Das Landeswappen der Oberlausitz

Textdaten
Autor: Hermann Knothe
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Titel: Das Landeswappen der Oberlausitz.
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aus: Neues Archiv für sächsische Geschichte und Alterthumskunde, Dritter Band, Zweites Heft
Herausgeber: Dr. Hubert Ermisch
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Erscheinungsdatum: 1882
Verlag: Wilhelm Baensch Verlagshandlung
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Erscheinungsort: Dresden
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[97]
Das Landeswappen der Oberlausitz.
Von
Hermann Knothe.


Wie und wann das Landeswappen der Oberlausitz, bekanntlich eine goldne, mit drei Zinnen und Mauerstrichen versehene Mauer in blauem Felde, entstanden sei, darüber ist von älteren Historikern und Heraldikern bereits viel geschrieben worden. Da aber die Frage in der That ziemlich verwickelt ist, darf es nicht Wunder nehmen, wenn hierbei gar viele irrige Behauptungen aufgestellt worden sind.

Am bequemsten war es, sich mit der natürlich völlig ersonnenen Angabe zu begnügen, Wiprecht von Groitzsch, der bekanntlich 1086 von seinem Schwiegervater, König Wratislaw von Böhmen, das „Land Budissin“ oder die nachmalige Oberlausitz als Mitgift erhielt, habe der Stadt Budissin, dieser „Grenzmauer“ des Reichs gegen die östlicheren Slaven, die Zinnenmauer als Stadtwappen verliehen; so sei denn das Wappen der Stadt nach und nach auch zu dem des Landes Budissin geworden.[1] Allein, [98] dass es zu jener Zeit derartige Stadtwappen noch gar nicht gab, dass auch die Siegel der Landesherren damals noch keineswegs die Wappen sämmtlicher ihnen gehöriger Länder enthielten, bedarf hier wohl nur der Erwähnung, nicht erst des ausführlichen Beweises.

In Wirklichkeit erscheint erst fast dreihundert Jahre später die Bautzner Zinnenmauer zu allererst auf zwei Siegeln des jungen Prinzen Wenzel von Böhmen. Im Jahre 1363 hatte Kaiser Karl IV. die Markgrafen Ludwig und Otto von Brandenburg aus dem Hause Wittelsbach genöthigt, seinen damals einzigen Sohn Wenzel „zu ihrer Brüderschaft und Erbschaft anzunehmen“, so dass derselbe von nun an schon Markgraf zu Brandenburg und zu (Nieder-) Lausitz heissen und auch die Wappen und Zeichen dieser Länder sollte führen dürfen. Unmittelbar darauf sicherte der Kaiser diesem seinem Sohne auch die Nachfolge auf dem böhmischen Throne, indem er ihn noch bei eignen Lebzeiten zum künftigen Könige von Böhmen krönen liess. Als äusseres Zeichen dieser so erlangten Würden und Anrechte erhielt nun der junge, damals zweijährige Prinz auch ein besonderes Siegel. Dasselbe stellt ihn dar auf dem Throne sitzend, umgeben von sieben in einen Kreis gestellten Wappenschilden der ihm einst zuständigen Länder, nämlich Böhmen, Luxemburg, Schlesien, Mähren, Oberlausitz, als seiner Erbländer, sowie Brandenburg und Niederlausitz, auf welche er soeben von den Wittelsbachern die Anwartschaft erlangt hatte. Der auf die Niederlausitz bezügliche Wappenschild (der unterste) zeigt den gehenden Ochsen, der auf die Oberlausitz bezügliche (rechts daneben) zwei blosse Zinnen, eigenthümlich genug ohne Mauer. Die Umschrift lautet: Wenceslaus quartus dei gracia Boemie rex, Brandenburgensis et Lusacie marchio, Luczenburgensis et Slesie dux.[2]

[99] Zehn Jahre später (1373) zwang Karl IV. den Markgrafen Otto von Brandenburg, seine brandenburgischen Lande an Wenzel und dessen inzwischen noch geborene Brüder Siegmund und Johann sofort und definitiv abzutreten und die Unterthanen an die neuen Landesherren zu weisen. Infolge dessen erhielt nun Wenzel ein neues Siegel, welches ihn ebenfalls auf dem Throne sitzend darstellt und ausser einer ganzen Menge kleinerer Wappenbilder an der Lehne des Throns zu den Füssen des Fürsten links (nicht heraldisch) den böhmischen Löwen, rechts den brandenburgischen Adler, ganz unter dem Thronsessel aber drei Schilde mit dem schlesischen Adler, dem niederlausitzischen Ochsen und der Zinnenmauer enthält. Diesmal ist es eine wirkliche Mauer, auf welcher sich in der Mitte zwei ganze, an den beiden Seiten, dicht am Schildrande, je eine halbe Zinne erheben. Die Umschrift lautet: Wenceslaus, dei gracia Boemie rex, Brandenburgensis marchio, Luczenburgensis, Slezie et Lusacie dux.[3]

In diesen beiden Siegelumschriften findet die Niederlausitz, als ein eben erst erworbenes Land, auch besondere Erwähnung, nicht aber das damalige Land Budissin oder die nachmalige Oberlausitz, ebensowenig Mähren, da ja beide schon längst mit der Krone Böhmen verbunden waren. Als Wappenfigur auf den die Oberlausitz andeutenden Schilden erscheinen zuerst zwei blosse Zinnen, das zweite Mal eine Mauer mit zusammen drei Zinnen. Genau um dieselbe Zeit und jedenfalls in engem Zusammenhang mit den soeben skizzierten politischen Verhältnissen erscheint nun sowohl die Zinnenmauer, als der Ochs zum ersten Male auch auf monumentalen Bauten, nämlich an dem Brückenthurme der böhmischen Landes- und damaligen Reichshauptstadt Prag. In zwei Reihen sind an demselben (Front nach der Altstadt) die Wappenschilde von Prag, von Böhmen, Mähren, Brandenburg, Luxemburg, Glatz, Ober- und Niederlausitz und ausserdem (an zweiter Stelle) der Reichsadler in Stein ausgemeiselt. Mit vollem Rechte, wie uns scheinen will, versetzen böhmische Archäologen mindestens diese Wappenverzierung des Thurms in [100] die letzten Regierungsjahre Karls IV., also in die Zeit zwischen 1373–1378. Die Mauer hat daselbst drei ganze Zinnen, von denen die eine bis an den (heraldisch) rechten Schildrand reicht. Man sieht, das betreffende Wappenbild stand damals noch gar nicht fest. Ja, obgleich sichtlich zur heraldischen Bezeichnung der nachmaligen Oberlausitz dienend, war es noch keineswegs das Landeswappen der gesammten damaligen Oberlausitz.

