Textdaten
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Autor: A.
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Titel: Ein Leichenmahl
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 11, S. 117–118
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1854
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originaltitel:
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Ein Leichenmahl.

Geschäfte hatten mich nach dem unbedeutenden kleinen Städtchen Lauenburg in Hinterpommern geführt. Als ich dasselbe erreichte, fiel mir auf dem Gottesacker, der vor dem Thore dicht an der Straße lag, so daß ich unmittelbar daran vorbei mußte, ein kleines Gebäude auf, das außer dem Erdgeschosse noch ein zweites Stockwerk hatte, ringsherum mit Fenstern und Jalousieen versehen, und daher weit entfernt, einem Erbbegräbnisse, wie man sie häufig auf Begräbnißstätten findet, zu gleichen, vielmehr ganz das Ansehen eines heitern Lusthäuschens hatte, angelegt in einem freundlichen Garten, und um aus dem obern Geschosse einen Theil der umliegenden Gegend übersehen zu können. Wie kömmt ein solches Gebäude an einen solchen Ort, für den es so wenig passend ist? fragte ich mich verwundert, und bald sollte mir der gewünschte Aufschluß werden.

Ich saß Abends, die Zeitungen durchblätternd, in dem Gastzimmer des Wirthshauses und um eine größere runde Tafel ganz in meiner Nähe hatten sich einige Männer gereiht, in denen ich unzweifelhaft die ansehnlichsten Einwohner des Städtchens vor mir sah. Bald nachdem ich Platz genommen, wurde der Kreis derselben durch einen Neuangekommenen vergrößert, und kaum hatte derselbe sich auf seinem Stuhle niedergelassen, als die Uebrigen mit Fragen auf ihn einstürmten. „Nun, wie sieht es aus?“ – „Hast Du gefunden?“ – „Ist der Zwölfte aufgetrieben?“

„Noch immer nicht!“ lautete die mit sehr verdrießlichem Tone gegebene Antwort. „Verwünschter Auftrag! – Alberner Einfall! – Ich glaube, ich werde zuletzt noch in das Armenhaus gehen und dort einen der Kerle ganz höflich bitten müssen, an unserer Tafel Platz zu nehmen und sich die leckern Speisen, die delikaten Weine gefallen zu lassen!“

„Für eine solche Gesellschaft müßte ich denn doch danken!“ sagte Einer der Tafelrunde.

„Ich auch!“ fiel ein Zweiter ein, „und wenn das geschähe, träte ich zurück!“ Zugleich sah ich, wie er verstohlen auf mich deutete, und dann dem Zuletztgekommenen, der bei der Erfüllung seines Auftrages auf so viele Schwierigkeiten zu stoßen schien, mit dem Blicke des Einverständnisses zunickte. Dadurch aufmerksam, zugleich aber auch neugierig gemacht, bemerkte ich, wie auch einige der Andern ihre stumme Zustimmung gaben, worauf der, welcher die schwierige Commission hatte, aufstand, zu mir trat, und nach einer artigen Anrede sagte: „Entschuldigen Sie, mein Herr, eine Frage, die vielleicht unbescheiden erscheint, zu der mich aber die Gewalt der Umstände zwingt.“

„Fragen Sie, mein Herr,“ entgegnete ich, indem ich aufstand, „und seien Sie einer aufrichtigen Antwort versichert.“

„Werden Sie morgen hier bleiben?“ fragte er weiter, „und würden Sie in diesem Falle wohl die große Gefälligkeit haben, an einem Gastmahle Theil zu nehmen, bei dem Sie in einer sehr guten Gesellschaft die ausgesuchtesten Speisen und Weine finden werden?“

„Eine solche Gefälligkeit, wie Sie es nennen, ist so leicht zu erweisen,“ entgegnete ich lachend, „daß es mir zu einem wahren Vergnügen gereicht, sie Ihnen zuzusagen, da ich nicht nur morgen, sondern auch noch übermorgen hier zu bleiben gedenke.“

„Ich bin Ihnen zwar sehr verbunden,“ sagte er nun mit einiger Verlegenheit, „allein ehe ich mich Ihrer Zusage für völlig versichert halten kann, muß ich Sie mit einer Bedingung bekannt machen, die dabei obwaltet, und die leicht möglich Ihren Rücktritt veranlassen dürfte. – Doch wollen Sie nicht die Gefälligkeit haben, in unserer Mitte Platz zu nehmen, und dort die Bedingung zu vernehmen, zu der ich etwas weit ausholen muß.“

Ich folgte der Einladung, und der Redner, der sich mir als Justizcommissarius vorstellte, erzählte nun die folgenden, in der That höchst eigenthümlichen Umstände:

