Textdaten
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Autor: Baron Roger, französischer Ex-Gouverneur im Senegal
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Titel: Das Land Walo
Untertitel: französische Kolonie in Afrika
aus: Das Ausland, Nr. 104-105 S. 413-414; 419-420
Herausgeber: Eberhard L. Schuhkrafft
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1828
Verlag: Cotta
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Erscheinungsort: München
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Das Land Walo

aus Rogers Memoiren über Senegambien. [1]

Das Land Walo liegt auf dem linken Ufer des Senegal, nahe an dessen Mündung. Bis jetzt nur wenig bekannt, nimmt es nun eine größere Aufmerksamkeit in Anspruch, seitdem die Franzosen daselbst freie Colonial-Niederlassungen gründeten, deren unberechenbare Ausdehnung und Folgen einen so großen Einfluß auf diesen Theil Afrika’s ausüben können.

Die Bevölkerung, aus Ghiolof-Negern bestehend, ist wenig zahlreich. Sie ward vernichtet oder zerstreut durch lange innere Kriege, hauptsächlich aber durch die frühern Einfälle der Mauren, welche durch eine falsche Politik der Engländer, damals der Herren des Senegal, begünstigt wurden.

Die topographischen Details über diese Gegend finden ihre Stelle anderswo. Hier sollen blos einige Bemerkungen gegeben werden über die Regierung und den politischen Zustand des Landes, so wie über die Sitten und Gewohnheiten der Einwohner.

Walo wird durch einen König regiert, der den Titel Brak führt. Der Pater Labat hatte behauptet, dieser Ausdruck bedeute: König der Könige, und alle Schriftsteller haben diesen Irrthum mit hundert andern stets von neuem wiederholt. Die Walos wissen nichts von einem solchen pomphaften Titel, den man in Europa ihrem Herrn beilegt.

Ihnen zufolge war Brak der Name des ersten ihrer König, und sein Nachfolger machte sich eine Ehre daraus, gleichfalls diesen Namen zu tragen, wie die römischen Kaiser sich Cäsar und Augustus nennen ließen.

Man hat eben so oft die Behauptung wiederholt, die Krone gehe, statt auf die Kinder des Königs, stets auf die Kinder seiner Schwester über, was ein treffliches Mittel sey, sich zu vergewissern, daß man Prinzen von demselben Blut habe: allein nichts spricht dafür, daß die Walos ihre Vorsicht und ihre Liebe für die Reinheit des Geschlechtes so weit reiben. Mit einer Umsicht, welche die Aufmerksamkeit unserer Publicisten verdient, suchten sie blos sich vor den Uebeln zu schützen, die gewöhnlich im gefolge einer Minderjährigkeit oder einer Regentschaft entstehen, zu welchem Ende sie folgende Ordnung feststellten. Beim Tode eines Königs folgen ihm sein Brüder nach der Reihenfolge der Geburt. Ist diese Reihe ausgestorben, so kehrt das Recht der Krone auf den ältesten Sohn des ersten Bruders zurück, sodann auf den Erstgebornen des zweiten, u. s. f. Auf diese Weise ist man wenigstens stets sicher, daß der Thronfolger die Jahre der Kindheit überschritten hat. Blos Prinzen, von Frauen aus dem königlichen Geblüt geboren, haben ein Recht auf den Thron; die Kinder von andern Frauen und von Concubinen sind davon ausgeschlossen. In der letzten Zeit machten sich zwei Familien die Krone streitig, bis sie, nach langen innern Kämpfen, übereinkamen, daß die Männer der einen Familie stets die Frauen der andern, und so umgekehrt, heirathen sollten; daß ferner die Ehmänner der Schwestern abwechselnd mit den Brüdern succediren, und endlich blos die aus diesen Allianzen gebornen Kinder ein Recht auf die Krone haben sollten. Die Frauen können nicht persönlich regieren, üben aber als Gattinnen, und noch mehr als Königinnen-Mütter sehr häufig einen großen Einfluß auf die öffentlichen Angelegenheiten aus. Auch ist die Erbfolge keineswegs so streng, daß man sich nicht in bestimmten Fällen Abweichungen davon erlaubte. Die Ersten des Volks haben die Pflicht, darüber zu erkennen, ob der legitime Thronfolger im Stande ist, die Zügel des Staats zu ergreifen. Ist er blind, kränklich, zu jung, kann er kein Pferd besteigen, kein Gewehr abdrücken, so geht sein Recht auf einen andern über. Daher schreibt es sich, daß der Prätendent genöthigt ist, seinen Wählern Geschenke zu machen, wofür er sich übrigens, wenn er einmal gewählt ist, bei Anstellung einer großen Anzahl von Würdeträgern trefflich zu entschädigen weiß.