Das ursprünglich slavische Land Milsca ward nach der Eroberung durch die Deutschen im zehnten Jahrhundert nach der einzigen damals darin bestehenden Stadt und Feste, dem jetzigen Bautzen, bis über die Mitte des 13. Jahrhunderts hinaus „Gau“ oder „Land Budissin“ genannt.[4] Im Jahre 1268 theilten die beiden Linien der Markgrafen von Brandenburg aus dem Hause Askanien unter sich fast alle ihre Länder und so auch das ihnen damals gehörige Land Budissin. Das Löbauer Wasser bildete die Grenze zwischen dem westlichen Theile mit der Stadt Budissin und zwischen dem östlichen mit der inzwischen entstandenen Stadt Görlitz. Jede dieser beiden Hälften wurde nun selbst als „Land“ bezeichnet und so gab es von jetzt an ein Land Budissin im engeren Sinne des Wortes, nämlich die westliche Landeshälfte, und ein Land Görlitz, welches von den Weichbilden Görlitz, Lauban und von dem Queisskreise gebildet ward. In jeder dieser beiden Hälften herrschten seitdem besondere Landesherren, schalteten besondere Landvögte, wurden besondere gesetzliche Bestimmungen erlassen. Görlitz war hierdurch ebenso Hauptstadt für die östliche Hälfte geworden, wie es Bautzen für die westliche war. 1319 starb mit Markgraf Waldemar das Haus der Askanier in Brandenburg aus. Das Land Budissin stellte sich sofort wieder unter die Krone Böhmen, zu welcher es früher gehört hatte; das Land Görlitz dagegen wurde von Herzog Heinrich von Jauer okkupiert, gelangte aber 1329, beziehentlich 1346 ebenfalls wieder an Böhmen zurück. Seitdem gab es nun wieder bloss einen einzigen Landvoigt im ganzen Lande, der zu Bautzen, jetzt wieder der einzigen Landeshauptstadt, residierte. Aber nicht nur im Volksbewusstsein blieb die östliche Hälfte mit ihren vielfach [101] ganz verschiedenen Rechtsverhältnissen ein besonderes „Land“, sondern auch die böhmische Regierung bezeichnete sie in offiziellen Schriften als ein solches. So verbot 1348 Karl IV. Budissinensis et Gorlicensis districtuum (oder terrarum) advocatis, das Kloster in Lauban zu bedrücken[5]; so versprach noch 1373 König Ludwig von Ungarn, niemals Ansprüche zu erheben auf das Königreich Böhmen, necnon marchionatus Moraviae, Lusatiae, Budissinensis et Gorlicensis.[6]

Dass aber zumal die Stadt Görlitz sich noch immer als die Hauptstadt eines besonderen Landes fühlte, ergiebt sich deutlich aus Nachstehendem. Als 1378 Kaiser Karl IV. gestorben war, zogen bei seinem feierlichen Leichenbegängnis zu Prag Abgeordnete seiner sämmtlichen Länder mit ihren Bannern vor dem Sarge her. Ein gewisser Burchard Zengg aus Memmingen erzählt hiervon in seiner Augsburger Chronik[7] zwar nicht aus Autopsie, aber auf Grund der Berichte von Abgeordneten der Stadt Augsburg, welche zugegen gewesen waren, unter anderem folgendes: Danach fuert man in vor ein baner mit zinen in ainem plawen veld des lannds Budwitz [d. h. Bautzen] und darnach drei grosse ross mit demselben wappen und auf yedem ross ein gewapnet man. Darnach fuert man im vor ain gehalbiert banner, unndten sylberweis und oben ain weisser Löwen in ainem rotten veld, des lands von Görlitz,[8] und darnach drei grosse ross, bedeckt mit schwarzen [hier fehlt ein Wort], und drey gewapnet man darauf mit demselben klaid.“ Also selbst bei dem zeremoniellen Leichenbegängnis des bisherigen Landesherrn, unter den Augen des neuen, in Gegenwart von Abgeordneten aller böhmischen Länder zog die Stadt Görlitz noch immer unter ihrem eignen Stadtbanner; ja unter demselben Banner zog sogar die gesammte Ritterschaft des ehemaligen Landes (späteren Kreises) Görlitz. Denn diese ist durch die drei Gewappneten zu Pferde angedeutet. [102] Wie nämlich zu dem Lande Budissin die drei Weichbilde Bautzen, Kamenz, Löbau gehörten, so zu dem Lande Görlitz die beiden Weichbilde Görlitz und Lauban, zu denen sich seit dem Abschluss des Sechsstädtebündnisses (1346) auch noch das böhmische Zittau hielt.[9] Wenn daher bei Gelegenheit jenes Leichenbegängnisses unter dem Banner mit der goldnen Zinnenmauer im blauen Felde nicht bloss die Stadt Bautzen, sondern auch der Adel des gesammten Landes Budissin einherzog, so enthielt auch dieses Banner noch keineswegs das Wappen der ganzen (nachmaligen) Oberlausitz, sondern lediglich das der Stadt Bautzen, als der Hauptstadt der westlichen Landeshälfte. Die Zinnenmauer ist also unzweifelhaft aus dem Bautzner Stadtwappen im Laufe der Zeit zum allgemeinen Landeswappen geworden, nicht aber umgekehrt, wie manche haben behaupten wollen. In ganz gleicher Weise war auch die Schildfigur der Niederlausitz, der gehende Ochs, ursprünglich nur das Stadtwappen der Landeshauptstadt, nämlich Luckau.

Seit dem Regierungsantritt König Wenzels (1378) verschwindet sowohl die Zinnenmauer, als der Ochs für lange Zeit gänzlich aus den landesherrlichen Siegeln.[10] [103] Im Lande selbst aber bedurfte man keines Landeswappens. Bei den allgemeinen Landesangelegenheiten konkurrierten drei Faktoren: der Landvogt, als Vertreter der Regierung, die Ritterschaft, meist „Landschaft“ oder kürzer „Land“ genannt im Gegensatz zu den Städten, endlich diese Sechsstädte selbst. Die Landvögte siegelten stets nur mit ihrem Familiensiegel[11], die Vertreter der Ritterschaft, die Landesältesten, desgleichen[12]; von den Städten aber hing bei wichtigen Gelegenheiten jede einzelne ihr Siegel an.[13] Bisweilen aber siegelten bloss die drei grösseren Städte nicht nur für die drei kleineren, sondern auch für die gesammte Ritterschaft.[14] Ja bisweilen vertrat Bautzen allein, als Hauptstadt und Vorort des Sechsstädtebundes, mit seinem Siegel nicht nur die übrigen Städte, sondern auch die Ritterschaft. Als den 24. April 1449 die Oberlausitz mit Kurfürst Friedrich von Sachsen zur Sicherheit der Strassen eine Einigung schloss, heisst es zum Schluss: haben wir obingnanter Hanns von Coldicz voyt, wir burgermeister, ratmann und gantcze gemeyne der stat Bwdissin unnser ingesigil vor uns und andere lantmanne und ratmanne der lande und stete Gorlicz, Luban, Lobaw und Camencz lassen hengen.[15]

Wo es sich aber bloss um Angelegenheiten der Sechsstädte unter sich handelte, galt folgender Brauch. Wie [104] Bautzen, als Hauptstadt, sowohl bei Hofe als bei sonstigen Solennitäten den Vortritt vor den übrigen Städten hatte, wie es bei den abzuhaltenden Städtetagen den Vorsitz führte, so besass es auch das Vorrecht, alle an die Korporation der Sechsstädte gerichteten Schreiben allein erbrechen zu dürfen und sie nach vorgängiger Berathung mit den übrigen Städten zu beantworten und die Antwort mit seinem Bautzner Stadtsiegel zu bekräftigen. So gewöhnte man sich nach und nach sowohl im Auslande, als bei der Regierung zu Prag, das Bautzner Stadtsiegel mit seinem Stadtwappen als Bestätigung des Willens der sämmtlichen Sechsstädte, ja des „Landes der Sechsstädte“ zu betrachten. Gerade hierdurch gestaltete sich nach und nach das Bautzner Stadtwappen zum allgemeinen Landeswappen.

