Textdaten
Autor: Walther Kabel
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Titel: Eigenartige Einladungen
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aus: Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Jahrgang 1911, Bd. 7, S. 237–238
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Erscheinungsdatum: 1911
Verlag: Union Deutsche Verlagsgesellschaft
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Erscheinungsort: Stuttgart, Berlin, Leipzig
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Quelle: Commons
Kurzbeschreibung:
Walther Kabel arbeitete diesen Artikel teilweise wörtlich am Ende des Artikels Seltsame Einladungen ein. Erschienen in: Deutscher Hausschatz, Illustrierte Familienzeitschrift, 37. Jahrgang Oktober 1910 – Oktober 1911, S. 789–790.
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[237] Eigenartige Einladungen. – Während der Regierung Ludwigs XIV., des „Sonnenkönigs“, war es in Paris Mode geworden, daß vornehme Kavaliere, die mit einem ebenbürtigen Gegner einen Zweikampf vorhatten, zu dem Duell nicht nur bekannte Herren, sondern auch Damen der Gesellschaft einluden.

Als einmal der Graf v. Vitry, ein flandrischer Edelmann, seinen Degen mit dem des Herrn v. Auberville kreuzte, soll der Saal des kleinen Vorstadttheaters, in dem das Duell stattfand, beinahe zu klein für die Zahl der Zuschauer gewesen sein. Graf Vitry hatte für diesen Zweck besondere Einladungskarten drucken lassen, die oben sein Wappen und darunter folgenden Text trugen: „Graf Cesare Emile Louis v. Vitry, Herr der Schlösser Seukclerke und Paulehak, wird am 17. Dezember 1632[ws 1] die Ehre der Frau v. Moubbartville mit dem Degen gegen einen Herrn verteidigen, dessen Name nicht wert ist, fernerhin genannt zu werden. Ew. Hochgeboren sind hiermit zu dem Zweikampf, der um fünf Uhr nachmittags in dem Theatersaale Chabriot seinen Anfang nimmt, ehrerbietigst eingeladen.“

Bei diesem Duell wurde, wie ein Zeitgenosse des Grafen [238] berichtet, der Herr v. Auberville im fünften Gange durch einen Degenstoß, der das Herz durchbohrte, getötet. Und – ein Zeichen der damaligen Sittenverrohung! – der Vetter des Gefallenen ließ sofort an Ort und Stelle das blutbefleckte seidene Hemd Aubervilles in kleine Stückchen zerschneiden und an die anwesenden Damen verteilen, die auch nicht im entferntesten daran gedacht hatten, beim Anblick des unter dem wohlgezielten Degenstoße Zusammensinkenden in Ohnmacht zu fallen.

In Kalifornien hatten Verbrecher, die zum Tode verurteilt waren, das Recht, zu ihrer Hinrichtung Freunde und Bekannte einzuladen. Darin waren sie in keiner Weise beschränkt, und alle in regelrechter Form „gebetenen Gäste“ wurden zu dem grausigen Schauspiele zugelassen. Das vorgedruckte Formular der Einladung lautete: „Sie werden hiermit ergebenst gebeten, der Hinrichtung von X. Y. im Gefängnishofe nächsten Freitag, vormittags elf Uhr, beizuwohnen. Zeigen Sie diese Karte gefälligst dem Kapitän am Gefängnistor vor. Eine Übertragung an andere ist unbedingt unstatthaft.“

Da in jedem Verbrecher ein großes Stück Renommiersucht und Eitelkeit steckt, so machten die meisten von diesem Rechte, ihre Bekannte auf ihrem letzten Gange um sich zu haben, tatsächlich Gebrauch. Sie zeigten sich größtenteils äußerst gefaßt, um von ihren Freunden nicht für Schwächlinge gehalten zu werden.

W. K.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. 1632 war Ludwig XIV. (1638–1715) nocht nicht geboren. Die Unstimmigkeit trifft aber auch auf den Artikel Seltsame Einladungen zu und ist daher als Fehler von Walther Kabel aufzufassen.