Die Krönung des Braks gibt zu vielen Ceremonien Anlaß, welche auf den ersten Anblick lächerlich scheinen, aber alle einen allegorischen Sinn und meist einen guten Grund haben. Der Königs muß dabei gleichsam die verschiedenen Stände der Gesellschaft durchlaufen, um sich die Lehre einzuprägen, daß er alle kennen und alle beschützen müsse.

Ungeachtet z. B. die Fischer in diesem Lande eine verachtete [414] Kaste bilden, so muß doch der Brak mit ihnen ins Wasser gehen, mitten in einen hiezu bezeichneten kleinen Fluß, und darf diesen nicht ohne einen Fisch in der Hand verlassen, den er eigentlich mit der Hand fangen soll, den man ihm aber meist heimlich zusteckt. Diese und ähnliche Feierlichkeiten geschehen in Gegenwart einer großen Menge Volks.

Die Walos haben vor ihrem Brak eine fast abergläubische Ehrfurcht, die um so bemerkenswerther ist, als dieser Souverän nicht viel besser wohnt als seine Unterthanen, ebenso einfach gekleidet ist, und nicht wie in Europa durch Prunk und Pracht, von denen getrennt ist, denen er gebietet. Jeder darf sich ihm frei nahen, wobei aber der Nahende seine Sandalen ablegt, ein Knie zur Erde beugt, die Hand an das Haupt legt, und mit diesem sich tief verneigt. Das Vertrauen, welches das Volk in die königliche Familie setzt, geht so weit, da es ihr übernatürliche Heilkraft zutraut. Ich sah, wie Mütter ihre kranken Kinder vor die Königin brachten: diese berührte dieselben feierlich mit der Fußspitze an den Lenden, der Magengegend, am Haupt und an den Füßen, worauf die armen Negerinnen freudig nach Hause eilten, und ihre Kinder gerettet glaubten. Man lächle nicht hierüber; müssen wir doch auch bei uns Aehnliches erfahren.

Im Widerspruch mit der Sitte unsrer großen offenen Hoftafeln, speist der Brak mit seiner Familie nie öffentlich, sondern stets im Verborgenen, als ob es für den König eine Schande wäre zu zeigen, daß auch er die materiellen Bedürfnisse: des bloß thierischen Lebens habe.

Das Gefolge des Brak besteht gewöhnlich aus etwa fünfzig Negern, einer Art adeliger Krieger. Diese leben auf Kosten des Volks, und betrachten jede Arbeit als ihrer unwürdig. Unternimmt der Brak eine Reise, so müssen die Dörfer, durch die er kommt, für ihn und sein Gefolge die nöthigen Lebensmittel liefern. Während man den armen Einwohnern das Ihrige nimmt, schlagen die Griots, die Spielleute, die Possenreißer des Landes, nur um so lustiger auf ihre lärmenden Trommeln los, und besingen den Ruhm ihres Herrn. „Seht hier, die gute Familie! keine edlere auf der Welt! Seht die Nachkommen eurer Könige! Kommt! freuet euch!” Unterdessen werden von allen Seiten die Hühner, die Schafe, die Ziegen zusammengetrieben, und alle Lebensmittel der gehorsamen Kinder des Landes aufgepackt. — Die Fürsten Europas reisten im Mittelalter nicht anders, bis man durch Erfindung der Steuern ein Mittel fand, sich was man wollte, auf leichterm Wege zu verschaffen.

Die Regierungsverfassung von Walo bietet noch mehrere andere Aehnlichkeiten mit der frühern französischen dar. Eine der ersten Staatswürden ist die des Bukanek, eine Art Haus-Mayer und erster Minister, kurz ungefähr das, mas einst ein Major Domus. Diese hohe Stelle ist blos Einer Familie vorbehalten. [419] Die bedeutendern Aemter und Würden sind nicht gerade nach bestimmten geregelten Gesetzen erblich, aber sie bieiben doch in der Familie, die sie einmal im Besitz hat. Jeder Häuptling trägt, wie einst bei uns, den Namen des ihm untergebenen Districts: man sagt Berti, Bekis wie man einst Herzog von Burgund oder von der Normandie sagte. Diese Häuptlinge treten einen Theil ihres Gebiets an Vasallen ab, die ihnen jährlich Güterzins entrichten; diese letzteren beziehen wieder Contributionen von den Vorstehern der Dörfer, welche ihrerseits sich an den Einwohnern schadlos halten. Auf diese Art läuft also eine Feudal- und Fiscalkette von dem König bis zu dem letzten Sclaven hinunter.

