Textdaten
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Autor: Reinhold Koser
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Titel: Doctor Eisenbart in Wetzlar
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 4, S. 65–68
Herausgeber: Ernst Keil
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1875
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[65]
Doctor Eisenbart in Wetzlar.
Aus den Tagen des alten Reichs.
Von Dr. R. Koser.

„Ich bin der Doctor Eisenbart, Valleri juchhe!
Curir’ die Leut’ nach meiner Art, Valleri juchhe!
Kann machen, daß die Lahmen sehn, Valleri juchheirassa!
Und daß die Blinden wieder gehn, Valleri juchhe!“

Wer jemals aus einem deutschen Commersbuche gesungen hat, der kennt den Doctor Eisenbart, diesen Till Eulenspiegel unter den Jüngern Aesculap’s, das unerreichte Vorbild aller Charlatans. Die heutige weniger kühne Generation seiner Zunftgenossen schüttelt freilich den Kopf, wenn sie von Eisenbart’s Parforce- und Radicalcuren hört, wie er in Wien seinen Patienten auf ewig vom Zahnweh heilt, indem er ihm den hohlen Zahn nicht auszieht, sondern ausschießt, oder wie er zu Osnabrück dem podagrischen alten Knaben – Eisenbart bezeichnet selbst diese Operation als sein Meisterstück – um sein Leiden zu heben, beide Beine abnimmt. Aber das Staunen über die großartige Genialität der Eisenbart’schen Heilmethode, es darf nicht übergehen in den Zweifel an die Geschichtlichkeit des Mannes: Eisenbart ist keine mythische Figur; seine Persönlichkeit erscheint durch unanfechtbare Documente in ausreichendster Weise historisch gesichert.

Edle Bescheidenheit des großen Mannes, daß er uns in jenem Liede nur von seinen Leistungen auf wissenschaftlichem Gebiete, seinen Verdiensten um die leidende Menschheit erzählt, kein Wort aber darüber verliert, wie er einst auch in das öffentliche Leben seiner Nation eingegriffen hat, wie der Name Eisenbart einst ob einer politischen That in aller Deutschen Munde war, wie Kaiser und Reich sich mit seiner Person beschäftigten!

Wir haben über die äußeren Lebensumstände Doctor Eisenbart’s von ihm selbst jene Angabe, daß er „den siebenjährigen Krieg hindurch zehn Jahre lang Feldchirurg gewesen sei“. Man hüte sich indeß, dieser Versicherung, wie sie ja an sich schon die innere Unwahrscheinlichkeit gegen sich hat, irgend welchen Glauben beizumessen: der Name Eisenbart gehört einer früheren Periode unserer Geschichte an.

Zu Anfang des vorigen Jahrhunderts waren die Bürger der freien Reichsstadt Wetzlar, waren mit ihnen alle deutschen Patrioten in großer Aufregung und Kümmerniß. Erst kurze Zeit barg Wetzlar in seinen Mauern das hochlöbliche Reichskammergericht, nachdem dasselbe aus Furcht vor den Franzosen Speyer, seinen früheren Sitz, geräumt hatte, und nun mußte die gute Stadt durch die Aufführung ihrer neuen Gäste, der Herren Präsidenten und Assessoren des höchsten Gerichts, der Schauplatz der ärgerlichsten Auftritte werden. Zwischen den beiden Präsidenten war die bitterste Feindschaft ausgebrochen. Der ältere, seit 1697 fungirende Franz Adolf Dietrich Freiherr von Ingelheim, Herr zu Schönberg, Holzhausen und Schweppenhausen, und der jüngere, ein Jahr später in Eid genommene Friedrich Ernst, Graf zu Solms-Laubach und Tecklenburg, Herr zu Münzenberg, Wildenfels und Sonnenwalde, sie chicanirten sich gegenseitig auf jede erdenkliche Weise. Die Herren Assessoren nahmen eifrig Partei. Da stand zu dem Herrn ersten Präsidenten mit der Mehrheit des Assessorencollegiums, mit den Herren von Friesenhausen, von Bernstorff, Schrag, von Ritter, von Wigand [66] und von Brinck, vor Allen Johann Tobias Ignatius, Graf von Nütz, Graf und Herr zu Wartenburg, Freiherr auf Obergerckheim, Schwarzgrub, Pichel und Reidt, von wegen des Kurfürsten von Baiern abgeordneter Assessor; Graf Solms hatte nur die Herren Krebs, von Zernemann und Lautermann für sich, sowie den Assessor für den schwäbischen Kreis, Herrn Johann Adam Ernst von Pyrck, Herrn zu Dürrenhard und Gündringen, der bald das enfant terrible seiner Clique werden sollte.