Alle diese erwähnten Vorrechte der Stadt Bautzen gründeten sich auf kein geschriebenes Privilegium, sondern beruhten, wie so viele Rechtsverhältnisse des Landes, lediglich auf altem, aus den Umständen erwachsenem Brauche. Daher sträubte sich Görlitz in der Erinnerung daran, dass es zweimal (1268–1329 unter den Brandenburgern und unter Heinrich von Jauer, 1377–1396 unter Herzog Johann von Görlitz) ebensogut wie Bautzen eine Landeshauptstadt gewesen, von Zeit zu Zeit, jene Vorrechte anzuerkennen[16], während Bautzen darauf bestand und z. B. 1515 erklärte: „isz were ire herlikeit und altherkommenn, gemeine brieffe zu offen und antwort darauff zu geben, wusten auch sich derselben nicht zu begeben, ap sie ein not doruber erleiden solden; wolden auch ehe erdulden, das inen die mawer nydergeleget [würde]“.[17]

Während, wie bereits erwähnt, seit 1378 die Ober- und ebenso auch die Niederlausitz weder in den Siegeln der Landesherren mehr heraldisch angedeutet, noch in den Titulaturen der letzteren namentlich erwähnt werden, nehmen die böhmischen Könige seit Ladislaus den Titel auch eines „Markgrafen zu Lusitz“ wieder auf und seit Georg erscheint in dem Majestätssiegel auch wieder das Landeswappen der Niederlausitz, nämlich der Ochs. Dieser niederlausitzische Ochs befindet sich sogar auf einigen monumentalen Bauten in der Oberlausitz selbst, welche zu Ehren des Landesherrn errichtet wurden, während die Zinnenmauer auf denselben fehlt.

[105] Das königliche Schloss zu Bautzen, die Residenz der Landvögte, war durch eine Feuersbrunst zerstört worden. Da baute es endlich der Landvogt Georg von Stein wieder auf und liess (1486) über dem Eingangsthore zum Schlosshofe ein steinernes Monument[18] anbringen, welches den damaligen Landesherrn, König Mathias von Ungarn, in einer Halle sitzend darstellt, umgeben von den Wappenschilden der Länder Ungarn, Dalmatien, Croatien, Böhmen, Oesterreich, Schlesien, Steiermark, Mähren und Niederlausitz. Ebenso liess derselbe Landvogt zu Ehren des Ungarkönigs (1488) auch zu Görlitz ein steinernes Monument am Eingange in das Rathhaus errichten.[19] Wappenhalter und schwebende Engel umgeben einen quadrierten Hauptschild mit den Wappenfiguren von 1. Ungarn, 2. Böhmen, 3. Niederlausitz, 4. Mähren (?). Auch von den vier unterhalb des eigentlichen Monuments angebrachten Schilden enthält keines die Zinnenmauer. Die Oberlausitz, welche doch die Kosten für diese gewiss sehr theuren Kunstwerke aufbringen musste, scheint völlig vergessen. Dieses allerdings im höchsten Grade auffällige Fehlen jeder heraldischen Andeutung der Oberlausitz auf diesen Monumenten in der Oberlausitz hat selbst Historiker wie Carpzov[20] zu der (völlig irrigen) Behauptung verleitet, „die Markgrafschaft Lausitz sei ursprünglich eine einige gewesen“ und erst im Laufe der Zeit „in eine obere und niedere getheilt worden“; darum sei auch in älterer Zeit „das Wappen, so heut zu Tage Niederlausitz allein zu gebrauchen pflege, der ganzen Provinz Lausitz gemein“ gewesen.

Wir erklären uns jenes Fehlen in anderer Weise. Der Landvogt Georg von Stein[21], ein eifriger Parteigänger des Königs Mathias von Ungarn, zürnte seit seinem Amtsantritte (1481) gerade den oberlausitzischen Ständen gewaltig, weil sie sich beharrlich weigerten, sich zu einer Bestimmung des Friedens von Olmütz (1479) zu verpflichten, welche sie womöglich auf immer und nicht bloss für die Lebenszeit von Mathias mit Ungarn vereinigen sollte. [106] Wohl gerade deswegen nöthigte er das Land, zu Ehren des Ungarnkönigs jene kostspieligen Monumente zu errichten. Auch sonst schaltete er auf das willkürlichste, achtete sich trotz des von ihm ausgestellten Reverses durch die Landesprivilegien nicht gebunden, schrieb immer neue Steuern und Kriegscontingente aus und sah sich infolge alles dessen in fortwährende Streitigkeiten erst nur mit den Sechsstädten, endlich auch mit der Ritterschaft verwickelt. Vielfach beim Könige verklagt, wurde er, sobald die Nachricht von dem Tode desselben anlangte (1490), sofort von dem Bautzner Schloss und aus dem Lande vertrieben. Wir vermuthen, dass sich gerade dieser Landvogt ein Vergnügen daraus gemacht habe, die Stände seinen Unwillen auch dadurch fühlen zu lassen, dass er jede heraldische Andeutung ihres Landes auf jenen Monumenten wegliess. Und allerdings war er dabei insofern in seinem Rechte, als es ein Oberlausitzer Landeswappen noch nicht gab und daher auch in den landesherrlichen Siegeln ein solches nicht aufgenommen war. Dies aber hatte unsrer Ansicht nach seinen Grund in den eigenthümlichen Benennungen, welche in jener Zeit die spätere Oberlausitz führte.[22]

Bekanntlich hatten sich 1346 die fünf freien, d. h. unmittelbar unter dem König stehenden Städte Bautzen, Görlitz, Lauban, Löbau, Kamenz, und ebenso das zum Lande Böhmen gehörige, aber infolge seiner geographischen Lage nach dem Lande Budissin gravitierende Zittau gegen den räuberischen Adel verbündet. Durch diesen Sechsstädtebund wurden fortan alle Verhältnisse im Lande, das Recht, die Verfassung, ja sogar die Benennung des Landes wesentlich umgestaltet. Wollte die böhmische Regierung bloss die erstgenannten fünf Städte mit ihren Weichbilden, also die eigentliche ursprüngliche Oberlausitz, zusammenfassen, so bediente sie sich, wie oben (S. 100 fg.) erwähnt, noch lange Zeit hindurch des früheren Ausdrucks „die Länder Budissin und Görlitz“. Wenn aber jetzt auch das zum Sechsstädtebunde gehörige böhmische Zittau mit seinem Weichbilde eingeschlossen werden sollte, so brauchte man zuerst nur im Lande selbst, dann auch in der königlichen Kanzlei zu Prag Bezeichnungen wie folgende: „Die Städte [107] der Lande Budissin, Görlitz, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz“, „Lande und Städte zu Budissin, Görlitz, Zittau u. s. w.“, „Landmanne und Rathmanne der sechs Lande und Städte Budissin u. s. w.“, „Manne und Städte der Sechslande“, „Land der Sechsstädte“, endlich sogar schlechtweg „Die Sechsstädte“. Als „Sechsstädte“ wurde das gesammte Land selbst auf den Reichstagen zu Nürnberg 1422 und 1431 und ebenso noch in dem Frieden zu Olmütz 1479 bezeichnet. So entbehrte denn gerade zur Zeit des Königs Mathias von Ungarn das Land eines wirklichen Landesnamens; denn „Sechsstädte“ ist ein solcher sicher nicht.

