Das Speisereglement in den preußischen Lazarethen in Flensburg

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Titel: Das Speisereglement in den preußischen Lazarethen in Flensburg
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aus: Die Gartenlaube, Heft 15, S. 240
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1864
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[240] Das Speisereglement in den preußischen Lazarethen in Flensburg. Dem in letzter Nummer gegebenen Versprechen gemäß, lassen wir hier den in den preußischen Lazarethen in Flensburg geltenden Küchenzettel wörtlich folgen. Unsere Leser werden sich daraus überzeugen, wie jetzt die Verpflegung der Kranken und Verwundeten nach dieser Richtung hin mindestens kaum etwas zu wünschen übrig läßt:

Volle Kost. Frühstück: Jeden Morgen 50 Q. Roggenbrod mit 3 Q. Butter, sowie 1 Pegel warmer Milch. – Mittagsessen: Sonntag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 1 Pott Fleischsuppe, gekocht aus 621/2 Q. Ochsenfleisch, welches nach dem Kochen mit 32 Q. schierem Fleisch ohne Sehnen und Knochen ausgewogen wird. In der Suppe 1/60 Achtelschipp Graupen, 1/40 Schipp Kartoffeln. Kraut und Salz nach Bedarf. – Montag, Mittwoch und Sonnabend: 3/4 Pott Wassergrütze mit 3 Q. Butter und 1 Pegel Milch oder Bier; als Nachspeise 25 Q. gekochtes Fleisch, gebraten in 3 Q. Butter, mit Kartoffeln. – Zu jeder Mittagsmahlzeit 371/2 Q. Roggenbrod. – Vesper 4 Uhr Nachmittags: 50 Q. Roggenbrod mit 3 Q. Butter, sowie 1/2 Pott Bier. – Abendbrod 7 Uhr: 1/2 Pott Grütze mit 3 Q. Butter.

Mittelkost. Frühstück: Jeden Morgen 20 Q. ausgesichtetes Brod mit 3 Q. Butter, sowie 1 Pegel warmer Milch. – Mittagsessen: Sonntag und Donnerstag: 3/4 Pott Hafersuppe mit 1/40 Pott Weinessig und 5 Q. Puderzucker; als Nachspeise frische Fische mit 3 Q. Butter. – Montag, Mittwoch und Sonnabend: Pott Fleischsuppe, gekocht auf 50 Q. Ochsenfleisch, mit Graupen, Kartoffeln und Kraut, ohne Fleisch. (Das Fleisch wird für die Patienten auf voller Kost verwandt.) – Dienstag und Freitag: 1/2 Pott Biersuppe von ausgesichtetem Brod mit 5 Q. Puderzucker. – Zu jeder Mittagsmahlzeit: 20 Q. ausgesichtetes Brod, wozu Dienstag und Freitag 3 Q. Butter gegeben werden. – Vesper 4 Uhr Nachmittags: 20 Q. ausgesichtetes Brod mit 3 Q. Butter, sowie 1/2 Pott Bier. – Abendbrod 7 Uhr: 1/2 Pott Grütze mit 3 Q. Butter.

Fieberkost. Morgens: 1 Pegel Thee mit Milch und Zucker, oder 1 Pegel warmer Milch. – Mittags: 3/4 Pott süße Suppe oder Fruchtsuppe mit, wenn es gewünscht wird, 1/40 Pott Weinessig und 5 Q. Puderzucker, abwechselnd mit 1/2 Pott Gersten-Wassergrütze mit 3 Q. Butter und 1 Pegel Milch oder Bier; und als Nachspeise: Fische oder ausnahmsweise Fricassée. – Täglich 1/2 Franzbrod und 2 Zwiebacke.

Frische Hafersuppe, Roggenmehlsuppe oder durchgeschlagene Gerstensuppe wird den Patienten geliefert, wie der Arzt es für gut befindet.

Die Patienten, welche nichts von den obengenannten Speisen genießen können, werden auf dem Tagzettel unter einer neuen Rubrik „Ohne Kost“ aufgeführt.

Im Uebrigen fällt jede Ordination von bereiteten Extraspeisen weg, so daß die Extra-Artikel, welche requirirt werden können, sich einschränken auf: Wein, Bier, Reiswasser, Milch, Häringe, Citronen, Apfelsinen, Essig, Eier und Weizenbrod, außer was für den medicinischen Gebrauch erforderlich wird. –