Textdaten
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Autor: Grégoire Palaiologue
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Titel: Die türkischen Frauen
Untertitel:
aus: Das Ausland, Nr. 76–77. S. 301–302, 308.
Herausgeber: Eberhard L. Schuhkrafft
Auflage:
Entstehungsdatum: 1928
Erscheinungsdatum: 1828
Verlag: Cotta
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Erscheinungsort: München
Übersetzer:
Originaltitel: Esquisses de Moeurs Turques au 19me Siècle
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Die türkischen Frauen.

(Esquisses de Moeurs Turques au 19me Siècle, etc. Par Grégoire Palaiologue. Paris 1828.)

Wenige Reisende sind im Stande eine treue Schilderung der muselmännischen Sitten zu entwerfen. Die Europäer in Konstantinopel sehen die Eigenthümlichkeiten der Türken meist nur durch die Brille ihrer eigenen Vorurtheile, ohne zu bedenken, daß die Lächerlichkeiten, welche selbst die gebildetsten Länder Europas sowohl in Meinung als im Leben darbieten, einem unbestochenen Blicke oft wahrlich nicht weniger auffallend erscheinen müssen, als die der Ottomanen. Ueberhaupt sind Nationalsitten nie an sich lächerlich; meist lassen sie sich alle auf eine vernünftige Quelle zurückführen, obgleich sie freilich oft noch lange halbentseelt sich durch das Leben der Völker hinziehen, nachdem die innere Nothwendigkeit, die sie ins Leben rief, längst vorüber ist. So haben auch manche türkische Sitten, im Heerlager entstanden, die kriegerischen Wanderungen des Volkes überlebt und sich trotz der Aenderungen der Zeit aufrecht erhalten, gleich dem rastlosen Geist eines Reisenden, dem selbst dann, wenn ihn Alter und Heimath festhält, die Seele noch mit den Bildern der Ferne und der schönen Vergangenheit erfüllt ist.

Die Schriftsteller, welche in dem gegenwärtigen Kampfe der Griechen mit der Pforte die Feder ergriffen, haben die unrichtigen Ansichten, welche in Rücksicht der Türken schon vorher fast allgemein in Europa herrschten, noch vermehrt, indem sie glaubten, um die Griechen desto mehr zu rechtfertigen, sey es nöthig, die Türken so schwarz als möglich zu machen – eine Ansicht, die so unrecht als widersinnig ist. Waren die Griechen, wie wir überzeugt sind, berechtigt, das ottomanische Joch zu brechen, so wird dieses Recht dadurch nicht heiliger, daß wir ihre Unterdrücker als Ungeheuer darstellen. Ihr Aufstand wäre, nach unserer Ueberzeugung, eben so gerechtfertigt, selbst wenn die Türken Halbgötter wären, denn kein Verdienst, wäre es auch noch so groß, rechtfertigt die Unterdrückung eines Volks. Gelänge es den Griechen und den Griechenfreunden ihre Anklagen des türkischen Characters und Lebens wirklich zu beweisen, so würde daraus nur folgen, daß die Griechen, die sich so lange unter das Joch von solch verächtlichen Tyrannen beugen konnten, in gleichem Grade selbst verächtlich seyn müßten. Da also die Sache der Freiheit durch die Wahrheit nur gewinnen kann, so wird der, dem jene wie diese am Herzen liegt, nicht in den Philippiken des Hrn. Paläologus und ähnlicher Libellisten sich Raths erholen, sondern mit dem Auge leidenschaftsloserer Berichterstatter auf ein Volk blicken, das in Europa vielleicht bald nur noch der Geschichte angehört, die vor allem jene innere Wahrheit fordert.

Als eine allgemeine Bemerkung gilt es, daß das Loos der Frauen im Orient bei weitem besser ist, als man gewöhnlich annimmt; daß die Polygamie in keinem der dortigen Länder allgemein, und daß da, wo sie im Gebrauch ist, ihre Wirkungen keineswegs so schrecklich sind, als die Europäer sich einbilden.