Seit der Inkorporation auch der (Nieder-) Lausitz in die Krone Böhmen (1373) waren infolge des gesteigerten Verkehrs zwischen diesem Lande und dem „Lande Budissin und Görlitz“ zunächst nur im Volksmund Ausdrücke üblich geworden, welche lediglich von den natürlichen Bodenverhältnissen hergenommen waren. Man nannte das gebirgigere Land Budissin „das Oberland“, seine Bewohner „die Oberländer“, seine Städte „die oberen Städte“; die flache (Nieder-) Lausitz dagegen „das Niederland“, seine Städte „die niederen“. So war denn hierdurch zumal für Fernwohnende der Weg gebahnt, diese beiden Länder, welche dicht aneinander grenzten, in gleicher Weise mit der Krone Böhmen verbunden waren, oft auch von ein und demselben Landvogt verwaltet wurden, auch mit ein und demselben Landesnamen zu belegen und nur durch den Zusatz „Ober-“ und „Nieder-“ zu unterscheiden. Hätte das obere Land noch den alten Namen „Land Budissin“ geführt, so würde eine solche Uebertragung eines ganz fremden Landesnamens auf dasselbe kaum erfolgt sein. Aber die damals übliche Bezeichnung „die Sechsstädte“ schien die Hinzufügung eines bestimmten Landes, in welchem diese sechs Städte gelegen seien, zu verlangen. Schon früher war bisweilen selbst in Urkunden, aber lediglich aus geographischer Unkenntnis, das Land der Sechsstädte mit der (Nieder-) Lausitz verwechselt worden.[23] Seit aber (1469) beide Länder unter die Herrschaft des Königs Mathias von Ungarn gekommen waren, bediente sich die königliche Kanzlei in dem fernen Ofen[WS 1] immer häufiger der Ausdrücke „Ober- und Niederlausitz“; nach und nach wurden dieselben auch von den durch die ungarische Regierung eingesetzten [108] Landvögten, endlich auch von den Nachbarländern adoptiert. Im Lande selbst dagegen ward diese ganz eigentlich vom Auslande oktroierte Bezeichnung als „Markgrafthum Oberlausitz“ erst im Laufe des sechszehnten Jahrhunderts allgemein üblich.

Da also das Land so lange Zeit hindurch eines wirklichen Landesnamens ganz entbehrte, und da später auf dasselbe der der benachbarten (Nieder-) Lausitz mit übergetragen wurde, finden wir es begreiflich, dass die Landesherren, wie oben erwähnt, nur den Titel „Markgraf zu Lausitz“ und nur das Landeswappen der (Nieder-) Lausitz aufs neue aufnahmen, und dass man nach und nach wirklich meinte, es sei mit jenem Titel und jenem Wappen zugleich auch die Oberlausitz mit bezeichnet.[24]

Da erscheint in dem Majestätssiegel[25] unter Ludwig II. dem Jagellonen plötzlich auch ein Schild mit der Zinnenmauer, der seitdem von allen seinen Nachfolgern auf dem böhmischen Königsthrone beibehalten wird. Wie dies so gekommen, wissen wir nicht genau, dürfen es aber vermuthen. Wahrscheinlich war die Stadt Bautzen, vielleicht auch die Ritterschaft des Weichbilds in Prag vorstellig geworden, wie doch die Oberlausitz, als ein eignes, selbstständiges Land ebenso gut wie die Niederlausitz und andere Nebenländer der Krone Böhmen eine besondere heraldische Andeutung im königlichen Siegel verdiene. Andeuten sollte jetzt die Zinnenmauer das Land Oberlausitz jedenfalls; und dennoch war sie noch immer nicht das Landeswappen. Görlitz wenigstens erkannte sie als solches keineswegs an. Wir glauben, dass gerade mit Bezug hierauf der Görlitzer Stadtschreiber Johann Hass in seinen Stadtannalen kurze Zeit darauf klagt, die Bautzner wollen auch ir wappen furtziehen, ob isz des landis wappen sein solde.[26] [109] In Görlitz also wusste man nur zu gut, dass die Zinnenmauer bloss das Bautzner Stadtwappen sei, und dies als Landeswappen anzuerkennen, dagegen sträubte sich die althergebrachte Eifersucht von Görlitz gegen Bautzen. Nur wenige Jahre später bot sich eine Gelegenheit für Görlitz, diesem Protest energischen Ausdruck zu verleihen. Im Jahre 1532 musste auch die gesammte Oberlausitz ihr Truppencontingent gegen die Türken stellen. Zittau war zum Sammelplatze bestimmt worden. Die Bautzner brachten dahin eine Fahne mit ihren Stadtfarben, Blau und Gelb, welche als gemeinschaftliches Banner dienen sollte. Die Görlitzer dagegen erschienen mit einer Fahne aus Weiss und Roth, ihren eignen Stadtfarben, hatten in diese Farben auch all ihre Kriegsknechte gekleidet und weigerten sich entschieden, unter dem blau-gelben Banner ins Feld zu ziehen. Der Hader zwischen den Rathsherren der Städte ergriff auch die Knechte. Der Görlitzer Stadtschreiber Johann Hass gerieth persönlich in grosse Gefahr und fürchtete den Ausbruch eines allgemeinen „Scharmützels“. Endlich gaben die übrigen fünf Städte nach und bewilligten den Görlitzern, dass eine Fahne aus den kombinierten Farben von Bautzen und Görlitz angefertigt wurde „einen striech bloe, als der von Budissin, dornoch weiss, als der von Gorlitz, dornoch gele, als der von Budissin, und zum vierden rote, als die von Gorlitz farbe“.[27] Demnach galten also damals auch Blau und Gelb noch keineswegs als die allgemeinen Landesfarben.

Wenige Jahre später (1544) suchte König Ferdinand I.[28] eine Menge theils zwischen der Ritterschaft und den Sechsstädten, theils zwischen diesen unter einander schwebender Differenzpunkte zu erledigen. Hierbei geschah auch der Frage wegen des Landeswappens Erwähnung. Es war dem Könige „folgende Meinung vorgetragen“ und „unterschiedlich erzählet worden“, es „wäre vorbemeldte unser Stadt Budissin mit einer sonderlichen, nahmhaften Begabung, auch mit Helm und Schild gleich dem Landstand versehen, derwegen dann die Stadt des Landes, unseres [110] Marggraffthums, Wappen führete, auch von Alters den Rennfahnen auf dem Rathhause zu Budissin aus altem Herkommen gehabt hätten, und als sich gedacht unser Marggraffthum an diese unser Cron Böhmen … gutwillig untergeben, wäre dasselbige bey allen solchen seinen Rechten und Freyheiten blieben und versprochen, füro darbey gelassen und gehandhabet zu werden“.[29] Diese „Meinung“ kann dem Könige nur von Bautzen „vorgetragen“ worden sein, welches sich gegen die Anschuldigung zu vertheidigen hatte, als habe es unbefugter Weise die Zinnenmauer dem ganzen Lande als Landeswappen aufdrängen wollen. Wir lassen es unentschieden, ob die Stadt aus historischer Unkenntnis oder aus kluger Berechnung die Sache so darstellte, dass „die Stadt des Landes Wappen führe“. Wie über die meisten Differenzpunkte so enthält jene sogenannte decisio Ferdinandea auch über diesen, ob die Zinnenmauer als Landeswappen zu gelten habe, eine königliche Entscheidung nicht.

Unmittelbar darauf (1547) vernichtete der verhängnisvolle „Pönfall“ auf lange Zeit hinaus den Wohlstand und den Einfluss der Sechsstädte. Die gemeinsame Noth liess dieselben aber jetzt auch treuer zusammen halten, als früher oftmals geschehen war. Ferdinand I. nahm auch als Kaiser in sein neues Siegel (1556) den Schild mit der Zinnenmauer auf, ebenso alle seine Nachfolger auf dem böhmischen Throne. Unter dem Winterkönig Friedrich I. erscheint dieselbe sogar zum ersten Male auf einer Münze.[30] Sie galt jetzt unzweifelhaft für das Landeswappen der Oberlausitz. Auch die Proteste von Görlitz waren endlich verstummt. Eine offizielle Anerkennung als Landeswappen war aber bis jetzt niemals erfolgt.

