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Titel: Die „Kibitze“
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aus: Die Gartenlaube, Heft 24, S. 408
Herausgeber: Adolf Kröner
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1888
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
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[408] Die „Kibitze“. Die Kibitze sind, wie vielen unserer Leser gewiß bekannt ist, die Schlachtenbummler des Kartenspiels, heimisch in allen öffentlichen Lokalen. In Wien ist nun ein Kibitzgesetz in den Kaffeehäusern zur Nachachtung ausgehängt. Dasselbe beginnt mit einer Begriffsbestimmung: „Als Kibitz ist derjenige zu betrachten, der, ohne sich’s etwas kosten zu lassen, an der Aufregung, welche alle Spiele verursachen, theilnimmt, und findet das Gesetz über Gewerbefreiheit auf Kibitze keine Anwendung, nicht einmal das Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit. Kibitz darf künftighin nur derjenige sein, welcher nachweisen kann, daß er nichts mehr zu verlieren hat; er kann auf der Börse ausgeblieben sein, darf aber noch nicht im Kriminal gesessen haben.“ Wohl aber soll nach dem neuen Gesetz der Kibitz etwaigen Falschspielern auf die Finger sehen und sie anzeigen, die an seinem Platz beim Mischen oder Geben herabfallenden Karten rasch aufheben und immer genügende Auskunft darüber geben, wer die Vorhand hat.

In Norddeutschland ist der „Skatkibitz“ die verbreitetste Species. Verkennen darf man nicht, daß die Kibitze phantasievolle Naturen sein müssen; denn ohne selbst betheiligt zu sein, müssen sie sich als Zuschauer in die Leidenschaft der Spieler hineinempfinden können. Wohl giebt es auch scharfsinnige Kibitze, welche bei gespannter Aufmerksamkeit nicht nur die schärfste Kritik üben, sondern auch die wissenschaftliche Theorie des Skats zu fördern suchen und, soweit dies möglich ist, den schwer ergründlichen Geheimnissen des Zufalls, der ja bei allen Kartenspielen sich geltend macht, auf die Spur zu kommen suchen.
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