte. Der Rath aber erlangte die Verfügung über das ihm zugeeignete Kloster erst im Jahre 1597. Er richtete damals die Klosterkirche wieder zum gottesdienstlichen Gebrauche her und gab ihr den Namen Sophienkirche. Gleichzeitig wurden wohl die übrigen Klostergebäude größtentheils abgebrochen.
Bei Gelegenheit jener Tauschverhandlungen im Jahre 1555 hat nun Kurfürst August eine Skizze des damals noch unversehrt erhaltenen Klosters anfertigen lassen, die sich in den Akten befindet und für uns hervorragenden Werth hat, weil sie nächst dem im königl. historischen Museum aufbewahrten Holzmodelle der Stadt aus dem Jahre 1521 die älteste bildliche Darstellung eines Theiles von Dresden ist. Es wird daher keiner Rechtfertigung bedürfen, wenn sie in diesen Blättern (etwas verkleinert) vervielfältigt wird.
Die mit der Feder flott hingeworfene Zeichnung giebt nur das Kloster und die unmittelbar anstoßenden Häuser bis zum Schlosse hin genau wieder, während die angrenzenden Gassen (kleine Brüdergasse und Taschenberg) im Vordergrunde bloß mit wenigen Strichen angedeutet sind. An die Kirche schließt sich links (nach Süden) der Kirchhof mit den ihn umgebenden Grüften, rechts eine Gruppe von Wohn- und Wirthschaftsgebäuden an. Dann folgt der ziemlich ausgedehnte Mönchsgarten, der im Norden von den zum Schlosse gehörigen Malz- und Brauhäusern abgeschlossen wird. Rechtwinklig zu diesen steht das kurfürstliche Badehaus
[179][180] mit einem Eckthürmchen. Den Raum nach dem Schlosse herüber nimmt der Garten der Kurfürstin ein; die darin eingezeichneten Rechtecke sollen wohl zum Bleichen ausgelegte Wäsche andeuten. Die Klostergebäude werden von einem noch von der alten Befestigung her stehen gebliebenen Mauerthurme überragt; die über diesem sichtbaren Linien stellen offenbar den Grundriß der hier befindlichen neuen Bastion dar.
- (Akten, die Anno 1555 vorgewesene Erhandlung des neuen Gewandhauses etc. betr., im königl. Hauptstaatsarchiv, Locat 37281. – O. Richter, Verfassungsgeschichte Dresdens S. 176. – E. Bönisch, Vortrag über die Rechtsverhältnisse der Sophienkirche [1883] S. 17.)O. R.
- (Akten, die Anno 1555 vorgewesene Erhandlung des neuen Gewandhauses etc. betr., im königl. Hauptstaatsarchiv, Locat 37281. – O. Richter, Verfassungsgeschichte Dresdens S. 176. – E. Bönisch, Vortrag über die Rechtsverhältnisse der Sophienkirche [1883] S. 17.)