Der Börsen- und Gründungsschwindel in Berlin/11. „General-Entreprise“

Textdaten
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Autor: Otto Glagau
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Titel: Der Börsen- und Gründungsschwindel in Berlin
11. „General-Entreprise“
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aus: Die Gartenlaube
Herausgeber: Ernst Keil
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1875
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Der Börsen- und Gründungsschwindel in Berlin.
Von Otto Glagau.
11. „General-Entreprise“.


„Generalentreprise“ und „in Regie bauen“ sind Gegensätze. Eine Bahn wird „in Regie“ gebaut, wenn sie die betreffende Gesellschaft selber und mit baarem Gelde baut. Bei der „Generalentreprise“ dagegen wird nicht nur die ganze Ausführung des Baues, sondern auch die Beschaffung des Bahnkörpers, der Ankauf des Terrains einem General-Unternehmer überlassen, und die Gesellschaft bezahlt ihn mit Papier, mit ihren Actien, die er nun verwerthen mag. Er kann sie nur verwerten an der Börse, mit Hülfe von Banken und Bankhäusern, die sie ihm entweder lombardiren (beleihen), oder zu einem bestimmten Course, natürlich stets unter Pari (100), abnehmen, und die nun das Publicum damit beglücken. Der General-Unternehmer erleidet bei Versilberung der Actien einen Verlust, der sich auf 20, 30, ja 50 und mehr Procent stellt; ferner muß er die Gründer der Bahn abfinden, denen er „Provisionen“ von Hunderttausenden oder gar Millionen zahlt, und endlich hat er den Actionären jahrelang „Bauzinsen“ zu gewähren. Selbstverständlich wird mit Rücksicht auf diese Ausfälle und Abzüge das Actiencapital möglichst hoch gegriffen, so hoch die Regierung es irgend gestattet. Die Gründer dingen und feilschen förmlich mit der Regierung und wissen sie durch eine Menge von Pfiffen und Kniffen regelmäßig zu täuschen, oder sie setzen eine nachträgliche Erhöhung des Actiencapitals durch. Eine Bahn, die in „Generalentreprise“ gegeben wird, kostet den Actionären gewöhnlich noch einmal so viel wie eine solche, die „in Regie“ gebaut wird, und ihre Ausführung ist weit unsolider. Der Generalunternehmer sucht bei den Materialien wie bei den Arbeiten nach Möglichkeit zu sparen, und da er seine Agenten, Lieferanten, Handwerker etc., wenigstens zum Theil, auch mit Actien bezahlt, stellen diese die höchsten Preise und leisten dafür das Allernothdürftigste.

Die „Generalentreprise“, wie man sieht, ein ebenso unreelles wie unmoralisches Verfahren, wurde von Strousberg erfunden; oder eigentlich, da sie in England und Frankreich schon früher bestand, von ihm nach Deutschland verpflanzt. Strousberg war lange Jahre der Günstling des preußischen Handelsministers, des arglosen Grafen Itzenplitz; als dieser aber das wahre Wesen der „Generalentreprise“ endlich errieth, wurde der „Eisenbahnkönig“ ihm unangenehm, und es ist nun fast komisch zu sehen, wie der Minister bei späteren Eisenbahn-Concessionen sich den großen „Doctor“ ausdrücklich verbittet, wie aber trotzdem hinterher fast immer wieder Strousberg oder doch die „Generalentreprise“ zum Vorschein kommen. Denn im Laufe der Zeit hatte sich das „System Strousberg“ zu einer Schule ausgebildet, und der „Culturheros“ fand Nachahmer und Concurrenten.

