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Volks zu werben aus Höchster Noth sich entschlossen, und so wohl unter den Unterthanen aufm Landt, als auch den Soldaten allerhandt Unordnung und Beschwerlichkeiten sich ereignen wollen, und Ihrer Hochfürstl. Gnaden zu Conseruation Dero Landen abzielende intention in vielen nicht erreicht, sondern unterweilen sich Ohnversehene widerwärtige Zufälle hervorthun, wordurch die vorhabende Werbung und die dazu ausgesehene Mittel ins steken gebracht werden dörften, denen vorzukommen, und damit zuföderst in beeden deren Hochstifter eine Conformität gehalten, und Ihre löbliche Intention nicht allein anfänglich wohl eingerichtet, sondern auch mit Bestand fortgeführt, und also der vorhabende gute Zweck erreicht werde, Ihre Hochfürstl. Gnaden nöthig befinden, daß ein beständiges Consilium von vertrauten, und hiezu qualificirten Leuthen in beeden Dero Hochstiftern formirt, und niedergesetzt, durch dasselbe, was zur Fortsetzung der Armatur, Einführung des Accis, Aufschlags, auch anderer guten Ordnung und Disciplin, und so davon mehr dependiren, oder mit einlaufen würde, vorträglich oder nöthig seyn könnte, reiflich deliberirt, und exequirt werde. Als haben Sie hiezu in Dero Hochstift Bamberg die Edel und Strenge, Vest, Hoch und wohlgelehrte, Dero geheime und Hofräth, Obermarschaln und Obristen, Oberschultheissen, Ober Cammerern, Amtmann zu Höchstatt und Lichtenfels, auch Landschafts Deputirte,