Der Freundschaftsvertrag des Deutschen Reiches mit Samoa

Textdaten
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Autor: Richard Oberländer
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Titel: Der Freundschaftsvertrag des Deutschen Reiches mit Samoa
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 34, S. 567–570
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1879
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
siehe auch Text des Vertrages im Deutschen Reichsgesetzblatt 1881
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[567]
Der Freundschaftsvertrag des Deutschen Reiches mit Samoa.[1]
Nach officiellen Quellen und dem Journal des „Museum Godeffroy“ bearbeitet von Richard Oberländer.


Mataupu 1. E tumau pea lava pea le Nofolelei ma le fealofani o le Malo o Siama ni ma le Malo o Samoa; ua faapea foi o tagata Siamani ma tagata Samoa, e tusa lava po o Alii ma tagata mamalu pe leai, e tusa lava foi pe a latou fetaiâi i lea mea po lea mea.

Da dieser Satz Anderen wahrscheinlich ebenso unverständlich ist, wie er es mir war, bis ich die im Originale danebenstehende Uebersetzung gelesen, so sei zur Erklärung desselben von vornherein bemerkt, daß dies der Wortlaut des ersten Artikels eines zu Apia auf den Samoa-Inseln am 24. Januar 1879 zwischen Seiner Majestät dem deutschen Kaiser und den Herren der Taimua (Senat der Samoa’schen Häuptlinge) abgeschlossenen Freundschaftsvertrages ist, welcher auf gut deutsch etwa wie folgt lautet: „Es soll Friede und immerwährende Freundschaft sein zwischen dem deutschen Reich einerseits und Samoa andererseits, sowie zwischen den beiderseitigen Angehörigen ohne Unterschied der Personen und Orte.“

Die Wichtigkeit des Vertrages mit Samoa springt in die Augen, wenn man erwägt, daß gegenwärtig der Handel Deutschlands auf den Südsee-Inseln demjenigen aller anderen Nationen überlegen ist, obwohl von letzteren große Anstrengungen gemacht worden sind, uns den unter manchen Opfern und Gefahren errungenen Vorsprung wieder abzugewinnen – eine Errungenschaft der deutschen Flagge, welche hauptsächlich dem wiederholten Erscheinen deutscher Kriegsschiffe in den diese Inselgruppen begrenzenden Meerestheilen zuzuschreiben, wodurch sowohl das Vertrauen der deutschen Unternehmer in die Zukunft des deutschen Südseehandels gesteigert, wie die Achtung der Eingeborenen vor den durch die deutsche Flagge geschützten Handelsinteressen erhöht wurde.

Bei dieser Blüthe unseres Handels im Stillen Ocean hat es die kaiserliche Regierung als eine nationale Pflicht erachten müssen, die deutschen Unternehmungen dort nicht lediglich ihrem eigenen Schicksale zu überlassen, was zu dem Abschlusse des erwähnten Freundschaftsvertrages führte.

Die eben berührten Vorgänge gewähren ein eigenthümliches, aber für den Gegensatz des deutschen Handels in der Südsee zur amerikanisch-englischen Speculation ganz charakteristisches Bild. Auf der einen Seite ein eifersüchtiger Kampf zwischen Engländern und Amerikanern, welche sich die Herrschaft über eine als reich und ausbeutungsfähig anerkannte Inselgruppe streitig machen, auf der andern Seite der sich von dem Kampfe abseits haltende Deutsche, in dessen Hand thatsächlich der wichtigere Theil des Handels liegt und für den die politischen Zustände und die Zukunft der Inseln daher eine Existenzfrage bilden.

Die dreizehn Artikel des deutschen Vertrages mit Samoa bestimmen im Wesentlichen Folgendes: Es soll für die deutschen Staatsangehörigen vollständige Handelsfreiheit in allen Gebieten Samoas bestehen. Dieselben können ungehindert mit ihren Schiffen und Ladungen aller Art in alle Plätze, Häfen und Gewässer Samoas einlaufen, die Ladungen ihrer Schiffe verkaufen, an Land nehmen und lagern, sowie auch alle ihnen gehörigen Landeserzeugnisse oder andere Gegenstände absenden und ihre Schiffe damit beladen.