Ein solcher Generalunternehmer war auch der Baumeister Ferdinand Pleßner, der im Wege der „Generalentreprise“ eine Reihe von Bahnen baute, sich im März 1870 von Löb Eltzbacher, Mendelssohn-Bartholdy, Albert Borsig, Adalbert Delbrück, Ferd. Güterbock, Jul. Alexander, Theodor Hertel und Genossen in eine „Commanditgesellschaft auf Actien“ verwandeln ließ, und damit den Titel „Bau-Director“ annahm. Das Unternehmen galt für solide und vielverheißend; die Actien stiegen bis 180, wurden von den Banquiers in gutem Glauben ihren Kunden empfohlen und vom Publicum mit Vorliebe genommen. Man erhöhte das Actiencapital von ursprünglich 1½ auf 3 und dann auf 4½ Millionen Thaler und vertheilte in den Jahren 1870 bis 1872: 5, 11 und respective 14 Procent Dividende. Nach dieser Glanzperiode schied der zweite Gesellschafter Landrath a. D. Schubarth aus, und es traten für ihn ein: Rechtsanwalt Krönig aus Herford und Baumeister Gottheiner. Mit den Dividenden war es vorbei, und im Januar 1875 mußte der Concurs eröffnet werden. Die Activa der Masse betragen circa 500,000 Thaler, die Passiva circa 7,000,000 Thaler. Von den Passivis oder Schulden sind aber durch Pfänder gedeckt 4 Millionen Thaler, und zu diesen glücklichen Pfandgläubigern gehören auch die Mitgründer Mendelssohn und Comp., Delbrück, Leo und Comp. Die andern Gläubiger haben etwa 10 Procent, unter Umständen auch nur 3½ Procent zu erwarten. Der Concurs ist wahrscheinlich viel zu spät angemeldet; jedenfalls hätte die Gesellschaft längst liquidiren müssen, und sie ist zu diesem Schritte auch schon vor Jahr und Tag sowohl von Gläubigern wie von Actionären gedrängt worden. Die im Mai 1874 veröffentlichte Bilanz ergab noch einen Vermögensrest von 45 Procent! Nun ist das ganze Actiencapital von 4½ Millionen Thaler verschwunden; die Actien sind Maculatur, aber sie werden, wie erwähnt, an der Börse noch immer gehandelt.

In einer hiesigen Börsenzeitung erschien vor Kurzem ein Inserat, welches an die Gründer Mendelssohn, Delbrück, Borsig etc. die Frage richtete, ob sie es der Ehre halber nicht für geboten erachteten, jetzt, nach Ausbruch des Concurses, folgende von der Gesellschaft bezogene Posten zurückzuerstatten: a) ihren Gründergewinn, b) die bei der zweiten Emission zu 120 eingesteckten 20 Procent Agio, c) das Agio bei der dritten Emission, d) die pro 1872 eingesteckten 88,000 Thaler Gratification an Verwaltungsrath und Direction. – Antwort ist nicht erfolgt.

Nach dem „Krach“ fing Herr Pleßner an, sich fast überall und immer zu seinem Nachtheile zu „verrechnen“. Er verrechnete sich bei Erfurt–Hof–Eger, bei Oels–Gnesen, Altenburg–Zeitz und bei vielen anderen Bahnen. Die an Zahlungsstatt übernommenen Actien sanken fortwährend im Course und waren zum Theil gar nicht mehr zu versilbern. Ein Vertrag nach dem andern mußte mit schmerzlichen Opfern gelöst, große Posten Actien mußten zurückgeliefert und hohe Cautionen im Stiche gelassen werden. Die Jahre des Börsen- und Gründungsschwindels hatten die „Generalentreprise“ groß gezogen wie den Kürbis des Propheten Jona – wir beziehen, wenn wir von der Börse sprechen, unsere Gleichnisse gern aus dem Alten Testament – aber der „Krach“ stach ihr in’s Haupt und ließ sie in einer einzigen Nacht verdorren.

Zu den Bahnen, gegen welche der Abgeordnete Lasker seine Angriffe richtete, gehört auch Berlin–Dresden, und die Special-Untersuchungscommission hat sich auch mit ihr beschäftigt. Sie wurde 1872 von folgenden Herren gegründet: [745] H. C. Plaut, S. Abel jun., Paul Gravenstein, Victor Ludwig Wrede, Max Sabersky, Commerzienrath Feodor Zschille, Geheimer Hofrath Robert Dohme, Buchhändler Ferdinand Schneider, sächsischer Legationsrath Wolf Hugo von Lindenau, Ritterschaftsdirector Leo von dem Knesebeck auf Jühnsdorf, Landrath Prinz Handjery. Nach mehrfachen Verhandlungen über die Höhe des Grundcapitals setzte der Handelsminister dasselbe auf 10½ Millionen Thaler fest und verwarf ausdrücklich die „Generalentreprise“. Die Gründer gelobten in „Selbstregie“ zu bauen und übertrugen die Ausführung an die Gesellschaft der „vereinigten Bauunternehmer“. Bald kam es jedoch zu Differenzen, und der Vertrag wurde gelöst. Die „vereinigten Bauunternehmer“ und auch noch andere Personen erhielten Abfindungen, zusammen etwa 250,000 Thaler, und der Uebertritt des Geheimraths Heise von der Rechten Oder-Ufer-Bahn zur Berlin-Dresdener kostete gleichfalls 50,000 Thaler.