Dan kann zwei Arten von Dörfern unterscheiden; die kleinern sind Häuptlingen unterworfen, bei denen die nämliche Successionsordnung wie bei der Krone herrscht; die größeren, bevölkerteren, deren Zahl übrigens nicht so groß ist, bilden förmliche Gemeinden, und haben ihre bürgerlichen Beamten, denen die Messung und Schätzung der Ländereien, die Erhebung der Abgaben, so wie die Ausübung der Polizei und Justiz zusteht. Im einigen dieser Dörfer trifft man, an der Spitze dieses Gemeinderaths einen Marabut, der den Titel Serign (Priester) annimmt und demselben noch den Namen des Dorfes beifügt. In solchen Dörfern müssen die Einwohner gewöhnlich den Zehnten von ihren Ernten entrichten, und diese Abgabe, die man stets im Gefolge des Feudalwesens trifft, wird zwischen dem Priester und einem von dem Brak ernannten Chef getheilt; der letztere ist im Kriege Anführer der Mannschaft seines Dorfes und leitet die politischen Angelegenheiten.

Allgemeiner Grundsatz der Regierung ist, daß Land und Menschen dem Brak gehören, der darüber nach Willkühr verfügen kann. Dennoch haben die Großen und die Gemeinden Mittel und Macht, ihn in Schranken zu halten. Jedes Land hat seinen Herrn; und an diesen Besitz knüpft sich das Recht der Jurisdiction, Zoll- und Heimfallsrecht, so wie das Recht, Geldstrafen und Confiscationen zu verhängen, sind damit verbunden.

Die Criminalstrafen sind mild und selten. Der Dieb muß das Gestohlene zurückgeben, eine Geldstrafe erlegen, und erhält einen starken Verweis. Gewöhnlich werden jedoch blos Fremde bestohlen. Der Mörder kann zur Sklaverei verdammt werden, darf sich aber auch, wie in unsern alten Gesetzen, durch Geldbußen, die sich nach dem Rang des Ermordeten richten, loskaufen. Uebrigens fällt selten ein Mord vor, obgleich die Eingebornen [420] beständig einen Dolch im Gürtel tragen, und niemals ausgehen, ohne mit einer Sagaje oder Flinte bewaffnet zu seyn. Die schlechtesten Subjecte müssen, im Falle wiederholter Vergehen, das Land verlassen. Während eines Aufenthaltes von acht Jahren habe ich nur von einem einzigen Verbrecher gehört, der zum Tode verurtheilt, und erschossen wurde.

Die Neger sind (mit Ausnahme der Marabuts) im allgemeinen von heftiger, gewaltthätiger Gemüthsart, dem Trunk ergeben, plump und zudringlich; auf der andern Seite aber auch heiter, gutmüthig und von einnehmendem Aeußern. Der Marabut (eine Art Priester, oder, wenn man so sagen darf, Gelehrter) ist ernster, sittlicher und überhaupt interessanter; er hängt am Boden, an den Erinnerungen der Familie und der Kindheit, ungern verläßt er die väterliche Hütte, das Feld, das seine Väter bauten. Umgeben von seinen Frauen, seinen Kindern, im ungestörten, friedlichen Besitz eines Pferdes und einer kleinen Heerde, zeigt das Haupt der Familie einen festen, unabhängigen Charakter, der nicht ohne Würde ist. Obgleich wenig mit unserer Art von Civilisation vertraut, ist er dennoch entfernter vom Stande des Wilden, als man glauben sollte; gerne räsonnirt er und unterrichtet sich, und eine einzige Thatsache wird hinreichen, um zu beweisen, daß durch die Bemühungen der Marabuts die Bildung im Fortschreiten ist; man trifft Dörfer, in denen mehr Neger arabisch lesen und schreiben können (obgleich das Arabische für sie eine blos todte und gelehrte Sprache ist) als in manchen Dörfern Frankreichs die Bauern französisch lesen und schreiben können.

Der Brak und die Häuptlinge nehmen an dieser günstigen Entwicklung keinen Theil. Sie überlassen sich dem Trunk, der den Marabuts ein Gräuel ist, und rechnen es sich zur Ehre, daß sie nicht schreiben können, wie ein Theil des europäischen Adels, zu der Zeit, als die Städtefreiheit sich Bahn brach, mit seiner Unwissenheit und der Barbarei seiner Sitten prahlte.

Wenn sie sich begegnen oder von einander Abschied nehmen, so fragen sie sich dreimal gegenseitig, ob man zufrieden, ob man wohl sey, wobei die Eigenheit auffällt, daß sie sich zuerst nach dem sittlichen Wohlseyn, und dann erst nach dem physischen erkundigen. Sie haben auch unser: guten Morgen, guten Tag, guten Abend, gute Nacht.