Die deutschen Staatsangehörigen sollen weder für ihre ankommenden oder ausgehenden Schiffe und deren Ladungen, noch für die Betreibung des Handels irgend welchen Steuern, Abgaben oder Beschränkungen unterworfen sein, so lange solche nicht besonders zwischen den beiderseitigen Regierungen vereinbart worden sind, jedoch sollen sie auch in solchem Falle immer die gleichen Rechte und Vortheile genießen, wie die Samoanen oder die Angehörigen der meistbegünstigten Nation.

Ferner soll den deutschen Kriegsschiffen freistehen, in den Häfen von Saluafata und Falealili einzulaufen, daselbst zu ankern, Bedarf einzunehmen und erlittene Seeschäden zu repariren. Der [568] deutschen Regierung soll es außerdem gestattet sein, in jedem Hafen nach eigenem Ermessen alle für die deutschen Kriegsschiffe und deren Besatzungen nützlichen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen. Die Samoaregierung ist ferner damit einverstanden, daß die deutsche Regierung an den Ufern des Hafens von Saluafata Gebäude zwecks Lagerung von Kohlen und anderen Bedarfsgegenständen für die deutschen Kriegsschiffe und deren Besatzungen errichtet. Es soll der deutschen Regierung auch zustehen, auf dem Lande, wo die Stationsgebäude errichtet werden, ihre Flagge aufzuziehen, jedoch soll die Oberhoheit der Samoaregierung über den Hafen von Saluafata dadurch in keiner Weise geschmälert und beeinträchtigt werden, andererseits aber verspricht diese auch nichts zu thun, wodurch die der deutschen Regierung in diesem Artikel gewährten Rechte irgendwie werthlos gemacht oder beeinträchtigt werden können, wie durch diese Rechte der Hafen von Saluafata den Kriegs- oder Handelsschiffen derjenigen Nationen, welchen die Samoaregierung ihre Häfen offen hält, nicht verschlossen werden soll. Die Regierung von Samoa darf jedoch in Bezug auf diesen Hafen und seine Ufer keiner anderen Nation gleiche Rechte, wie die der deutschen Regierung gewährten, bewilligen. Es soll den deutschen Kriegsschiffen ferner unbenommen sein, auch in alle anderen Plätze, Häfen und Gewässer Samoas einzulaufen daselbst zu ankern, Bedarf einzunehmen und Schäden auszubessern nach Maßgabe etwaiger zwischen den beiderseitigen Regierungen zu vereinbarender Gesetze, und verspricht die Samoaregierung hierdurch ferner, daß sie keiner andern Nation in irgend einer Weise irgend welche Vorrechte vor der deutschen Regierung in Bezug auf den Hafen von Apia und dessen Ufer bewilligen will, sondern daß die deutsche Regierung auch in dieser Beziehung mit anderen Nationen immer gleichberechtigt sein soll.

Die Gerichtsbarkeit über deutsche Angehörige kann nur unter deutscher Mitwirkung vollzogen werden, wie überhaupt jegliche Maßregel, welche deutsche Interessen berührt, nur unter Zustimmung der Reichsregierung getroffen werden kann.

Ich habe bei diesem Vertrage länger verweilt, da er auf nicht kurze Zeit hinaus die Grundsätze unserer Colonialpolitik bestimmt und als politischer Präcedenzfall beachtenswerth erscheint. Es werden hiernach dem deutschen Reiche alle Vortheile des Colonialhandels gewährt, ohne uns Pflichten aufzuerlegen, welche mit einem Colonialbesitz verbunden sein würden. Weder den Aufruhr unterjochter Völkerschaften haben wir zu befürchten, noch werden die ränkesüchtigen Umtriebe concurrirender Nationen unserem Colonialhandel in den Südsee-Inseln ernstere Gefahren bereiten. Nicht stützt sich der Vertrag auf die politische Herrschaft gegenüber unterjochten Völkerschaften, sondern mit Hülfe der unsererseits dargebrachten Handelsvortheile ist er bestrebt, die deutschen Handelsbeziehungen zu erweitern und uns eine durch gegenseitige Interessen gewährleistete herrschende Stellung in fernen Küstenländern zu sichern. Mit solchen Meistbegünstigungsverträgen kann Deutschland sich noch halbe Continente erschließen, ohne bedenkliche Verpflichtungen zu übernehmen.