Nun wurde die General-Bau-Bank gegründet, zum Theil von denselben Personen, wie S. Abel jun., Paul Gravenstein, Victor Ludwig Wrede – und dieser der Bau übertragen. Die Gründer contrahirten wieder mit sich selber, nämlich als Eisenbahn- und zugleich als Baugesellschaft, und außerdem bildeten sie drittens das Finanz-Consortium, welches die Actien versilberte. Sie übernahmen die Stammactien im Nennwerte von 5¼ Millionen Thaler zum Course von 70 und schlugen sie los mit circa 82; sie übernahmen die Stammprioritätsactien in gleichem Betrage zum Course von 83 und boten sie aus mit 90, sollen aber mit diesen sitzen geblieben sein. Landrath Prinz Handjery wurde mit 350,000 Thalern „betheiligt“ und erzielte einen Gewinn „von 20,000 bis 30,000 Thalern“, über den er später zu Gunsten des Kreises Teltow verfügte. – Berlin–Dresden ist kürzlich eröffnet, und man darf sie im Interesse des Publicums begrüßen, denn sie macht der Berlin-Anhalter, die sich bis dahin allmächtig dünkte und aller Klagen und Beschwerden spottete, eine heilsame Concurrenz. Ob aber auch die neue Bahn mit der nöthigen Solidität erbaut und der Betrieb zureichend organisirt ist, darüber lauten die Stimmen verschieden; jedenfalls befindet sie sich in finanziellen Verlegenheiten und bereitet jetzt eine Anleihe von 4½ Millionen Thaler vor.

Außer Berlin–Dresden erbaute die General-Bau-Bank nur noch die Militärbahn von Berlin über Zossen nach Spremberg. Sie beschloß dann die Auflösung und erwählte zum Liquidator Herrn Löwenfeldt. Herr Gerichts-Assessor a. D. Hermann Löwenfeld ist seit der Gründungsepoche eine vielgeschäftige und vielgewandte Persönlichkeit und neuerdings namentlich bei Entgründungen thätig. Er ist Director der wieder von den Herren H. C. Plaut, Paul Gravenstein und Ludwig Wrede gegründeten Zentralbank für Industrie und Handel, Mitgründer und jetzt Liquidator der General-Bau-Bank, Aufsichtsrath der Berlin- Dresdener Bahn, Liquidator der Bahn Erfurt–Hof–Eger, früherer Aufsichtsrath der nun in Concurs befindlichen Elbinger Actiengesellschaft für Fabrication von Eisenbahnmaterial etc. etc. Herr Löwenfeld erschien auch zu Erfurt in der Generalversammlung, welche die Liquidation der wieder von H. C. Plaut, Paul Gravenstein, Ludwig von Erlanger in Frankfurt u. A. gegründeten Eisenbahngesellschaft Erfurt–Hof–Eger beschloß, und ließ hier eine längere, in vieler Hinsicht hochinteressante Rede vom Stapel.

Diese Rede ist – man sollte es nicht glauben – wesentlich gegen Lasker gerichtet. Eduard Lasker erhob im Februar 1873 von der Tribüne des preußischen Abgeordnetenhauses seine Anklage gegen die Gründer, und im Juni 1874 antwortete ihm auf einer Generalversammlung von Actionären, Namens der Gründer, Hermann Löwenfeld, Herr Löwenfeld erklärt, das Verfahren bei Eisenbahngründungen, welches Lasker so heftig verurtheilt, also die „Generalentreprise“, die „Provisionen“ der Gründer und Financiers – seien die nothwendige Folge des Actiengesetzes vom 11. Juni 1870. „Lasker,“ sagt Löwenfeld, „stellt seine hohen Ansprüche ohne eine Spur der Beschämung, die den Urhebern jenes Gesetzes wohl anstehen würde. Denn wenn Mißstände vorliegen, so trifft das Gesetz die Schuld, nicht aber Diejenigen, welche es auf die ihnen bequemste Weise handhaben.“ – Nach Herrn Löwenfeld haben Lasker’s „Enthüllungen“ den ganzen „Krach“ und speciell auch das Fiasco der Bahn Erfurt–Hof–Eger verschuldet, „dem wirthschaftlichen Leben des Volkes für viele Jahre eine tiefe Wunde geschlagen“. – Man sieht, wie geschickt Herr Löwenfeld Ursache und Wirkung verwechselt. Was thatsächlich die Gründer und die Gründungen vollführten, sollen Lasker und seine Rede gethan haben. Lasker ist an dem „Krach“ so unschuldig wie ein neugeborenes Kind, und seine Rede hat den „Krach“ nicht einmal schneller zum Ausbruch kommen lassen, wie wir das leicht beweisen können.

