Das Einjährig-Freiwilligen-Examen der Handwerker

Textdaten
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Titel: Das Einjährig-Freiwilligen-Examen der Handwerker
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 47, S. 804
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1893
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Universitätsarchiv Chemnitz: Bestand der Höheren Fachschule für Metallbearbeitung und Installation in Aue
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
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[804] Das Einjährig-Freiwilligen-Examen der Handwerker. Die deutsche Ersatzordnung läßt auch Handwerker zum Einjährig-Freiwilligen-Examen zu, wenn dieselbe eine hervorragende fachliche Arbeit vorlegen können. Die Prüfung erstreckt sich alsdann nur auf die Elementarfächer und die Kandidaten sind von dem Nachweis der Kenntniß der fremden Sprachen befreit. Von dieser Berechtigung wird unseres Wissens nicht besonders häufig Gebrauch gemacht.

Um so erfreulicher dürfte die Thatsache sein, daß bis jetzt neun Schüler der „Fachschule für Blecharbeiter in Aue i. S.“ zu dieser Prüfung zugelassen wurden und diese auch bestanden haben.

Diese neun Fälle erstrecken sich auf die Zeit vom Jahre 1886 bis 1893 und die vorgelegten sehr gediegenen Arbeiten, die vom „Geschäftsführenden Ausschuß des Verbands deutscher Klempnerinnungen“ als hervorragende Leistungen begutachtet wurden, bestanden in Kannen und Servicen, sowie Petroleumtischlampen in Kupfer, Nickelin, Auranmetall etc. Mögen diese Beispiele für junge Handwerker ein Sporn sein, vorwärts zu streben! *