Unter Beihülfe des deutschen Consuls für die Samoa- und Tonga-Inseln, Herrn Theodor August Ludwig Weber, hat der Capitain der deutschen Corvette „Ariadne“, Karl Bartholomäus von Werner, im Namen des deutschen Kaisers außer mit den Tonga- und Samoa-Inseln mit noch anderen unabhängigen Inselgruppen, den Ellice-Inseln, der Jaluit- und Ralickgruppe und den Duke of York-Inseln, ziemlich gleichlautende Verträge abgeschlossen. Auf den letzteren wurden die Häfen Makada und Mioko käuflich erworben und auf Jaluit die Kohlenstation angelegt.

Die Namen der Schöpfer dieser Verträge, der Herren Capitaine von Schleinitz, Werner, Knorr und Hassenpflug, sowie derjenige des Herrn Consul Weber, verdienen dem deutschen Volke bekannt zu sein und von demselben geachtet zu werden.

Sehen wir uns nach diesen einleitenden Bemerkungen unsere ersten colonialen Errungenschaften etwas genauer an, um uns über Land und Leute, Klima und Producte, Handelsverhältnisse und sociale Zustände der Inselgruppe zu unterrichten!

Die Samoa- oder Schiffer-Inseln liegen zwischen 13° 27’ bis 14° 22,5’ südlicher Breite und 169° 28’ bis 172° 48’ westlicher Länge von Greenwich, im Mittelpunkte Polynesiens, auf dem Wege von San Francisco nach Auckland, von Panama nach Sydney und von Valparaiso nach China und Japan. Die ganze Gruppe besteht aus acht größeren und fünf kleineren Inseln. Die ersteren, sich von Osten nach Westen erstreckend, heißen Manua, Olosega, Ofu, Tutuila, Upolu, Manono, Apolima und Savaii. Am Ostende von Upolu liegen die vier kleineren Inseln Nuutele, Nuulua, Fanuatapu und Namua, am Ostende von Tutuila die Insel Anuu. Die größten Inseln der Gruppe sind Savaii mit 659, und Upolu mit 335 Quadratkilometer. Die übrigen sind wesentlich kleiner und nehmen, die eben erwähnten beiden Inseln eingerechnet, zusammen einen ungefähren Flächeninhalt von etwas über 1086 Quadratkilometer ein. Savaii ist die größte, aber auch die am wenigsten fruchtbare und bevölkerte Insel. Oestlich von ihr liegt Upolu, die reichste, fruchtbarste und schönste aller dieser Eilande.

Zahlreiche erloschene vulcanische Schlünde ziehen sich auf dem hohen Bergrücken der Insel in einer Linie fort, aber dergestalt ist hier Alles mit dem üppigsten Pflanzenwuchs ausgestattet, daß, als Capitain Dana vom Rande des 710 Meter hohen Kraters Tafua in dessen Schlund hinabblickte, sein Auge nirgends den Boden erreichen konnte, da mächtige, oft über 35 Meter hohe Bäume ihn beschatteten und das Gestein überall unter einer dichten Pflanzendecke verschwand. Die Bergabhänge sind im mittleren Theile der Insel schroff und eckig, von tiefen Thälern durchfurcht, oder sie stehen wie steile Mauern da, über die sich zahlreiche, kleine Wasserfälle hinabstürzen; im westlichen und östlichen Theile dagegen sind die Abhänge flacher, die Ufer sanfter und wellenförmig; auch versickern hier die Bäche häufig in dem porösen Gestein und sprudeln dann am Ufer wieder hervor.

