Deutsche Kneipen/In der Belltafel zu Breslau

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Autor: W.
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Titel: Deutsche Kneipen - Nr. 1. In der Belltafel zu Breslau
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aus: Die Gartenlaube, Heft 33, S. 523–525
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1869
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Deutsche Kneipen.[1]

Nr. 1. In der Belltafel zu Breslau.

Wer einmal nach Breslau, der alten Hauptstadt von Preußisch-Schlesien, gekommen ist, der wird gewiß nicht unterlassen haben, hatte er nur einige Neigung für berühmte Denkmäler der deutschen Vorzeit, die vielen Sehenswürdigkeiten der uralten Stadt, welche einst neben Venedig und Nürnberg das europäische Handelsmonopol besaß, in Augenschein zu nehmen. Wir denken dabei an den ehrwürdigen Dom zu Sanct Johann, an die Kreuz- und Sandkirche, die Elisabeth- und Dominikanerkirche, sowie an das herrliche Rathhaus, eine der schönsten Zierden Breslaus, unter dem der weltberühmte „Schweidnitzer Keller“, der vom Volksmunde „der Schwein’sche“ genannt wird, sich befindet. All’ diese Merkwürdigkeiten und noch viele andere wird der Fremde bewundert haben, aber selten wird er nach dem sogenannten „Schießwerdergarten“ gewandert sein, und war er wirklich dort, hat er gewiß Nichts von der Breslauer „Belltafel“ gehört oder gesehen, einer länger als dreihundert Jahre bestehenden Bürger-Gesellschaft, deren Verfassung und Zweck so eigenthümlich und absonderlich, daß eine nähere Beschreibung derselben, welcher diese Zeilen gewidmet sind, den Lesern der Gartenlaube nicht uninteressant sein dürfte.

Auch wir befanden uns mehrere Jahre in Breslau, ohne jene Gesellschaft näher zu kennen, deren endlichen Besuch wir der liebenswürdigen Einladung eines Freundes verdanken, der zufällig jene Gesellschaft kennen lernte. Hell und klar brannte in den letzten heißen Tagen des April die Nachmittagssonne auf die Schornsteine Breslaus hernieder, als die buntbewegte Menge wie die gläubigen Pilger zum fernen Gnadenbilde hinaus wanderten vor das Oberthor, welcher Stadttheil Breslaus deshalb so heißt, weil dort kein Thor zu finden, um die schattigen Alleen des großen dort belegenen Parkes aufzusuchen und sich nach des Tages Mühen an dem braunen Gerstensafte oder dem Trank der Levante zu erquicken und dort spazieren zu sitzen. Der „Schießwerdergarten“, oder wie er einfach genannt wird, „das Schießwerder“, ist ein unfern der alten Oder gelegener Park nebst Schießplatz, der früher der Schützen-Brüderschaft eigentümlich gehörte, seit aber in den Besitz der Stadtcommune gekommen, als welcher er nunmehr unter der Verwaltung einer aus der Stadtverorbueten-Versammlung gewählten Schießwerder-Deputation steht. Von dem Menschenstrome fortgetrieben, kamen auch wir in den Schießwerdergarten und suchten nachdem wir uns leiblich erquickt, die berühmte „Belltafel“ auf. Endlich fanden wir in dem nach der Roßgasse zu belegenen Theile des Parks ein Gebäude, welches aus zwei Abtheilungen besteht, der kürzeren von einunddreißig Fuß Länge und sechszehn Fuß Breite, in welcher die Spieler sich aufhalten, und der längeren von fünfundfünfzig Fuß Länge und acht Fuß Breite, in welcher die eigentliche Belltafel, von der die Gesellschaft ihren Namen führt, aufgestellt ist. Das mit Gas beleuchtete Gebäude ist aus massivem Mauerwerk erbaut, während der Raum, den die Tafel selbst einnimmt, mit schiebbaren Glasfenstern, nach Art der Treibhäuser, versehen ist.