Schon im December 1872 verspürten die Börsen den Krach in allen Gliedern; schon damals suchten die Gründer und Börsianer ihren Raub in Sicherheit zu bringen. Ein großer Berliner Banquier, der eine lange Reihe von Gründungen auf dem Gewissen hat, schloß im December 1872 sein ganzes Geschäft, und ein anderer professioneller Gründer, Mitverfasser des „Lindenbauverein“, schrieb – der betreffende Brief liegt uns vor – an einen unglücklichen Actionär: Die Zeit scheint mir bedenklich, ich kaufe nichts mehr. – Gleich zu Anfang 1873 brach, wie Herr Löwenfeld selber anführt, auf dem Geldmarkte eine große „Deroute“ aus, und gleichzeitig ging der Abgeordnete Ludwig Bamberger, früher Banquier in Paris, unter die Propheten und weissagte: Die Börse ist jetzt bei den Bergwerken, und die Bergwerke sind, wie meine Erfahrungen lehren, stets der letzte Act des Dramas; wir nähern uns der Katastrophe. – Lasker ist ein intimer Freund Bamberger’s, und als er im Februar 1873 seine Rede hielt, ahnte gewiß auch er, daß der Krach heranziehe.

Man hat ihm sogar vorgeworfen, daß er seine Anklage viel zu spät, erst post festum erhoben, und dieser Vorwurf liegt nahe. Lasker’s Rede, etwa ein Jahr früher gehalten, mitten in den Gründungsschwindel hineingeschleudert, hätte diesen vielleicht unterbrochen, ihn gelähmt und abgekürzt. Und thatsächlich wollte Lasker schon weit früher vorgehen. Schon am 17. April 1872 machte er im Reichstage gelegentlich aufmerksam „auf die betrügerischen Grundsätze bei den Gründungen der Gegenwart“, bedauerte, daß das Actiengesetz so arg gemißbraucht werde, und sprach die Hoffnung aus, das Haus werde sich mit dieser Calamität noch in der laufenden Session befassen. Schon damals, mitten im Gründungstreiben, beabsichtigte Lasker, bestimmte Anträge gegen den verbrecherischen Schwindel zu stellen, aber das preußische Abgeordnetenhaus wie der deutsche Reichstag wimmeln von Manchesterleuten und „Volkswirten“, und diese hielten Lasker an den Rockschößen zurück.

Seine späteren „Enthüllungen“ boten, wie Herr Löwenfeld ganz richtig bemerkt, weder der Börse noch der Regierung etwas Neues. Trotzdem sind und bleiben sie eine That und ein Verdienst. Als Lasker sich am 7. Februar 1873 erhob, saßen um ihn, dicht gedrängt, die Gründer und Gründergenossen. Während er seine lange Rede hielt und, um sich anzufeuern, ein Glas Wasser nach dem andern trank, schwitzten jene Blut; ihre Lippen verfärbten sich, und ihre Augen suchten den Boden. Während sie nach Athem rangen, schrieen sie „Hört! Hört!“ und „Bravo! Bravo!“, und als er geendet, schlichen sie heran, drückten ihm krampfhaft die Hände und überschütteten ihn mit Glückwünschen.