Der wichtigste Platz der Insel und überhaupt der ganzen Gruppe ist zur Zeit der unweit Mulinu, dem Sitze der samoanischen Regierung, belegene Hafenort Apia.

Durch den immer mehr sich vergrößernden Handel und die zunehmende Schifffahrt haben sich rings um die Bucht von Apia eine Anzahl Fremder angesiedelt, deren Häuser und Magazine den Strand umsäumen und dem Platze, namentlich vom Hafen aus, ein ganz stattliches Ansehen geben. In Wirklichkeit ist im Umkreis von 4 Kilometern alles Land fremdes und überwiegend, wenn nicht fast ausschließlich, deutsches Eigenthum. Apia ist ferner der Centralpunkt des Handels, wo sich alle Waarendepots und Einrichtungen für die industrielle deutsche Thätigkeit befinden.

Der Haupthandel liegt in den Händen der deutschen Firmen Joh. Ces. Godeffroy u. Sohn und Ruge, Hedemann u. Comp. Die englischen Interessen sind sehr vertheilt; die amerikanischen vertritt das Haus D. S. Parker u. Comp.

Das Land auf Upolu, und besonders das um Apia ist von den Bevollmächtigten der Herren J. C. Godeffroy auf das Genaueste vermessen worden. Die kartographische Anstalt von L. Friederichsen u. Comp. in Hamburg hat für diese Zeichnungen das ausschließliche Eigenthumsrecht erworben. Wir haben es also der Güte dieser geachteten und rührigen Firma zu danken, daß wir der heutigen Nummer der „Gartenlaube“ eine Skizze des gegenwärtig für uns so interessanten Hafens beigeben können, und wollen nicht unerwähnt lassen, daß die dem deutschen Reichstage vorgelegte, mit zahlreichen Originalkarten versehene Denkschrift, den Freundschaftsvertrag mit den Samoa-Inseln betreffend, in diesem Verlage erschienen und durch denselben käuflich zu beziehen ist.

Als es sich beim Abschluß des Vertrages mit Samoa für die deutschen Bevollmächtigten darum handelte, einen Hafenplatz, zunächst einen Kohlenhafen, zu erwerben, verfiel man in richtiger Würdigung der einschlagenden Verhältnisse auf die acht Kilometer südöstlich von Apia gelegene Bucht Saluafata.

Die Gegend von Saluafata ist eine der schönsten in Upolu. Das Meer bildet hier eine weite Bucht, die von Hügeln und Bergen umkränzt wird. In derselben liegen kleine Inseln, gekrönt mit Gebüsch und Cocospalmen, unter welchen in Frieden die Gebeine der Häuptlinge dieses Landestheiles in gemauerten Mausoleen ruhen. Einzelne Felsen, die dem Meere entsteigen, und Riffe, über welchen es sich weißschäumend bricht, verbunden mit dem grünen, hohen, gebirgigen Hintergrunde von Solosolo, verleihen dem Ganzen ein höchst malerisches Aussehen. Saluafata gehört zu den besseren Häfen der Gruppe; hinter den vorliegenden Riffen bietet er vollständig sichere Ankerplätze, ist für Segelschiffe benutzbar, hat stets frischen Passat und vortreffliches Trinkwasser. Hinter Saluafata liegt eine große Ebene, auf welcher sich der Plantagenbau vorzugsweise entwickelt.

