Das Einjährig-Freiwilligen-Examen der Handwerker
[804] Das Einjährig-Freiwilligen-Examen der Handwerker. Die deutsche Ersatzordnung läßt auch Handwerker zum Einjährig-Freiwilligen-Examen zu, wenn dieselben eine hervorragende fachliche Arbeit vorlegen können. Die Prüfung erstreckt sich alsdann nur auf die Elementarfächer und die Kandidaten sind von dem Nachweis der Kenntniß der fremden Sprachen befreit. Von dieser Berechtigung wird unseres Wissens nicht besonders häufig Gebrauch gemacht.
Um so erfreulicher dürfte die Thatsache sein, daß bis jetzt neun Schüler der „Fachschule für Blecharbeiter in Aue i. S.“ zu dieser Prüfung zugelassen wurden und diese auch bestanden haben.
Diese neun Fälle erstrecken sich auf die Zeit vom Jahre 1886 bis 1893 und die vorgelegten sehr gediegenen Arbeiten, die vom „Geschäftsführenden Ausschuß des Verbands deutscher Klempnerinnungen“ als hervorragende Leistungen begutachtet wurden, bestanden in Kannen und Servicen, sowie Petroleumtischlampen in Kupfer, Nickelin, Auranmetall etc. Mögen diese Beispiele für junge Handwerker ein Sporn sein, vorwärts zu streben! *