Lasker’s „Enthüllungen“ waren freilich nur mangelhaft und einseitig. Sie behandelten einige wenige Eisenbahn-Gründungen untergeordneter Art, und seine Angriffe richteten sich ausschließlich gegen ein paar conservative Gründer, gegen bloße Dilettanten, die sich von professionellen Gründern hatten vorschieben lassen. Allein er hat doch immer den Stein in’s Rollen gebracht. Er hatte Rücksichten zu nehmen; darum war sein Vorgehen ein diplomatisches. Er exemplificirte das Gründungsunwesen an einem Vertrage zwischen Finanzcomité und Baucomité, welchen gewisse Personen zum Theil mit sich selber abgeschlossen hatten, und sagte dann: „Ich sehe in diesem Saale Niemanden, der hierbei betheiligt ist – wenigstens als Mitglied des Finanzcomités“, fügte er vorsichtig und nicht ohne Doppelsinn hinzu. Nun saß im Saale der Abgeordnete, der als Mitglied der Baugesellschaft von dem Finanzcomité eine „Provision“ bezogen hatte und zugleich als Aufsichtsrath der zu erbauenden Bahn fungirte, und dieser sehr ehrenwerthe Abgeordnete stellte, nachdem Lasker seine Rede geschlossen hatte, den Antrag auf Vertagung der Sitzung.

Ferner sprach Lasker von einem „verehrten Freunde“, den man mit Unrecht als Gründer bezeichne und für den er „jederzeit eintreten“ werde. Ob Lasker noch heute dazu bereit ist, wissen wir nicht; wir wissen aber, daß ihn mehrere „verehrte [746] Freunde“ später in arge Verlegenheit brachten. Von verschiedenen Wahlkreisen ergingen an ihn Anfragen über solche Candidaten zum Abgeordnetenhause, denen man Theilnahme an Gründungen zur Last legte, und er lehnte die specielle Beantwortung öffentlich ab. Nur in Betreff des Herrn Adolf Hagen, Stadtrath a. D. und Director der „Deutschen Unionbank“, ließ er sich zu einer für diesen ziemlich günstigen Erklärung herbei, stieß aber damit auf vielfachen Widerspruch. Im Reichstage endlich behandelte er am 4. April 1873 nochmals in einer großen Rede die Gründungen überhaupt, ihre wesentlichsten Pfiffe und Kniffe und ihre grobe Gemeingefährlichkeit, wobei er die Mitschuld der Regierung wie des Landtags nicht leugnete, nannte aber diesmal leider keine Namen.

Lasker’s „Enthüllungen“ sollten das öffentliche Bewußtsein wecken und der Regierung das Gewissen schärfen; darum fanden sie im ganzen Lande so lauten Wiederhall und so außerordentlichen Beifall. Herr Löwenfeld freilich erklärt diesen, wie er meint, sehr unverdienten Beifall in seiner Weise. Er sagt: „Man sah nicht den colossalen Vortheil, den das Capital über die Industrie brachte …“ (Wer lacht da?!) „Man sah nicht den enormen Vortheil, den die neuen Banken dem Handel und dem Gewerbe zuführten …“ (Wer lacht da?!) „Man sah nur eine enorme Speculationssucht und den übermäßigen Gewinn der Gründer. So entwickelte sich ein Haß der Armen gegen die Reichen und Lasker gab diesem glühenden Hasse einen beredten Ausdruck.“ – Nach Herrn Löwenfeld war das deutsche Volk noch nicht „gebildet“ genug, um sich sonder Murren von Gründern und Börsianern das Blut abzapfen zu lassen.

Es ist eine alte Geschichte, daß man Eigenschaften, die man selber besitzt, bei Andern wenig schätzt, dagegen über die Maßen bewundert, was man entbehrt. So urtheilt auch Herr Löwenfeld, der selber ein Genie ist, über Lasker: „Die Staatsklugheit und die praktische Verwendbarkeit der Ideen dieses Mannes stehen bei Weitem nicht auf einem so hohen Niveau wie die Sittlichkeit seiner Gesinnungen und seines ganzen Charakters.“ Herr Löwenfeld und seine Freunde können es gar nicht begreifen, daß der Abgeordnete Lasker, so ungleich vielen seiner Collegen, sich von den Gründern und Börsianern nicht kaufen ließ, sondern reine Hände behalten hat. O Gott, daß es bei uns ehrlichen Deutschen so weit kommen konnte! – Allerdings, Lasker war um Geld nicht feil – weil er eben andere Absichten hat. Und warum auch nicht? Sollte Herr Lasker einen Ministersessel nicht ebenso gut ausfüllen wie Herr Achenbach oder Herr Friedenthal?!