Bekanntlich besetzte 1620 Kurfürst Johann Georg von Sachsen für Kaiser Ferdinand II. sowohl die Ober- als die Niederlausitz, da sie an der Wahl Friedrichs von der Pfalz zum böhmischen Könige theilgenommen hatten. Dafür erhielt Kursachsen beide Länder zuerst (1623) in Pfandbesitz, infolge des Prager Friedens (1635) aber als Erblehn gereicht. Durch den Traditionsrezess vom 30. Mai [111] 1635 wurden dieselben „mit allen landesfürstlichen Obrigkeiten, Hoheiten, Regalien, Titul und Wappen“ vom Kaiser abgetreten, und seitdem erscheint nun regelmässig unter den Titulaturen der sächsischen Kurfürsten auch die Bezeichnung als „Markgraf von Ober- und Niederlausitz“ und ebenso auf den grossen kurfürstlichen Siegeln die Schilde mit der dreizinnigen Mauer und mit dem Ochsen. Hierdurch wurde also unzweifelhaft die Zinnenmauer als Landeswappen der gesammten Oberlausitz offiziell anerkannt. Will daher jemand die von uns an die Spitze des vorliegenden Aufsatzes gestellte Frage, wie und wann die dreizinnige goldne Mauer im blauen Felde zum Landeswappen der Oberlausitz geworden sei, mit einer ganz bestimmten historischen Thatsache und einer bestimmten Jahrzahl beantwortet sehen, so muss unsrer Ansicht nach diese Antwort lauten: erst 1635 durch den Prager Frieden.[31]

Ursprünglich also lediglich Stadtwappen von Bautzen, wurde sie zuerst (1363–1378) auch zur heraldischen Bezeichnung des Landes Budissin und zwar eigentlich nur der westlichen Hälfte desselben verwendet. Da die Stadt Bautzen, als Vorort des Städtebundes, alle Schreiben in Bundesangelegenheiten mit ihrem Stadsiegel zu versehen pflegte, gewöhnte man sich nach und nach, und zwar zunächst im Auslande, die Zinnenmauer als das gemeinsame Wappen der Sechsstädte und daher auch des „Landes der Sechsstädte“ zu betrachten, Im Innern des Landes protestierte Görlitz wiederholt gegen diese Gemeinsamkeit. Seit Mitte des 16. Jahrhunderts galt die Zinnenmauer bereits allgemein als Landeswappen. Durch die Aufnahme derselben in das Siegel der Kurfürsten von Sachsen als „Markgrafen der Oberlausitz“ erhielt sie 1635 endlich auch die landesherrliche Bestätigung als solches.

Wir haben bisher nur behauptet, dass die Mauer mit den drei Zinnen das Bautzner Stadtwappen gewesen sei. Es bleibt uns jetzt nur noch übrig, dies aus den Siegeln dieser Stadt nachträglich auch zu erweisen.

Das ältest bekannte (No. I) zeigt ein hohes, ganz offenes Thor mit drei Zinnen und zu beiden Seiten zwei Thürme, deren jeder ebenfalls mit drei Zinnen und sogenannten [112] Mauerstrichen versehen ist. Umschrift: Sigillum burgensium de Budisin.[32] Es stammt jedenfalls noch aus der Zeit der Brandenburger Herrschaft (1254—1319).

Das nächste (No. II) zeigt ebenfalls ein offenes Stadtthor, von welchem ein Fallgitter herabhängt. Zu beiden Seiten desselben zieht sich eine gerundete Stadtmauer hin, auf welcher nach vorn ebenfalls je drei Zinnen mit Mauerstrichen sichtbar sind. Hinter jeder Mauerhälfte, also im Innern der Stadt, erhebt sich ein Thurm mit Thurmhäuschen und Anbau. Zwischen beiden Thürmen, auf dem Thorhäuschen schief aufliegend, erscheint ein dreieckiger Schild mit dem böhmischen, doppeltgeschwänzten Löwen und darüber ein Stechhelm mit flatternder Binde (Decke) und querübergelegtem Federschmuck (Flug). Umschrift: Sigillum burgensium de Budissin.[33] Es stammt aus der Zeit nach dem Jahre 1319, in welchem Stadt und Land Budissin wieder an Böhmen zurückgelangte.

Das dritte Stadtsiegel (No. III) zeigt unter einem hohen Thorbogen, über welchem ein Thorhäuschen, und neben welchem zwei schlanke, in ein spitziges Dächlein auslaufende Thürme sich erheben, den König von Böhmen sitzend, zu seiner Rechten den Schild mit dem Löwen, zu seiner Linken den Stechhelm mit dem querliegenden Federschmuck. Umschrift: Secretum civitatis Budissin.[34]

[113] Während also das Stadtsiegel No. I noch keinerlei Wappenschild enthält, so haben zwar No. II und III einen solchen; allein es ist der mit der Schildfigur des Erbherrn, des Königs von Böhmen, welche alle seit 1319 neu angefertigten Siegel der oberlausitzischen Städte aufweisen.[35] Das Bautzner Stadtsiegel enthielt also bis dahin noch kein besonderes Stadtwappen. Und doch muss mindestens seit Mitte des 14. Jahrhunderts als solches Stadtwappen die Zinnenmauer bereits gegolten haben, sonst hätte dieselbe nicht 1363 und 1373 als heraldische Bezeichnung des Landes Budissin in die Siegel des Prinzen Wenzel von Böhmen aufgenommen (S. 98 fg.) und nicht 1378 beim Begräbnis Kaiser Karls IV. als Banner von der westlichen oder Bautzner Hälfte der damaligen Oberlausitz aufgeführt werden können (S. 101).

Zu eben jener Zeit hatte nun Görlitz als charakteristischen Bestandtheil seines Stadtwappens neben dem böhmischen Löwen „das weisse Stück“, Lauban den (ursprünglich nur einen) Schlüssel, Löbau den heiligen Nicolaus, Kamenz die beiden blasenden Thurmhüter, Zittau den schlesischen Adler angenommen. Bautzen hatte als solche charakteristische Schildfigur, wir wissen nicht seit wann, die dreizinnige Mauer gewählt, vielleicht mit Beziehung darauf, dass sein ältestes Stadtsiegel (No. I) auf Thürmen, Mauern und Thorhaus gerade drei solcher Zinnen aufwies.

Auf dem nächsten neu angefertigten Stadtsiegel (No. IV) wurde nun dieses Stadtwappen auch mit aufgenommen. Dieses Siegel zeigt, ähnlich wie No. III, den [114] König sitzend, aber unter einem hohen, schmalen Stadtthor, über welchem ein Thorhäuschen, und hinter welchem zu beiden Seiten ein Thurm und ein Haus sichtbar ist. Der König hält in den Händen nicht mehr Schild und Helm, sondern Szepter und Reichsapfel. Neben ihm, auf Vorsprüngen in der Mauer gelehnt, stehen zwei dreieckige Schilde, links (nicht heraldisch) der mit dem böhmischen Löwen, rechts der mit einer Mauer, auf welcher zwei ganze und (dicht am Schildrande) je eine halbe Zinne sich erheben, genau so wie auf dem Siegel des Prinzen Wenzel vom Jahre 1373 (S. 99). Neben jedem der beiden Schilde ruht ein Spangenhelm mit (jetzt nicht mehr querliegendem, sondern) aufgerichtetem Adlerflug. Da die Sechsstädte, ganz in derselben Weise wie die Ritterschaft, auch Landgüter zu Lehn besassen, stand ihnen auch das Recht zu, ihren Schild mit dem ritterlichen Helm zu zieren. Als Kleinod nahmen sie sämmtlich den Adlerflug an, wie er auf dem Helme über dem böhmischen Löwen üblich war. Umschrift: Secretum civitatis Budissin. Dieses neue Stadtsiegel[36] haben wir zuerst an einer Urkunde vom 6. August 1415[37] gefunden. Es blieb nun über drei Jahrhunderte lang als „grösseres Stadtsiegel“ in ununterbrochenem Gebrauch.[38] Die beiden von uns noch zu erwähnenden Siegel sind sogenannte „kleinere Sekrete“, welche an minder wichtige Urkunden gehängt zu werden pflegten.