Südöstlich von Upolu liegt die drittgrößte Insel Tutuila, deren höchster Berg sich 772 Meter über den Meeresspiegel erhebt. [569] Die Bergrücken des Hochlandes sind steil und scharfkantig und steigen oft mauerähnlich 100 bis 135 Meter hoch empor. Ueber diese Wände hinaus ist die Oberfläche des Landes bis zu den höchsten Gipfeln mit der prächtigsten Vegetation bedeckt, die in ihrem üppigen Wachsthum durch zahlreiche, überall von den Bergen herabrieselnde Bäche gefördert wird. Da, wo die Thäler ausmünden, hat sich gewöhnlich ein fruchtbares Flachland gebildet, das sich bisweilen meilenweit landeinwärts erstreckt, ehe es den Fuß des Hochgebirges erreicht. Die Insel hat an der Südseite einen vortrefflichen Ankerplatz, den Hafen Pago-Pago, der sich tief in das Innere erstreckt. Der schmale, flache Rand der Bucht ist mit schönen Pflanzungen und prächtigen Cocoshainen bedeckt.

Der Hafen, nach den jüngsten Verträgen Eigenthum der Vereinigten Staaten von Nordamerika, ist leicht zu erreichen, aber der schmale Eingang ist so versteckt und geschützt durch die umgebenden Berge, daß er auf Entfernung schwer bemerkbar ist.

Die Inseln Upolu und Tutila können als so fruchtbar bezeichnet werden, daß wohl kein Fuß Landes existirt, auf welchem nicht jegliches Product gedeihen würde; dasselbe kann man von Savaii sagen, mit Ausnahme eines größeren Flächenraumes inmitten der Insel, der mit dem Namen der „Verbrannte District“ bezeichnet wird, und wo sich keine Vegetation findet.


Karte der Samoa-Inseln.


Savaii, Tutuila und Upolu sind zu mehr als zwei Dritteln ihres ganzen Flächeninhaltes Flachland oder sanft abfallendes Tafelland; man kann mit Sicherheit annehmen, daß auf den Inseln 700,000 Acker mit Leichtigkeit zu cultiviren sind. Das Klima ist mild und angenehm, nicht zu heiß und dabei sehr feucht; Regen fällt reichlich von Anfang December bis März; Juni und Juli sind die kühlsten Monate, September und October dagegen die heißesten.

Zu den erfahrungsmäßig sich am meisten für das Klima und die örtlichen Bedingungen von Samoa eignenden Producten gehören Cocos, Baumwolle, Zucker, Kaffee, Tabak, Vanille, Reis, Indigo, Zimmt, echte Muskatnuß, Arrowwurzel und verschiedene ölproducirende Bäume. Unter den Nutzpflanzen, welche zweifellos mit Erfolg eingeführt werden können, sind vorzugsweise Cinchona und Thee zu nennen; für die Cultur des letzteren bietet kein Klima oder Land günstigere Bedingungen als Samoa.

Die wichtige Cocospalme verdient vor allen unsere Beachtung. Die deutschen Pflanzungen um Apia enthalten zur Zeit etwa 120,000 Cocosnußbäume, von welchen die Hälfte ertragfähig ist, und alljährlich werden Tausende hinzugepflanzt. In ungefähr sechs Jahren wird die Cocosnußpalme ertragfähig, und ihre volle Reife erreicht sie im zehnten Jahre. Auf gutem Boden liefert ein Baum, der sechszig bis siebenzig Jahre alt werden kann, ungefähr hundert Nüsse das Jahr. Die äußere, über fünf Centimeter dicke Hülle der Nuß besteht aus längs hinlaufenden, dicht zusammenhängenden Fasern, welche, zugerichtet, unter dem Namen Coir in den Handel kommen. Der Stoff dient zu Polstermaterial, zu geflochtenen Teppichen, Unterlegern, Abtretern, zu Bürsten, Pinseln, gesponnen zu Seilerwaaren, Maschinentriebbändern etc.. Die harte Schale der Nüsse bildet bekanntlich willkommenes Material zu kleinen Drechsler- und Schnitzwaaren. Die größte Bedeutung als Handels- und Industrie-Artikel hat das Cocosnußöl erlangt, das aber erst in Europa aus eingeführten, getrockneten Cocoskernen gewonnen wird. Gleichzeitig mit der Cocosnußpalme wird auf dem gereinigten Boden die Baumwollenstaude gepflanzt und liefert reichliche Ernte, bis die jungen Palmen eine Höhe erreichen, daß sie die Baumwollstaude überschatten; dann stirbt letztere ab, und die Cocospalme wird tragend. Die Baumwolle liefert zwei Ernten im Jahre und bei regelrechter Cultur erfordert sie nur wenig Arbeit; der Acker producirt 500 Pfund jährlich.