Der Bericht der Specialcommission zur Untersuchung des Eisenbahnconcessionswesens kam im Herbste 1873 an das Abgeordnetenhaus „zur weiteren gefälligen Veranlassung“, blieb jedoch seither ganz unbenutzt liegen. Erst wieder am 25. Januar dieses Jahres, bei Gelegenheit der Berathung des Gesetzes über die neue Reichsbank, erklärte Lasker, wie er „dem Gründungsschwindel den Krieg bis auf’s Messer ankündige“, und wie Herr von Diest-Daber öffentlich mittheilte, hat er diesem mit Mund und Hand gelobt, nunmehr auch gegen die „liberalen Gründer“ vorzugehen. Leider erkrankte Lasker gleich darauf, aber inzwischen ist er genesen, und so hoffen wir, daß er in der neuen Parlamentssession seine Versprechungen einlösen wird.

Am 5. Februar 1872 kam im preußischen Abgeordnetenhause ein Gesetzentwurf zur Berathung, welcher den Bau verschiedener Bahnen aus Staatsmitteln forderte. Unter Anderm handelte es sich um die Linie Harburg–Stade, die schon die frühere hannoversche Regierung im Jahre 1866, kurz vor Ausbruch des Krieges, beschlossen hatte, und die jetzt Preußen mit einem Aufwande von 3,300,000 Thalern ausführen wollte. Zu diesem Paragraphen stellte der Abgeordnete Braun-Wiesbaden das von vielen andern „Volkswirthen“ unterstützte Amendement: die Bahn Harburg–Stade einer Privatgesellschaft zu übertragen, falls diese Gesellschaft die Linie bis Cuxhaven weiterführe und dort einen Hafen errichte – ein curioses Amendement, aber man befand sich in der Gründerzeit und nahm es ohne jedweden Einspruch an. Bald darauf wurde die Cuxavener Eisenbahn-, Dampfschiff- und Hafen-Actiengesellschaft geboren, und zum Erstaunen naiver Leute trat Herr Braun-Wiesbaden als Mitgründer hervor und ward sogar Director der neuen Gesellschaft. Man versprach eine Bahn von Harburg über Stade und Cuxhaven nach Geestemünde, sowie den Bau eines stets offenen Seehafens in Cuxhaven mit großartige Dampfschiffsverbindungen und forderte dafür die Bagatelle von 20 Millionen Thaler. Der Prospect war so bescheiden, das Unternehmen mit das großartigste des Jahrhunderts zu nennen, und eine Reihe von Brochüren rechnete eine Rentabilität heraus, daß dem Leser die Augen übergingen. Solch maßlose Marktschreierei fiel selbst in der Gründungsperiode auf, und namentlich die Hamburger Presse machte sich darüber lustig. Von den 20 Millionen Thaler wurden vor der Hand Millionen emittirt, aber nur ¾ Millionen genommen, und viele Zeichner ließen ihre 40procentigen Interimsscheine im Stich, da sie keine Nachzahlung riskiren wollten.

Die Gesellschaft suchte überall nach Geld umher und fand es nur tropfenweise. Die Arbeiten wurden spät in Angriff genommen und kamen nie recht in Gang. Abgesehen von beträchtlichen Summen für Preßerzeugnisse und technische Vorarbeiten, abgesehen von hohen Verwaltungsunkosten – die Directoren Braun-Wiesbaden und Charles Ernst David sollen glänzende Gehälter bezogen haben – ist bisher verausgabt, das will hier bedeuten: verzettelt: 1) für den Hafen 1,300,000 Thaler; 2) für den Eisenbahnbau 1,100,000 Thaler; 3) an Cautionen 600,000 Thaler. Der Posten zu 2. ist an den Mitgründer Jürgen Heinrich Hagenah in Stade gezahlt, welchem die Linie Stade–Cuxhaven in „Generalentreprise“ gegeben war. Wegen mangelhafter und verspäteter Ausführung ist ihm der Vertrag gekündigt und er kürzlich vom Gerichte verurtheilt worden, an die Gesellschaft circa 400,000 Thaler herauszuzahlen. Die Cautionen sind verfallen, falls Hafen und Eisenbahnen nicht bis Neujahr 1876 fertig gestellt werden, was aber eine Unmöglichkeit ist. Entweder das größte Werk des 19. Jahrhunderts bleibt ein Schutthaufen, oder die Regierungen von Preußen und Hamburg müssen den Ausbau in die Hand nehmen. Aufrichtiges Bedauern verdienen nur die Bewohner der Landschaft Bremen, welche um die Bahn Harburg–Stade seit fast einem Vierteljahrhundert petitioniren und nun die feste Verheißung ihres Wunsches schon zweimal vereitelt sehen mußten.