Die Walos sind von Natur fröhlich und geschwätzig. Sie gefallen sich in langen Unterhaltungen, wiederholen gerne die Traditionen ihres Landes, unterhalten sich von Reisen und Schlachten, und erzählen sich Mährchen, die mir sehr bemerkenswerth schienen, und von denen ich eine Sammlung bekannt machen werde. Auch haben sie eine Art Räthselspiele. Die vorzüglichste Tugend ist die Gastfreundschaft. Gewöhnlich ißt man vor der Thüre; ist nun die Mahlzeit aufgetragen, so kann jeder kommen und Theil nehmen. Der Fremde, der Reisende greift zu, ohne daß er ein Wort zu sagen braucht, und ohne daß ihn jemand fragt, wer er sey. Der natürliche gastfreundliche Sinn der Walos ward noch bestärkt durch die mahometanische Religion, die sie größtentheils angenommen haben. Sie legen große Wichtigkeit auf die Aeußerlichkeiten der Religion; übrigens sind die Gebete, die sie in arabischer Sprache verrichten, für einen großen Theil von ihnen unverständlich, und sie haben weder einen Begriff von den Dogmen noch von der Geschichte des Islamismus. Viel halten sie auf Amulette, Gris-gris genannt — kleine Stücke Papier mit arabischen Charakteren, welche heilige Stellen aus dem Koran enthalten sollen; sie sagen das bringe Glück— ein Wort das man auch bei uns kennt. Was aber zu verwundern ist, selbst die Marabuts, die jene Amulette verkaufen, scheinen von ihrer Wunderkraft überzeugt. Auch Feuer- und Wasserproben finden statt. Große Verehrung hegen sie, gleich den alten Galliern, für eine Art Misteln, die sie Tob nennen. Sie glauben an gute und schlimme Tage, an Zeichen und Vorbedeutungen, an böse Geister, Gespenster und Hexen. Die Hexen verfolgt man, wie sie einst bei uns verfolgt wurden; nur sind die Afrikaner zu menschlich, um sie zu verbrennen: man verkauft sie blos als Sklaven, was einst für den Sklavenhandel und den Schatz des Fürsten eine sehr reichliche Quelle abgab. Damals gab es Hexen im Ueberfluß; seit der Sklavenhandel aber von den Mächten verboten wurde, sind sie viel seltener geworden. Sie haben auch einen Teufel, aber dieser ist weiß. Welcher ist nun der rechte, unser schwarzer, oder jener weiße? Das gäbe eine interessante Streitfrage für unsre Gelehrte; haben sie sich doch schon über viel geringere Dinge gezankt! Vorurteil und Aberglauben — welcher Stoff zu langen Capiteln, und wahrlich nicht blos bei den Negern!

Oft war ich erstaunt über die zahlreichen Züge von Aehnlichkeit, die ich zwischen diesen Afrikanern und den Bauern von mehr als Einer Provinz Frankreichs fand. Der Geist des Gewinns macht die einen wie die andern neugierig, habsüchtig, listig, vergeßlich gegen Wohlthaten und sehr geneigt, sich auf Kosten dessen, den sie als reich betrachten, etwas anzueignen. Sie streiten sich häufig, aber blos aus natürlicher Lebhaftigkeit, ohne Groll. Schimpfen sie auch zuweilen aufeinander, so empfangen sie doch jeden, der ihnen entgegen kommt, höflich und gefällig. Von Natur heiter, lieben sie Musik, Tanz und Gespräch. Die Tafel tröstet sie über jede Mühe, jeden Verdruß. Liebenswürdig, dienstfertig gegen Frauen, und vortreffliche Väter. Gedankenlos gehorchen sie der Obrigkeit, mehr aus Gewohnheit als aus Furcht. Weniger religiös als abergläubisch, deren sie in einer Sprache, die sie nicht verstehen, halten sich blos an die Aeußerlichkeiten, trauen auf Amulette, und vererben den Glauben an die abgeschmacktesten Hoffnungen und Schrecken von Geschlecht auf Geschlecht, ohne von der Wiege bis zum Grabe etwas von ihren Vorurtheilen sich nehmen zu lassen. — So sind die Schwarzen, so die Weißen!

  1. Diese Notiz, deren Druck die geographische Gesellschaft in Paris angeordnet hat, macht einen Theil des in kurzem erscheinenden Werkes aus: Mémoires descriptifs, philosophiques et politiques sur la Sénégambie; par M. le Baron Roger, ex-gouverneur de la colonie française du Sénégal.