Sehr saftiges Zuckerrohr wächst wild auf allen Inseln; auf einer der deutschen Plantagen sind ungefähr 100 Acker mit gutem Erfolge damit bepflanzt worden. Von Kaffee, Tabak, Reis, Indigo werden lohnende Ernten erzielt; außerdem wachsen auf den Inseln die als Lebensmittel verwendeten Vegetabilien, wie Taro, Yams, Brodfruchtbaum, Bananen, Ananas und andere Früchte in großer Menge.

Es ist schon erwähnt worden, daß die Herren J. C. Godeffroy und Sohn, jetzt die „Deutsche Handels- und Plantagen-Gesellschaft [570] der Südsee-Inseln“, in Hamburg seit mehr als zwanzig Jahren den Südsee-Handel beherrschen. Von den Eingeborenen haben sie bereits 100- bis 120,000 Acres Land gekauft, von denen sie gegenwärtig etwa 4000 Acres in Cultur haben. Der größere Theil dieses Eigenthums liegt auf Upolu und bildet ein dreieckiges Terrain, welches sich ungefähr fünf Meilen an der Seeküste und landeinwärts bis zur Wasserscheide erstreckt. Es ist durch Saumpfade von der Küste aus leicht zugänglich.

Die deutsche Gesellschaft beschäftigt, dem mir vorliegenden Berichte nach, bereits 1200 eingeführte Arbeiter, hauptsächlich von den Kingsmill-Inseln, außer einer Anzahl von Samoanern, Rarotonganern und Niues.

Ein Engländer, Herr H. B. Sterndale, berichtet über die Verdienste und über die Thätigkeit der deutschen Firma an den Minister-Präsidenten von Neuseeland wie folgt: „Die Herren Godeffroy und Sohn zählen zu den einsichtsvollsten Kaufleuten Europas. In keiner Beziehung tritt dies mehr hervor, als in der weisen Anordnung, welche sie für Betreibung ihrer Plantagen auf Samoa entworfen haben. Die Kingsmill-Insulaner bieten bei Ankunft auf den Ländereien dieser Herren ein Abbild der niedrigsten Stufe von Südsee-Wilden dar; sie werden bequem untergebracht, anständig gekleidet, gut genährt und zur geregelten und friedlichen Arbeit herangebildet. Sie kommen schmutzig, faul und wild an; nach sechs Monaten Pflanzerarbeit sind sie nicht mehr dieselben Menschen, und beim Ablaufe ihres auf drei Jahre eingegangenen Contractes, während dessen Dauer sie allwöchentlich zwei Dollars Lohn bei freier Nahrung erhalten haben, sind sie so weit vorgeschritten, daß sie ebenso ungeeignet sind zur Gemeinschaft mit ihren brutalen Brüdern in der Heimath, wie sie es ehemals für die Berührung mit der civilisirten Welt waren.