Die Mitgründer Hagenah, Schön, Langhans, sowie Director David componirten auch noch in Verbindung mit R. A. Seelig und Eduard Stahlschmidt die Cuxhavener Immobiliengesellschaft, eine Filiale der vorigen, um in den neuen Weltstädten Cuxhaven und Ritzebüttel Geschäftshäuser, Hotels etc. zu errichten. Zu diesem Zwecke ließ Herr Hagenah, der Generalentrepeneur der Bahn Stade–Cuxhaven, einige Parcellen zu dem enormen Preise von 549,000 Thaler ankaufen und überantwortete sie für 1,530,000 Thaler, also mit einer Million Aufschlag, an Eduard Stahlschmidt, der sie nun wieder der plötzlich aus den Coulissen tretenden Immobiliengesellschaft überließ. Herr Greve, bis dahin Commis bei Hagenah und ein junger Mensch von fünfundzwanzig Jahren, hatte den ersten Ankauf vermittelt und ward nun Director der neuen Gesellschaft. Als solcher veröffentlichte er in der Hamburger „Börsenhalle“ die Bilanz pro 1872, in welcher zu lesen stand: „An Immobilien-Conto, Kaufpreis – 1,530,000 Thaler.“ – Da ereilte ihn die Nemesis in Gestalt der Staatsanwaltschaft. Was kein Staatsanwalt in Preußen fertig bekommen hat, vollbrachte der Oberstaatsanwalt in Hamburg, Dr. Mittelstädt, und wir bezeigen ihm hiermit unsern Respect. Trotz des famosen Actiengesetzes, ja auf Grund desselben erhob er gegen Director Greve die Anklage wegen „Verschleierung des Vermögensstandes der Gesellschaft“ durch Aufstellung einer unwahren Bilanz. Der wirkliche Kaufpreis der Parcellen war ja nur 549,000 Thaler gewesen – nicht 1,530,000 Thaler, mit welchem man sie den Actionären berechnete. Was kein Gerichtshof, weder in Deutschland noch in Oesterreich, bisher glaubte ahnden zu können: die Umtriebe der Gründer – wir meinen nämlich, große professionelle Gründer, nicht kleine dilettantenhafte Gründlinge, die allerdings hie und da abgefaßt wurden – that kurz und gut das Hamburger Strafgericht. Es verurtheilte den Director Greve zu einem Monat Gefängniß, und das Oberappellationsgericht in Lübeck hat diese Sentenz einfach bestätigt. Ja, es giebt noch Richter in – Hamburg und Lübeck.

Leider vermochte die Strafe nicht die eigentlichen Attentäter, die Gründer, zu erreichen: sie traf nur deren Werkzeug, den jungen Director Greve, der sich nun von einer durch Strohmänner [747] gebildeten Generalversammlung als Märtyrer feiern ließ. Mit Recht konnten Greve und sein Vertheidiger behaupten, solche „Verschleierungen“ seien bei den Actiengesellschaften von 1871 und 1872 gäng und gebe, solch falsche Bilanzen wären in Deutschland hunderte und tausende publicirt. Hier war sogar noch eine Zwischenperson, Eduard Stahlschmidt, eingeschoben, was man häufig nicht einmal für nöthig gehalten hat, z. B. bei dem „Lindenbauverein“, wo Herr Paul Munk ruhig an sich selber, an sich als Mitgründer verkaufte, und zwar ebenfalls für das Dreifache.

Aber auch die Ansichten der Richter wechseln, und das preußische Obertribunal hat bereits entschieden, daß der von den Gründern verschwiegene Profit als Betrug angesehen werden soll. Nun denke man sich einmal, daß dieses Präjudiz zu allgemeiner Anwendung käme – was für ein Schauspiel würden wir dann erleben! Wir würden plötzlich Tausende von reichen und vornehmen Gründern auf der Armensünderbank sehen, und in den Gefängnissen würden als bloße Nummern figuriren und in grauem oder gestreiftem Drillich umhergehen: Geheimräthe und Excellenzen, Edelleute und Grafen, geadelte Börsianer und baronisirte Financiers. O, das wäre ein Schauspiel für Menschen und Götter! –