Ein fürstliches Ehejubiläum

Textdaten
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Autor: A. Berger-Coburg
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Titel: Ein fürstliches Ehejubiläum
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 10, S. 293, 321
Herausgeber: Adolf Kröner
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1892
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[293]

Ernst II., Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha, und seine Gemahlin Alexandrine.
Nach Photographien von E. Uhlenhuth, Hofphotograph in Coburg.

[321] Ein fürstliches Ehejubiläum. (Zu den Bildnissen S. 293.) Am 3. Mai dieses Jahres sind 50 Jahre verflossen, seit der damalige Prinz Ernst von Sachsen-Coburg der ältesten Tochter des badischen Großherzogs Leopold, der jugendschönen Prinzessin Alexandrine, die Hand zum Bunde für das Leben reichte. Wie dem Paare selbst, so gereichte auch dem Laude diese Verbindung zum Segen. Die gütige, allzeit hilfsbereite Fürstin fand schnell den Weg zu den Herzen ihrer Laudeskinder, und ihr schlichtes Wesen errang ihr eine Beliebtheit, die ebenso der Frau wie der Fürstin galt. Getragen von der Liebe ihres Volks haben beide in diesen ersten Maitagen das Fest ihrer Goldenen Hochzeit begangen, und wenn den Lesern der „Gartenlaube“ auch der Herzog Ernst längst kein Fremder mehr ist, so möchte sie doch bei solch menschlich schöner Feier es nicht unterlassen, sein Bild aufs neue wachzurufen und seiner Verdienste zu gedenken, welche er sich nicht bloß um sein Land, sondern um das ganze deutsche Volk erworben hat.

Nachdem der Prinz am 29. Januar 1844 als Ernst II. den Thron bestiegen hatte, zögerte er nicht, in der Verwaltung und Verfassung seiner Länder den fortgeschrittenen Ansprüchen an die Formen des staatlichen Lebens gerecht zu werden. Weit über die Grenzen des Herzogthums hinaus aber greift die Bedeutung, welche der nationalgesinnte Fürst durch seine hochherzige Förderung der deutschen Einheitsbestrebungen gewann.

Schon früh bekannte sich der Herzog zu der Ueberzeugung, daß die Einigung Deutschlands nur unter der Führung Preußens erreicht werden könne, und in Denkschriften und Briefen wies er die leitenden Kreise in Preußen auf die nationale Aufgabe des Hohenzollernstaates hin. Nachdem das Erfurter Parlament, welches die deutsche Verfassungsfrage ihrer Lösung nahe gebracht hatte, durch die bundesstaatlichen Regierungen geschlossen worden war, vertrat Herzog Ernst den Gedanken, durch Berufung eines Fürstenkongresses die Schwierigkeiten der deutschen Einigung zu überwinden, und er verstand es, Friedrich Wilhelm IV. für seinen Plan zu gewinnen. Am 7. Mai 1850 traten denn auch die Bundesfürsten zu den wichtigen Berathungen in Berlin zusammen. Herzog Ernst übernahm den Vorsitz und leitete die Verhandlungen, die mit der Einigung über alle Hauptpunkte und zugleich mit der Einwilligung zur erneuten Berufung des Parlaments endigten. Inzwischen aber war Friedrich Wilhelm IV. wieder anderen Sinnes geworden. In der Rede, mit welcher er den Fürstentag schloß, erwähnte der König weder die Berufung des Parlaments noch die Annahme der Verfassung. Noch am Ende desselben Jahres folgte Preußens Gang nach Olmütz, seine tiefe Demüthigung vor Oesterreich und Rußland. Die preußische Politik hatte damit alles Vertrauen bei den deutschen Fürsten und Völkern verscherzt.

Mit dieser schwächlichen Nachgiebigkeit gegenüber dem Ausland verband die preußische Regierung eine eifrige Unterdrückung aller auf Einigung der Nation und Reichsverfassung abzielenden Bestrebungen. Viele der Gemaßregelten fanden in Coburg-Gotha eine Zuflucht.

Die zerstreuten und vielfach durch reaktionäre Verfolgungen bedrückten nationalen Elemente suchte Herzog Ernst zu wirksamer Thätigkeit zusammenzufassen durch Gründung eines litterarisch-politischen Bundes, dessen Ziele hauptsächlich die Vertretung des Einheitsgedankens in der Presse und die Hebung des Sinns für den Konstitutionalismus waren. Bald konnte der Preßausschuß dieser Vereinigung, von dem polizeilich verfolgten Gustav Freytag und von Max Duncker geleitet, eine Zeitungskorrespondenz herausgeben, welche bei den öffentlichen Blättern schnell großes Ansehen errang. Der Same, der hier gesät worden war, ging auf in dem berühmten „Nationalverein“, der sich ebenfalls der lebhaften Förderung durch Herzog Ernst zu erfreuen hatte und der in der inneren Entwicklung unserer deutschen Geschichte eine so wesentliche Rolle zu spielen berufen war. – In allen diesen Bestrebungen drückte sich das volle Vertrauen aus, welches der Herzog dem erstarkenden deutschen Bürgerthum entgegenbrachte, und zugleich das damals nicht allzu häufige Verständniß, mit dem er die Wünsche des Volkes nach einer Betheiligung am staatlichen Leben als berechtigte und keineswegs fürstenfeindliche erkannte. Er wußte vielmehr, daß gerade dieses vielfach mit Mißtrauen betrachtete Bürgerthum den Boden bilden mußte, auf dem die Einigung erwachsen würde.

In dieser Erkenntniß stand Ernst II. auch den Vereinen der Turner und Sänger freundlich gegenüber, in dieser Erkenntniß ehrte er auch die zu jener Zeit sehr volksthümliche Schützensache dadurch, daß er das Präsidium des 1861 zu Gotha gegründeten Schützenbundes bereitwillig übernahm. Wie sehr man ihm dafür Dank wußte, das zeigte sich, als er im Jahre 1862 das Frankfurter Schützenfest besuchte, da wurde er von 12000 deutschen Männern aus allen Gauen des Vaterlandes mit unbeschreiblichem Jubel begrüßt.

Wenn auch die Einigung Deutschlands später auf anderem Wege, durch „Blut und Eisen“ erfolgte – ihre Vorbereitung fand sie und ihren geistigen Sieg erfocht sie doch durch jene begeisterten Kreise, die in Herzog Ernst einen zielbewußten Fübrer sahen!

Der Fürst hat es selbst ausgesprochen, daß die Verbreitung des Nationalgedankens unter den weitesten Volkskreisen wesentlich dazu beigetragen habe, nach dem Kriege von 1866 so schnell allen Zwist und Hader zwischen Nord und Süd vergessen zu lassen und – fügen wir hinzu – bei der Aufrichtung des Kaiserthums jene Begeisterung jenseit und diesseit des Mains zu entflammen, die sich in den Tagen der Kaiserproklamation zu Versailles überall kundgab. A. Berger-Coburg.