Von kleinen und unbedeutenden Anlässen ausgehend, nahm der Hader bald immer größere Dimensionen, einen immer gehässigeren Charakter an; eine Ursache der Feindschaft kam zu der andern, und bald verfolgten sich beide Parteien öffentlich und auf das Rücksichtsloseste in Wort und Schrift. Da hatte der von Pyrck 1702 eine Satire veröffentlicht, das sogenannte Diarium der Belagerung von Wetzlar, wodurch bei den Gegnern ein wahrer Sturm von Unwillen hervorgerufen wurde, weil darin der Kurfürst von Baiern und die Hessen mit Schimpf und Ernst als Feinde des heiligen römischen Reichs und der Stadt Wetzlar aufgeführt wurden, die Bürger zu Wetzlar aber als Narren und Düppel.

Dagegen klagte man auf der andern Seite, der Freiherr von Ingelheim habe im December 1702 auf einer Schweinshatz den von Pyrck böswillig bei dem Kurfürsten von Mainz verdächtigt und das Diarium der Belagerung von Wetzlar mit Unrecht als ein „scheußliches, gottloses Pasquill“ ausgegeben.

Da half denn auch nichts, daß der Kurfürst Georg Wilhelm von Hannover dem von Pyrck am 22. Februar 1704 das Zeugniß ausgestellt hatte, „daß die verschiedene Jahre über, die er in Unserem Dienste gestanden, nie einige Zanksucht oder Widerspenstigkeit, sondern im Gegentheil ein glimpfliches, friedliches Gemüth an ihm verspüret worden“. Ingelheim und sein Anhang erklärten kategorisch, „daß es unmöglich fällt, bei einem solchen radicaliter verleumderischen Menschen collegialiter zu sitzen“. Und so trat denn seit dem April 1704 ein Justitium, ein Stillstand in der Rechtspflege ein: es waren in Wetzlar „Kanzlei und Leserei gar geschlossen, die Rathstage gänzlich eingestellet, die gerichtlichen Audientien völlig gesperret, die Publicationes sententiarum allerdings verstöret, die Gerechtigkeit, nach der so Viele schreien, zu Boden gestoßen“.

Vergebens ertönten Schmerzensrufe aus allen Kreisen des Reiches, vergebens gelangten Petitionen nach Regensburg an den Reichstag, „daß der durch die zuvor niemals erhörte dem Kaiserlichen und des Reichs Kammergerichte zugestoßene Calamität gehemmte Lauf der werthen Justiz wieder eröffnet und denen nach der rechtlichen Hülf und Gerechtigkeit sich sehnenden und seufzenden Parteien die freudige Facultät ihr Recht zu afterfolgen restituieret würde“. Das Aergste stand der Stadt Wetzlar, dem Reichskammergericht und dem heiligen Reiche noch bevor: der größte Scandal sollte erst beginnen, als – Doctor Eisenbart nach Wetzlar kam.

Am 28. Juni 1704 kehrte der Graf von Solms nach Wetzlar von einer Reise zurück und fand nach seiner Meinung die Stadt dermaßen auf den Kopf gestellt, daß er sich entrüstet hinsetzte und folgenden Brief an Kaiser Leopold schrieb:

„Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Unüber-
     windlichster Römischer Kayser.
Allergnädigster Kayser und Herr Herr.