Als solches bezeichnet sich No. V selbst. Es enthält bloss einen (Tartschen-) Schild, welcher diesmal drei ganze Zinnen (genau wie später auf dem Siegel König Ludwigs II. S. 108), sowie auch Mauerstriche zeigt, ohne Andeutung von Thor und Thurm, auch ohne Helm. Unmittelbar über dem Schilde steht die Jahrzahl 1484; den ganzen übrigen (oberen) Raum nimmt ein vielfach verschlungenes Band ein mit der Aufschrift: S. m[inus] civitatis Budisin.[39]

Ein sechstes Stadtsiegel (No. VI) gleicht völlig dem vorigen, nur dass es etwas grösser ist und die Jahrzahl 1606 trägt.

[115] No. IV und VI waren in stetigem Gebrauch, als die Oberlausitz 1635 an Kursachsen abgetreten ward. Und so nahm denn Kurfürst Johann GeorgI. in sein neues grosses Siegel, das die Jahrzahl 1637 trägt, den Schild mit den drei ganzen Zinnen und mit den Mauerstrichen auf. Zwischen einer inneren Rundung, in deren Mitte der Kurfürst zu Ross, und zwischen der Umschrift zieht sich ein Kreis von dicht aneinander gestellten Wappenschilden; darunter ist rechts (nicht heraldisch) von oben das zweite das mit der Zinnenmauer. Auf dem kursächsischen Gesammtwappen aber waren die Einzelwappen in drei Reihen gestellt, und in der mittelsten Reihe das dritte, innerhalb dessen der Herzschild mit den Kurschwertern, ist das der Oberlausitz.[40] So erscheint denn nun die oberlausitzische Mauer (und ebenso der niederlausitzische Ochs) seit 1638 auch auf den kursächsischen Doppelthalern.[41] Diese Stelle nimmt dasselbe noch auf einem kursächsischen Gesammtwappen von 1796 ein.[42] Ueber diesem Gesammtwappen steht eine ganze Reihe von Helmen: links (nicht heraldisch) der erste ist der mit dem Adlerflug, dem oberlausitzischen Helm-Kleinod. So ging Wappen, Helm und Kleinod auch in die Gesammtwappen der sächsisch-albertinischen Nebenlinien Sachsen-Merseburg und Sachsen-Zeitz über.[43]

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Diese von uns erwiesene Uebereinstimmung des oberlausitzischen Landeswappens mit dem Bautzner Stadtwappen zog der Stadt Bautzen einen eigenthümlichen Prozess zu. Im Jahre 1648 war nach dem Friedensschlusse die Landstube, das Sitzungszimmer der Landstände, renoviert worden. Bei dieser Gelegenheit waren darin ausser den kurfürstlich sächsischen „Insignien“ auch die Wappen der sämmtlichen Stände von Land und Städten angemalt worden. Das Landeswappen unterschied sich hier fast in nichts von dem Bautzner Stadtwappen. Da war nun der sächsische Kammerprokurator [116] Benjamin Leuber[44], welcher als solcher „die landesfürstliche Hoheit und Regalien gebührlich in Acht zu nehmen“ hatte, der Meinung, dass sich hiermit die Stadt Bautzen unberechtigter Weise „des Markgrafthums Oberlausitz insigne“ angemasst habe. Die Stadt nämlich führe zu Recht „eine rothe Mauer im blauen Felde und auf dem Helme sechs aufrechtstehende Federn“. So zeige sich das Stadtwappen nicht nur auf den Siegeln an verschiedenen Urkunden, sondern, in Stein gehauen, auch an verschiedenen städtischen Gebäuden, desgleichen auf der gedruckten Bautzner Fleischerordnung von 1599 und auf der ebenfalls gedruckten Advokatenordnung von 1602. Der Kammerprokurator liess daher (18. September 1649) durch den Fiskal den Rath bei dem Landvogt verklagen, und so wurde der Rath (24. September) „wegen angemassten Wappens mit adlichen Insignien“ vor den Landvogt citiert.[45] Kurze Zeit darauf (9. November) berichtete Leuber hierüber auch direkt an den Kurfürsten.[46] Der Rath liess durch einen Notar und den Stadtbaumeister (1. März 1650) die fraglichen Baulichkeiten einer Besichtigung unterziehen. Es ergab sich, dass die Mauer an einigen Orten jetzt zwar „röthlich“ erscheine, aber ursprünglich gelb gewesen, an anderen Orten aber noch deutlich gelb zu sehen sei. Die beiden von uns citierten Aktenstücke enthalten nichts über den Ausgang dieses Prozesses. Der [117] gehässige Uebereifer des Kammerprokurators hatte sich gründlich geirrt. Jedenfalls ist die Klage zurückgezogen worden. Das Bautzner Stadt- und das oberlausitzische Landeswappen sind einander gleich geblieben.[47]