So wie wir den vorderen Raum betreten und uns die Erlaubniß erbeten hatten, dem Spiel beizuwohnen, kam uns der Inspector der Gesellschaft, ein alter, ehrwürdiger Mann in weißem Halstuch und hoher, schwarzer Sammetmütze mit Schirm und Troddel, freundlich entgegen, reichte uns zum Gruß feierlich die Hand, während ein anderes Mitglied der Gesellschaft aus einem an der rechten Wand lehnenden Fasse den Ehrentrunk credenzte, der nach althergebrachter Sitte nur aus sogenanntem Faßbier (einem braunen Dünnbier ohne Schaum) bestand, da die Gesellschaft, hartnäckig an dem Brauch ihrer Altvordern hängend, jedem anderen neueren Getränk, vornehmlich aber dem Branntwein, den Eingang streng verwehrte. Wie einfach, leicht und unschädlich gleitet das wässrige Naß hinab in die durstigen Kehlen und begeistert die ehrenfesten Belltafel-Brüder für Ehre und Vaterland, für Patriotismns, immer neue Steuern und besonders für ihr Spiel! Der vordere Raum des Gebäudes ist mit allerlei Emblemen und Gedenktafeln geschmückt, von denen besonders drei sich auszeichnen, die, an wichtige Ereignisse in der Gesellschaft erinnernd folgende Inschriften tragen: „Sei uns willkommen! 1846.“ „Dreihundertjährige Jubelfeier der Belltafel-Gefellschaft 1565-1865.“ „Denkst Du daran, Du dreißigjähr’ger Schütze, Kaufmann Gottfried Pauser, 7. Juli 1853?“ An der schmalen Seite des ganzen Raumes links vom Eingange ist ein hölzerner thronartiger Sessel, der sogenannte „Kanzlerstuhl“, angebracht, zu welchem man eine Stufe hinansteigt, und es herrscht hier die Sitte, daß jeder Gast, welcher zufällig auf demselben sich niederläßt, eine „Buße“ nach eignem Belieben zur Gesellschaftscasse zu zahlen hat, wofür sein Name, Stand, Wohnort und Beitrag in einem besondern Buche verzeichnet wird. Gerade dem Eingange gegenüber hängt eine schwarze Tafel mit kleinen Fächern, in welche hölzerne Blättchen geschoben werden, auf denen die Namen der einzelnen Steine, mit welchen gespielt wird, geschrieben stehen, und jeder Spieler wird nach dem Namen seiner Steine während des Spieles genannt und aufgerufen. Rechts von jener Tafel ist eine Fallthür angebracht, die in einen unter dem Gebäude liegenden Keller führt, der zur Aufbewahrung und Kühlung des Bieres bestimmt ist.

Wenden wir uns nun zu dem Spiel, das der Gesellschaft den Namen gab, selbst. Der Apparat dazu besteht aus einer zwanzig Ellen langen und zwei Fuß breiten, in der Mitte muldenartig vertieften Tafel (Bahn), die oben und unten einen Schieber, die sogenannte „Krippe“, und eine mit Graphit geglättete Oberfläche hat. Wie uns versichert wurde, ist die eigentliche Tafel bereits dreihundertundvier Jahre alt. Auf dieser Tafel nun wird mit runden eisernen, auf beiden Seiten gestählten, sehr glatten Steinen, deren jedem auf seiner oberen Seite eine Figur, wie z. B. eine Rose, der König Salomo, ein Brettschneider, Adler, Napoleon der Erste, ein Herz, eine Fortuna, ein Schlüssel, Elephant, Schwan, eine Blume, eine Venus oder Victoria eingeprägt ist, wonach der Stein und der mit dem Stein Spielende während des Spieles genannt wird, eine Art Kriegsspiel ausgeführt, in der Art, daß zwei Parteien einander bekämpfen und der Letzte der geschlagenen Partei, nach Verhältniß auch Mehrere, ein „Schriftel“ oder eine „Bleischrift“, d. h. einen Strafstrich neben seinem Namen auf der Wandtafel angeschrieben bekommen. An der Spitze jeder der beiden an Spielerzahl einander gleichen Parteien steht ein Kanzler, jeder einzelne Spieler fällt dieser oder jener Partei durch das Loos des Würfels zu, welches die Kanzler werfen. Sind die Parteien an Zahl ungleich, so spielt der Kanzler für die vacante Stelle so lange, bis ein neuer Spieler eintritt. Jeder Spieler erhält zwei Steine, von denen die meisten Privateigenthum sind, während auch einige der Gesellschaft gehören. Der Kanzler der Partei A ruft nun einen Spieler, z. B. Rose auf, der aussetzen muß, während der Kanzler der Partei B einen, z. B. Venus nennt, welcher entweder diesen Stein durch seinen eigenen von der Tafel in die oben offene Krippe werfen, oder demselben wenigstens zuvorkommen muß. Kommt er vor, so hat die Partei A so lange zu spielen, bis ein Stein der ihrigen den vordern Feind entweder getroffen hat, oder auch ihm zuvorgekommen ist, während dann auf gleiche Weise die Partei B nachfolgt. Beide Parteien kämpfen gegeneinander so lange, bis die eine keine Steine mehr besitzt und also besiegt ist. Die besiegte Partei begiebt sich nun an die obere Krippe, die geschlossen wird, nachdem man die [524] untere öffnete, und spielt die Steine wieder herein. Der Spieler, dessen beide Steine beim Hereinzielen zurückstehen, oder einer zurück und der andere in der Krippe ist, ist Verlierer des Spieles und bekommt auf der Wandtafel neben seinem Namen ein „Schriftel“, das heißt einen Strafstrich. Während bei unserm Billard Kugeln vermittelst eines Stockes (Queue) aufeinander geschleudert werden, muß man hier glatte Eisenstücke gegeneinander werfen, und es ist nicht zu leugnen, daß dies Spiel von ebenso großem Interesse ist, als es, wie wir selber erprobten, eine ganz außerordentliche Geschicklichkeit erfordert; namentlich weil der Bogen auf der concaven Fläche, welche der mit der bloßen Hand geschobene Stein zu machen hat, um zu seinem Ziele zu gelangen, sehr genau berechnet werden muß. In diesem Interesse, wie in jener Uebung mag es liegen, daß jenes Spiel, das den Nichtkennern oft als unbedeutend erscheint, trotz alledem eine mehr als dreihundertjährige Dauer zu erlangen vermochte, und von den jetzigen sechsundvierzig Mitgliedern der Gesellschaft, die sowohl dem mittleren als höheren Bürgerstande angehören, mit einem Eifer und einer Wichtigkeit verfolgt wird, als ob das Wohl Europas davon abhinge.