Euer Kayserl. Majest. soll hierdurch aus allerunterthänigst- und schuldigster Treu nicht verhalten seyn, was Gestalten, nachdem ich vor einiger Zeit nach gebrauchter Brunnenkur wiederum allhier angelanget, mit nicht geringer Alteration ersehen müssen, daß ein Theatrum vor und an demjenigen Rath-Hauß, worauff das Cammer-Gericht gehalten wird, auffgeschlagen gestanden, und auff geschehene Nachfrage vernommen, daß gedachtes Theatrum schon fünff Tage vorher, seither dem 24. passato, als an welchem Tage ein Jahr-Marckt allhier gewesen, auffgerichtet sich befunden, worauff ein Marck-Schreyer nicht nur Artzney verkauft hätte, sondern auch fast alle Tage Comödien daselbst gespielet, und auff dem Seil getantzet worden. Ja es seye bei der ersten Comoedie oder Schau-Spiel ein Gerichts-Process, und andre dergleichen Dinge, vorgestellet worden, dabey der Richter mit einem Scepter gesessen, sich corrumpiren lassen, mit dem Harlequin den Richter-Stuhl und Kleydung verwechselt, und endlich den Harlequin zu hencken das Urthel gefällt. Worüber das gemeine Volck und Ausländische zum Theil sich geärgert, theils aber, zu nicht geringem Despect dieses Höchsten Gerichts, sich damit gekitzelt. Zu geschweigen, was über das Suspensions-Urtheil für Glossen gemacht wurden: Welches alles um so viel anstößlicher und bedencklicher war, als der ohnfern davon an den Kirchhoff stoßende Marckt groß und weitläufftigt, auch daselbst als an dem eigentlichen Marckt-Platz jederzeit dergleichen Theatra, und niehmals vor dem Cammer-Gericht, so lange ich allhier bin, bißher sind auffgerichtet gewesen, da hingegen der Platz vor der Cammer so klein und eng, daß man aus des Freyherrn von Ingelheim seiner Wohnung, welche derselben gegenüber ist, ohne Beschwerde hinüber reden kann. Ich mußte auch noch ferner vernehmen, daß sogar die Balcken des Theatri an und in die Mauer des Cammergerichtlichen Rath-Hauses festgemacht, auch der eine Pflock des Seil-Täntzers fast gantz vor die Thür geschlagen, mithin der Eingang zu der Cammer mit Stricken und sonsten also beschwerlich gemacht gewesen, daß mit Kutschen an die Cammer zu fahren allerdings nicht practicabel, auch sonsten das Rath-Haus durch das Theatrum größten Theils verdeckt war.

Ob nun zwar anbey feste geglaubet, daß ex parte Collegii Camerarii samt oder sonders eine behörige Ahnung dagegen würde vorgekehret worden seyn, so vernahme ich im Gegentheil, mit noch viel grösserem Verwundern, daß der Freiherr von Ingelheim, welcher, wie oben gedacht, gantz nahe und dem Theatro gegen über wohnte, und diese Tage zugegen gewesen, so wohl als einige Assessores, in des Herrn von Ingelheim Behausung diesem Schau-Spielen nicht nur zugeschauet, sondern gedachter mein College solle dem Vernehmen nach denen Actoribus sogar eine Verehrung gethan und verschiedene Persohnen, zu solcher Schau, in seiner Kutsche abholen lassen.

Wann nun diese disreputirliche Conniventz, falls auch alles von ohngefehr geschehen wäre, in Ansehung dessen, was eine Zeithero allhier passirt, so viel weniger länger zu dulden gewesen, mithin bey solcher der Sachen Bewandniß, und verschiedener Umstände wegen, eine prompte Enderung vonnöthen war, so schickte, nachdem der Artzt, auff Befragen, sich damit entschuldigen lassen, daß er von denen beiden Burgemeistern auff den Platz angewiesen worden wäre, zu gedachten Burgemeistern, mit dem Bedeuten, das Theatrum alsofort wegzuschaffen, liesse sie auch dabey befragen: Wer eigentlich das Theatrum an diesen Ort zu setzen permittirt habe? Da sich dann der ältere Burgemeister, Namens Siebenbürger, dahin entschuldigte, daß er gar nichts davon wüste, der jüngere, Namens Marckthaler, aber bezog sich auff den Rath, daß in Beyseyn beider Burgemeistere und verschiedener Raths-Herren dem Artzt die Erlaubniß ein Theatrum auffzurichten gegeben worden seye, wovon sich doch nachgehends der jüngere Burgemeister, Marckthaler, nebst dem Stadt-Schreiber, dergestalt entschuldigen wollten, daß der Platz von dem Rath nicht angewiesen, sondern von dem Artzt selbsten solcher ausgesucht worden wäre.