Die Leute dürfen auf keinen Fall ohne ihre Zustimmung und diejenige ihrer Häuptlinge und Verwandten engagirt werden. Die Aufseher, denen es obliegt, sie auf das Feld zu begleiten, sind ihre eigenen Landsleute oder Fremde, welche längere Zeit unter ihnen gewohnt haben. Ihre Wohnungen bestehen aus gezimmerten Holzhütten, sind groß, luftig und rein. Ihre Nahrung setzt sich aus Schweinefleisch, Fisch, Taro, Yamswurzel, Paradiesfeigen, Brodfrüchten und einer täglichen Portion von gesundem Brod aus Maismehl zusammen, welches sie sehr lieben. Außer diesen regelmäßigen Tagesportionen erhalten sie Cocosnüsse, Melonen und anderes Obst und Gemüse nach Belieben. Sie haben an den Wochentagen 9 Stunden Arbeit, von 6 bis 11 und von 12 bis 4 Uhr, und sind an Sonntagen völlig Herr ihrer Zeit. Es wird unter keinen Umständen erlaubt, daß sie von ihren Aufsehern geschlagen werden, und wenn Strafe für nöthig befunden wird, z. B. in schlimmen Fällen von Gewalttätigkeiten oder Verbrechen, wie dies unter Wilden mitunter unvermeidlich ist, so erhalten sie 1 bis 4 Dutzend Schläge mit der Schiffskatze in Gegenwart des Consuls. Sie befinden sich unter der Aufsicht eines gehörig gebildeten Arztes und erhalten ohne Gegenleistung alle erforderlichen Arzneimittel und Bequemlichkeiten. Missionäre der protestantischen und der katholischen Confession haben jede Erleichterung, sie zu besuchen und zu unterrichten. Da sie aber von einer niedrigen Verstandesstufe sind, so ist es nicht bekannt geworden, daß sie von diesem Unterricht viel Nutzen gezogen hätten. In ihren Eheschließungsförmlichkeiten werden sie in keiner Weise beeinträchtigt; man erlaubt ihnen, ihre Verbindungen einzugehen, wie sie wollen, vorausgesetzt, daß der Friede erhalten bleibt.

Es wäre im Interesse der Pflanzer aller Tropen, wenn das von den Herren Godeffroy[2] und Sohn befolgte System allgemein bekannt und angenommen würde, und man kann nur hoffen und wünschen, daß früher oder später andere gleich unternehmende Capitalisten, von dem Einfluß einer erleuchteten Regierung unterstützt, aus diesen Ideen Vortheil ziehen und ein Project, welches dem dieser hochherzigen Kaufleute Hamburgs ähnlich sieht, zu gutem Ende führen möchten."

So der Engländer, Herr Sterndale!

Aber nicht nur auf dem Gebiete des Handels und der Humanität hat das Haus Godeffroy Hervorragendes geleistet, auch die Wissenschaften sind seiner Umsicht zu größtem Danke verpflichtet. Seit 20 Jahren erforschen mehrere Fachgelehrte in seinem Auftrage die Inseln der Südsee und vereinigen die dort gewonnenen interessanten Objecte in dem von der wissenschaftlichen Welt weit und breit gekannten „Museum Godeffroy“ in Hamburg.

Das „Journal des Museum Godeffroy“, seit dem Jahre 1871 unter der Redaction von L. Friederichsen in Hamburg, ist bestimmt, die Resultate der Godeffroy’schen Expeditionen zu allgemeinerer Kenntniß zu bringen. Dieses reichhaltige und sehr interessante Prachtwerk ersten Ranges werden alle Diejenigen nicht entbehren können, welche sich die neueren Verhältnisse in der Südsee zu Nutze zu machen gesonnen sind, wie es schon seit einiger Zeit dem Ethnographen und dem Naturforscher von größtem Nutzen gewesen ist.

Mit dem Vertrage vom 24. Januar 1879 bricht für den deutschen Handel in der Südsee eine neue Aera an; sie führt bei den fernen Wilden die Civilisation ein und schafft aus Cannibalen nützliche Mitglieder der menschlichen Gesellschaft. Ehre dem Manne, der seit einem halben Menschenalter aus eigenem Antriebe diesen Umschwung angebahnt hat, Ehre Johan Cesar Godeffroy – dem Beglücker der Südsee!

  1. Bei der weittragenden zeitgeschichtlichen Bedeutung, welche die Samoa-Inseln als eine Hauptstation für den deutschen Handel in der Südsee neuerdings gewonnen haben, dürften die obigen authentischen Berichte über die genannte Inselgruppe und ihre nunmehr angeknüpften Freundschaftsbeziehungen zum deutschen Reiche das besondere Interesse unserer Leser in Anspruch nehmen.
    D. Red.
  2. Vorlage: „Godffroy“