„Vor etwa dreißig Jahren lebte hier ein Mann, der wegen seines bedeutenden Vermögens sowohl als wegen seiner komischen, oft ziemlich verdrehten Einfälle der ganzen Stadt bekannt war. Stets war er von der heitersten Laune, voller Ränke und Schwänke, besonders aber bei einem Glase guten Weines konnte er ausgelassen lustig sein. Dabei aber hatte er die Eigenthümlichkeit, daß er augenblicklich in die trübste, schwermüthigste Stimmung versank, sobald er durch irgend etwas an den Tod erinnert wurde; ja schon das bloße Wort erweckte ihm einen Schauder, und den Anblick einer Leiche, eines Leichenzuges, eines leeren Sarges sogar, floh er wie die Pest. Man war daher ziemlich fest überzeugt, daß er ohne Testament sterben würde, weil dieses natürlich die Beschäftigung mit Todesgedanken voraussetzt. Doch als er starb, fand sich nicht nur ein Testament vor, sondern ein so merkwürdig verklausulirtes, daß ein ähnliches nicht leicht wieder zu finden sein dürfte. Seine Lebenslust so wie seine Furcht vor dem Tode, seine Scheu vor Allem, was daran erinnert, durchwehte das ganze Testament, welches in Ermangelung directer Erben einige entfernte Seitenverwandte zu Haupterben und meinen Vater zum Vollstrecker einsetzte. Oft hatte der Verstorbene seine Furcht, lebendig begraben zu werden, geäußert, und seine erste Klausel bezweckte die Sicherung gegen diese Gefahr. Seine Leiche sollte nämlich nicht eher zur Ruhe bestattet werden, als bis sein ganzer, ziemlich beträchtlicher Weinvorrath ausgetrunken wäre, und damit man sich damit nicht allzusehr übereile, hatte er bestimmt, daß nie mehr als zwölf Personen zu gleicher Zeit an dem Trinkgelage Theil nehmen sollten. Eine sehr lästige Bedingung für die Trinkenden war dabei, daß der Wein nur in dem Zimmer getrunken werden durfte, in welchem die Leiche in ihrem Sarge stand. Dieser selbst gab einen neuen Beweis für die Manie des Todten, denn der Deckel desselben war von Glas, damit,“ so hieß es in dem Testamente, „er selbst noch nach dem Tode nicht ganz von dem heitern Leben ausgeschlossen sei.“ – Ein Grab in dunkler Erde, selbst ein düstres Grabgewölbe, waren ebenfalls Gedanken, die den Verstorbenen mit Schauder erfüllt hatten; deshalb sollte sein Sarg in dem obern Stockwerke einer Art von Lusthaus beigesetzt werden, das er zu Jedermanns Verwunderung und zu diesem damals noch nicht geahnten Zwecke auf unserem Gottesacker hatte erbauen lassen, nachdem er die Erlaubniß zu einem so sonderbaren Einfalle nur mittelst eines bedeutenden Legates für die städtische Armenkasse erlangt.“

„Das also ist der Ursprung dieses Gebäudes, das mir auffiel, als ich hier ankam,“ unterbrach ich den Redner. „Nach alle dem, was Sie mir da erzählen, muß das wirklich ein origineller Mensch gewesen sein.“

„Ein verschrobener,“ sagte der Justizcommissarius; „denn hören Sie nur weiter. – Ein Capital von 4000 Thalern bestimmte er dazu, daß von den Zinsen desselben alljährlich an seinem Todestage ein Festmahl für zwölf Personen gegeben werde. Dieser Todestag ist nun morgen, und dieses Leichenmahl ist es, zu dem ich die Ehre hatte, Sie einzuladen.“

„Ganz gut; ich sehe aber nicht ein, was mich zu der Rücknahme meiner Zusage bewegen sollte?“

„Sie werden das gleich erfahren, und es soll uns alle freuen, wenn Sie Ihrem Worte treu bleiben. – Der Testator, der im Leben keinen höheren Genuß kannte, als die Freuden der Tafel, will auch im Tode noch Theil an den von ihm veranstalteten Mahlzeiten nehmen. Deshalb hat er verordnet, daß sie in jenem Todten-Lusthause Statt finden. Die eigends dazu eingerichtete [118] Tafel muß rings um den Sarg aufgestellt werden, dessen hochemporragender gläserner Deckel, an welchen sich der Tisch auf allen Seiten dicht anlehnt, und der unverdeckt bleiben muß, gewissermaßen als Tafelaufsatz dient. Nun können Sie sich aber wohl denken, daß es eben nicht angenehm und nicht appetiterweckend ist, bei jedem Bissen, jedem Glase Wein, die man zum Munde führt, in Gefahr zu stehen, von dem Todtenschädel angegrinzt zu werden, oder die Augen auf ein widerliches Knochengerippe zu richten.“

„Allerdings,“ entgegnete ich, „aber man braucht ja nur nicht hinzusehen; ich trete deshalb nicht zurück, sondern freue mich vielmehr, in guter Gesellschaft einer so eigenthümlichen Mahlzeit beizuwohnen. Wie kömmt es aber, daß Sie, wie sie vorhin äußerten, eine solche Schwierigkeit dabei finden, die erforderlichen zwölf Tafelgenossen zu bekommen?“

Das rührt wieder von einer Grille des Testators her,“ sagte der Justizcommissarius; „denn außer dem Testamentsvollstrecker – was ich jetzt an meines Vaters Stelle bin – und den nächsten Verwandten, die Theil an der Erbschaft haben, und die sich bei Verlust dieses Antheiles nicht ausschließen dürfen, ist Niemand, der bereits an dem Mahle Theil nahm, zum zweiten Male zu demselben zulässig, und Sie sehen daher wohl ein, daß es nicht eben leicht ist, jedes Jahr sechs bis acht neue Tafelgenossen zu finden, da Mancher die Einladung ablehnt, und man doch auch nicht den ersten Besten in die Gesellschaft ziehen mag.“

Ich stimmte ihm vollkommen bei, und habe nun nur noch hinzuzufügen, daß die Mahlzeit am folgenden Tage sehr heiter ausfiel, und daß ich mir die wirklich ausgesuchten Speisen und die feinen Weine vortrefflich munden ließ, ohne auf das Todtengerippe unter dem Glasaufsatze der Tafel sonderlich zu achten. Uebrigens war dasselbe vor den zahlreichen Blumen, welche den Sargdeckel rings umstanden, kaum zu sehen.

Wer Lust hat, diesem Leichenmahle ebenfalls beizuwohnen, der darf sich nur zu dem Sterbetage, der in den Anfang des Septembers fällt, in Lauenburg einfinden, und er wird mit großer Gewißheit auf eine Einladung zählen können.
A.