Eu. Kayserl. Majest. werden aus diesem, der Sachen Verlauf, nach Dero hocherleuchtetem Gemüth, allergnädigst ermessen, in was vor eine deplorable Verachtung dieses Höchste Gericht von Tag zu Tag immer mehr komme, und durch dergleichen Prostitutiones die ehemals erlangte Gravität und Authorität fast gänztlich verliere, und ob auff das gegebene öffentliche Scandal, oder dessen eigentlichen Authorem weiter nachzufragen, oder auff was Weise sonsten in hoc emergenti gegen den hiesigen Stadt-Magistrat zu verfahren seye. Ich aber lebe unterdessen etc. und ersterbe

Ew. Kayserl. Majest.

     Wetzlar den 10. Jul. 1704

Allerunterthänigster, Treu-gehorsamer
Friedrich Ernst, Graff zu Solms.“

Die andre Partei durfte nun natürlich nicht schweigen. In ihrem Gegen-Memorial wird zur Rechtfertigung angeführt:

„Das Theatrum ist nicht an der Cammer, sondern wenigstens 3 Schritt darvon auff dem sogenannten Buttermarck gestanden und haben die Bürgermeister darvor das Stand-Geld erhoben.

Der Artzt ist in allem nicht mehr denn vier Tage gestanden, zu welcher Zeit weder ein Praesident noch Assessor zu Rath [67] gangen, und seynd die zwey erstere, nemlich der 4. und 25. Junii Marcktäge gewesen.

Der Freyherr von Ingelheim hat so fleißig Achtung nicht auf die Comödie gegeben, als des Herrn Grafen von Solms Referent gethan haben muß, da er auch sogar den Scepter, welchen andre Leute nicht gesehen haben, observirt haben will; übrigens pflegen ja alle Aertzten und Marckschreyer dergleichen zu thun, um die Leute desto füglicher an sich zu bringen; Ist auch nicht glaublich, daß es justement zu Wetzlar das erstemal seye, daß dieser Artzt dergleichen gespielet oder exhibirt habe; auch nichts neues, daß geist- und weltliche Fürsten und Herren, denen Comoedianten, Aertzten, Marckschreyern et id genus hominibus, zumahln auf den Marcktagen, auch sogar unter Mascheren (da doch dieser Harlequin in einem ehrlichen Kleyd auffgezogen) dergleichen zulassen.

Hat der Stand dem Vernehmen nach auf vier an den Ecken gestellten Fässern geruhet, sonsten gantz frey, ohne die Cammer zu berühren; so ist auch der nächste Ploch des Seil-Däntzers wenigstens zwanzig Schuh von dem Cammer-Thor entfernet, mithin die Fahrt zur Cammer gar nicht versperrt gewesen.

Der Herr Graf von Solms hätte sich des Asserti, daß der Freyherr von Ingelheim diesem Schauspiel zugeschauet, billich entbrechen sollen, gestalten fast die gantze Stadt, und in specie auch der von Pyrck zum zweytenmal, Herr Assessor Krebs, die Frau Gräfin von Berleps und Manderscheid, die Frau von Pyrck, Krebs- und Zernemann’sche Familie etc. dem Werck aus der Löwen-Apotheck zugesehen, wobey ja der Freyherr von Ingelheim seine e regione habende Fenster zu verschliessen nicht nöthig gehabt, sondern hat die Frau von Ingelheim, als die Frau Beysitzerin Gräfin von Nytz, die Frau von Brinck, von Lauterbach und die Frützische Töchter, sich bey ihr ordentlich ansagen lassen, wol ein und anderen aus Höfflichkeit ihre Kutsche praesentiren, und gleich anderen dem Artzten zusehen können, welches ihr um so weniger zu verdencken gewesen, als sie in ihrem Wohnhauß solches gethan; daß aber der Freyherr von Ingelheim denen Actoribus eine Verehrung gethan, ist unerfindlich.