Leider ist uns der Ursprung dieses ganz eigenthümlichen Spieles, trotz aller Nachforschungen, nicht bekannt geworden, ebenso wenig der des Namens, welcher zwischen „Bell-, Belle- und Belke-Tafel“ variirt. Als wir darum einen alten Herrn aus der Gesellschaft befragten, setzte uns dieser sehr scharfsinnig auseinander, daß 1815 in Frankreich Bell „schön“ geheißen habe; also „Bell-Tafel“ so viel als „schöne Tafel“ bedeute. Wir glauben annehmen zu dürfen, daß jenes Spiel wohl der Vorläufer und Stammvater des heutigen französischen „Billard“ sein möge. Unsres Wissens ist nur noch in Schweidnitz dies uralte Spiel zu finden und wohl mit den Schießübungen von Schweidnitz nach Breslau übergesiedelt. Nach der allgemein verbreiteten Meinung soll das hiesige Spiel früher den Mönchen im Kapuzinerkloster zur Ergötzung gedient haben; daß es aber frühzeitig in Verbindung mit den Schützenbrüdern gestanden habe, beweist eine Stelle aus einer Schützenverordnung im Zwinger vom Jahre 1657, wo es unter Anderem im Paragraph 6 also heißt: „Sollen diejenigen Schützen, so zugeleget haben, nicht erst bei verbrachtem anderen Rennen mit dem Rohr und beim anderen Rennen mit dem Stahl (Armbrust) sich einfinden, wie oftmals geschehen ist, daß sie sich auf der Belke-Tafel oder anderer Kurzweil über die Zeit aufhalten und hernach, wenn die meisten Schüsse mit dem Rohr ganz, und mit dem Stahl die Hälfte verbracht, erst kommen und ihr Schießen angetreten haben, da es nun ferner geschiehet, sollen selbige nicht allein nicht zugelassen, sondern auch ihrer Zulage gänzlich verlustig sein!“ Das Kapuzinerkloster wurde aber erst in den siebenziger Jahren des siebenzehnten Jahrhunderts errichtet. Es ist demnach eher anzunehmen, daß die Mönche das Spiel von den Schützenbrüdern entlehnten, als daß dies umgekehrt geschah.

Wie dem nun auch sei, so bleibt das Alterthum des Spieles doch erwiesen, und so weit man davon Kenntniß hat, standen die „Belkenisten“ oder „Belltafel-Brüder“ stets mit der bürgerlichen Schützengilde in Verbindung. Gehört es doch bis auf den heutigen Tag zum guten Ton, daß die Schützenkönige, wenn sie ihre Würde antreten oder ablegen, auch die Belltafel in Augenschein nehmen, ebenso, wie auch jeder neue Oberbürgermeister und Polizeipräsident Breslaus dort den Ehrentrunk entgegenzunehmen pflegt. Zu dem Neubau eines massiven Belltafelgebäudes, zu welchem man im Jahre 1826, den 6. Juni, den Grund legte, wurde das Geld aus der Schießwerdercasse gegeben, theilweise aber aus der Casse der Gesellschaft vorgeschossen.

