Ein schöne Außlegung deß Eyd-Schwurs

Textdaten
<<< >>>
Autor: unbekannt
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Ein schöne Außlegung deß Eyd-Schwurs
Untertitel:
aus: Vorlage:none
Herausgeber: Johann Philipp Steudner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: ca. 1700
Verlag:
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Augsburg
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: im VD17 unter der Nummer 23:659268M
Kurzbeschreibung:
Warnung vor dem Meineid
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
Bearbeitungsstand
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[index:|Indexseite]]


Editionsrichtlinien:
  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien
  • Die Wiedergabe folgt in der Schreibweise der Vorlage.
  • Abkürzungen sind aufgelöst.
  • Überschriebene e über den Vokalen a, o und u werden als moderne Umlaute transkribiert.


Ein schöne Außlegung deß Eyd-Schwurs / was ein jeder Finger bedeut vnd außweißt /
allen frommen Christen für die Augen gestellt / vnd beschrieben.


WElchem Menschen ein Eyd zu thun aufferlegt wird / der soll mit auffgehobnen Fingern schwören / bey dem Ersten Finger / als dem Daumen wird verstanden GOTT der Vatter / dey dem andern Finger GOTT der Sohn / vnd bei dem dritten Finger / GOTT der heilige Geist. Der vierdte vnd vndersich gelegte Finger / bedeut die Seel / der fünfft vnd kleineste Finger / bedeut den Menschlichen Leib / welcher dann vil kleiner vnd geringer gegen der Seel zu achten ist / die gantze Hand aber bedeut das gantze Göttliche Wesen / durch welche Allmacht Himmel vnd Erden / Sonn vnd Mond / die schöne liebliche Stern / Laub vnd Graß / vnd alles was da lebt / auff Erden erschaffen worden ist. Der Eyd hat auch folgenden Verstand / wie hernach zu vernehmen / lautet also:

Da ich falsch oder vnrecht schwör / so soll mich GOtt der Vatter / Sohn / vnd heiliger Geist außschliessen vnd absondern / von der gantzen Christenheit. Zum andern / da ich falsch schwör: So soll mir GOtt der Vatter / mein Erschaffer / GOtt der Sohn / mein Erlöser / vnd GOtt der heilige Geist / mein Seeligmacher / nimmermehr zu Hülff kommen / wann sich mein Leib vnd Seel an meinem letzten End von einander scheiden werden. Zum dritten / da ich falsch schwör / so soll das bitter Leyden vnd Sterben JEsu CHristi / welches Er am Stammen deß H. Creutzes / für der gantzen Welt Sünden bezahlt / vnd gnug gethan / an mir verlohren seyn / vnd ich mich dessen in Ewigkeit nicht zu getrösten habe. Zum vierdten / da ich abermal falsch schwör / so helff mir GOtt nimmermehr / vnd daß ich Meineydiger am Jüngsten Gericht / mit Schröcken / Zittern vnd Traurigkeit aufferstehen / vnd allda mit Leib vnd Seel / für dem strengen Richter Stul GOttes / vnd von allen Außerwöhlten GOttes abgescheiden vnd Ewiglich verlohren werde.

Derowegen gedenck vnd bedenck O Christen-Mensch den Eydschwur recht / laß dich kein Gwalt / Lob / Ehr / Gelt vnd Gut bewegen / daß du mit dem wenigsten falsch schwörest / dann der falsch Eyd / ist ein vnerträglicher Last / dardurch GOttes Huld verlohren / Leib vnd Seel verdampt / vnd auff disem Jammerthal / die liebe Obrigkeit vnd der Nächste betrogen / Recht vnd Gerechtigkeit / dardurch verdunckelt: Wird folgen hierauff warhaffte Geschichten dreyer Meineydiger Persohnen / welche der Allmächtige GOtt / Augenscheinlich gestraffet hat / allen Gottlosen zum Spiegel / vnd Christliebenden zur Warnung anzuhören.

 

Zu Lisabona am Genffer See ligend / hat ein reicher vornehmer Würth / mit einem seinem Mitburger / der doch nicht sonders Vermögens gewest / ein Recht geführt / antreffend ein treffliche grosse Summa Gelts / da aber solches anderer Gestalt nicht / dann durch gewise Gezeugnus hat können zu Recht erkandt werden / ist dise Rechtssach gemeldtem Würth auf den Eyd gegeben worden / welchen

 

er zu laisten gantz vermessen eingewilliget: Als ihm aber der Eyd vor Gericht zu thun aufferlegt worden / vnd er solchen ihme zum ewigen Verderben / mit auffgehobnen Finder schwört. Laßt der liebe GOtt seine gerechte Straff vnd Zorn über disen falschen Meineydigen Würth augenscheinlich ergehn / dergestalt / daß diser elende Würth alsbald nidersenckt / sein gantzer Leib Kohlschwartz wird / vnd gleich übereinander hockend seyn / todt ist. Wie bey diesem Eydschwur viel vornehme vnd hohe Persohnen gewesen / die dises alles gesehen vnd angehört haben: Nach verloffner That aber / ist dem andern / seinem Mitburger / als dem Gerechten / in diser Sach warhafften / das Gelt eingeraumbt vnd überantwortet / der todte Würth aber / als ein Meineydiger Verlaugner / vnd Verächter der heiligen Dreyfaltigkeit / an das Ort der Vbelthäter geschleppet / vnd von der Christlichen Gemein / abgesondert worden.

Gleicher Gestalt hat sich auch in der Stadt Genff begeben / daß ein falscher Eyd von einer vornehmen hohen Person geschworen worden / welcher Meineydiger kürtzlich hernach stirbt / vnd in sein eigen neue Begräbnus gelegt wird. Nun begibt es sich über zweintzig Jahr hernach / daß ein Weibsbild aus derselben Freundschafft / von dem lieben GOtt / von disem Jammerthal zu Ihm abgefordert wurd / da nun gemeldte Begräbnus geöffnet / befind sich gleichwol daß der gantze Leichnam verzehrt / biß an den rechten Armb vnd Hand / welche gantz vnverwesen / doch aber Kohlschwartz mit auffgehebten Fingern / allda gefunden wird / dardurch die rechte Warheit an Tag kommen. Darauff nun alsbalden Ordnung geschehen / daß die Gebain deß vnverwesenen schwartzen Armb / von dises Meineydigen falschen Cörpers / zur zeitlichen Straff / dieweil er GOtt so freventlich geunehrt / dem H. Geist gelogen / die Obrigkeit vnd seinen Nächsten betrogen hat / an das Ort der Vbelthäter geschlept/ vnd von der Christlichen Gemein abgesondert / denen aber so er mit falschen Eyd Vnrecht gethan / alles überantwortet worden.

Verstandner massen / hat sich auch zu Preßburg[1] im Land Ungarn begeben / daß ein Messerschmid / wegen vier Gulden / ein falschen Eyd geschworen / darauff ihn der Allmächtige GOtt alsbald gestrafft / daß ihm die halbe Hand ist Kohlschwartz worden / vnd hernach am dritten Tag ein sehr traurigs End genommen.

Zu Augspurg / bey Johann Philipp Steudner / Brieffmahler / Hauß vnd Laden bey der Metzg.

  1. heute Bratislava