Nicht die Eifersucht des Ehemanns ist es, welche die Weiber in ihre Zimmer einschließt, sondern die Gesetze und Sitten des Landes, die schon längst vor Mahommed bestanden, und die überhaupt in Asien vorherrschen, so gut als in dem alten Griechenland. Auf dieser Eigenthümlichkeit der Sitte beruht die eigenthümliche Bauart ihrer Häuser, welche stets in zwei Abtheilungen getrennt sind, wovon die eine, dem Andron der alten Griechen entsprechend, Salamlik heißt und zum Aufenthalt des Herrn des Hauses bestimmt ist; die andere aber Harem (die zurückgezogenen oder heiligen Gemächer) genannt wird, worin die Frauen, – Weiber, Töchter, Mütter, Schwestern, Tanten, weibliche Sclaven etc. abgesondert leben. Den Weg von dem Salamlik zu dem Harem betritt gewöhnlich, außer dem Herrn der Familie, kein Mann. Selten kommt eine fremde Frau, nie ein Eunuche in dieses innere Heiligthum, in welchem alle Dienste von weiblichen Sclaven versehen werden. Nur zweimal im Jahre, während der Feste des Bayram, oder aus Veranlassung einer Heirath, einer Entbindung, einer Beschneidung erhalten die nächsten Verwandten der Familie Erlaubniß den Frauen in Gegenwart ihrer weiblichen Sclaven einen kurzen Besuch zu machen. Dieß sind die einzigen Männer, vor denen die Frauen unverschleiert erscheinen dürfen. Man nennt sie in dieser Beziehung Mahhrem; alle Fremde, denen der Zutritt ins Harem verboten ist, heißen Na-Mahhrem oder Unzugelassene.

Nur in Gegenwart ihres Mannes oder eines andern Weibes darf eine Frau unverschleiert von einem Arzte [302] erscheinen. Den Puls darf er nicht anders als durch eine Mousselinschleife fühlen. Blos in Fällen großer Gefahr lassen die Gesetze von ihrer Strenge nach, und gestatten einer Frau sich zu entschleiern, ihre Augen, ihre Zunge oder irgend einen andern Theil ihres Körpers von dem Arzte besichtigen zu lassen. Uebrigens wird die Arzneikunde meist von Weibern ausgeübt, welche wenig Wissenschaft aber eine desto größere Erfahrung besitzen. Im ganzen Reich giebt es keine Accoucheurs; blos Frauen, Eben Cadinn genannt, versehen diesen Dienst. Die Gegenwart eines Mannes bei einer Entbindung, würde einer Familie für immer einen Mackel aufdrücken.

Trotz dem, was Herr Paläologus und andere leidenschaftlich und einseitig urtheilende Europäer vom Gegentheil versichern, bewahren doch die türkischen Mädchen in der Regel ihre Unschuld streng und unverletzt. Ihre Aengstlichkeit geht hierin so weit, daß sie selbst in ihren eigenen Gärten nicht zu jeder Stunde unverschleiert spazieren zu gehen wagen, wenn sie nicht ganz sicher sind, daß kein Mann sie belauschen kann. Geht eine Frau ins Bad, so ist sie stets von andern Frauen der Familie begleitet und von weiblichen Sclaven und Eunuchen gefolgt. Erst im vorgerückten Alter besucht sie die Moschee; bis dahin spricht sie das Gesetz von Beiwohnung des öffentlichen Gottesdienstes frei. Ueberhaupt erscheinen Frauen von einigem Rang nie häufig im Publikum, indem dieß aller Sitte widerspräche. Meist erblickt man auf den Straßen blos ärmere Frauen; aber auch sie sind stets verschleiert und aufs sorgfältigste bedacht, sich nicht die geringste äußere Unschicklichkeit zu Schulden kommen zu lassen, so daß sie nicht einmal mit jemand sprechen. Einer Frau auf der Straße nachzugaffen, wird als ein Zeichen der Gemeinheit betrachtet, und wer sie mit irgend einem unschicklichen Worte beleidigen wollte, würde sich der Gefahr aussetzen, von der Polizei ergriffen und, im Fall des Widerstandes, zu Boden geschlagen zu werden. Nie hält eine türkische Frau einen Kramladen oder eine Waarenbude, oder verkauft irgend etwas auf der Straße; nur gewisse alte Weiber, welche an die Frauen des Harems allerlei kleinen Putz, Spielereien etc. verkaufen, machen hievon eine Ausnahme.