Es hat den Herrn Grafen von Solms die Begierde den Freiherrn von Ingelheim ferner traduciren zu können, so weit getrieben, daß er mit großer Hitze auf hochwolermeldten Freyherrn von Ingelheim, in specie bey dem Apothecker Marckthaler durch seinen Laqueyen, spött- und schimpflich inquiriren lassen, und durch Bedrohung von ihnen dem Apothecker abzuweichen und bey ihme keine Wahren mehr zu nehmen, gesucht zu wegen zu bringen, daß gedachter Marckthaler wider den Freyherrn von Ingelheim falsches Zeugnüß geben, und sagen möchte: ‚Er, der Freyherr von Ingelheim, habe das Theatrum quaestionis auffzubauen befohlen;‘ gestalten mehrbesagter Marckthaler durch sein des Herrn Grafen Laqueyen anfänglich mit solchen Worten tentiret worden: ‚Man wisse wol, daß der Herr von Ingelheim solches angestellt.‘ Und als gemeldter Marckthaler ihnen darauff geantwortet: ‚Da wüste er nichts von, Gott solte ihn bewahren, daß er gegen sein Gewissen solches sagen solte,‘ solle ongefehr eine halbe Stunde hernach ein anderer von des Herrn Graffen Laqueyen kommen seyn, mit der Instruction: ‚Der Apothecker solle über die bishero abgelangte Wahren seine Rechnung machen; Ihro Excellentz der Herr Graf hätten eine große Ungnad auf ihn geworfen, weilen er nicht sagen wolte, wie die Sach mit dem Theatro sey.‘ Weilen nun der Apothecker nach des Herrn Grafen von Solms Intention im Gewissen nicht reden konnte, soll sich der Laquey weiters dahin expliciret haben: ‚Der Apothecker solle seine Rechnung einmal einliefern‘, die dann in einer Stund öffters soll gefordert worden, dabey auch von einem seiner Laqueyen folgende Worte gefallen seyn: ‚Warumb der Apothecker nicht sagen thäte, daß der Herr von Ingelheim solches befohlen habe, so wäre er daraus.‘ Worgegen der Apothecker seine Entschuldigung zwar selbst und durch Andre gethan, ohne aber daß es bey dem Herrn Grafen etwas verfangen wollen; sondern habe hochermeldter Herr Graf von Solms biß auf diese Stunde das geringste nicht mehr von ihme abholen lassen; ja es hat über dieses dickbesagten Herrn Graffens Beschliesserin, ohne Zweiffel aus dem zu Hauß geführten Discours informiret, ohne Scheu öffentlich sagen dürffen: Der Herr von Ingelheim gäbe dem Artzten täglich einen Gulden, damit derselbe noch vier Wochen spielen möge.

Eine Beilage zu diesem Memorial enthält nichts Geringeres, als ein Schreiben des Dr. Eisenbart selbst, so lautend:

„Ich, Johann Andreas Eysenbarth, Kayserlicher, auch verschiedener Chur- und Fürsten hoch privilegirter Medicus und Operator, thue hiemit bekennen und attestiren, daß ohnlängstens meine 2 Diener von Cassel anhero nacher Wetzlar auff Johannis Jahrmarck allda der Gewohnheit nach meine Profession armer Patienten zu Trost zu exerciren, abgeschicket, und bey dem Stadt-Magistrat, um ein Theatrum aufbauen zu können, ansuchen zu lassen; welches auch der Magistrat verwilliget und meine Diener auf dem Marck bey der Kirch den Platz angewiesen; nachdem aber zuvor schon einer mit Nahmen Fidler sich eine Zeit lang dahier aufgehalten und sich gegen meine Diener des Platzes wegen beschweret: haben meine Diener bey mehrgedachtem Magistrat um einen andern Ort angehalten; welcher dann denselben Befehl ertheilte, an dem nehmlichen Ort vor der Cammer zu bauen. Worauf, als ich Dienstags frühe dahier angelangt, mein Stand ohnwissend, was es für ein Ort wäre, betretten, vier Tag lang ausgestanden und meine tägliche Gebühr davor gezahlt, haben Ih. Excell. Hr. Cammer-Praesident, Hr. Graf von Solms-Laubach, durch dero Laqueyen mich befragen lassen, ich sollte nur frey heraus sagen: ‚Wer mir diesen Platz angezeigt, ein Theatrum darauf zu bauen?‘ Habe ich hochged. Hn. Praesidenten zur Antwort bedeuten lassen, ‚daß solchen Platz aus keinem andern Befehl, als eines Ehrenvesten Raths, meine Diener betretten, und mein Theatrum aufgebauet, mir auch unwissend wäre, ob solcher Ort vor der Cammer, oder was es für ein Platz seye.‘ Und weilen dann erst-hochgedachter Hr. Praesident Hr. Graf von Solms dem Burgermeister bedeuten lassen, daß er befehlen möchte, ich solte den Stand wider abbrechen, oder er wolte solchen abbrechen lassen, habe ich auf gemessenen Befehl von dem Burgermeister sogleich meinen Stand abbrechen lassen. Kan also mit der Warheit nicht sagen, daß ich weder Ih. Excell. Hn. Praesidenten Baron von Ingelheim im geringsten um Erlaubniß des Ausstandes angegangen, noch dieselbe diesertwegen etwas erlaubt, oder befohlen hätten; welches der Warheit zur Steuer ich unter eigner Hand und beygedrucktem Pittschafft hiemit attestiren thue. Wetzlar den 8. Julii 1704.