Was die Aufnahme in die Belltafel-Gesellschaft betrifft, so enthalten darüber die zur Aufrechthaltung der Ordnung existirenden, gegenwärtig aus vierundsiebenzig Paragraphen bestehenden, theils allgemeine, theils Spielregeln betreffenden Statuten, welche mit der größten Strenge und Pünktlichkeit aufrecht erhalten werden, die Bestimmung, daß, weil das Belltafel-Spiel seit dem Jahre 1565 ein Bürgerspiel, nur ein hiesiger, unbescholtener Bürger das Recht habe, als Mitglied einzutreten, und ihm dann freistehe, Gäste einzuführen; jedoch müssen, wie es wörtlich heißt, diese dem Bürgerrange und guten Ruf nicht nachstehen, wofür das Mitglied haften muß. Jeder zur Mitgliedschaft sich meldende ehrsame Bürger muß drei Monate vorher mitgespielt haben und einer Ballotage sich unterwerfen und ist nur mit mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen aufgenommen; falls aber Jemand die gesetzliche Stimmenzahl nicht erlangt, so steht es ihm frei, jeder Zeit als Gast mitzuspielen. Außerdem bestimmt Paragraph 59: „Da doch gewiß jedes Mitglied das größte Vergnügen am Spiel findet, solches aber bei der alle Jahr mehr neu zutretenden Mitgliederzahl verhindert würde, auch die Räumlichkeiten des Belltafellocals es nicht gestatten, so haben wir die Zahl der Mitglieder auf sechsundsechzig festgesetzt; jeder neu sich Meldende kann nicht eher eintreten als bis ein Mitglied ausscheidet oder stirbt, unbehindert bleibt es aber jedem Mitgliede, einen Gast einzuführen!“

Die Einschreibegebühr für ein eintretendes Mitglied beträgt einen Thaler zwei und einen halben Silbergroschen, und derjenige, welcher sich seine Steine selber mitbringt, die aber den vorhandenen genau konform sein müssen, hat für jeden Stein außerdem zwei und einen halben Silbergroschen an die Casse zu zahlen. Wie streng die Theilnahme der Mitglieder controlirt wird, beweist, daß alltäglich die Namen der beim Spiel thätig gewesenen Personen in ein besonderes Buch eingetragen werden. Die obere Aufsicht und Leitung über Local und Mitglieder ist in den Händen eines Inspektors, der aus den Mitgliedern gewählt wird und das Stammbuch sowie alle übrigen Gesellschaftsschriften in Verwahrung hat, das Spiel gründlich verstehen muß und, sofern ihn nicht Krankheit entschuldigt, allwöchentlich fünf Male mitzuspielen verpflichtet ist. Außerdem führt derselbe auch das große Insiegel, welches zwei Büchsen und einen Bogen mit Pfeil zeigt, an welchem sich der Buchstabe W (Wratislavia, Breslau) befindet. Diesem Inspektor zur Seite wirken ein Vorsteher und sechs Kanzler, welche in seiner Abwesenheit abwechselnd ihn vollständig vertreten.

In Bezug auf das Benehmen der Mitglieder verordnet Paragraph 9: „Jedes Mitglied verpflichtet sich, in der Gesellschaft stets Ruhe und Einigkeit zu erhalten.“ Paragraph 10: „Wer dagegen zänkisch im Spiel, gegen seines Kanzlers Anordnung öfters widerspenstig, gegen die umgebenden Mitglieder sich ‚ruhe-störrisch‘ beträgt, ja vielleicht gar schimpft, wird von dem Inspektor ernstlich gewarnt, von seinem unhöflichen Betragen abzulassen; ist dieses fruchtlos, geht sein Anrecht an die Gesellschaft und des Spieles so lange verlustig und kann nicht eher wieder von den Kanzlern verwürfelt werden, als bis er vor der Gesellschaft Abbitte gethan.“ Auch das Fluchen wird nach öfterer Wiederholung mit zwei und einem halben Silbergroschen Strafe belegt; ebenso ist auch das Wetten beim Spiel untersagt. Die in Faßbier bestehende Zeche wird im Ganzen berechnet, und außer dieser Zeche zahlt jedes anwesende Mitglied noch einen Beitrag von sechs bis neun Pfennigen.