Jede Familie lebt abgesondert für sich. Der Ehemann, den man gewöhnlich für einen absoluten Tyrannen seines Hauses hält, kann nie in sein eigenes Harem treten, wenn zufällig eine fremde Frau bei der seinigen auf Besuch ist; er muß warten, bis sie sich verschleiert hat und man gehörig vorbereitet ist ihn zu empfangen. Der Sultan selbst dürfte es nicht wagen, dieß Gesetz zu verletzen.

Gewöhnlich essen Frau und Mann nie zusammen.

Die Hauptunterhaltung der Frauen besteht im Besuch der öffentlichen Bäder und ihrer näheren Verwandten. Doch geschehen diese Besuche nicht häufig, meist nur in Zwischenräumen von fünfzehn oder zwanzig Tagen. Sie nehmen dabei alle ihre kleinen Kinder und einige Sclaven mit. Da jede Familie ängstlich darauf bedacht ist, keinen Besuch schuldig zu bleiben, so wird der größte Theil des Jahres blos mit diesen gegenseitigen Besuchen der näheren Bekannten zugebracht.

Fremde Frauen finden äußerst schwer Zutritt in den Harem, außer etwa als Putzmacherinnen; nie aber betritt eine das Serail.

Ungeachtet Mahommed selbst vielen Umgang mit Juden und Heiden hatte, und in dem Koran sogar die Heirath mit Christen und Juden erlaubte, so ist doch das Vorurtheil noch mächtiger als das Gesetz, und erhält einen beständigen Widerwillen gegen die Ungläubigen, so daß ein Türke, wenn er auch zuweilen einem Fremden seine Freundschaft schenkt, doch sorgfältig bemüht ist, diese Gesinnung vor seinen Landsleuten zu verbergen.

[308] Das Hauptglück einer türkischen Frau besteht in der Aufsicht über ihre Haushaltung, in weiblichen Arbeiten und in der Erziehung ihrer Kinder. Die Frauen jedes Rangs bringen einen Theil des Tages mit Spinnen, Nähen und Sticken zu. Alle, selbst die Sultanin, säugen ihre Kinder selbst; zum höchsten Schmerz gereicht es ihnen, wenn sie genöthigt sind, diese Pflicht eriner andern Person anzuvertrauen. Sind sie durch Krankheit gezwungen, eine Säugamme anzunehmen, so verläßt diese das Haus nie mehr, und man wendet alles an, ihre Lage so angenehm als möglich zu machen. An dem Tage, wo sie, unter dem Namen Sudana (Milchmutter) in das Haus aufgenommen wird, erhalten meist einige junge Sclaven ihre Freiheit. Sie wird von nun an als Glied der Familie betrachtet, und mit der größten Aufmerksamkeit behandelt. Nach zwölf oder vierzehn Monaten werden die Kinder entwöhnt. Die Wiege des Kindes ist immer möglichst schön, von Hasel- oder Wallnußholz, mit Perlmutter ausgelegt. Die Wiegen der Prinzen von Geblüt sind mit Gold und Juwelen geschmückt.