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  1. Soviel uns bekannt giebt zuerst Brotuf (Historia – von dem tewren Kriegshelden – Herrn Wiprecht u. s. w. Leipzig 1556) ein lediglich von ihm selbst erdichtetes Wappen Wiprechts von Groitsch, indem er die nachmaligen Wappenbilder mehrerer von Wiprecht besessener Landschaften zusammenstellt. Der Verfasser selbst gesteht offen (Bogen H): „Die andern Wopan von Eckartsberga, Orle, Geraw, Budissin u. s. w. seind mir nicht bekandt“. Und so enthält denn dieses erste Phantasiewappen Wiprechts die Zinnenmauer noch nicht. Albinus (Meissner Landchronik Append. 1589) dagegen kannte das Bautzner Wappen und fügte es daher (S. 441) dem von ihm komponierten [98] Wappen Wiprechts bei. Lediglich auf diese Zeichnung von Albinus hin erzählt nun Dresser (De praecipuis Germaniae urbibus. Isagoges histor. pars quinta. Lips. 1613. pag. 170) ganz zuversichtlich: Budissinae insignia – hic comes Groicensis in titulis et insignibus suis gessit. Ihm ist diese Behauptung nacherzählt worden von Hönn (Des chur- und fürstlichen Hauses Sachsen Wappens- und Geschlechtsuntersuchung u. s. w. 1704, S. 40), von Spener (Opus herald, pars, special. ed. II. 1717. p. 14 fg.), von Carpzov (Ehrentempel 1719. I, 62), von Wilcke (Chronik von Bautzen 22) und von anderen.
  2. Vgl. hierüber die Abhandlung des preussischen Ministers von Herzberg: Von den alten Siegeln der Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg, in den Memoires der kgl. Akademie der Wissenschaften [99] zu Berlin VIII. und deutsch bei Gercken, Codex diplom. Brandenb. III, 13 fgg. Das Siegel abgebildet daselbst auf Tafel II No. 6. Von uns befreundeter Seite ist diese Abbildung nochmals mit dem Originalsiegel an einer Urkunde von 1364 im preussischen Geheimen Staatsarchiv verglichen und als völlig richtig befunden worden.
  3. Abbildung bei Gercken a. a. O. Tafel III No. 8.
  4. Vgl. über das Nächstfolgende unseren Aufsatz in v. Webers Archiv für die sächsische Geschichte N. F. I, 63 fgg.: „Die verschiedenen Benennungen der Oberlausitz“, woselbst auch die urkundlichen Belege.
  5. Oberlausitzer Urkunden-Verzeichnis I, 55 No. 270.
  6. Ebend. I, 91 No. 449. Mehr Beispiele in dem oben angeführten Aufsatz in v. Webers Archiv für die sächsische Geschichte.
  7. Oefelius, Rerum Boicarum scriptores I, 258.
  8. Dass dies wirklich damals das Wappen der Stadt Görlitz war, ergiebt sich am deutlichsten aus einer Urkunde Kaiser Siegmunds von 1433 (bei Grosser, Merkwürdigkeiten I, 122), durch welche er den Bürgern von Görlitz, welche „in ihrem Wappen und Schilde geführt haben einen weissen Löwen im rothen Felde mit einem weissen Stücke unten an dem Schilde“, dieses ihr Wappen bessert.
  9. Ganz ebenso war noch in viel späterer Zeit (1421) die Ordnung, in welcher die gesammte oberlausitzische Heeresmacht in den Krieg zu ziehen pflegte. Wenn man gegen den Feind aufbrach, kam zuerst der Wagen des Landvogts, dann die Wagen der Städte Bautzen, Löbau, Kamenz, darauf die Ritterschaft dieser drei Weichbilde; es folgten die Wagen der Städte Görlitz, Zittau, Lauban, dann die Ritterschaft dieser drei Weichbilde. Vgl. Knothe, Rechtsgeschichte der Oberlausitz 124. Lausitzer Magazin 1774. 194.
  10. Das grosse Siegel Wenzels enthält neben der thronenden Königsgestalt nur zwei Wappenschilde, den mit dem Reichsadler und den mit dem böhmischen Löwen, das Siegmunds sechs, das Albrechts II. sogar sieben Schilde mit den Wappenbildern unterthäniger Länder, aber auf keinem den Ochs oder die Mauer. v. Ledebur (Streifzüge durch die Felder des königlich preussischen Wappens. 1842. 72) erwähnt, auf einem Siegel von Elisabeth, der Tochter Herzog Johanns von Görlitz, Pfalzgräfin vom Rhein, erscheine auch der Ochs und „eine etwas undeutliche zweimalige Quertheilung“, womit jedenfalls die Oberlausitz angedeutet sein solle. Wir kennen dies Siegel nicht aus eigner Anschauung, möchten aber daran zweifeln, dass sich darauf eine heraldische Bezeichnung der Oberlausitz befinden solle. Johann von Görlitz, von welchem sich im Görlitzer Rathsarchiv 17 Originalurkunden mit Siegeln befinden, hatte in seinem Siegel einen quadrierten Schild, der in 1 und 4 den böhmischen Löwen, in 2 und 3 einen einköpfigen Adler enthält, und besass thatsächlich zu keiner Zeit die gesammte Oberlausitz.
  11. Eine Urkunde von 1359, worin „Nickil von Ertmarstorff [Unter-] Vogt zu Budissin“ erklärt, er habe „diz kunigliche Ingsegil an desin offen brif gehangen“ (Laus. Magaz. 1873. 192), haben wir in dem Domarchiv zu Bautzen leider nicht mehr aufzufinden vermocht.
  12. Z. B. 1432: „Des zu eynem bekentnisse – ist desir entscheitbriff vorsegilt under Fredemans von Gersdorff ingesegil von des landis wegen“ (d. h. von Seiten der Ritterschaft). Oberlausitzer Urkunden-Verzeichnis II, 31c
  13. So ward z. B. eine Bündnisurkunde der Oberlausitz (mit Hans von Cottbus) 1415 versehen mit dem Siegel des Landvogts, denen der drei Landesältesten „von dem Lande zu Budissin, von dem Lande zu Görlitz und von dem Lande zu Zittau“, und denen der sämmtlichen sechs Städte. Lausitzer Magazin 1785. 189.
  14. Als 1398 sich die gesammte Oberlausitz mit den Städten Meissen, Dresden, Hain [Großenhain] gegen die Strassenräuber verband, heisst es, des zu Urkund habe der Landvogt sein Siegel und „wir rathluthe der stete Budissin, Garlicz, Zitaw unser ingesegl vor uns und vor dy vorgeschreben land (d. h. Ritterschaft der Weichbilde Budissin, Görlitz und Zittau) und vor dy stete Luban, Lobaw und Camenz an disin briff lassin hengin“. Carpzov, Ehrent. I, 116 fg.
  15. Hauptstaatsarchiv zu Dresden. Orig. No. 7082.
  16. N. Scriptor. rer. Lus. IV, 268 fgg.
  17. Ebendas. III, 369.
  18. Abgebildet bei Grosser, Merkwürdigkeiten I, 152. Die an den Seiten befindlich gewesenen Schilde sind gegenwärtig verschwunden und zwar, wie es scheint, abgemeiselt.
  19. Beschrieben und abgebildet Lausitzer Magazin 1825. 178. Fälschlich wird es hier als Stadtwappen von Görlitz bezeichnet und seine Anfertigung in das Jahr 1422 verlegt.
  20. Ehrentempel I, 59 fg.
  21. Vgl. Knothe, Rechtsgeschichte der Oberlausitz 149.
  22. Vgl. über das Folgende unsern Aufsatz: „Die verschiedenen Benennungen der Oberlausitz“ in v. Webers Archiv für die sächsische Geschichte N. F. I, 68 fgg., wo auch die urkundlichen Belege.
  23. Beispiele in v. Webers Archiv a. a. O. 72.
  24. Auch das Wappenbuch des Ritters Conrad Grünenberg (von 1483), herausgegeben von Graf Stillfried und Ad. Hildebrandt (Görlitz, Starke 1875), Tafel LIIIb enthält nur das Wappen des „Margrauff von Lussicz“, den rothen Ochsen mit goldnen Hufen und Hörnern im silbernen Felde. Daneben steht ein völlig leerer Schild, jedenfalls bestimmt, das Wappen der Oberlausitz aufzunehmen, über welches aber Grünenberg sich auch nicht klar sein mochte.