Hinsichtlich des Spiels selbst schreibt Paragraph 25 der Statuten wörtlich vor: „Wenn eine Partei auf den von der anderen Partei ausgesetzten ersten Stein das Spiel verloren, so wird ihnen, sobald sie den ersten Stein hereingespielt, ein ,Polst (Glockenzeichen) geläutet’ und mit Abnehmung des Hutes mündliche Vermerkung gemacht. Dieses Läuten und Hutabnehmen soll keineswegs als Lohn gelten, sondern das Entgegengesetzte und die Vermerkung, sich künftig besser zu halten!“

Einen andern Beweis, wie wichtig den Belltafelmitgliedern ihr Spiel ist, liefert Paragraph 35, der ausdrücklich vorschreibt: „An jedem Tage werden beim letzten Spiele, sobald von draußen der erste Stein gespielet, drei kleine Polsten geläutet und nach dem Läuten mit den Worten ,Feier-Abend des Herrn!’ beendet, wo alsdann jeder Spieler nach den Worten ,Feier-Abend!’ die Kopfbedeckung abnehmen muß, bei zweieinhalben Silbergroschen Strafe!“ – Dies ist eine kurze Schilderung unseres Besuches der „Breslauer Belltafel-Gesellschaft“ wie des Spieles, welcher Schilderung wir noch schließlich einige Verse aus einer Ermahnung beifügen, die sich in dem Stammbuche nach dem Paragraph 18 der älteren Statuten findet:

„Ihr Herren, die Ihr hier an diesem Ort erscheinet,
Und diese schöne Lust zu üben mit vermeinet,
Nehmt dieses Sprüchlein hier als eine Vorschrift an,
Das Spiel erfordert sie, damit nicht Streit sein kann.
Von Spielern wird der Stein an jeden Ort getrieben,
Kein Nachschub darf hier sein, sonst wird es angeschrieben;
Den, der das Spiel verspielt, trifft alsdann auch die Reih’,
Daß er der Erstere beim neuen Ansatz sei.
Ein Jeder hüte sich, daß er darin nicht fehlet,
Sonst wird ihm eine Schrift davon mehr angezählet.
Halt’ diese Regeln werth und lebet stets in Fried’,
Und wer die Zech’ verspielt, sei auch damit vergnügt.

W.



[525]

In der Belltafel zu Breslau.
Nach der Natur aufgenommen von Adolf Eltzner.

  1. Unter diesem Titel wird die Gartenlaube eine Reihe Schilderungen der geschichtlich interessantesten Kneipen Deutschlands bringen. Sogenannte Restaurationen, moderne Wirthshauslocale sind selbstverständlich davon ausgeschlossen. Wir können übrigens wohl mit Recht annehmen, daß die große Mehrzahl der Leser der Gartenlaube zu denjenigen Geistern gehört, welche, auch wenn ihnen nicht selbst das Glück geblüht, in Künstler- und Studentenzeiten ihre Jugend zu verbringen, sich doch gern an deren Lebensfrische und dem kernigen Ausdruck derselben erfreuen. Viel von dieser Frische und diesem Kern vereinigt sich seltsamerweise in der Bezeichnung der Oertlichkeit, wo Beide am häufigsten sprudeln: dem berühmten Kraftwort „Kneipe“. Nur ein Philister kann dabei an eine Zange, und damit an zwicken und Verkürzen denken! Nein! Die einfachste Erklärung und die harmloseste und die volkswitzigste über die Verwandtschaft zwischen den Begriffen Wirthshaus und Kneipe giebt uns das erste beste Wörterbuch, welches uns belehrt: eine Kneipe sei ein Werkzeug zum Einklemmen und Festhalten. Ja! Das ist die richtige Bezeichnung: wo man in den Kreis der Genossen eingeklemmt und von Stoff und Lust festgehalten wird, das ist der Begriff und der Beruf der Kneipe, und so ist Kneipe auch die rechte Benamsung dieses Berufs. Künstler und Gelehrte können aber unmöglich die Herberge ihrer seligsten Erinnerungen mit einem Worte bezeichnen, dessen die Schriftsprache sich nicht mit allem Anstand bedienen könnte. Und darum wagen wir getrost die obige Ueberschrift.
    D. Red.