Den Spangenberg’schen Ordenshandel
[764] Den Spangenberg’schen Ordenshandel betreffend, liegen uns ebenfalls zwei Erklärungen vor, die wir hiermit zum Abdruck bringen:
„Nachdem in Nr. 42 dieses Blattes, Jahrgang 1872, Seite 699 ff., bei Gelegenheit des daselbst referirten Ordenshandels in verschiedenen Beziehungen meiner Person Erwähnung gethan worden ist, erkläre ich zur Richtigstellung der Sache, daß der in der daselbst abgedruckten Correspondenz des Herrn F. G. Spangenberg allhier dem betreffenden Adressaten gemachte Vorschlag, die Gesammtkosten für die desfallsige Verleihung des fraglichen Ordens bei dem Unterzeichneten zu deponiren, vollständig eigenmächtig und ohne mein Vorwissen von Demselben gemacht worden ist und daß, soviel die von Herrn Spangenberg auf mich provocirte Auskunftsertheilung über seine Persönlichkeit anlangt, ich diese in Mangel einer näheren Bekanntschaft mit Demselben ablehnen muß.
Dresden, den 22. October 1872.
„Unter Bezugnahme auf vorstehende Erklärung des Herrn Advocat Dr. Stein II. allhier bestätige ich, daß die in Nr. 42 der Gartenlaube, Seite 699 ff., erwähnte, in einer meiner daselbst abgedruckten Correspondenzen näher bezeichnete Deposition der Gesammtkosten bei Demselben ohne dessen Vorwissen und Genehmigung von mir vorgeschlagen worden ist und daß der genannte Sachwalter in keiner Beziehung zu der ebendaselbst gedachten Geschäftsangelegenheit jemals gestanden hat.
Dresden, den 22. October 1872.