  25. Ein uns vorliegender Abdruck desselben an einer Urkunde vom 10. März 1523 (Bestätigung der Privilegien der Stadt Camenz) weist rings um den quadrierten Hauptschild in der Mitte sechs kleinere Schilde auf, darunter links (nicht heraldisch) das dritte oder unterste den mit der Mauer, rechts den mittelsten den mit dem Ochsen.
  26. N. Script, rer. Lus. IV, 268.
  27. N. Script, rer. Lus. IV, 288 fgg.
  28. Das Majestätssiegel Ferdinands, wie es z. B. an einer Urkunde vom 30. April 1528 (Bestätigung der Tuchmacherordnung zu Görlitz) hängt, enthält, wie das seines Schwagers und Vorgängers Ludwig II., um den Hauptschild in der Mitte sechs Nebenschilde, von denen links (nicht heraldisch) der dritte und unterste die Zinnenmauer, rechts der mittelste den Ochsen zeigt.
  29. Oberlausitzer Kollektionswerk II, 1298.
  30. Doppelthaler zu 48 Groschen von 1620. Auf der Rückseite in der Mitte das kurpfälzische Wappen, im Kreise um dasselbe sechs Wappenschilde, von denen der fünfte die Zinnenmauer, der sechste den Ochsen zeigt. Abgebildet bei Gottfried Dewerdeck, Einleitung zum schlesischen Münzkabinet, Taf. I No. 112 zu S. 150.
  31. Auf der zu Bautzen gedruckten Advokatenordnung von 1602 soll sich das Wappen in Holzschnitt ebenfalls befinden. Dieselbe hat von uns leider nicht gefunden werden können.
  32. So an Urkunden vom 23. Juli 1283 im Hauptstaatsarchiv zu Dresden Orig. No. 1048 (Inhalt bei Beyer, Alt-Zelle 561 No. 177), vom 6. März 1296 (abgedruckt Köhler, Codex diplom. Lus. sup. 152) und vom 5. November 1303 (abgedruckt Codex Lus. 172), letztere beiden Urkunden im Domarchiv zu Bautzen. Zuerst ist dies Siegel genau beschrieben worden von {SperrSchrift|Gautsch}} in den Mittheilungen des Vereins für Münz-, Wappen- und Siegelkunde zu Dresden“ II (1869), 81. Carpzov kannte es nicht. Es ähnelt sehr einem bei Rodewitz in der Oberlausitz gefundenem Brakteaten, welcher eben deshalb und gewiss mit Recht für eine Bautzner Münze, „das bis jetzt einzig bekannte Denkmal der älteren Bautzner Münzstätte“, erklärt worden ist. Vgl. Lausitzer Magazin 1850. 5, abgebildet Tafel IV No. 1. v. Posern-Klett, Münzstätten Sachsens 31, abgebildet Tafel XVIII No. 13.
  33. Es hängt z. B. an den verschiedenen von Bautzen ausgestellten Exemplaren der Bundesurkunde von 1346. Abgebildet bei Carpzov, Ehrentempel I, 61. Tafel I No. 4, wo der Federschmuck über dem Helme fälschlich rund gezeichnet ist; bei Köhler, Bund der Sechsstädte, Taf. IV No. 1, wo der Federschmuck mit Herzen belegt ist, die wir auf dem Originale nicht entdecken können; bei Gautsch a. a. O. Tafel I No. 8 und bei Hefner, Wappenbuch IV. Abtheilung, Wappen der Städte I, 35 (wo viel Falsches) und Tafel 68.
  34. Von diesem Siegel haben auch wir trotz aller Nachforschungen in den Oberlausitzischen Archiven kein anderes Exemplar aufzufinden [113] vermocht, als das an einer Urkunde vom 18. Dezember 1398 im Stadtarchiv Dresden X. 60a, durch welche sich die gesammte Oberlausitz mit den Städten Meissen, Dresden, Hain gegen die Strassenräuber verbindet. Abgebildet zuerst bei Weck, Beschreibung der Stadt Dresden IV, 518, ihm nach bei Carpzov, Ehrentempel I, 61. Tafel I No. 3, bei Gautsch a. a. O. Tafel I No. 9. Ueberall ist fälschlich der Federschmuck zu sehr aufrecht stehend, nicht querliegend gezeichnet. Hefner a. a. O. Tafel 68.
  35. Das älteste Siegel der Stadt Kamenz, welche bis 1318 den Herren von Kamenz gehörte, zeigt noch 1362 den Schild mit dem Adlerflug dieser ihrer Erbherren, das neue Siegel von 1408 aber den Schild mit dem böhmischen Löwen. Carpzov, Ehrentempel I, 70. Tafel II No. 17. 18. Ebenso zeigt das älteste Siegel der Stadt Zittau, welche bis 1319 den Herren von Leipa gehörte, den Schild dieser Herren mit den gekreuzten Eichenästen und den Helm mit dem Karpfen und drei Federn (beschrieben in v. Webers Archiv für die sächsische Geschichte XI, 409 fg.), erst seit jener Zeit den Schild mit dem Löwen.
  36. Abgebildet bei Carpzov, Ehrentempel I, 61. Tafel I No. 6 und bei Gautsch a. a. O. Tafel I No. 11.
  37. Ursprünglich im Hauptstaatsarchiv zu Dresden befindlich, jetzt an Preussen abgegeben, während das Regest mit der genauen Siegelbeschreibung in Dresden geblieben ist.
  38. Carpzov a. a. O. I, 66.
  39. Abgebildet bei Carpzov a. a. O. No. 5; bei Gautsch No. 10. Webers Illustrierte Zeitung 1877. 1. September.
  40. Hefner, Wappenbuch Abtheilung I, Bd. I. Souveräne der deutschen Bundesstaaten Tafel 29. Wappen von 1680. Daraufhat aber die Mauer mehr als drei Zinnen.
  41. Numismatisch-historischer Leitfaden u. s. w. Nach dem von Taubern’schen hinterlassenen Münz-Kabinet von K. W. Dassdorf. 1801. S. 76 No. 782.
  42. Hefner a. a. O. Tafel 30.
  43. Ebendas. Tafel 31.
  44. Derselbe war Advokat in Dresden, bis er 1648 als Kammerprokurator in Bautzen angestellt wurde, was er bis zu seinem Tode (1675) blieb. Er hat mancherlei geschrieben, vor allem das Buch „Von dem Uhrsprung des Schlosses Ortenburgk“, ein in jeder Hinsicht elendes Machwerk. Dasselbe hatte er zunächst auf seine Kosten in Görlitz zu drucken begonnen, erwartete aber, dass zuletzt die Stände der Oberlausitz die Kosten übernehmen würden. In der Hoffnung, einen betreffenden ständischen Beschluss um so eher herbeiführen zu können, wenn er das Publikum auf das viel verheissende Buch warten liesse, hatte er mit dem Drucke des letzten Bogens und ebenso des Titels nebst Einleitung noch gewartet. Da starb er, bevor sein Wunsch in Erfüllung gegangen war. Die Stände „lösten“ nun zwar das Buch „aus der Druckerei“ zu Görlitz; da dasselbe aber eine Menge sehr missliebiger Aeusserungen über die Befugnisse und das Verhalten der oberlausitzischen Stände enthielt, vernichtete man die meisten Exemplare. Somit ist das Buch ziemlich selten. Vgl. Singul. Lusat. XI. Sammlung S. 736.
  45. Rathsarchiv zu Bautzen Rep. I. Sect. V. i. No. 4b, „Acta das Budissiner Stadtwappen betreffend“.
  46. Hauptstaatsarchiv Dresden. Loc. 9500. „Des Kammerprocuratoris Bericht u. s. w.“ fol. 60 fgg.
  47. Die Beschreibung des Wappens und zumal des Kleinods in der Leuber’schen Klageschrift ist, wie schon Carpzov (Ehrentempel I, 62) bemerkt hat, in jeder Hinsicht ungenau. Ihm zufolge sollten sich auf dem Helm des Landeswappens „zwei goldne Adlerflügel“ erheben. Allein nirgends finden sich zwei Flügel, überall nur einer und dieser dürfte niemals „golden“ gewesen sein. Seit wann er aber in Blau, als einer der beiden alten Bautzner Stadtfarben, dargestellt wird, wissen wir nicht. Ebensowenig wissen wir, seit wann auf diesem Fluge die Schildfigur, die dreizinnige goldne Mauer, nochmals aufgelegt war. Auf den oben erwähnten kursächsischen Doppelthalern von 1638 haben wir dieselbe noch nicht entdecken können. In einem kurfürstlich sächsischen Gesammtwappen von 1680 bei Hefner a. a. O. Tafel 29 findet sie sich aber bereits.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Buda (deutsch Ofen) ist heute ein Stadtteil der ungarischen Hauptstadt Budapest.