Decret über die Errichtung des fürstl. Bambergischen Hofkriegsraths

Textdaten
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Autor: Peter Philipp von Dernbach
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Titel: Decret über die Errichtung des fürstl[ich] Bambergischen Hofkriegsraths
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 5, S. 620–622
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum: 1676
Erscheinungsdatum: 1792
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Originaltitel:
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Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
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XII.
Decret über die Errichtung des fürstl. Bambergischen Hofkriegsraths.[1]
Demnach der Hochwürdigst Unser allerseits Gnädigster Fürst und Herr von geraumer Zeit her wahrgenohmen, daß bei itzigen unruhigen Leüffen, und da auch Ihre Hochfürstl. Gnaden Zuversicherung der beeden Hochstiffter eine zimliche Anzahl| Volks zu werben aus Höchster Noth sich entschlossen, und so wohl unter den Unterthanen aufm Landt, als auch den Soldaten allerhandt Unordnung und Beschwerlichkeiten sich ereignen wollen, und Ihrer Hochfürstl. Gnaden zu Conseruation Dero Landen abzielende intention in vielen nicht erreicht, sondern unterweilen sich Ohnversehene widerwärtige Zufälle hervorthun, wordurch die vorhabende Werbung und die dazu ausgesehene Mittel ins steken gebracht werden dörften, denen vorzukommen, und damit zuföderst in beeden deren Hochstifter eine Conformität gehalten, und Ihre löbliche Intention nicht allein anfänglich wohl eingerichtet, sondern auch mit Bestand fortgeführt, und also der vorhabende gute Zweck erreicht werde, Ihre Hochfürstl. Gnaden nöthig befinden, daß ein beständiges Consilium von vertrauten, und hiezu qualificirten Leuthen in beeden Dero Hochstiftern formirt, und niedergesetzt, durch dasselbe, was zur Fortsetzung der Armatur, Einführung des Accis, Aufschlags, auch anderer guten Ordnung und Disciplin, und so davon mehr dependiren, oder mit einlaufen würde, vorträglich oder nöthig seyn könnte, reiflich deliberirt, und exequirt werde. Als haben Sie hiezu in Dero Hochstift Bamberg die Edel und Strenge, Vest, Hoch und wohlgelehrte, Dero geheime und Hofräth, Obermarschaln und Obristen, Oberschultheissen, Ober Cammerern, Amtmann zu Höchstatt und Lichtenfels, auch Landschafts Deputirte,| Hieronymum Christophen von Pölnitz, Johann Ernst von Lauther, Wolf Phillips v. Schrotenberg, Johann Hermann Maystettern, Mathaeum Lechnern, und Hannß Paul Stang, gnädigst deputirt, mit dem gnädigsten Befehl, daß selbe wochentlich alleweil aufm Dienstag an gelegenem Orth zusammen tretten, über die Armatur, Quartire, accis. Aufschlag und was dahin einlauft, reiflich deliberiren, allem und jeden, so deme hinderlich seyn wollte, remediiren, darüber ein ordentliches Protocoll führen, und aus allem Ihro Hochfürstl. Gnaden ausfährliche Relation mit Anführung der dabey vorkommenen Motiven erstatten, und was dieselbe darauf gnädigst resolviren werden, nicht allein zur execution treulich bringen, sondern auch das Protocoll samt der resolution wöchentlich nach Würzburg communiciren, desgleichen von dorten aus hieher geschehen solle, damit in Dero beeden Hochstifftern zuforderst unter den Soldaten eine durchgehende Gleichheit und Conformität, welche zu Abwendung der schädlichen Cunfusion höchst nöthig eingeführt und erhalten werde. Dessen verlassen sich Seiner Hochfürstlichen Gnaden zugeschehen, und verbleiben demselben mit Gnaden wohl beigethan. Decretum Bamberg den 30 Juni anno 1676.
P. P. E. B. H.

 (L. S.)



  1. Dieses Decret ist von Peter Philipp aus dem altadelichen Fränkischen Geschlechte von Dernbach, Fürst-Bischoff zu Bamberg und Wirzburg.