Alle Kinder werden zu Hause erzogen. Die Mädchen erhalten keine besondern Lehrer, und kein Geschlecht lernt tanzen oder Musik. Der Catechismus und einige Vorschriften der Moral, die ihnen durch ihre Mutter oder gut unterrichtete Sclaven beigebracht werden, bilden meist den einzigen Unterricht der Mädchen; doch lernen auch einige lesen und schreiben. Die Frauen heirathen im zwölften oder vierzehnten Jahre. Werden sie frühzeitig Wittwen, so heirathen sie meist schnell darauf zum zweitenmale. Ueberhaupt ist die öffentliche Meinung in der Türkei alten Jungfern und sentimentalen Wittfrauen wenig hold; man betrachtet sie als nutzlose Glieder der Gesellschaft. Das göttliche Gebot: „Seyd fruchtbar und mehret euch!“ wird mit religiöser Gewissenhaftigkeit erfüllt.

Die türkischen Frauen sind dem größten Theile nach zufrieden und glücklich. Ihr zurückgezogenes Leben, auf das wir mit hochmüthigem Mitleid blicken, fließt gewiß ebener und freudiger hin, als das Leben jener Frauen, denen das Aufsehenmachen in der Gesellschaft und die öffentlichen Vergnügungen zum Bedürfniß geworden sind! Ihr Glück ist auf einen Kreis ihres Hauses beschränkt und von den Frauen anderer Nationen wissen und wollen sie nichts. Denen die glauben, der Geist wohne blos in den Büchern, mag es auffallend erscheinen, daß die türkischen Frauen sich auszeichnen durch die Richtigkeit ihres Urtheils, durch einen Scharfsinn und feine Auffassungsgabe, welche ihren Mangel an Erziehung ganz vergessen macht. Ihre Haltung und ihr Benehmen ist edel und ihre Conversation voll Reiz. Dieß ist das einstimmige Zeugniß aller europäischen Damen, welche die Harems besuchten, und eine sehr glaubwürdige Schriftstellerin bemerkt: „Ich bin in Gesellschaft von Frauen jeden Standes gekommen, in den Häusern der Beamten des ersten Rangs, und war erstaunt über die Reinheit ihrer Sprache, den leichten Fluß ihrer Rede, die Feinheit und Zartheit ihrer Gedanken, und die Anmuth und Einfachheit, die in ihrer ganzen Unterhaltung herrschten.“

Vielweiberei, der Popanz vor dem die Europäer am meisten zurückschrecken, ist in der Türkei keineswegs allgemein. Wenige Muhamedaner haben zwei Weiber, und vier, die Zahl, welche das Gesetz erlaubt, trifft man äußerst selten in Einem Hause. Wenn eine Dame eifersüchtig auf ihre ungetheilte Macht ist, so behält sie sich durch einen Heirathsvertrag das ganze Feld der Liebe ihres Ehemanns vor. Will aber ein frommer Muselmann das Gesetz buchstäblich erfüllen, so zwingt er seine Weiber keineswegs beieinander zu wohnen; wünschen sie es, so erhält jede ihre besondern Zimmer und Sclaven. Unter der Regierung Abdul Hamid I wurde der einzige angesehene Mann bei Hofe, welcher vier Weiber hatte, beständig damit aufgezogen, und fiel zuletzt bei dem Sultan in Ungnade. In der Regel hat ein Mann nur Eine Frau; kann er zwei oder drei weibliche Sclaven halten, so wählt er häufig etwas alte, um seiner Frau keinen Anlaß zu Klagen zu geben. Auf jeden Fall sind diese Sclavinnen nie das, was bei uns die Maitressen sind; das Gesetz gestattet sie ausdrücklich, und ihre Kinder sind so legitim als die ehelichen.

Eine Frau von zweideutiger Aufführung wird sammt ihrem Mann und ihrer Familie allgemein verachtet; selbst bis auf ihre Nachbarn erstreckt sich die Unehre, und diese haben das Recht zu verlangen, daß das verdächtige Haus von dem Imam bewacht und untersucht werde. Aus diesen und andern Gründen sind in der Türkei öffentliche Mädchen äußerst selten. Gewiß trifft man in Constantinopel oder in irgend einer andern Stadt des Reiches keine vierzig derselben an. Die vielen öffentlichen Mädchen von andern Religionen werden von den Muselmännern nicht besucht.