     (L. S.)
Joh. Andreas Eysenbarth
Med. & Operator
von Magdeburg.“

Mit solchem Stadtklatsch also denuncirten sich Anno 1704 die beiden Justizbeamten vor Kaiser und Reich. Es konnte denn auch endlich nicht fehlen, daß der Reichstag sich zu einem energischen Schritte aufraffte und eine Visitation der fraglichen Mißstände anordnete. Diese Visitationscommission hat nun die Sachen auf das Gründlichste und Bedächtigste untersucht. Alljährlich hatten die Parteien Gelegenheit, in dickleibigen Deductionen ihren Standpunkt zu wahren; nachdem schon manches Jahr hin- und hergeschrieben war, sahen sich die Ingelheimischen genöthigt, ein Verzeichniß der „spitzigen Anzüglichkeiten“ zu veröffentlichen, welche sie in den Schriften ihrer Gegner fanden, und dieser Auszug füllte allein fast hundert Druckseiten in Quart.

Im Jahre 1709 kam endlich die Visitationscommission zu einem gewissen Resultat. Der Vorkämpfer der Solmsischen Partei, Herr von Pyrck, wurde von dem Arme der Gerechtigkeit ereilt. Wir haben über das an ihm statuirte Exempel das Attestatum des Kammer-Pedells Johann Caspar Hauck, d. d. 12. Oktober 1709, wodurch dieser bekundet, „wie er am heutigen Tage auf gnädigsten und gnädigen Befehl der höchst ansehnlichen Kaiserl. Commission und der hochlöblichen Reichsvisitation in Gegenwart der Herren Visitatores, des Herrn Präsidenten von Ingelheim und der beleidigten Herren Assessores die ihm behändigten Schreiben und Pasquille in seine Hände genommen, zu dem anwesenden von Pyrck getreten, selbige in viele Stücke zerrissen und vor dessen Füße, spectantibus omnibus geworfen.“ Außerdem mußte sich Pyrck noch zu einem Deprecationsschreiben verstehen, das dann „allen ehrbaren Gemüthern zu treuherziger Warnung und abscheulichem Exempel gedruckt wurde.“ Das war also eine Niederlage des Grafen Solms, die er in der Person seines treusten Parteigängers erlitt. Ihm selbst blieb eine derartige solenne Demüthigung erspart; es dauerte übrigens noch Jahr und Tag, bis die Visitationscommission den Frieden am Kammergericht völlig wieder hergestellt hatte. [68] Dem Doctor Eisenbart konnten die Juniustage in Wetzlar mit der Berühmtheit, die sie ihm einbrachten, nur erfreulich sein. Er konnte sich keine bessere Reclame wünschen. War sie doch so wirksam, daß sein Name bis auf den heutigen Tag unvergessen geblieben ist, wenn auch die Erinnerung an ihn allmählich immer dunkler und mythischer wurde.

Ob aber die Herren Ingelheim, Solms, Pyrck und wie sie alle heißen, es wohl für möglich gehalten haben, daß man einst von ihren Zänkereien, denen sie eine Wichtigkeit beimaßen, als hinge das Wohl der Welt davon ab, daß man von den umfangreichen Aktenstößen, ihres fastnachtsmäßigen Processes einst nur Notiz nehmen würde wegen der Erwähnung – des Doctor Eisenbart?